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A 44 U 6910Archivalieneinheit
1516 März 17 (Mo n. Palmtag) 
Ulrich Trumenschlaher, B. zu Wildberg, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef. und vor die Wahl gestellt, das 'Recht' zu ne hmen od.eine Strafe anzunehmen, sodann, nachdem er auf Rat seiner Freunde letzteres gewählt hatte, freigel., schwört U. und gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg nicht mehr zu verlassen, doch wird ihm erlaubt, sich wegen seines Handwerks - außer in Kriegszeiten - frei zu bewegen. Er muß offene Zechen meiden, auch die Untertanen und Verwandten seines Landesherrn bei ihren Rechten und Gerichten bleiben lassen. 
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A 44 U 6911Archivalieneinheit
1517 November 21 (Sa n. Elisabeth) 
Caspar Schramhans und seine Ehefrau Anna, letztere wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitte ihres Ehemanns und ihrer Freundschaft wieder freigel., schwören U. Anna gelobt außerdem eidlich, statt des'verwirkten Rechts'unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und es zeitlebens nicht mehr zu betreten. Sie versprechen beide, Forderungen und Ansprüche an württembergische Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen. 
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A 44 U 6912Archivalieneinheit
1523 Januar 23 (Fr n. Sebastian) 
Hans Hirt d.J., gen. Held, aus Wildberg, wegen seiner Freveltaten daselbst gef., peinlich angeklagt und nach seinem Bekenntnis und eingeholter Kundschaft mit Urteil und Recht vor die Wahl gestellt, sich die drei (Schwur-)Finger abhauen zu lassen oder zeitlebens über den Rhein zu schwören, gelobt eidlich, unverzüglich über den Rhein zu ziehen, und schwört U. 
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A 44 U 6913Archivalieneinheit
1523 September 24 (Do n. Mauritius) 
Anton Has d.J. aus Wildberg, unter dem Verdacht, in einem Kuhstall bei Nacht Freveltaten verübt zu haben, daselbst gef. und einer Strafe an Leib und Gut verfallen, jedoch auf Fürbitten ehrbarer Leute und seiner Freundschaft wieder freigel., gelobt eidlich, unverzüglich über den Rhein zu ziehen und zeitlebens nicht mehr herüberzukommen, und schwört U. 
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A 44 U 6914Archivalieneinheit
1525 Juli 19 (Mi n. Margaretha) 
Konrad Andler, B. zu Wildberg, wegen aufrührerischer Reden und Handlungen während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, Wehr, Harnisch und Waffen abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden und sich keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit jederzeit mit Worten und Werken getreu zu sein, und schwört U. 
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A 44 U 6915Archivalieneinheit
1525 Juli 19 (Mi n. Margaretha) 
Cunlin Fölmlin, B. zu Wildberg, wegen aufrührerischen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner wieder freigel., gelobt eidlich, seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 50 fl zu bezahlen, Wehr, Harnisch und Waffen der Obrigkeit abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften meiden und sich fortan keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit allezeit mit Worten und Werken gehorsam zu sein, und schwört U. 
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A 44 U 6916Archivalieneinheit
1525 Juli 19 (Mi n. Margaretha) 
Hans Schrot, B. zu Wildberg, wegen Teilnahme an den Bauernunruhen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, Stadt und Amt Wildberg unverzüglich zu verlassen und zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, Wehr, Harnisch und Waffen abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und seiner Obrigkeit allezeit mit Worten und Werken gehorsam zu sein, und schwört U. 
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A 44 U 6917Archivalieneinheit
1525 November 3 (Fr n. Allerheiligen) 
Bartlin Ziegler, B. zu Wildberg, wegen aufrührerischer Reden und Handlungen während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, unverzüglich Wehr, Harnisch und Waffen der Obrigkeit abzuliefern und zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr jederzeit der Obrigkeit gehorsam zu sein, und schwört U. 
