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12.05.2022

Erfolgreiche Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

Regalsituation
Symbolbild (Archivmagazin im Schloss Ludwigsburg). Vorlage: LABW, StAL

Landesarchiv Baden-Württemberg maßgeblich an Rückführung von Archivgut beteiligt

Als im Herbst 2020 bei einem Auktionshaus in Wien Archivalien aus dem deutschen Südwesten angeboten wurden, schrillten beim Landesarchiv Baden-Württemberg die Alarmglocken. Nachforschungen bestätigten, dass es sich bei der größeren Anzahl von Urkunden – darunter auch eine von Kaiserin Maria Theresia – um Stücke handelte, die in den 1980er bzw. 1990er Jahren durch Diebstahl aus einem Privatarchiv in Baden-Württemberg entwendet worden waren. Ein Teil der Beute blieb seitdem verschollen.

Da es sich bei den angebotenen Archivalien um national wertvolles Kulturgut handelt, machte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) den Rückgabeanspruch nach Maßgabe des deutschen Kulturgutschutzgesetzes und des österreichischen Kulturgüterrückgabegesetzes gegenüber Österreich geltend. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen BKM, dem baden-württembergischen Kunstministerium, dem österreichischen Staatsarchiv, der deutschen Botschaft in Wien sowie den Polizeibehörden beider Länder konnten die Archivalien sichergestellt, nach Deutschland zurückgeführt und in Folge dem Landesarchiv Baden-Württemberg als zuständiger Fachbehörde zur vorübergehenden Verwahrung übergeben werden.

Mit der nun erfolgten Übergabe an den seinerzeit geschädigten Eigentümer geht eine fast 40-jährige Odyssee der Urkunden mit Hilfe des Kulturgutschutzgesetzes glücklich zu Ende.