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36 Einträge
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A 44 U 200, 6Archivalieneinheit
1565 Juni 
Bittbrief des Ulrich Kurtzweil, Sohn des Hans Kurtzweil zu Bietigheim, an Herzog Christof am 11. Tag seiner Turmhaft, ihm das peinliche Recht zu erlassen und ein mildes Urteil zu sprechen. 
Papier - Entwurf 
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A 44 U 200, 7Archivalieneinheit
1565 Juni 
Bittbrief des Hans Kurtzweil, Bürgers zu Bietigheim, an Herzog Christof, seinem im Gefägnis liegenden Sohn Ulrich das peinliche Recht und das Gefängnis zu erlassen. 
Papier - Entwurf 
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A 44 U 200, 8Archivalieneinheit
1565 Juli 24 
Bericht des Hippolitus Rösch, Vogts zu Markgröningen ("Grieningen"), an Herzog Christof über das an Ulrich Kurtzweil vollzogene Urteil. 
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A 44 U 201Archivalieneinheit
1515 Februar 3 (Samstag nach Maria Lichtmess) 
Hanns Hurleusser von Großingersheim ("Inngershain"), gefangengesetzt wegen Fälschung eines kaiserlichen Mandates, verpflichtet sich, 30 Gulden Abtrag zu zahlen und schwört Urfehde 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 202Archivalieneinheit
1517 August 18 (Dienstag nach Assumptio Marie) 
Margret, Witwe des Wolf Strauchschnider ("Strawschnider") zu Großingersheim ("Ingerßhain"), gefangengesetzt wegen Diebstahls, schwört Urfehde und verpflichtet sich, mit ihren Kindern Württemberg für immer zu verlassen 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 203Archivalieneinheit
1517 April 27 (Montag nach Jorius (Georgius)) 
Schmid Hans zu Ingersheim ("Inngerßhain"), gefangengesetzt durch den Vogt zu Bietigheim, Hans Plessing, schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 204Archivalieneinheit
1522 Juni 18 (Mittwoch vor Fronleichnam) 
Hans Vischer der Alte von Großingersheim ("Groußen Ingerßhain"), gefangengesetzt wegen ungeschickter Reden und Handlungen, verspricht Zahlung seiner Atzung und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 205Archivalieneinheit
1522 Juni 25 (Mittwoch nach Johannes dem Täufer) 
Hans Kurtzmaul von Großingersheim ("Groußen Inngerßhain"), gefangengesetzt wegen Droh- und Schmähworten gegen Waldschützen und Schultheiß und weil er sie bei seiner Überführung ins Gefängnis nach Bietigheim mit dem Messer angegriffen hatte, verspricht Zahlung seiner Atzung, schwört Urfehde und setzt seine genannten, durch Anstößer Lenhart Kopp ("Copp"), Hans Läßerlin der Jüngere, Hans Kallenberg, Peter Reinhart) und Flurnamen (Würmberg, Mülberg) festgelegten Güter als Bürgschaft ein. Für eine daraus an seinen Vater gehende Schuld von 20 Pfund Heller bürgt Andris Kurtzmaul 
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A 44 U 206Archivalieneinheit
1523 April 11 (Samstag nach Ostern) 
Bastian Kurtzmaul von Ingersheim ("Inngershenn"), gefangengesetzt wegen tätlicher Widersetzung gegen die Gefangennahme seines Sohnes Hanns, verpflichtet sich, 20 Gulden Abtrag zu zahlen, den Flecken Ingersheim nicht zu verlassen und schwört Urfehde 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 207Archivalieneinheit
1523 April 11 (Samstag nach Ostern) 
Lenhart Seitz ("Seytz"), Metzger von Ingersheim ("Inngerßhen"), gefangengesetzt, weil er gegen das Verbot der Obrigkeit, seiner Schulden wegen das Land nicht zu verlassen und seine Habe nicht zu verändern, mit seiner Frau das Land verlassen und auch einen Teil seiner Habe verkauft hatte, verspricht Zahlung seiner Atzung, keine Spiele und nächtlichen Zechen zu besuchen und schwört Urfehde 
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A 44 U 208Archivalieneinheit
1523 März 5 (Pfingstabend) 
Margreth, Tochter des Hans Trimcklin von Kleinbottwar ("clain Botwart"), Witwe des Peter Metzger in Ingersheim ("Inngershen"), gefangengesetzt wegen Diebstahls von drei Betttüchern, verspricht Zahlung ihrer Atzung, vepflichtet sich, mit ihren Kindern das Land für immer zu verlassen und schwört Urfehde 
