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26 Einträge
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A 44 WR 4222Archivalieneinheit
1495 März 2 (Mo n. Esto mihi) 
Kleinhans und Conlin Schütz, Brüder aus Metzingen, wegen Gotteslästerung gef., jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich auf obrigkeitliche Mahnung an den Orten zu stellen, wohin sie befohlen würden, und sich ohne Erlaubnis nicht zu entfernen. - Bürgen (mit 100 fl): 1) Hans Schütz 2) Michael Schütz 3) Matthis Schütz, seine Brüder 4) Hans Strobel 5) Lentzin Ackerknecht 6) Wolf Baiger, alle aus Metzingen. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5896Archivalieneinheit
1507 Dezember 15 (Mi n. Lucia) 
Bernhard Liebler aus Metzingen, wegen eines Rechtsstreits mit Jörg Alber zuerst vom Metzinger Dorfgericht, dann vom Uracher Stadtgericht verurteilt, "daß der Herzog nach seinem Gefallen mit ihm handeln möge", und darauf zu Urach in Haft genommen, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten gegen Entrichtung eines Abtrags von 50 fl wieder freigel., schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5897Archivalieneinheit
1510 September 2 (Mo v. Mariä Geburt) 
Hans Ott zu Metzingen, wegen Diebstahls eines Barchenttuches im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigel., schwört U. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5898Archivalieneinheit
1521 Mai 2 (Kreuzauffindung Abend) 
Jakob Schmid gen. Schryger Jakob aus Metzingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5899Archivalieneinheit
1526 Februar 14 (Mi n. Herrenfastn.) 
Jakob Knüwlin aus Metzingen, wegen Bruchs eines Gelübdes und des Friedens außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage wieder eingelassen, vier Wochen im Turm zu büßen und sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, keine offene Zeche zu besuchen und keine Nacht außerhalb des Zehnten von Metzingen zu bleiben, schwört nach Verbüßung der Turmstrafe U. und gelobt unter Eid, die gen. Bedingungen einzuhalten; doch soll sein Vater die Erlaubnis zum Ausbleiben über Nacht jederzeit erteilen können, wenn er ihn nach Tübingen oder anderswohin auf den Markt oder in die Ernte schicken müßte. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5900Archivalieneinheit
1526 April 21 (Sa v. Georg) 
Jörg Herrenmann zu Metzingen, eine Zeitlang in Urach gef., weil er beim Einfall Herzog Ulrichs von Württemberg für diesen Partei ergriffen und sich auch sonst während der Bauernunruhen mit Wort und Tat wider die Obrigkeit gestellt hatte, deshalb zum Tode mit dem Schwert verurteilt, jedoch auf Fürsprache der Gemahlin Erzherzog Ferdinands von Österreich, die seine Ehefrau bei der Fürstin erlangt hat, zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 fl begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt unter Eid, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und auch nicht um mehr als 1 x zu spielen. Er verspricht ferner, seine Ehefrau deren Fürbitte er sein Leben verdankt, künftig nicht mehr zu mißhandeln, wie es bisher zuweilen geschehen ist. - Bürgen (mit 200 fl): 1) Jörg Fieglin, B. zu Reutlingen (mit 30 fl) 2) Marx Herrenmann aus Altenburg (mit 50 fl) 3) Hans Edele 4) Klas Zimmermann 5) Kaspar Gloner, alle aus Linsenhofen (mit je 20 fl) 6) Peter Walther und 7) Jakob Kerrer aus Oferdingen 8) Martin Herr aus Metzingen und 9) Conlin Schneider aus Riederich (mit je 15 fl). 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5901Archivalieneinheit
1527 März 16 (Sa n. Invocavit) 
Hans Kaiser aus Metzingen, wegen Verschwendung seines Vermögens sowie Mißhandlung und Verwundung seiner Ehefrau eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Frau künftig wohl zu halten und sein Gut ohne Einwilligung des Schultheißen von Metzingen und des ihm gesetzten Pflegers nicht mehr zu versetzen oder zu verkaufen. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5902Archivalieneinheit
1527 März 18 (Mo n. Reminiscere) 
Bechtlin Beck aus Metzingen, wegen aktiver Beteiligung an den Bauernunruhen mit Leib und Leben der Herrschaft verfallen und daher aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde auf künftiges Wohlverhalten wieder zu einem Untertan angenommen und zu seiner Familie eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung u. gelobt unter Eid, fortan ein treuer, gehorsamer Untertan zu sein, nie mehr gegen das Fürstentum und seine Untertanen und Verwandten zu handeln oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr alle Anschläge wider die Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen, auch stets der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, alle heimlichen und offenen Gesellschaften, Zusammenkünfte und Zechen zu meiden sowie Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen. Er stellt Hans Promel aus Metzingen als Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Falle der Übertretung dieser Verschreibung binnen Monatsfrist auf obrigkeitliche Mahnung oder eigene Wahrnehmung der Obrigkeit wieder zu überantworten, anderfalls 100 fl zu bezahlen. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5903Archivalieneinheit
1527 Juli 8 (Mo n. Ulrich) 
Conlin Koßmann aus Metzingen, einige Zeit zu Urach gef., weil er unlängst "nächtlicherweile seinen Schwager in sein Haus geworfen" und sich auch sonst ungebührlich verhalten hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche zu besuchen. 
