V. Württemberg im Licht des Evangeliums
Vorlage: Hamburger Kunsthalle
Herzog Ulrich hatte als überzeugter Anhänger von Luthers Lehre seine Herrschaft in Württemberg mit militärischer Gewalt wiedererlangt. Er machte sich umgehend daran, die Reformation hier umzusetzen und konnte dabei auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung rechnen.
Die altgläubige Liturgie, Messe und Sakramente sollten weitestgehend abgeschafft werden, der evangelische Predigtgottesdienst sollte nun das Gotteswort verkünden. Bedeutende Theologen und Berater standen Herzog Ulrich dabei zur Seite: Zunächst vor allem Erhard Schnepf, der zuvor als Theologieprofessor lutherischer Prägung in Marburg wirkte; daneben Ambrosius Blarer, der frühere Alpirsbacher Mönch, der die oberdeutsche Ausrichtung der Reformation vertrat, und bald auch der Lutherschüler Johannes Brenz, der schließlich der führende Theologe in Württemberg werden sollte.
Der Streit um die Reformation und deren Umsetzung sollte sich unter den verschiedenen evangelischen Richtungen zunächst fortsetzen; die Autorität Herzog Ulrichs war dann für die lutherische Ausrichtung entscheidend. Die herrschaftlichen Kirchen- und Landesordnungen bildeten nun bald die politischen und religiösen Grundlagen der Landesverfassung und des Kirchenregiments; Württemberg wurde zum "evangelischen Staat".
Die damit verbundene Auflösung der zahlreichen Klöster und Stifte im Land wurde allerdings von langwierigen Schwierigkeiten begleitet, da sich zahlreiche Konvente der herrschaftlichen Aufhebung widersetzten und auf ihrem alten Glauben bestanden. Gerade die Auflösung der Frauenklöster war oft erst mit dem Aussterben der Frauenkonvente nach Jahrzehnten möglich. Die Säkularisation des Kirchenguts verschaffte dem Herzogtum schließlich auch einen dauerhaften politischen und wirtschaftlichen Gewinn.
V.5 Herzog Ulrichs evangelisches Schreiben
1535 Juli 25, Stuttgart
Ausfertigung, Papier, 1 Blatt, Folio, ohne Siegel, restauriert
HStAS A 63 Bü 5/1Im Herzogtum Württemberg spielten vor allem die großen Männerklöster eine zentrale Rolle bei der Durchführung der Reformation. Gemäß der lutherischen Lehre sollten die Klöster ganz aufgehoben und ihr Grundbesitz dem Herzogtum einverleibt werden. Der Erfolg des Herzogs und seiner Reformatoren sollte freilich von Kloster zu Kloster unterschiedlich sein.
So weigerten sich auch die Benediktiner im Kloster Lorch zunächst unter Verweis auf ihre Gelübde, die von Herzog Ulrich angeordnete Reformation durchzuführen und ihr Kloster zu verlassen. Die meisten gingen anschließend ins katholische Ausland, nur Abt Laurentius Autenrieth und wenige alte Mönche durften weiter im Kloster bleiben, freilich ohne ihr gewohntes Klosterleben fortsetzen zu können.
Herzog Ulrich teilt nun dem Augsburger Domkapitel mit, dass er die beiden ledigen Pfarrstellen in Lorch selbst mit geeigneten evangelischen Predigern besetzen und den bisherigen altgläubigen Missbrauch durch die hier eingesetzten Mönche nicht mehr dulden wolle:
[…] Unnd geben uch hieruff zu erkennen, das wir furgenomen haben, die eer gotes unnd unnserer unndertanen seel säligkeit durch ainhellige, kristenliche verkönndung des waren, rainen unnd hailligenn ewangeliums zw furdern unnd an allen ennden und orten unnsers furstenthumbs ufzurichten unnd zu pflantzen und die mißbruch, so söllichem auch dem verdienst Kristi unserm herrn und hailland zuwider, derglichen auch alle pfarrer, wölliche disem entgegenhandeln, abzuschaffen und ander geschickt kristenlich predicanten an ir stat zu verordnen, wie dann numer allenthalben in gemeltem unnserm furstenthumb geschehen […].
