Die ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises bringen ein kaiserliches Patent zur Publikation, wegen der ausgetretenen Schustergesellen von Augsburg
"Bekanntmachung, dass die von der Generalmusterung in der Gegend von Esslingen abmarschierenden Kreistruppen bei dem Abmarsch nur in Wirtshäusern zusammengelegt und ihnen um ihr Bargeld die Lebensmittel angeschafft" - fehlt seit 1962
Die Abzugs-, Konfiskations- und andere Strafgelder sollen in die Landschreibereikasse bar eingezahlt, die eingehenden Manumissionsgelder aber zu Kapital angelegt werden
Künftig sollen weder Frucht-, Holz-, Heu- oder andere herrschaftlichen Fuhrkosten, noch herrschaftliche Postgelder bar oder per Abrechnung ausbezahlt werden
Beamte, die sich ihrer Naturalbesoldung ohne Konzession de facto zugeschrieben haben, sollen sie entweder in natura oder den kursierenden Preis innerhalb von acht Tagen in der Landschreiberei zahlen
Einschärfung der ergangenen Verordnung am 6. September und 2. Dezember 1724 sowie 18. Mai 1728 zur Beobachtung der wegen Verbots des Garn- und Flachsverkaufs außer Landes
Berichtserfordern über die sich auf dem Lande befindlichen Invaliden, da beabsichtigt wird, dieselben in die Festungen Hohen Neufen und Urach zu verlegen
Bekanntmachung, dass sich sämtliche Visitationsballeien nach dem Heiligen-Drei-Königstag nach Ludwigsburg zu verfügen haben und ihre Sessionen, nebst den übrigen Balleien, in der neuen Kanzlei zu halten anfangen