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Urfehden
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A 44 U 989Archivalieneinheit
1524 März 11 (Freitag nach Letare) 
Conrad Lengerer ("Löngerer") von Rohracker, wegen Gotteslästerung und Schwörens gefangengesetzt, will seine Atzung selbst bezahlen, setzt eine Bürgschaft von 200 Gulden und schwört Urfehde. - Die 200 Gulden verbürgt seine Mutter im Einverständnis mit seinen genannten Brüdern und Schwägern auf genannten Gütern in Rohracker, die durch Anstößer und Größe festgelegt werden 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 990Archivalieneinheit
1531 Februar 21 (Dienstag nach Esto mihi) 
Hans, Conrat und Ulrich Klein ("Klain"), alle drei von "Roracker" [Rohracker, Kr. Stuttgart], gefangengesetzt im Turm zu "Cantstat" [Bad Cannstatt, Kr. Stuttgart], weil sie das Fürstentum oft (ohne Erlaubnis der Obrigkeit) verlassen hatten, verpflichten sich, die im Gefängnis entstandenen Kosten und Atzung zu bezahlen und schwören Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 991Archivalieneinheit
1535 Mai 22 (Samstag nach Pfingsten) 
Jacob Vischer von Rohracker ("Roracker"), gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstatt") im Turm, im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg, wegen Diebstahls (er hatte Pfähle im Feld frommen Leuten aus ihren Weingärten entwendet), verpflichtet sich, die Atzung und alle Unkosten, die im Gefängnis auf ihn (mit dem Nachrichter) aufgelaufen sind, zu bezahlen, ab sofort Württemberg zu verlassen (sich beim Wegzug nirgendwo länger als eine Nacht aufzuhalten) und schwört Urfehde 
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A 44 U 992Archivalieneinheit
1537 September 15 (Samstag nach Kreuzerhebung) 
Bernhart Surr von Rohracker ("Roracker"), gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstatt") im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg, weil er seine Urfehde (geleistet wegen unschicklichen und ungebührlichen Verhaltens, wofür ihm Zechen und Wehr verboten worden waren) brach, indem er nachts vor der Wohnung seines Nachbarn, mit dem er nichts mehr anfangen sollte, Gottesschwüre getan und gesagt hatte, "ehe drey tag hingeend oder verscheinend wöll ich ime uff der Juppenn machen", gegen den Schulmeister von Rohracker ("Roracker") ungehorsam gewesen war und sich ungebührlich betrunken "und anderen bestenn Stückenn gehaltenn", verpflichtet sich, sein Leben lang offene oder geheime Zechen zu meiden, kein Wehr mehr zu tragen und von einem Ave Maria zum anderen nicht außer Haus zu sein, auch davor und danach nicht herauszugehen, sich vor allem "voltrincken", allen unschicklichen und ungebührlichen Handlungen zu enthalten und schwört Urfehde 
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A 44 U 993Archivalieneinheit
1538 Mai 17 (Freitag nach Jubilate) 
Bernhart Ziglin von Rohracker ("Roracker"), Cannstatter Amts, der wegen Friedensbruches vor dem Stadtgericht peinlich beklagt worden war, und dem vom Nachrichter drei Finger abgehauen werden sollten, wurde vom Herzog Christoph ("Christoff") zu Württemberg zu einer Freiheitsstrafe begnadigt und zu Cannstatt ("Canstatt") im Turm gefangen gehalten, verpflichtet sich, seine Atzung und die im Gefängnis entstandenen Kosten sowie dem Fürsten 13 Pfund Heller zu bezahlen und schwört Urfehde 
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A 44 U 994Archivalieneinheit
1544 Mai 9 
Michel Scheck ("Scheckh") vom "Rorackher", Cannstatter ("Canntstatter") Amts, gefangengesetzt zu Cannstatt im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg, weil er gegen die Landesordnung dem König von Frankreich eine Zeit lang gedient hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, keinem fremden Herren mehr zuzuziehen und schwört Urfehde 
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Aussteller: Freitag nach Jubilate 
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A 44 U 995Archivalieneinheit
1553 November 13 (Montag nach Martin) 
Conrat und Hans Klein und Martin Essich, alle zu Rohracker ("Roracker"), gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstat") im Gefängnis des Herzogs Christoph zu Württemberg, weil sie im vergangenen Jahr (trotz Verbots) in den Krieg gezogen waren, verpflichten sich, keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und schwören Urfehde 
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A 44 U 996Archivalieneinheit
1558 Juni 25 
Bernhart Siglin, Hans Herrmann, Jerg Dietrich ("Diettericht") und Hans Klain von Rohracker ("Roracker"), gefangengesetzt zu Cannstatt ("Canntstat") im Gefängnis des Herzogs Christoph zu Württemberg, weil sie sich vereint hatten, um miteinander den Kriegen nachzuziehen und, nachdem sie auf dem Wege wieder umgekehrt waren, hier üppig gelebt, ihre Familien vernachlässigt und ihre Frauen geschlagen hatten, verpflichten sich, keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und schwören Urfehde 
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A 44 U 997Archivalieneinheit
1559 Oktober 15 
Jerg Klein von Rohracker (Rorackher"), Cannstatter Amts, gefangengesetzt zu Cannstatt im Gefängnis des Herzogs Christoph zu Württemberg, weil er (mit anderen jungen Gesellen) am vergangenen Zinstag - 10. Oktober - in Mathis Kleinmanns ("Kleinmanß") Wirtshaus zu Nacht gegessen, über die Zeit geblieben und verdächtigt worden war, in derselben Nacht der Witwe des Jerg Hutten zu Rohracker den Wein aus der Bütte gelassen zu haben, wird freigesetzt, nachdem er sich durch seinen Stiefvater Hermann Decker ("Deckher") verbürgt hat, mit 1. dessen 1/2 M. Weingarten in der Hohenhalden, gelegen an Hans Klein und Michel Egen ("Egenn") (von dem 1/2 Imi Wein dem Früsten und 6 Heller der Pfarrei Rohracker zustehen), 2. dessen 1/2 M. Weingarten im Diltzhausen an Adam Klein und der Allmand von Rohracker gelegen (von dem Chorherren zu Stuttgart 14 Schilling zustehen), Die Güter werden (ohne weitere Zinsverpflichtungen) zu Eigen verbürgt. Nach Schätzung des Schultheißen und Gerichts zu Rohracker, durch Jerg Stierlin und Lorenz [V?]ilper, ist der Wert der beiden Weingärten 150 Pfund Heller 
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A 44 U 998Archivalieneinheit
1536 September 8 (Samstag nach Geburt Marias) 
Hans Äpp gen. Luttenschlaher von Rotenberg (Rottenberg"), Cannstatter Amts, gefangengesetzt zu Cannstatt im Turm, im Gefängnis des Herzogs Ulrich von Württemberg, wegen vielfältiger, ungebührlicher Haltung und Handlungen, verpflichtet sich, sein Leben lang nur noch ein abgebrochenes Brotmesser als Wehr zu tragen, nirgendwo mehr offene Zechen zu besuchen und schwört Urfehde 
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A 44 U 999Archivalieneinheit
1548 Mai 7 
Michel Messner, Forstknecht auf dem Rotenberg [Kr. Stuttgart], gefangengesetzt wegen Drohworten zu Cannstatt ("Cantstatt") im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg, verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen und schwört Urfehde 
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