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Bauernkrieg
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H 54 Bü 68, 1Vorgang
1) Ein unter dem Siegel des Hellen Christlichen Haufens für eines Weinheinrichs Frau ausgestellter Freipass, um ungehindert mit 4 Malter Korn und einem Sack mit Plunder nach Haus fahren zu können, 26. März 1525 
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H 54 Bü 68, 2Vorgang
2) Aufforderung und Drohung der bei Bopfingen versammelten Bauern an eine nicht genannte Gemeinde, sich in ihr Lager zu begeben, 27. März 1525 
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H 54 Bü 68, 3Vorgang
3) Von dem am 6. April 1525 zu Mergentheim angekommenen Hellen Haufen wird ein Ausschuss aus Gericht, Rat und Gemeinde erwählt, worüber ein namentliches Verzeichnis beiliegt. Hans Kolbenschlag wird als Hauptmann aufgestellt, dem die ganze Gemeinde gehorsam und unterwürfig zu sein hat. Ihm wird die Macht übertragen, alle untauglichen Handlungen unter Beiziehung des Ausschusses zu bestrafen, s.d. 
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H 54 Bü 68, 4Vorgang
4) Artikel, nach welchem sich jeder in dem Regiment des Haufens und der Versammlung unwidersprechlich zu halten hat, s.d. 
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H 54 Bü 68, 5Vorgang
5) Ein Namensverzeichnis ("Wachzettel") über die Personen, die Wache zu halten haben, 12 Stück, 10. März - 30. Mai 1525, Übergröße 
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H 54 Bü 68, 6Vorgang
6) Ein Formular über die erlassene Aufforderung des Hellen Haufens an Adel und Reichsstände, zu ihnen zu halten, s.d. 
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H 54 Bü 68, 7Vorgang
7) Auf ein Schreiben der Gemeinde zu Mergentheim geben die Hauptleute der Bauernschaft im Lager zu Lauda (Lauden) Nachricht, dass sie heute wieder nach Mergentheim zurückkommen werden, 15. April 1525 
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H 54 Bü 68, 8Vorgang
8) Obristfeldmeister Georg Metzler von Ballenberg mitsamt Schultheiß und anderen verordneten Hauptleuten des Hellen Lichten Haufens stellen für die Gemeinde Neudenau (Neidenau), die sich mit ihnen in Einigung begeben hat, einen Freibrief aus, dass sie bei gutem Frieden ungeschatzt und ungeplündert belassen werden soll, 20. April 1525 
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H 54 Bü 68, 9Vorgang
9) Georg Metzler erlässt ein Schreiben unter dem gemeinen Siegel des Hellen Haufens an die Gemeinde Gundelsheim, dass sie den Eberhard von Gemmingen, der sich mit ihnen vereint, seine dem Deutschen Orden in Verwahrung gegebenen und in Gundelsheim liegenden Briefe, an welchen ihm viel gelegen sei, ohne Verzug ausfolgen sollen, 23. April 1525 
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H 54 Bü 68, 10Vorgang
10) Eine, wahrscheinlich von Wendel Hipler von Crailsheim aufgesetzte Instruktion, was bei einer in Heilbronn geplanten, durch das Anrücken der Schwäbischen Bundestruppen aber vereitelten Generalzusammenkunft der Bauern wegen ihres ferneren Verhaltens zu beraten wäre, s.d. 
