FREMD GEBLIEBEN UND OHNE WIRKLICHE HEIMAT | DER FALL DER DOROTHEA SCHÄFER

INFOBOX

Nach der geltenden Rechtslage waren rückkehrende ehemalige württembergische Staatsbürger bis zu ihrer Wiederaufnahme in das Staatsbürgerrecht als Fremde zu behandeln.

Das Bürgerrechtgesetz bestimmte nämlich, dass Ausländer nur beim Nachweis eines Vermögens von 1200 Gulden in Gemeinden zweiter Klasse entsprechend der württembergischen Verwaltungsordnung aufgenommen werden können.

Die Heimatlose

und das Staatsbürgerrecht

Nach ihrer Rückkehr versuchte Dorothea Schäfer immer wieder wieder Gemeindebürgerin zu werden. Sie unterstützte ihren Antrag mit der Erklärung, dass sie mit ihrem geerbten Vermögen in der Lage sei, ohne Unterstützung der Gemeinde, ihr Kind und sich selbst zu versorgen.

Dorothea Schäfer konnte jedoch die Summe von 1200 Gulden nicht aufbringen und somit waren der Gemeinderat und Bürgerausschuss von Sindelfingen nicht bereit Dorothea Schäfer als Gemeindebürgerin anzuerkennen.

Stand: 08.2007

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