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A 44 U 6469Archivalieneinheit
1528 April 12 
Clemens Dint aus Horrheim, wegen Eidbruchs und unerlaubten Waffenbesitzes erneut strafbar geworden, gef. und rechtlich beklagt, jedoch in Ansehung seiner Familie und seiner Freundschaft nur dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter zum Exempel für andere die Schwurfinger abhauen und er zeitlebens alle Zechen meiden solle, gelobt eidlich, nie mehr zu wildern, niemand dabei zu helfen, keine Waffe mehr zu gebrauchen, dem Urteil in allen Stücken Folge zu leisten und sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U. D. Dint war wegen Wildfrevels straffällig geworden, jedoch nur zu einer Geldbuße verurteilt worden; trotzdem hatte er das strenge Waffenverbot verletzt, das die Regierung nach den Bauernunruhen verhängt hatte. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6470Archivalieneinheit
1528 Oktober 3 
Erhard, Stoffel Müllers Sohn, und Veit, Stiefsohn des Hans Rübsamen, beide aus Horrheim, der erste straffällig geworden, weil er zu Unterriexingen und anderswo ein Lied von der "jämmerlichen, schrecklichen, mörderischen, unerhörten und unmenschlichen Tat", durch die "mörderischen, verzweifelten Buben" zu Weinsberg begangen, gesungen hatte, der andere, weil er diesem Gesang mit Wohlgefallen gelauscht hatte, beide deshalb eine Zeit lang gef., jedoch in Ansehung und auf Bitten ihrer ehrlichen Freundschaft, auch in Anbetracht ihrer Jugend ohne peinliche Strafe mit der Auflage, Atzung und Turmgeld zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigel., geloben eidlich, fortan den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen und allein der Obrigkeit anzuhängen, und schwören U 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6471Archivalieneinheit
1532 Juni 5 
Clemens Dint aus Horrheim, abermals gef., weil er seine frühere Verschreibung gebrochen, die "lutherische Opinion" angenommen, gegen die althergebrachten Zeremonien der christlichen Kirche freventlich gehandelt und Anhänger der neuen Lehre beherbergt hatte, jedoch auf Fürbitten und sein Versprechen hin, die "ketzerische Opinion" abzulegen und Versammlungen der Neugläubigen zu meiden, wieder freigel., schwört U. Er gelobt ferner, beim alten Glauben zu bleiben und bis zu seinem Tod nicht davon abzufallen, auch keine Wehr mehr zu tragen, Zechen zu meiden und schließlich seine Atzung selbst zu bezahlen. -Bürgen (mit 50 fl): 1) Hans Zoll 2) Anstett Hinkfuß aus Horrheim. 
1 U - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 6472Archivalieneinheit
1533 Oktober 20 
Hans Ostertag aus Horrheim, etliche Tage im Turm zu Vaihingen gef. und an Leib und Leben straffällig geworden, weil er wider die Ordnung der christlichen Kirche und die ausgegangenen Mandate die lutherische "Opinion" angenommen und sich der alten Lehre entzogen hatte, jedoch nach dem Eingeständnis seines Irrtums, Unterweisung in der Schrift und seinem Versprechen, zur katholischen Kirche zurückzukehren, auch auf Fürbitten seiner schwangeren Frau und anderer ehrbarer Leute wieder freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl zu halten, zeitlebens die herkömmlichen Ordnungen der Kirche zu beobachten, auch mit den "Sektierern" keine Gemeinschaft zu pflegen, vielmehr alle ihre heimlichen Zusammenkünfte der Obrigkeit anzuzeigen, u. schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6473Archivalieneinheit
1536 Juni 18 
Veit Schuhmacher, B. zu Horrheim, und Hans Feringer von Hohenurach, wegen Ungehorsams und Annahme von Kriegsdiensten gegen den Kaiser zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht ihrer Jugend, nach Bezahlung ihrer Atzung und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens wieder freigel., geloben eidesstattlich, Leib und Gut dem Fürstentum nicht zu entfremden und der Strafe für ihre Verfehlungen gewärtig zu sein. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6474Archivalieneinheit
1547 Mai 30 (Pfingstmontag) 
Schultheiß und Gericht zu Horrheim beglaubigen, daß das von Simon Burrer und seiner Ehefrau Magdalena zur Hinterlegung von 50 fl Bürgschaftsgeld für ihren Sohn Clemens eingesetzte Grundstück auf Markung Horrheim, nämlich 1 1/4 Morgen Weingarten im Ryssern, welche 4 fl nach Speyer zinsen, genügend Sicherheit bieten. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6475Archivalieneinheit
1548 Januar 4 (Mi. n. Neujahr) 
Clemens Merckle, Maurer zu Horrheim, wegen übermäßigen Essens und Trinkens, Spielens, Schwörens, Gotteslästerung und anderer Schandtaten - wider alle Verwarnungen, Strafen und seine Verschreibung - abermals eine Zeit lang zu Vaihingen gef. und strengster Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Freundschaft und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens wieder freigel., gelobt eidlich, von seinem unordentlichen Treiben abzulassen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche und Gesellschaft zu besuchen, weder Degen noch lange Wehr zu tragen, auch alle aufgelaufenen Kosten und den Atzungspfennig zu bezahlen, und schwört U. 
