Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart

Landschaft, Land und Leute. Politische Partizipation in Württemberg 1457-2007

Mehrseitiger Artikel

Kapitel 7. Landtage und Parlamentarier in der Weimarer Republik und im Dritten Reich

Grafik: Verfassung des Freien Volksstaats Württemberg 1919-1933

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Abdankung König Wilhelms II. im November 1918 wurde eine demokratische Landesverfassung als neues württembergisches Staatsgrundgesetz vom Landtag 1919 ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Diese bezeichnete Württemberg als freien Volksstaat und als Glied des deutschen Reiches. Sie umschrieb das Land als eine parlamentarische Republik, in der alle Gewalt vom Volk ausging. Damit unterschied sie sich nicht von den anderen Landesverfassungen der Weimarer Zeit. Das hergebrachte Zweikammersystem wurde nun durch das Einkammersystem ersetzt.