Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte 1933

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Die NS-Führungsspitze Badens im Konflikt um Waldeck

Der Landtagspräsident ersucht den Reichsstatthalter um Unterstützung

Möglicherweise für Waldeck selbst überraschend fand der liberale Politiker in dem nationalsozialistischen Landtagspräsidenten Herbert Kraft einen Fürsprecher, der offensichtlich den beruflichen und wirtschaftlichen Ruin des Anwalts verhindern wollte. Am 18. Mai 1933 richtete Kraft folgendes Schreiben an Reichsstatthalter Wagner:

Als Präsident des Badischen Landtags fühle ich mich verpflichtet, Sie, verehrter Herr Reichsstatthalter, zu bitten, dass die Bestimmungen des Gesetzes über Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 nicht in ihrer ganzen Schärfe angewendet werden auf den ehemaligen Vizepräsidenten des Badischen Landtags Rechtsanwalt Dr. Florian Waldeck in Mannheim.
Dr. Waldeck ist zwar Halbjude, seine Frau, deren Vater und zwei Brüder im Felde gefallen sind, ist aber Arierin. Dr. Waldeck hat sich in seiner Eigenschaft als Vizepräsident und Abgeordneter gegen das neue Deutschland immer korrekt und loyal verhalten.
Aus menschlichen und politischen Gründen wäre es sicher angebracht, hier von dem Widerruf der Zulassung abzugehen, umsomehr da es sich hier um eine Kann-Vorschrift handelt. Dr. Waldeck war immerhin jahrelang Vizepräsident des Landtags und jedermann würde es verstehen, wenn hier eine Ausnahme gemacht werden würde.
Ministerpräsident und Fraktionsführer der N.S.D.A.P. Walter Köhler schliesst sich meiner Ansicht voll und ganz an.
Heil Hitler!...