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A 44 U 209Archivalieneinheit
1525 Juni 1 (1. Tag des Brachmonats) 
Seitz Metzger, Ludwig Kallenberger, Bastlin Menlin, Martin Frylin, Hans und Jacob Vischer, alle von Ingersheim, gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, Wehr und Harnisch abzulegen, keine offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen, keine andere Wehr als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, das Herzogtum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, ihre Atzung und Gefängiskosten zu bezahlen und schwören Urfehde 
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A 44 U 210Archivalieneinheit
1525 Juni 2 (den andern Tag des Brachmonats) 
Valtin Landvogt ("Lanndtvaugt") von Ingersheim ("Inngershein"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzulegen, keine offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, den Ingersheimer Zwing und Bann und das Land nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, seine Atzung und Gefängiskosten zu bezahlen und schwört Urfehde 
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A 44 U 211Archivalieneinheit
1525 Juni 24 (Abend vor Jacobus) 
Jung Hanns von Ulm und Jung Hanns Vischer, Sohn des Alt Vischer Hanns von Ingersheim ("Ingershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, Wehr und Harnisch abzulegen und nichts anderes zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Bietigheimer Amt mit Frau und Kindern für immer zu verlassen, jedoch das Land nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, ihre Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwören Urfehde 
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A 44 U 212Archivalieneinheit
1525 Juli 24 (Abend vor Jacobus) 
Gregory Vischer, Sohn des Alt Vischer Hanns von Ingersheim ("Ingershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser bei sich zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Land nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde 
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A 44 U 213Archivalieneinheit
1525 November 2 (den andern Tag Novembris) 
Jorg Vischer und Theiß Vischer, beide von Kleiningersheim ("Clain Yngershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand, verpflichten sich, ihre Atzung und einen bestimmten Abtrag zu zahlen (Jorg 20 Gulden, Theiß 10 Gulden), keine andere Wehr als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Land nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen und schwören Urfehde. - Bürgen für 100 Gulden: Alt Vischer Hanns, seine Söhne Hanns, Michael Steffan und Gregorius Vischer, Jaus Scheffer, Jacob Eßenwein, Hanns Eßenwein, Hanns Kursenvautt der Jüngere, Jaus Kursenvautt der Ältere, Jung Bartle ("Barttle"), Jacob Bauer ("Bauwer"), Jorg Vischer der Jüngere, Jacob Theiß, alle von Groß- und Kleiningersheim, Peter Eßenwein von Bietigheim und Ulrich Gretten, Sohn des Jaus von Aldingen 
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A 44 U 214Archivalieneinheit
1526 Mai 14 
Wolf Dotz zu Großingersheim ("großen Ynngershenn"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Fürstentum nach dem Bauernaufstand, an dem er als ein Führer teilgenommen hatte, verpflichtet sich, 15 Gulden Abtrag und seine Gefängniskosten zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum Württemberg nur mit Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde 
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A 44 U 215Archivalieneinheit
1526 Mai 17 
Hanns Kurtzmaul von Großingersheim ("Großenynngerssenn"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Fürstentum nach dem Bauernaufstand, an dem er als Führer teilgenommen hatte, verpflichtet sich, 40 Gulden Landeswährung Abtrag in genannten Fristen zu zahlen, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Land nur mit Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde 