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A 44 U 5904Archivalieneinheit
1527 November 7 (Do n. Allerseelen) 
Jörg Herrenmann aus Metzingen, wegen Beleidigung des Untervogts von Urach in Trunkenheit eine Zeitlang daselbst gef., schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang weder in seinem Haus noch außerhalb des Fleckens Metzingen zu zechen, auch niemandem zuzutrinken, er sei vom Adel, geistlich oder weltlich, oder sich von Fremden oder Einheimischen "zutrinkenderweise" eine Halbe oder ein "Garaus" bringen zu lassen. Er verspricht zudem, die Artikel seiner früheren Verschreibung einzuhalten. 
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A 44 U 5905Archivalieneinheit
1530 Juli 8 (Fr n. Ulrich) 
Katharina Krist aus Metzingen, wegen mehrerer Diebstähle eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde begnadigt und wieder freigel., schwört U. und gelobt unter Eid, unverzüglich und auf dem nächsten Weg das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren. - Sr.: . 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5906Archivalieneinheit
1530 August 31 (Mi n. Pelagius) 
Jörg Strobel aus Metzingen, wegen mehrerer Diebstähle eine Zeitlang zu Urach gef., daselbst peinlich angeklagt, zur Strafe des Rutenaushauens und Ohrenabschneidens verurteilt und auf Lebenszeit in den Zehnt und Zwing des Dorfes Metzingen gebannt, jedoch auf Fürsprache von Herzogin Sabina von Württemberg der Strafe des Ohrenabschneidens entledigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, sein Leben lang keine Zechen zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, sowie das Urteil an sich vollstrecken zu lassen, schwört U. und gelobt eidlich, den gen. Urteilsartikeln nachzukommen. 
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A 44 U 5907Archivalieneinheit
1531 September 4 (Mo n. Ägidius) 
Hans Fries aus Metzingen, unter dem schweren Verdacht, den verstorbenen Pfarrer zu Großbettlingen, Meister Hans Tegen, ausgekundschaftet und ins Gefängnis gebracht zu haben, eine Zeitlang zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde begnadigt und unter der Bedingung freigel., daß diese Begnadigung hinfällig sein soll, falls sich der Verdacht als wahr herausstellen würde, schwört U. 
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A 44 U 5908Archivalieneinheit
1532 April 24 (Mi n. Georg) 
Jörg Herrenmann aus Metzingen, wegen Übertretung seiner beiden früheren Verschreibungen eine Zeitlang zu Urach gef. und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder nach Österreich auszuwandern, nach Annahme der letzteren Möglichkeit freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Württemberg unverzüglich zu verlassen und nach Österreich zu ziehen, auch sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren. 
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A 44 U 5909Archivalieneinheit
1534 Oktober 26 (Mo n. Crispinus) 
Jörg Schlegel d.J. aus Metzingen, zu Urach gef., weil er des Nachts dem Bartlin Beck zu Metzingen mit einer Hellebarde die Fenster eingeschlagen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. 
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A 44 U 5910Archivalieneinheit
1535 Februar 15 (Mo n. Invocavit) 
Klaus Hofmeister, Schultheiß zu Metzingen, in Urach gef., weil er angezeigt worden war, er habe über das Evangelium und das Wort Gottes übel geredet, auch gesagt habe, im Frühjahr werde der Kaiser und König kommen und die Anhänger des Evangeliums strafen, jedoch aus Gnaden wieder freigel., schwört U. und gelobt, falls dieser Verdacht sich bestätigen sollte, sich rechtlich zu verantworten. Er stellt vier Bürgen, die im Falle der Übertretung dieser Verschreibung, des Nachweises seiner Schuld und Landesflucht der Herrschaft Württemberg mit 500 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Hans Akelin 2) Hans Kühfuß 3) Benz Wagner 4) Utz Jud, alle aus Metzingen. 
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A 44 U 5911Archivalieneinheit
1535 Oktober 13 (Mi n. Dionysius) 
Martin Metzger aus Metzingen, zu Urach gef., weil er seinen Treueeid verletzt hatte und unerlaubt außer Landes gegangen war, auch Drohworte gegen den alten und den neuen Schultheiß zu Metzingen, Klaus Hofmeister und Hans Akelin, gebraucht hatte, jedoch statt der verdienten strengen Strafe auf sein Bitten mit der Auflage begnadigt, eine Verschreibung aufzurichten, und wieder freigel., gelobt eidlich, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, nicht unbillig und im Argen gegen die beiden Schultheißen zu handeln und etwaige Forderungen an sie nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5912Archivalieneinheit
1536 Januar 26 (Mi n. Conversio Pauli) 
Jörg Schlegel d.J. aus Metzingen, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft der verdienten Strafe entledigt und freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich eidesstattlich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser Verschreibung binnen 14 Tagen auf obrigkeitliche Mahnung wieder ins Gefängnis einzuliefern, andernfalls der Herrschaft Württemberg 400 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Jörg Schlegel d.A., sein Vater 2) Conlin Keßmann, beide aus Metzingen. 
