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19.09.2023

Neues aus dem Land der Tüftler und Erfinder. Akten der württembergischen Zentralstelle für Gewerbe und Handel sind jetzt online

Digitalisierung und Onlinestellung von StAL E 170 und E 170a Bild 1
Patentzeichnung der Franziska Honoria Felicia Louic, geb. Bertrand de Sivray, für ein Tisch-Bett, 1857 (LABW StAL E 170 a Bü 168).

Schon lange ist der Südwesten von großem Erfindergeist geprägt. Davon zeugen die Akten der württembergischen Zentralstelle für Gewerbe und Handel, die 1848 als Mittelbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gegründet wurde. Bis zu ihrer Neugestaltung zum Landesgewerbeamt 1920 war ihre primäre Aufgabe die Gewerbeförderung. Für den Patentschutz im Königreich Württemberg war speziell ihre Patentkommission drei Jahrzehnte zuständig. Nach der Einführung eines einheitlichen Patentschutzes für das gesamte Deutsche Reich 1877 übernahm das neu gegründete Kaiserliche Patentamt in Berlin diese Aufgabe.

Verwahrt werden die Akten der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in zwei Beständen mit einem Gesamtumfang von 56,3 laufenden Metern in der Abteilung Staatsarchiv Ludwigsburg des Landesarchivs Baden-Württemberg. Sie bilden eine zentrale Quelle zur Erforschung der südwestdeutschen Wirtschafts-, Technik- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Im Bestand der Patentkommission sind rund 2.000 Patentakten von württembergischen Erfindern und Unternehmern, aber auch von Nichtwürttembergern aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika überliefert. Darunter befinden sich z. B. ein Patent von Gottlieb Daimler für eine neue Schaltvorrichtung an Sägewerken von 1865 (LABW StAL E 170 a Bü 640), ein gemeinsames Patent von Max Eyth und dem Baron Oskar de Mesnil auf ein neues Verfahren zum Bugsieren von Kähnen von 1868 (LABW StAL E 170 a Bü 943) sowie Patente von Friedrich Krupp für hydraulische Bremsen für Schiffs-Lafetten (LABW StAL E 170 a Bü 1913) und für Eisenbahnschwellen (LABW StAL E 170 a Bü 1914), beide aus dem Jahr 1875. In einer Zeit, in der Frauen wenig Bildungs- und Berufsmöglichkeiten zustanden, beweisen die Patentakten einiger Erfinderinnen, dass Kreativität und Ingenieurgeist schon damals nicht nur Männern vorbehalten waren. Im Jahr 1857 meldete z. B. Franziska Honoria Felicia Louic aus Paris ein Patent für ein sogenanntes Tisch-Bett (LABW StAL E 170 a Bü 168). Elf Jahre später stellten Caroline und Amélie Garcin gemeinsam mit W. Adam einen Gesuch auf Erteilung eines Erfindungspatentes für ein Triebwerk für Nähmaschinen (LABW StAL E 170 a Bü 909).