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A 44 U 6918Archivalieneinheit
1526 Juni 4 (Mo n. Corpus Christi) 
Jakob Hirt, Sohn des Hans Hirt, B. zu Wildberg, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde wieder freigel., schwört U. 
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A 44 U 6919Archivalieneinheit
1526 Juni 25 (Mo n. Johannes d.T.) 
Hieronymus Mornhinweg d.J. aus Wildberg, wegen seines sträflichen Verhaltens während der Bauernunruhen daselbst gef., aus Stadt und Amt Wildberg verwiesen und mit Waffen- und Wirtshausverbot belegt, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde teilweise begnadigt und in Stadt und Amt Wildberg wieder eingelassen, gelobt eidlich, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes Brotmesser, desgleichen offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich fortan keinerlei Aufruhr mehr anzuschließen und seiner Obrigkeit jederzeit gehorsam zu sein, und schwört U. 
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A 44 U 6921Archivalieneinheit
1526 August 30 (Do n. Bartholomäus) 
Wolf Ortlieb, B. zu Wildberg, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef. und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder sich zu verschreiben, gelobt eidesstattlich U. und verspricht, zeitlebens in keine offene Zeche mehr zu gehen oder sonst in einem fremden Haus ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu zechen, auch der Herrschaft zum Abtrag einen kleinen Frevel von 3 lb h zu bezahlen. 
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A 44 U 6922Archivalieneinheit
1526 September 26 (Mi n. Mauritius) 
Jos Meurolt aus Wildberg, wegen sträflichen Verhaltens während der Bauernunruhen daselbst gef., aus dem Amt Wildberg verwiesen und mit Waffenverbot belegt, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freunde teilweise begnadigt und wiederum in Stadt und Amt Wildberg eingelassen, gelobt eidlich, zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr zu tragen, auch fortan sich keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit allezeit in Worten und Werken gehorsam zu sein, und erneuert seinen Urfehdeeid. 
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A 44 U 6923Archivalieneinheit
1526 November 19 (Mo n. Otmar) 
Peter Kalmbach, B. zu Wildberg, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt, zum Untertanen wieder angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, sich fortan gehorsam, fromm und wohl zu verhalten, wider Land und Herrschaft Württemberg weder heimlich noch öffentlich zu handeln, sich auch keinem Aufruhr mehr anzuschließen, sondern Empörungen unverzüglich anzuzeigen, allein der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, heimliche Zechen, Gesellschaften und 'Winkelzusammenkünfte' zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem Brotmesser keine mehr zu tragen. Er setzt zur Sicher heit unterpfandweise für 20 fl ein: sein Haus zu Wildberg unten in der Stadt und ein Krautgärtlein auf der Au in den mittleren Gärten, ferner 7 Kannen und ein Webstuhl. Bm. und Gericht zu Wildberg erkennen, daß der Herrschaft damit Sicherheit geleistet sei. 
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A 44 U 6924Archivalieneinheit
1527 Januar 16 (Mi n. Hilarius) 
Mathis, Sohn des Ulrich Kißling, B. zu Wildberg, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen. 
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A 44 U 6925Archivalieneinheit
1529 Mai 20 (Do n. Pfingsten) 
Hans Miller aus Wildberg, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch begnadigt und wieder freigel., schwört U. 
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A 44 U 6926Archivalieneinheit
1532 April 25 (Do n. Georg) 
Jos Eckstein, Tuchmachergeselle zu Wildberg, wegen Gotteslästerung daselbst gef. und peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters Hans Eckstein und anderer begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt, fortan dergleichen Lästerungen zu unterlassen und Streitigkeiten mit seiner Herrschaft, deren Diener und Untertanen nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen. 
