Virtueller Ausstellungskatalog

Mechthild (1419–1482) im Spiegel der Zeit

Mehrseitiger Artikel

III. Mutter, Witwe, Stifterin

Vormundschaftsregelung über Mechthilds unmündige Söhne

Vormundschaftsregelung über Mechthilds unmündige Söhne
1450 Dezember 6, Urach
Ausfertigung, Pergament, 51 x 54 cm
7 anhängende Siegel
HStAS A 602 Nr. 262

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Nach dem unerwarteten Tod Ludwigs 1450 wird Mechthilds Witwensitz Böblingen für kurze Zeit zu ihrem Lebensmittelpunkt. Als Mutter und Witwe ist sie unter Druck – die Vormundschaft über die unmündigen Söhne und ihre eigene Absicherung sind umstritten und werden zum Zankapfel mit ihrem Schwager Graf Ulrich in Stuttgart. In diesem Konflikt tritt rasch auch ihr Bruder, Kurfürst Friedrich von der Pfalz, an Mechthilds Seite. So erscheint ihre zweite Ehe, die Mechthild im Sommer 1452 mit Erzherzog Albrecht von Österreich schließt, wie eine Flucht aus dieser schwierigen Situation.