Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte 1933

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Das weitere Schicksal Waldecks und seiner Familie

Florian Waldeck konnte seine Anwaltspraxis zunächst weiterführen. Die Arbeitsmöglichkeiten wurden jedoch zusehends eingeschränkt. Seit Ende 1935 durften jüdische Anwälte nicht mehr als Pflichtverteidiger und Konkursverwalter tätig sein und ab Dezember 1938 als sogenannte Rechtskonsulenten nur noch jüdische Mandanten beraten.