V.6 Die erste württembergische Kirchenordnung
Gemein Kirchenordnung, wie die diser Zeit allenthalb im Fürstenthumb Wirtemberg gehalten soll werden Zwei Jahre nach Herzog Ulrichs Rückkehr an die Macht erschien 1536 die erste württembergische Kirchenordnung. Sollte die Reformation Bestand haben, musste sie institutionelle Formen annehmen. Es bedurfte fürstlicher Autorität, um die Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der praktischen Vollzüge kirchlichen Lebens in einem Territorium zu erreichen.
Neben dem Ablasswesen galt den Reformatoren die vorgefundene Gestalt des Gottesdienstes als Ansatzpunkt zu behebender Missstände. Die als Messopfer verstandene Eucharistie war in den Augen Luthers wegen des Verdienstgedankens Ausdruck des falschen Vertrauens auf menschliche Taten bzw. des Anspruchsdenkens gegenüber Gott. Zudem sah er hier eine Veräußerlichung und Ritualisierung des Glaubens am Werk. Dagegen betonte Luther den auf das menschliche Innere abzielenden Zuspruch des Evangeliums. Die Sakramente sollten nur dann eine Bedeutung behalten, wenn sie durch ein sichtbares Zeichen auf das Wort Gottes bezogen waren und sich deren Einsetzung biblisch nachweisen ließ.
Herzog Ulrich ging über Luther hinaus und machte den Predigtgottesdienst zum Regelfall für Württemberg. Das Abendmahl sollte nur noch im Zweimonatsrhythmus in eher schlichter Form gefeiert werden. Das machte den württembergischen Gottesdienst anschlussfähig für die oberdeutsch-schweizerische Reformation.
Der Katechismus von Johannes Brenz (1499–1570) war ebenso Bestandteil der Kirchenordnung wie Gebete für die Obrigkeit. Die positive Bewertung des weltlichen Staates und des Herrscheramtes sollte zu einem Kennzeichen lutherischer Theologie werden.
V.12 Martin Luther schreibt an Bernhard Besserer, Bürgermeister der Reichsstadt Ulm
1539 April 18, Wittenberg
Autograph, Papier, 1 Blatt, Folio
StAL B 207 Bü 331, Bl. 21
Edition im Anhang Nr. 21Zur Vergrößerung bitte hier klickenIn seinem an Bernhard Besserer (1471–1542) gerichteten Empfehlungsschreiben setzt sich Martin Luther für die Anstellung des ihm persönlich bekannten Moritz Kern als Pfarrer im Ulmer Raum ein. Luther wendet sich direkt an den langjährigen Bürgermeister, der an der Einführung der Reformation in der Reichsstadt im Jahr 1531 maßgeblich beteiligt war und diese weiter förderte.
Bereits 1532 hatten sich Martin Bucer aus Straßburg und Ambrosius Blarer aus Konstanz mit der Empfehlung eines Lehrers der griechischen Sprache an den Ulmer Bürgermeister gewandt. Luthers Brief führt mitten hinein in das Ringen um die Umsetzung der Reformation im reichsstädtischen Alltag. Diese hing wesentlich von den Pfarrern, "den Dienern des Wortes" ab, aus deren Lehre das christliche Leben entspringen sollte. Auf ihre Bildung und Eignung wurde daher besonders geachtet. In der Ulmer Kirchenordnung von 1531 war festgelegt worden, dass die Anstellung der Pfarrer nach Prüfung durch zwei vom Rat bestimmte Laien und einen Prädikanten erfolgen sollte. Die Konkurrenz zwischen Obrigkeit und Predigern bei der Anstellung und der Aufsicht über die Pfarrer führte dazu, dass das Ulmer Territorium Schwierigkeiten hatte, gute Pfarrer zu bekommen und zu halten.
