Zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen in jüngerer Zeit

Termin

OStA Thomas Will von der Zentralen Stelle zur Bebilderung einer Veranstaltung von StAL und Zentraler Stelle.
OStA Thomas Will von der Zentralen Stelle zur Bebilderung einer Veranstaltung von StAL und Zentraler Stelle.

05.10.2021 19:00 Uhr

Vortrag von OStA Thomas Will, Zentrale Stelle Ludwigsburg

Das Demjanjuk-Verfahren eignet sich als Ausgangspunkt der wieder erfolgten Ermittlungen zu Konzentrationslagern und der Frage, wo die strafrechtliche Verantwortung des Einzelnen in einem verbrecherischen System beginnt.

Der Strafverfolgung von NS-Taten war durch die Alliierten Grenzen gesetzt. Eine Übersicht zu den Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung von NS-Taten durch die Alliierten und im Anschluss in der Bundesrepublik Deutschland soll diese Grenzen aufzeigen. Dies kommt auch in der Gründung der Zentralen Stelle und in deren Arbeitsweise zum Ausdruck, die im Vortrag aufgezeigt werden. Daran schließt sich der heutige rechtliche Ansatz an: Der Mordparagraf und eine kurze Darstellung der rechtlichen Hauptprobleme wie Bestimmung der Haupttat, Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe und die Mindestanforderungen an die Beihilfe. Das Verfahren gegen Oskar Gröning hat eine besondere Bedeutung erlangt, weil es zur wichtigen Entscheidung des BGH geführt hat. Das kann an den weiteren Verfahren gegen Reinhold Hanning und Bruno Dey gezeigt werden.

Ein Ausblick wird die Ausführungen zur Arbeit der Zentralen Stelle abschließen.

Die Veranstaltung kann voraussichtlich vor Ort stattfinden. Eine Anmeldung ist erforderlich: info@fv-zentrale-stelle.de
Eintritt: 8,00 €/5,00 € (erm. für Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte)

Darüber hinaus ist eine virtuelle Teilnahme möglich. Den Link erhalten Sie unter: info@fv-zentrale-stelle.de
Im Falle einer virtuellen Teilnahme bittet der Förderverein Zentrale Stelle um eine Spende.

In Zusammenarbeit mit dem Förderverein Zentrale Stelle