O1) Landgraf Philipp von Hessen schickt Herzog Ulrich von Württemberg verschiedene Kopien und "schreibt ihm, dass die in der Evangelischen Einung wegen Ulm und Eisleben vorwaltende Beschwerden, als eine zeitliche Sache nach Gelegenheit zu rechtfertigen, ihm ohnbenommen bleibe", 24. März 1536 (Freitag nach Oculi) |