Die Ludwigsburger Kreisregierung erteilte dem Böblinger Oberamt am 9. Mai den Auftrag, die Umstände der Rückwanderung aus Siebenbürgen durch Vernehmung der Betroffenen festzustellen. Die obere Mittelbehörde gab auch die zu klärenden Fragen vor.
Sämtliche Aussagen der Antragstellerin waren somit auf einmal in Frage gestellt. Die Erledigung wurde als dringlich eingestuft: „Sofort“ sei „in der Sache weiter zu berichten“.
Stand: 08.2007