So weiß auch Luther, dass etliche Pfarreien "ledig", also vakant, seien und stellt dem Moritz Kern bereitwillig das verlangte Zeugnis aus, indem er nicht nur auf die Gelehrsamkeit und sittliche Eignung, sondern auch auf die Erfahrung des vertrauenswürdigen Kandidaten hinweist, den er bezeichnet als: gar seer ein from, sittig, gelert man, uns allen nicht allein bekand, sondern auch bey uns geübt.
V.15 Ambrosius Blarer
1. Hälfte 17. Jahrhundert
Kupferstich von Hendrik Hondius d. Ä., 18,1 × 13,4 cm
WLB Stuttgart, Graphische Sammlung, Por. Blarer Ambros. 7Ambrosius Blarer (1492–1564), Sohn eines Konstanzer Kaufmanns, kam schon während seines Studiums in Tübingen in Kontakt mit Philipp Melanchthon, woraus sich eine lebenslange Freundschaft entwickelte. Bereits 1510 trat Blarer ins Benediktinerkloster Alpirsbach ein und wurde dort bald Prior. Vor allem über seinen Bruder Thomas, der in Wittenberg studierte, wurde er mit den Schriften Luthers bekannt und wegen seiner Neigungen zur neuen Lehre 1521 als Prior wieder abgesetzt. Danach war Blarer als evangelischer Prediger in Konstanz, Esslingen und anderen Städten tätig, bis er von Herzog Ulrich 1534 gemeinsam mit Erhard Schnepf zur Durchführung der Reformation nach Württemberg berufen wurde. 1538 wird er wieder aus dem württembergischen Kirchendienst entlassen und ist anschließend abermals in Konstanz und dem Bodenseegebiet aktiv.
V.16 Erhard Schnepf
1. Hälfte 18. Jahrhundert
Radierung von Benjamin Brühl, 16,3 × 11,2 cm
WLB Stuttgart, Graphische Sammlung, Por. Schnepf, Erh. 1Der aus Heilbronn gebürtige Erhard Schnepf (1495–1558) war schon als junger Magister bei der Heidelberger Disputation 1518 mit Martin Luther zusammengetroffen. Er sollte fortan zu Luthers treuesten Anhängern zählen. Zunächst versah Schnepf noch verschiedene kirchliche Ämter u.a. in Weinsberg und Wimpfen, bevor er 1527 bis 1534 als Prediger und Professor in Marburg wirkte. Von dort holte ihn Herzog Ulrich nach Württemberg, wo er gemeinsam mit Ambrosius Blarer die Reformation einführen sollte.
1535 wird Schnepf von Herzog Ulrich zum Stuttgarter Hofprediger und Generalsuperintendenten aller württembergischen Kirchen ernannt. Es gelingt ihm, in der württembergischen Kirchenordnung von 1536 ein gemäßigtes Luthertum durchzusetzen. Ab 1544 ist Schnepf Professor in Tübingen, wird dann 1548 jedoch von Herzog Ulrich aus allen Ämtern entlassen und wirkt ab 1549 als Professor und Prediger in Jena.
V.19 Ambrosius Blarer nimmt seinen Abschied
Ambrosius Blarer bittet Herzog Ulrich um einen ehrenhaften Abschied aus seinem Dienst und von seiner Arbeit für die Reformation im Herzogtum, nachdem sich hier die lutherische Richtung um Erhard Schnepf immer stärker durchsetzte. Er möchte nach Konstanz zurückkehren, um dort mit seinem Werk für die neue Lehre fortzufahren und befiehlt den Herzog in Gottes Schutz:
[…] Der allmechtig truw gott, der e[uer] f[ürstlichen] g[naden] durch mittel seines von newem herglangenden worts gnedigklich und vetterlich widerum in ir erbvätter land gefürt und eingesetzt hat, der welle sy oüch mitt seiner gwaltigen hand in dem selbigen mitt glucklicher, fridlicher regierung und wolfart leybs und der seelen oüch mehrung alles gůten bestendigklich erhalten und letstlich begaben mitt ymerwerendem hail und seligkait.