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A 44 U 216Archivalieneinheit
1526 Juni 30 (Pauli Gedächtnistag) 
Jaus Scheffer von Großingersheim ("Großen Ynngerßein"), gefangengesetzt wegen Reden über die Salzburgischen Bauern, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen (er musste 14 Tage lang beim Wasser und Brot im Gefängnis liegen), Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde 
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A 44 U 217Archivalieneinheit
1526 August 16 
Hanns Zimmermann ("Zymerman") gen. ein Beck von Großingersheim (Großen Yngerßen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichtet sich, 12 Gulden Abtrag, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, keine hohe Wehr zu tragen, Aufruhr, Zusammenrottung usw. zu meiden, das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlasen und schwört Urfehde 
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A 44 U 218Archivalieneinheit
1527 August 29 (Donnerstag nach Bartholomäus) 
Valtin Landvogt ("Lanndtvogt") von Großingersheim ("Großen Ingerßen"), gefangengesetzt, weil er seine wegen Teilnahme am Bauernaufstand gegebene Urfehde gebrochen hatte, indem er Zechen besucht und in seinem Haus Gesellschaften gehabt hatte, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde. - Bürgen für 300 Gulden: Sein Vater Ludwig Landvogt ("Lanndvogt"), Schultheiß zu Großingersheim 
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A 44 U 219Archivalieneinheit
1527 November 27 (Mittwoch nach Catharina) 
Caspar Hann von Großingersheim ("Großenn Inngerßen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand und anschließender Flucht, verpflichtet sich, alle Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt zu übergeben und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen und schwört Urfehde. - Bürgen für 100 Gulden: Sein Stiefvater Hanns Volmar und sein Bruder Hanns Hann 
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A 44 U 220Archivalieneinheit
1528 Juli 13 (Margarethe) 
Caspar Hann von Großingersheim ("Großen Ingerßen"), der bereits zweimal Urfehde geschworen hatte wegen Teilnahme am Armen Konrad und am Bauernaufstand, gefangengesetzt wegen aufrührerischer Worte gegen die Obrigkeit, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde 
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A 44 U 221Archivalieneinheit
1529 November 13 (Samstag nach Martin) 
Steffan Spill zu Großingersheim ("Grossen Inngershen"), gefangengesetzt wegen unnützer Reden und weil er an verbotenen Tagen zu Ingersheim feilgehabt hatte, verspricht Zahlung seiner Atzung und schwört Urfehde 
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A 44 U 222Archivalieneinheit
1529 März 16 (Dienstag nach Judica) 
Theus und Jörg Vischer zu Kleiningersheim ("Klain Inngershenn"), gefangengesetzt, weil sie im Verdacht standen, eine Scheuer in Kleiningersheim angezündet zu haben, schwören Urfehde. - Bürgen für 100 Gulden: Für Theus Vischer sein Sohn Jacob Vischer und seine beiden Vettern Jacob Cusenwein und Jung Hanns Kirschenvogt zu Kleiningersheim, für Jorg Vischer sein Vater Alt Hanns Vischer und seine Brüder Hanns, Steffan, Michel und Gregori Vischer zu Großingersheim 
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A 44 U 223Archivalieneinheit
1535 Januar 16 
Florian Müller, Kaplan zu Ingersheim ("Yngerßhain"), gefangengesetzt, weil er gegen fürstlichen Befehl einen Teil seiner Früchte verkauft hatte und wegen ungeschickter Reden, verspricht Zahlung seiner Atzung und schwört Urfehde;
Beiliegend:
Ein Mandat Herzog Ulrichs an den Vogt zu Bietigheim Sebastian Hornmoldt ("Hornmolldt"), den Kaplan Florian Müller in den Turm zu legen.
Stuttgart, den 9. Januar 1525.
