Doch es gab wieder Hoffnung: Die Stadtgemeinde wollte sich unter bestimmten Voraussetzungen dazu bereit erklären, der Heimkehrerin den Aufenthalt in ihrer ehemaligen Heimatstadt zu erlauben.
Zum einen müsste man dafür Dorothea Schäfer an die Stadtgemeinde durch die zuständige Behörde, dem Oberamt Böblingen, zuteilen. Und zum anderen müsste die "übergeordnete Gebietskörperschaft" zwei Drittel der finanziellen Unterstützung Schäfers übernehmen, falls die Rückkehrerin der Gemeinde zur Last fallen sollte.
Stand: 08.2007