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H 54 Bü 68, 11Vorgang
11) Bürgermeister, Rat und Viertelmeister zu Lauda (Lauden) schreiben an die von Mergentheim: Der Haufen zu Ochsenfurt befiehlt, dass sie sich zusammen mit den Mergentheimern und anderen anstoßenden Brüdern so schnell sie können nach Mischelhausen (?) begeben, dasselben abbrechen und verbrennen sollen. Die Mergentheimer sollen ihnen noch in dieser Nacht 100 gerüstete Mann samt einem Wagen in das Lager bei Königshofen zuschicken, 27. April 1525 
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H 54 Bü 68, 12Vorgang
12) Ein Pass unter dem Regimentssiegel von Georg Metzler von Ballenberg ausgestellt, dass man Sebold Bender samt Wagen ungehindert passieren lassen soll, 30. April 1525 
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H 54 Bü 68, 13Vorgang
13) Götz von Berlichingen, Georg Metzler von Ballenberg, beide oberste Feldhauptmänner, Schultheiß Hans Reuter von Bieringen und andere Verordnete der ganzen Versammlung des Hellen Haufens, jetzt zu Amorbach, stellen denen von Gundelsheim unter dem Regimentssiegel ("Das Wort Gots bleibt ewig") eine öffentliche Urkunde aus, wonach sie angewiesen und berechtigt werden, die Güter derjenigen, die ihnen Handlohn oder anderes schuldig sind, bis auf weiteres zu benutzen, 1. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 14Vorgang
14) Ebenso wird von den obigen Feldhauptmännern (vgl. Nr. 13) der Gemeinde Talheim bezeugt, dass sich diese Gemeinde wegen ihrer fahrenden Hab und Hausrat mit dem Hellen Haufen gegen bezahlte 290 fl abgefunden haben. Daneben wird ihnen aufgegeben, das Wasserhaus abzubrechen und in ihrem Nutzen zu gebrauchen. Auch sollen sie die Blumen und Frucht auf dem Feld in Schnüren einsammeln, solche aber bis auf weiteren Bescheid und ohne Wissen und Willen der Bauernhauptleute nicht angreifen, wofür ihnen eine besondere Belohnung gegeben werden soll, 1. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 15Vorgang
15) Bürgermeister, Rat und Viertelmeister zu Lauda (Lauden) schreiben den Mergentheimern, es wäre ihnen der Befehl zugekommen, sich im Taubergrund zusammenfügen und mit dem Haufen loszuziehen. Auf den zwischen etlichen Gemeinden geschlossenen Vergleich, dass sie einander im Lager monatsweise ablösen, bitten nun die zu Lauda die Mergentheimer, obwohl die ihr Soll bereits erfüllt haben, noch bis nächsten Samstag zu bleiben, da sie ihre Leute noch nicht alle beisammen hätten, um sie ablösen zu können, Montag, den 1. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 16Vorgang
16) Ein Zeugnis der Obristen mit dem Regimentssiegel weist aus, dass Simon von Kersbach (Kerstbach) Betten und anderes Gerümpel zu Gundelsheim von ihnen erkauft und bezahlt hat, 5. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 17Vorgang
17) Götz von Berlichingen und Georg Metzler erteilen einem Intzell (?) zu Mergentheim das Zeugnis, dass er sich in ihre Vereinigung ergeben, er daher unbeleidigt und unbeschädigt bleiben soll, bei Strafe und Verlieren eines jeden Ehre und Güte, 7. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 18Vorgang
18-19) Die Hauptmannschaft von Mergentheim fragt bei den Obristen des Hellen Haufens an, wie sie es mit den Schulden des Hauses Mergentheim und mit denjenigen halten soll, die von ihnen gegen Zahlung Früchte verlangen. Worauf ihnen aus dem Lager zu Heidingsfeld der Bescheid gegeben wird, dass die Schulden, welche den Orden angehen, ohne weiteres bezahlt werden müssen, was aber die Schulden des ausgewichenen Komturs und seiner Brüder betrifft, so sollen sie sich bis auf weitere künftige Beratschlagung zurückhalten. Den armen Leuten können sie gegen billige Bezahlung, nämlich 12 Sri für 1 fl, vorrätige Früchte abgeben, 11.-13. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 19Vorgang
20r) Wendel Hipler, Peter Locher von Külsheim und Hans Schechner zu Weißlensburg (Weißlingsburg), die Abgeordnete vom Odenwald und Neckartal schreiben von Neckarsulm (Sulm) aus nach Öhringen: Es wären ihnen Nachrichten zugekommen, dass die Bauern im Württembergischen durch die Bündischen geschlagen wurden. Diese wären zwar wirklich getrennt, doch sollen nicht 2.000 erschlagen worden sein, was trotzdem unter ihren Haufen gleichsam Furcht verursacht. Sie hätten sich jetzt von Heilbronn weg und nach Neckarsulm begeben und sollte es nötig sein, würde man sich im Jagst- und Kochertal zu Weinsberg zu einer Gegenwehr zusammenziehen. Sie sollen sich daher auf dem Odenwald und den umliegenden Flecken auch vorsehen und zusammenziehen, um auf der Hut zu sein, wenn der Bund, oder auch die von Schwäbisch Hall "ihren Hochmut ferner suchen" wollten. Sie mögen am morgigen Sonntag zwei oder drei Abgeordnete nach Weinsberg schicken, um sich über ihr weiteres Vorgehen miteinander zu beratschlagen. Dem Würzburger Haufen geht hiervon die gleiche Nachricht zu, 13. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 20Vorgang
