Erklärung Barrierefreiheit
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist bemüht, die Internetseite www.landesarchiv-bw.de und deren Inhalte in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Inhalte und Bereiche der Website www.landesarchiv-bw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Barrierefreiheit von Dokumenten: Nicht alle auf der Seite verfügbaren PDF-Dokumente sind laut PDF-Accessibility-Checker (PAC) barrierefrei. Das Landesarchiv ist bemüht, die betreffenden Dokumente soweit möglich in naher Zukunft auch barrierefrei anzubieten.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nicht vorhanden. Entsprechende Videos werden möglichst bald auf der Webseite veröffentlicht.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Hinblick auf die Barrierefreiheit überprüft. Die Prüfung erfolgte am 08.09.2020 auf der Grundlage der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVO 2.0). Es wurde eine vereinfachte Prüfung durchgeführt, bei der nur einzelne Seiten untersucht wurden.
Diese Erklärung wurde am 14.12.2020 auf Grundlage der oben genannten Prüfung erstellt und wird mindestens einmal jährlich auf Ihre Aktualität überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.08.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.landesarchiv-bw.de aufgefallen sein oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Landesarchiv Baden-Württemberg
Urbanstraße 31 A
D 70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 212-4272
Telefax: +49 711 212-4283
E-Mail: landesarchiv@la-bw.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: + 49 711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.