FREMD GEBLIEBEN UND OHNE WIRKLICHE HEIMAT | DER FALL DER DOROTHEA SCHÄFER

Oberamt Böblingen, 15. März 1854 (StaL F 157, Bü 99i)

Die fehlenden Beweise

durch die Behörden

Nachdem sich die Suche nach den Papieren in die Länge zog, konzentrierten sich die Behörden auf die Schilderung der Situation Dorothea Schäfers.

Sie fragten sich, ob sie Dorothea glauben könnten, da sie keinerlei Beweise für ihre Aussagen habe. Dorothea Schäfer habe zwar erklärt, dass das Kind mit ihrem verstorbenen Mann gezeugt wurde, dies aber nicht belegt, da sie keine Dokumente hat.

„Das eigene“ sei, „dass sie in ihrem Passe als Witwe bezeichnet wird.“

Stand: 08.2007

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