Findbuch A 44symbol
Urfehden
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8 Einträge
Vorbemerkung
Zusätzliche Urfehden In den Württembergischen Regesten (Bestand A 602)
1473 Juni 7 - Mo. n. Pfingsten (Caspar Fry) = WR 3784
1475 Aug. 19 - Sa. n.u.l.f. assumptionis (Thoman Arnolt und Cöntzlin Degen) = WR 3799 
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A 44 U 722Archivalieneinheit
1513 August 9 (Abend Laurenty) 
Wendel Eibensbach ("Ybenspach") von Meimsheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er gegen Herzog Ulrich von Württemberg, seinen Landesherrn, Junker Wilhelm v. Neipperg, Vogt im Zabergäu, einige Amtleute, Schultheiß und Gericht zu Meimsheim in deren Abwesenheit schmähliche und verächtliche Worte gebraucht hat, schwört Urfehde 
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A 44 U 723Archivalieneinheit
1515 Dezember 27 (Johannes Ev. in Wyhennacht) 
Hans Wolffangel, Müller von der Sengen-Mühle zu Meimsheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er seine Ehefrau Anne verlassen hat und mit einer Dirne durchs Land gezogen ist, schwört Urfehde und verspricht, sich der Dirne, ihres Leibes und Gutes zu enthalten und Zeit seines Lebens weder mit Worten noch Werken Gemeinschaft mit ihr zu haben 
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A 44 U 724Archivalieneinheit
1518 Juni 27 (Dienstag nach Vit) 
Claus Eblin von Meimsheim im Zabergäu, gefangengesetzt zu "Bracke" [Brackenheim] wegen etlicher krimineller Handlungen und Diebstahls, schwört Urfehde und verspricht, aus Württemberg 3 Meilen Wegs hinweg zu gehen, nicht mehr zurückzukommen, er habe denn besondere Erlaubnis und leiste dem Landesherrn Abtrag 
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A 44 U 725Archivalieneinheit
1520 Mai 22 (Zinstag nach Exaudi) 
Barthlin Crafft von Meimsheim, wegen Gotteslästerung zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt und zu Brackenheim gefangengesetzt, schwört Urfehde 
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A 44 U 726Archivalieneinheit
1532 Juli 30 (Zinstag nach Jacob) 
Jacob Stratzmann ("Stratzman") zu Meimsheim, in der Brackenheimer Vogtei gelegen, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Gotteslästerung und Bedrohung des Fleckens Meimsheim, schwört Urfehde, nachdem er dazu verurteilt wurde, 1 Stunde lang im Halseisen zu stehen, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, keine offene Zeche mehr zu besuchen, die nächsten 4 Jahre das Amt Brackenheim nicht zu verlassen und Atzung und entstandene Kosten zu bezahlen. - Bürgen: Hans Stratzmann, sein Vater, und Wendel Stratzmann, sein Bruder, beide von Meimsheim 
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A 44 U 727Archivalieneinheit
1535 August 13 (Freitag nach Laurent) 
Hans Scheffer ("Schaffhans") von Meimsheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, schwört Urfehde und verspricht, die ihm auferlegte Strafe von 6 1/2 Pfund Heller guter Landeswährung bis Martini dem Landesherrn zu bezahlen. - Bürgen: Martin Scheffer von Dirrenzimbern [Dürrenzimmern, Amt Brackenheim], sein Bruder, Jacob Stratzmann ("Stratzman"), sein Vetter, und Michel Krafft, beide von Meimsheim 
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A 44 U 728Archivalieneinheit
1539 August 25 (Montag nach Bartholomei) 
Hans Schweycker zu Meimsheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er als Geldeinzieher das von einigen Leuten zu Meimsheim erhaltene Geld, welches diese dem Komentur zu Heilbronn für erhaltene Frucht schuldig waren, zu Lauffen zum Teil verspielt hatte, schwört Urfehde und verspricht, in Zukunft kein Spiel mehr tun zu wollen 
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A 44 U 729Archivalieneinheit
1541 August 19 (Freitag nach Maria Himmelfahrt) 
Hans Vay der Jüngere, Bürger zu Meimsheim, Brackenheimer Amts, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er in einem Streit mit Blesin Stroh ("Strow") von Meimsheim diesen schwer verletzt hat, schwört Urgfehde, verspricht, sein Hab und Gut nicht aus Meimsheim oder Württemberg wegzuschaffen, er habe denn zuvor diese Sache, sofern er darum aufgefordert werde, nach Recht oder gütlich beglichen, und setzt als Unterpfand sein Hab und Gut ein 
Papier - Ausfertigung 
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