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A 44 U 6927Archivalieneinheit
1535 Januar 23 (Sa n. Fabian u. Sebast) 
Balthas Beusch und Melchior Österlin, im Turm zu Wildberg gef., weil sie bei Nacht auf der Gasse herumgezogen waren, sich mit Wein betrunken und mit der nunmehr verstorbenen Toddenkopfin großen Unfug getrieben hatten, jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten wieder freigel., geloben eidlich, sich auf obrigkeitliche Mahnung beim Amtmann 'dem Recht' zu stellen, auch dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen, schwören U. und versprechen, ihre Streitigkeiten mit württembergischen Dienern und Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. 
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A 44 U 6928Archivalieneinheit
1538 August 17 
Katharina Hürt, Witwe, B. zu Wildberg, wegen ihrer ungebührlichen Reden wider die evangelische Wahrheit und die evangelischen Schriften zu Wildberg gef., jedoch auf ihre Bitte wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, Forderungen an württembergische Untertanen nur bei den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen. 
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A 44 U 6929Archivalieneinheit
1539 Juli 7 (Mo n. Ulrich) 
Caspar Weilheimer, B. zu Wildberg, straffällig geworden, weil er seine Ehefrau vielfach mißhandelt und bei Nacht und Nebel die Stadt verlassen hatte, vom Wildberger Vogt Matthäus Heller 8 Tage bei Wasser und Brot in den Turm gesteckt, jedoch auf Fürbitte seiner Frau begnadigt, nach Bezahlung seiner Atzung wieder freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U. 
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A 44 U 6930Archivalieneinheit
1539 September 6 (Sa n. Egidius) 
Caspar Weilheimer, B. zu Wildberg, wegen Bruchs seiner früheren Verschreibung durch ungebührliches Verhalten erneut daselbst gef., peinlich angeklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, der Landesherrschaft einen großen Frevel von 6 fl zu bezahlen, fortan außer einem abgebrochenen, stumpfen Brotmesser keine Wehr noch Waffen zu tragen, alle offenen Zechen, Wirtshäuser, Gesellschaften und Ansammlungen auf der Straße zeitlebens zu meiden und auf eigene Kosten eine neue Verschreibung aufzurichten, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel zu befolgen, schwört U. und verspricht bei seinem Eid, württembergische Untertanen und Verwandte bei ihren Rechten und vor ihren Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6931Archivalieneinheit
1539 November 20 (Do n. Elisabeth) 
Hans Dornsperger, B. und Tuchmacher zu Wildberg, vom Vogt daselbst, Matthäus Heller, peinlich angeklagt, weil er Gabel, den gewesenen Kuchenbäcker aus Gültlingen, in einem Wirtshaus zu Wildberg heimtückisch angefallen und lebensgefährlich verwundet, endlich auch sein Gelübde, sich nicht zu entfernen, sondern auf obrigkeitlichen Befehl zu stellen, gebrochen hatte, deshalb nach Verhör und Kundschaften dazu verurteilt, einen großen Frevel von 6 fl zu bezahlen, fortan keine Waffen mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes, stumpfes Brotmesser, offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden, auch wegen des gebrochenen Gelübdes 8 Tage und Nächte im Turm bei Wasser und Brot zu büßen, gelobt eidlich, diesen Urteilsartikeln nachzukommen, schwört U und verspricht, Forderungen an württembergische Untertanen und Verwandte nur vor den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen. 