Ausfertigung Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
 
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A 44 U 224Archivalieneinheit
1537 April 30 (Montag nach Cantate) 
Gregori Vischer zu Großingersheim ("Grossenn Inngershenn") bekennt, dass er, nachdem er wegen Teilnahme am Bauernaufstand ins Gefängnis gekommen war, Urfehde geschworen hat 
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A 44 U 225Archivalieneinheit
1538 April 16 (Dienstag nach Palmarum) 
Florian Müller und Christoph Wirtz, Kapläne zu Großingersheim ("Grossenn Ingershenn"), gefangengesetzt wegen Trotz' und Hochmuts gegen fürstlichen Befehl und wegen verbotenen Umgangs mit ihren Mägden, Florian Müller besonders wegen Brechens seiner vorher geschworenen Urfehde, verpflichten sich, ihre Atzung zu bezahlen, das Fürstentum Württemberg und ihre Pfründe zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren und schwören Urfehde 
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A 44 U 226Archivalieneinheit
1540 Mai 23 (Trinitatis) 
Lenhart Weber von Kleiningersheim ("Clain Ingerßhen"), gefangengesetzt wegen Gotteslästerung, verpflichtet sich, den Flecken Kleiningersheim und das Amt Bietigheim mit seinen Kindern für immer zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren und schwört Urfehde 
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A 44 U 227Archivalieneinheit
1540 August 25 (Mittwoch nach Bartholomäus) 
Ludwig Kallenberger von Großingersheim ("grossen Ingerßhen") verspricht nach seiner Freilassung, seine Atzung zu bezahlen, den Bescheid der Obrigkeit über die Teilung seines Haushalts in Bezug auf seine Kinder abzuwarten und ihm zu folgen, Elisabeth, Ehefrau des Bastian Scheffer von Großingersheim, mit der er in Verdacht gestanden, zu meiden, und schwört Urfehde 
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A 44 U 228Archivalieneinheit
1542 März 28 (Dienstag nach Judica) 
Gall Stierlin gen. Kompast von Kleiningersheim ("Clain Ingershen"), gefangengesetzt wegen seiner "Untaten, Abtretung und wohlverschuldt Sachen", verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen, das Amt Bietigheim nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, alle Zechen zu meiden und keine Wehr zu tragen und schwört Urfehde 
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A 44 U 229Archivalieneinheit
1545 August 12 (Mittwoch nach Laurentius) 
Veltin Lanndtfaut der Jüngere zu Großingersheim ("grossenn Inngerßhain"), gefangengesetzt wegen täglicher Verschwendung und unordentlichen Haushaltens, verspricht Zahlung seiner Atzung, alle Zechen und das Spiel zu meiden und schwört Urfehde 
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A 44 U 230Archivalieneinheit
1545 April 4 (Samstag nach Palmarum) 
Claus Ostertag ("Osterttag") von Kleiningersheim ("Clain Ingershen"), gefangengesetzt wegen unordentlichen Haushaltens und Verschwendens, verspricht Zahlung seiner Atzung und verpflichtet sich, kein liegendes Gut ohne Wissen und Zulassung der Obrigkeit zu verkaufen und alle Briefe und Kerfhölzer über seine Schulden der Obrigkeit zu übergeben und schwört Urfehde 
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A 44 U 231Archivalieneinheit
1554 September 24 
Michael Bender ("Bennder") von Großingersheim ("Grossen Ingorßhaim"), gefangengesetzt wegen Fischdiebstahls, verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen und schwört Urfehde 
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A 44 U 232Archivalieneinheit
1555 Dezember 31 (Letzter Tag des Dezember) 
Jung Martin Raut, Hanns Baymeulin und Jacob Eisenwein ("Aysenwein"), alle zu Kleiningersheim ("Clain Inngershen"), gefangengesetzt weil sie einen Sack mit Dinkel entwendet hatten, als sie für den Flecken Kleiningersheim Getreide ausdreschen sollten, verpflichten sich, jeder dem Flecken einen Sack Dinkel zu ersetzen, keine Wehr zu tragen, keine Zechen und Gesellschaften zu besuchen, werden 14 Tage lang bei Wasser und Brot in den Turm gelegt und schwören Urfehde 
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A 44 U 233Archivalieneinheit
1556 August 1 (Samstag nach Jacobus) 
Ludwig Friedel ("Fridell") zu Großingersheim ("großen Ingerschenn"), gefangengesetzt wegen Diebstahls von Wein, Betttüchern, Hemden und anderer Sachen an mehreren Personen zu Großingersheim, verspricht Zahlung seiner Atzung und Gefängniskosten, keine Zechen und Gesellschaften zu besuchen, keine Wehr zu tragen und schwört Urfehde 
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