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A 44 U 5913Archivalieneinheit
1536 Januar 26 (Mi n. Conversio Pauli) 
Elsbeth Bromler, Ehefrau des Jörg Schlegel d.J. aus Metzingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch aus Gnaden freigel., gelobt an Eides statt U. sowie den auf dem Rechtsweg gestellten Ansprüchen ihres Ehemanns oder anderer Personen gewärtig zu sein. Sie stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, sie im Falle der Übertretung dieser Verschreibung binnen acht Tagen auf obrigkeitliche Mahnung wieder ins Gefängnis einzuliefern, andernfalls der Herrschaft Württemberg 100 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Konrad Sattler, B. zu Urach, ihr Vetter 2) Benz Wagner aus Metzingen. 
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A 44 U 5914Archivalieneinheit
1538 Januar 10 (Do n. Dreikönig) 
Martin Metzger aus Metzingen, wegen strafbarer Handlungen einige Tage zu Urach gef., jedoch aus Gnaden freigel., schwört U. und gelobt eidlich, fortan sein Leben lang keine Zeche mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen. Doch soll ihm vergönnt sein, auf seinen Geschäftsreisen außerhalb des Fürstentums, nach Nürnberg und an andere Orte, auf Antrag beim Vogt zu Urach oder dem Schultheiß zu Metzingen, eine ausreichende Wehr mit sich zu führen und "ziemlich" zu zehren und zu zechen. 
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A 44 U 5915Archivalieneinheit
1539 Juni 25 (Mi n. Joh. bapt.) 
Balthus Benz aus Linsenhofen, wohnhaft zu Metzingen, wegen strafbarer Handlungen zu Urach gef., jedoch auf sein u. seiner Freundschaft Bitten wieder freigel., schwört U. 
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A 44 U 5916Archivalieneinheit
1541 
Elsbeth Bromler aus Metzingen, wegen ihres liederlichen, ärgerniserregenden Lebenswandels zu Urach gef., jedoch gegen Bezahlung ihrer Atzung wieder freigel., schwört U.
Bem.: Monats- und Tagesdatum der U. wegen Schadhaftigkeit nicht mehr feststellbar.
 
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A 44 U 5917Archivalieneinheit
1541 März 24 (Do n. Oculi) 
Heinrich Knaber und Jörg Hainlin gen. Bonwetsch, beide aus Metzingen, zu Urach gef., weil sie sich unlängst im Streit gegenseitig verwundet und dies der Obrigkeit zu verheimlichen versucht hatten, jedoch auf ihr Bitten der strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., daß ein jeder seine Atzung und einen großen Frevel bezahle, schwören U. 
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A 44 U 5918Archivalieneinheit
1551 Juni 7 
Jakob Hainlin und Jakob Beck, beide aus Metzingen, zu Urach gef., weil sie unlängst einem Spanier auf dem Feld vor Metzingen auf freier Landstraße Geld abgenommen hatten, jedoch auf Fürbitten ihrer Freundschaft mit der Auflage freigel., ihre Atzung selbst zu bezahlen, je einen großen Frevel zu entrichten und den Spanier zufrieden zu stellen, schwören nach der Erfüllung dieser Bedingungen U. 
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A 44 U 5919Archivalieneinheit
1551 Juli 3 
Jakob Beck, Jakob Hainlin, Hans Mader und Jörg Kemmler, alle aus Metzingen, zu Urach gef., weil sie unlängst wider obrigkeitliche Verbote u. Mandate von fremden Hauptleuten Werbegelder angenommen hatten, um aus dem Fürstentum hinweg in den Krieg zu ziehen, jedoch in Ansehung ihres jugendlichen Unverstands begnadigt und mit der Auflage freigel., ihre Atzung selbst zu bezahlen und zu geloben, künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht fortzuziehen, versprechen eidlich, dem allem nachzukommen, und schwören U. 
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A 44 U 5920Archivalieneinheit
1551 November 24 
Conlin Käsmann aus Metzingen, wegen Verschwendung seines Vermögens trotz wiederholter Warnungen, wegen Betrugs und Ungehorsams gegen obrigkeitliche Gebote und Verbote zu Urach gef., daselbst peinlich beklagt und dazu verurteilt, sein Leben lang kein Wirtshaus und keine offene Zeche mehr zu besuchen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, gelobt eidlich, diesen Artikeln nachzukommen, und schwört U. 
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