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A 44 U 6932Archivalieneinheit
1540 Februar 17 (Mi n.d. Weißen So) 
Jaus Widamer, B. und Schmied zu Wildberg, im Turm daselbst gef., weil er des Nachts als Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rat auf dem Rathaus zu Wildberg beisammen saßen und zechten, die Rathaustüre so verriegelt und verschlossen hatte, daß niemand mehr heraus konnte, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freunde, auch in Ansehung seiner kleinen Kinder begnadigt und freigel., gelobt eidlich, zeitlebens alle offenen Zechen zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 6933Archivalieneinheit
1541 März 25 (Fr. n. Oculi) 
Michel Häfelin, gen. Ginsburg, B. zu Wildberg, aus dem Gefängnis ausgebrochen, in das er wegen seiner Schulden gekommen war, und deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Kinder, auch seiner Freunde, wieder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, württembergische Untertanen und Verwandte, wenn er Forderungen an sie zu stellen hätte oder diese an ihn, bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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{A 44 U 6933}Archivalieneinheit
1541 März 25 (Fr. n. Oculi) 
Michel Häfelin, gen. Ginsburg, B. zu Wildberg, aus dem Gefängnis ausgebrochen, in das er wegen seiner Schulden gekommen war, und deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und seiner Kinder, auch seiner Freunde, wieder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, württembergische Untertanen und Verwandte, wenn er Forderungen an sie zu stellen hätte oder diese an ihn, bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6934Archivalieneinheit
1548 April 23 (Mo n. Jubilate) 
Bastian Schrautbolz, B. und Tuchmacher zu Wildberg, wegen mehrmaliger Gottesschwüre, rauher Reden und üblen Verhaltens gegen seine Obrigkeit, die er sich in betrunkenem Zustand und in Anwesenheit des Wildberger Kellers Matthäus Heller geleistet hatte, einige Tage daselbst gef., jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seiner Eltern und seiner Freunde von Balthasar von Gültlingen, Obervogt zu Wildberg, mit der Auflage wieder freigel., 2 fl in den Armenkasten zu bezahlen und im nächsten halben Jahr keinen Wein mehr zu trinken, außer in seinem eigenen und im gemeinen Bürgerhaus, schwört U. und verspricht auch, die württembergischen Untertanen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6935Archivalieneinheit
1551 Juni 25 (Do n. Joh. Bap.) 
Jakob Weingarter, B. zu Wildberg, vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef. und gegen eine Verschreibung freigel., welche nun aber sein Landesherr, Herzog Christof zu Württemberg, auf sein und seiner Freunde Bitten kassiert und ihm gegen eine 'gemeine Verschreibung' zurückgegeben hat, erneuert seinen Urfehdeeid und verspricht gleicherweise, die württembergischen Untertanen, wenn er Forderungen an sie hätte oder sie an ihn, bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. 
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A 44 U 6936Archivalieneinheit
1554 Juni 23 (Johann Bapt.) 
Enderlin Fry d.A. und d.J. sowie Hans Morhinweg, alle drei B. zu Wildberg, daselbst einige Tage gef., weil sie im vergangenen Sommer dem Markgrafen Albrecht (v. Brandenburg) in den Krieg nachgezogen waren, jedoch aus besonderer Gnade gegen die 'Verschreibung' wieder freigel., Leib und Gut nicht zu verändern, keinem fremden Herrn mehr in den Krieg zuzuziehen, auch ihre Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, geloben eidlich, dies zu befolgen, von dergleichen Handlungen abzustehen und der Obrigkeit zu gehorchen, und schwören U. 
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A 44 U 6937Archivalieneinheit
1555 Mai 25 (Sa n. Assumptio Dom.) 
Martha Rimpfer, Witwe des Bastian Knaus, B. zu Wildberg, wegen ihrer Beziehungen (trotz früherer Bestrafung in der Sache) zu dem verheirateten Michel Meulin aus Weil der Stadt, der Frau und Kinder zu Iptingen hatte sitzen lassen, abermals zu Wildberg gef. und auf herzoglichen Befehl von Matthäus Heller, Keller zu Wildberg, peinlich angeklagt und vom Stadtgericht rechtskräftig dazu verurteilt, daß sie der Nachrichter mit Ruten schlagen und sie dem Vollzug derselben Strafe an M. Meulin anwohnen, sodann zwei Stunden am Pranger im Halseisen stehen und eine Verschreibung errichten solle, gelobt eidlich, sich fortan fromm und ehrbar zu verhalten,und schwört U. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll sie den Tod des Ertränkens erleiden. 
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