Scheidungsunterlagen
Jedes Jahr werden in Deutschland an die 150.000 Ehen geschieden. Für die Scheidung einer Ehe ist das Familiengericht zuständig. Weitere Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen finden Sie hier:
Dieser Rechercheratgeber möchte Sie bei der Suche nach Scheidungsunterlagen unterstützen.
Welche Informationen benötigen Sie, um mit der Suche beginnen zu können?
Für Ihre Recherche benötigen Sie
- den Ort und die Bezeichnung des Gerichts, bei dem die Scheidung vollzogen wurde,
- die Namen der geschiedenen Partner,
- das Jahr der Scheidung,
- das Aktenzeichen des Scheidungsurteils (optional).
Sie benötigen einen Ersatz für Ihre verlorengegangenen Scheidungsunterlagen?
Wenden Sie sich zunächst an das Gericht, vor dem die Ehe geschieden wurde. Bis zum 30. Juni 1977 waren die Landgerichte für Scheidungen zuständig, seit dem 1. Juli 1977 sind es die Familiengerichte. Familiengerichte sind Abteilungen des Amtsgerichts.
Welche Unterlagen können Sie im Landesarchiv Baden-Württemberg finden?
Wenn beim zuständigen Gericht keine Unterlagen mehr vorhanden sind, so ist es möglich, dass diese bereits im Landesarchiv Baden-Württemberg archiviert wurden.
Wenn Sie eine E-Mail an das Landesarchiv Baden-Württemberg schreiben, reichen Sie bitte auch alle zentralen Informationen (Ort und Bezeichnung des Gerichts, Personennamen, Jahr und Aktenzeichen) mit ein. Fügen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg übernimmt Gerichtsurteile erst nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne und nur einen kleinen Teil aller Urteile. Es kann daher sein, dass die Unterlagen zu den von Ihnen gesuchten Personen nicht aufbewahrt wurden.
Die Land- und Amtsgerichte, deren Unterlagen in Auswahl vom Landesarchiv übernommen werden, finden Sie in dieser Übersicht.