12.03.2026 18:00 Uhr
Vortrag von Dr. Tobias Wagner, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Die terroristischen Anschläge der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023 haben für Entsetzen gesorgt, lösten jedoch auch antisemitische Reaktionen aus. In der Bundesrepublik wurden bei pro-palästinensischen Demonstrationen antisemitische Parolen skandiert, Häuser mit Judensternen markiert und jüdische Einrichtungen angegriffen.
Dr. Tobias Wagner, Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und Ansprechpartner für Hasskriminalität in Baden, wird in seinem Vortrag folgende Themenfelder beleuchten: Antisemitismus ist kein eigener Straftatbestand, also nicht per se strafbar. Wie können antisemitisch motivierte Straftaten verfolgt und bestraft werden? Der Vortrag soll die verschiedenen Straftatbestände darlegen, die bei antisemitisch motivierter Kriminalität in Betracht kommen. Dabei werden die Arbeit der Staatsanwaltschaften und die Grenzen der Strafverfolgung an konkreten Fällen erörtert.
Bitte melden Sie sich bis zum 10.03.2026 per E-Mail dokumentationsstelle@la-bw.de zur Veranstaltung an. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben in eine Teilnahmeliste aufnehmen und dass während des Vortrages Fotografien gemacht werden. Die Veranstaltung findet im Vortragssaal des Generallandesarchivs statt. Der Veranstalter macht von seinem Hausrecht Gebrauch. Personen, die durch antisemitische, nationalistische, rassistische oder menschenverachtende Äußerungen auffallen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.