E[wer] f[ürstlichen] g[naden]
undertheniger
Ambrosius Blaurer.[…] gnediger Fürst und herr, so tragt Euer Fürstlich Gnaden gůt wissen, das der religion […] dermassen verhasst gewesen und noch ist, das sy […] allerlay ergernusß, schand und laster mitt der unwarhait ufftrechen, damitt sye durch verklainerung und verleumbdung diser personen ouch ir lehr, welch sy dann mitt kainem grund tadlen können, in verachtung und verdacht des irrthumbs ziechen mögen. […]
Begib und erbüt mich ouch hiemitt nochmals in sonderhait gegen Euer Fürstlich Gnaden, wa nach meinem abschid mir vor ir etwas falschs meiner lehr oder schandtlichs meines lebens halber von yeman zůgemessen wellte werden, das ich zů reddtung der warhait und der ehr meines gottes, der mich alls ain nichtigen, unwirdigen werckzüg in dem dienst seines worts geprucht hat, yeder zeyt meinen lyb Euer Fürstlich Gnaden on alle verglaitung darstellen und mein unschuld mitt grund darthain oder, wa ichs nitt kan, desselbigen engelten und in Euer Fürstlich Gnaden strengen strauff stehn will […].
1538
Autograph, Reinschrift, 4 Blatt, Folio
HStAS A 63 Bü 5/17
Edition im Anhang Nr. 18, CD Nr. 38Abschied Blarer Edition
38 Ambrosius Blarer an Herzog Ulrich von Württemberg, 1538.mp3 (mp3/2.6 MB)
V.22 Johannes Brenz
1570
Kupferstich, koloriert, 14,3 × 12,6 cm
HStAS Q 3/36b Bü 2350Inschriften:
IOHANNES BRENTIVS DER HEILIGEN SCHRIFT
DOCTOR VND PFARRHERR ZV STVTGARTTEN
1570 (oben)
DER WEIS KORROCK ODER LEINWANT
WIRT ICZT EIN MITTELDING GENANT
(DIES TRAGN) VON ADIAPHORISTN …
WELCHE NVN SEIN DIE MEISTEN CHRITN [!]
SANT PAVLVS SPRICHT HALT ORDNVNG FEIN
VERSTEN SIES RECHT SO LAS GVT SEIN (unten)Der Stich von Johannes Brenz (1499–1570) stammt aus dem Besitz des Tübinger Theologieprofessors und Kanzlers Jakob Andreae. Von diesem Kupferstich ist bisher kein zweites Exemplar bekannt; er scheint ein Unikat zu sein. Nach dem genannten Datum 1570 ist dies das älteste bekannte graphische Porträt von Brenz. Es geht wohl auf ein (verlorenes) Ölbild zurück, das auch bei seinem Epitaph in der Stuttgarter Stiftskirche Verwendung fand. Die Kolorierung stammt gleichfalls noch aus dem 16. Jahrhundert.
Johannes Brenz vertrat bereits 1522 als Prediger in Schwäbisch Hall die neue Lehre. Nach und nach entwickelte er sich zum theologischen, juristischen und politischen Berater zahlreicher evangelischer Städte und Territorien. 1530 auf dem Augsburger Reichstag gehörte er zu den Verfassern und Verteidigern der Confessio Augustana. Aufgrund des Interims 1548 war er gezwungen, seine Stellung in Schwäbisch Hall aufzugeben. Er fand Aufnahme in Württemberg und trat schließlich die Stelle des Propstes an der Stuttgarter Stiftskirche an. Unter Herzog Christoph wurde er zum führenden Theologen und Kirchenorganisator des Herzogtums. 1551 verfasste er die Confessio Wirtembergica, die in den folgenden Jahren zum eigentlichen Landesbekenntnis des lutherischen Herzogtums werden sollte.