1 U - Papier - Abschrift 
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A 44 U 6476Archivalieneinheit
1548 Januar 11 (Mi n. Dreikönig) 
Hans Gast zu Horrheim, wegen Annahme fremder Kriegsdienste eine Zeit lang zu Vaihingen gef., jedoch auf sein, seiner Ehefrau und seiner Freundschaft Bitten wieder freigel., gelobt eidlich, sich zeitlebens gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U. Er verspricht ferner, sich auf Mahnung der Obrigkeit zu stellen, wohin er gewiesen würde, und sich rechtlich zu verantworten. - Bürge (mit 100 fl): Hans Balthus zu Horrheim, sein Schwiegervater.
Beil.: Inventar der liegend und fahrnden Güter des H. Gast, 1547, 1 Doppelbl., Pap.
 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6477Archivalieneinheit
1550 September 2 (Di n. Gilgentag) 
Clemens Merckle, Maurer zu Horrheim, wegen fortgesetzten liederlichen Lebenswandels - trotz einer älteren Verschreibung - üblen Verhaltens gegenüber seiner Ehefrau, Versäumnis einer Vorladung des Schultheißen zu Horrheim, unerlaubter Entfernung aus dem Land und Drohreden gegen einige Mitbürger zu Horrheim erneut zu Vaihingen gef. und rechtlich beklagt, jedoch auf sein und seiner Angehörigen Bitten, auch sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seiner früheren Verschreibung gemäß innerhalb und außerhalb des Fleckens keine Waffen zu tragen, offene Zechen und Spiele zu meiden sowie die Markung Horrheim ohne Zustimmung der Obrigkeit nicht zu verlassen, und schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6478Archivalieneinheit
1550 September 10 (Mi n. Mariä Geburt) 
Erhard Schleifmüller, B. zu Horrheim, wegen Ungehorsams gegen seine Obrigkeit und anderer Delikte zu Vaihingen gef., vom Untervogt daselbst peinlich beklagt und rechtens dazu verurteilt, ausser der erlittenen Turmstrafe noch weitere 8 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, Atzung und Kosten zu bezahlen, zeitlebens offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und weder innerhalb noch außerhalb des Fleckens Waffen zu tragen, gelobt eidlich, dieses Urteil in allen Punkten zu befolgen, und schwört U. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 6479Archivalieneinheit
1553 Oktober 27 (Simon und Judas Abend) 
Michel Haß aus Horrheim, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und gegen Bezahlung seiner Atzung wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich zeitlebens in keine fremden Kriegsdienste mehr zu begeben, es werde ihm denn von seinem Landesherrn erlaubt, auch fortan seiner Obrigkeit treu und gehorsam zu sein. 
1 U - Papier - Abschrift 
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A 44 U 6489Archivalieneinheit
1559 Februar 13 
Jakob Deschlin aus Horrheim, wegen unerlaubten Verlassens des Landes und Annahme fremder Kriegsdienste, auch wegen Nichtbezahlens einer verfallenen Frevelstrafe zu Vaihingen gef. und vom Untervogt Johann Röhrach angeklagt, jedoch in Ansehung seiner Familie und seiner Freundschaft, auch auf deren Fürbitte begnadigt und freigel, gelobt eidlich, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen und keine Zeche mehr zu besuchen, und schwört U. Er verspricht zudem, keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, ordentlich hauszuhalten und den obrigkeitlichen Geboten gehorsam nachzuleben. 
1 U - Papier - Ausfertigung 
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