V.24 Johannes Geiling schreibt an Herzog Ulrich
1534
Autograph, Papier, 2 Blatt, Folio
HStAS A 63 Bü 4/12Zur Vergrößerung bitte hier klickenAls Herzog Ulrich 1534 nach Württemberg zurückkehrt, wendet sich sein einstiger Mömpelgarder Hofprediger Johannes Geiling sogleich an ihn. Der Brief ist undatiert, muss aber vor Juli 1534 entstanden sein, da Geiling sich zu diesem Zeitpunkt schon wieder in Württemberg (in Weinsberg und Stuttgart) befand.
Eigenhändig beschreibt Geiling, dass er während Ulrichs Abwesenheit sein Vaterland bei Strafe des Strangs nicht aufsuchen durfte und schließlich Pfarrer in Feuchtwangen wurde. Nun, da Ulrich zurück sei, bietet Geiling ihm seinen underthenigen diennst an, da es seines herzen wůnsch sei, wieder im Herzogtum Württemberg eingesetzt zu werden. Tatsächlich sollte Geiling dann ab November 1534 in Weinsberg die Reformation durchführen.
Der Brief trägt eine eigenhändige Nachschrift von Geiling, mit der Empfehlung an Herzog Ulrich, Johannes Brenz als Reformator des Herzogtums zu berufen: g[nädiger] h[err] dweyl her Johan Brentz prediger Zu Schwebischen Hall von got Im evangelio hochlich bigabt, bitt ich e[uer] f[ürstlichen] g[naden], woll des Manß nitt Vergessen, das er berefft wird, wan e[uer] f[ürstlichen] g[naden] ein reformation machen wird, er wirt Zu Kommen willig sein.
Ulrich wählte zwar zunächst Blarer und Schnepf als Reformatoren, forderte aber schon im Juli 1535 vom Rat in Schwäbisch Hall die Entsendung von Johannes Brenz zur Unterstützung seiner Reformation in Württemberg.
V.32 Die "Confessio Wirtembergica"
1552, Tübingen: Ulrich Morhart
16 × 10,5 cm, 72 Blatt
WLB Stuttgart Kirch.G.oct.968Die "Confessio Wirtembergica" wurde als einziges reformatorisches Bekenntnis dem Tridentinischen Konzil der katholischen Kirche zur Diskussion vorgelegt. Herzog Christoph von Württemberg (1515–1568) widmete sich nach seinem Amtsantritt 1550 weitgehenden Reformen in Staat und Kirche. Unter den Bedingungen des seit 1548 geltenden Augsburger Interims strebte Herzog Christoph zunächst nach einem Ausgleich mit der katholischen Kirche. Dementsprechend ausführlich wurden strittige Themen wie Heiligenverehrung, Fegefeuer, Seelenmessen, Stundengebet, Mönchsgelübde, Papstamt als eigene Kapitel aufgenommen. Ein offizielles Lehrgespräch der württembergischen Delegation mit den Konzilsteilnehmern kam jedoch nicht zustande.
Herzog Christoph beauftragte Johannes Brenz (1499–1570) mit der Ausarbeitung der Bekenntnisschrift. Dieser überaus produktive Theologe unterstützte seinen Herzog mit theologischen Begründungen und Präzisionen bei der institutionellen Konsolidierung der Reformation. Bemerkenswert gegenüber der Kirchenpolitik Herzog Ulrichs war die deutlicher an Luther ausgerichtete Prägung der württembergischen Kirche. So betonte Brenz im württembergischen Bekenntnis die Realpräsenz Christi im Abendmahl und grenzte sich scharf von der durch Zwingli beeinflussten Tradition ab. Auch nahmen Sakramente und Liturgie einen prominenteren Platz ein als in der württembergischen Kirchenordnung von 1536.
Ulrich Morhart schmückte das Titelblatt durch einen Holzschnitt mit dem württembergischen Wappen. Die Identifikation gerade Württembergs mit lutherischer Theologie sollte bis in das 18. Jahrhundert hinein prägend bleiben.