20v) Von den obigen Abgeordneten wird ferner nach Öhringen geschrieben, dass sie, um dem anrückenden Feind Widerstand zu tun, nach Talheim und Lauffen gereist sind, wobei sie die Absicht hatten, dort ein Feldlager zu schlagen, damit sich das zerstreute Volk dort sammeln und man dem Bund Widerstand tun kann. Das Bauernvolk wäre zwar dazu willig gewesen, aber die Städte hätten dem Bund bereits Huldigung zugesagt, wo sie daher niemand nötigen wollen und wieder nach Weinsberg zurückkehrten. Sie hoffen, dass hier wohl ein Feldlager geschlagen werden kann, bis der ganze Haufen herbeikommt. Sie, die Verordneten, begeben sich sogleich gegen Würzburg, dem dortigen Haufen, zu, 15. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 21Vorgang
21) Dieselben Verordneten schreiben an die beiden Grafen Albrecht und Georg von Hohenlohe, dass sie sich genötigt finden, gegen die vom Bund androhende Gefahr zur Gegenwehr gefasst zu machen, wobei es ihnen jedoch an Geschütz fehlt. Die Grafen sollen ihnen daher unverzüglich drei Halbschlangen, drei Doppelhaken und 12 Haken, 30 Bickel, 30 Hauen, 30 Schaufeln und alles, was zum Geschoss gehört nach Weinsberg schicken, 14. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 22Vorgang
22) Hauptmann Hans Kolbenschlag und der Rat zu Mergentheim schreiben der Gemeinde zu Wachbach, sie hätten vom Hellen Haufen den Auftrag erhalten, ihnen aufzugeben, dass sie das Haus Wachbach einnehmen, abbrechen oder verbrennen sollen, und zwar längst innerhalb 8 oder 10 Tagen. Dabei sollen sie jedoch dem Hause Wachbach ihre fahrende Habe nach ihrem Gefallen hinweg zu tun bewilligen, 14. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 23Vorgang
23) Bürgermeister, Rat und Viertelmeister zu Lauda (Lauden) berichten den Mergentheimern von ihrer Eroberung der Häuser zu Schwaigern und zum Boxberg. Nun sind sie in Sorge, vom Pfalzgrafen angegriffen zu werden und bitten die Mergentheimer, ihnen zur Rettung einige Leute zuzuschicken, 15. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 24Vorgang
24) Schultheiß Wagner von Neunkirchen, nebst den Heimbürgen und Heiligenmeister alda, sind in Kenntnis darüber, dass ihr ehemaliger Pfarrer einem Meister Hans in Würzburg einen schadhaften silbernen Kelch 15 Loth 1 Quint schwer für 1 fl. zur Reparatur übergeben hat. Sie schicken an diesen Meister eine mit dem Siegel des Mergentheimer Hauptmanns Hans Kolbenschlag versehene Zuschrift, worin dem Meister aufgegeben wird, der Gemeinde Neunkirchen diesen Kelch gegen den Arbeitsverdienst von 1 fl. auszufolgen, weswegen sie ihn wegen aller etwaiger anderweitiger Ansprüche vertreten werden, 16. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 25Vorgang
25) Die Gemeinde Oberbalbach wünscht von den Mergentheimern für 22 Scheffel Früchten zu erhalten, 17. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 26Vorgang
26) Friedrich Weigand aus Miltenberg erteilt Hauptmann Wendel Hipler ausführliche Vorschläge, wie sie es mit der Reformation anzufangen hätten: Zunächst sollte man, so wie es bereits in Mainz und bei anderen mehreren Stiften geschehen, die geistlichen Fürsten, daher auch Köln und Trier, zur Annahme der 12 Artikel veranlassen und hernach dem Kaiser anzeigen, dass durch Einführung einer solchen christlichen Reformation sein Ansehen und Macht nicht vermindert wird. Wenn dann die weltlichen Fürsten, Grafen, Ritterschaften und Reichsstädte, bei welchen letzere es wenig Widerstand geben wird, es auch in die Vereinigung gebracht würden, so müsste man fromme, redliche, gelehrte und geschickte Leute in eine gelegene Mahlstatt erfordern und sich beratschlagen, wie die Reformation im allgemeinen ins Werk zu bringen ist, 18. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 27Vorgang
27) Von den Hauptleuten und Räten der Versammlung im Lager zu Heidingsfeld wird der Hauptmannschaft in Mergentheim die Erlaubnis erteilt, von den Mergentheimer Kästen 100 Malter Korn gegen Bezahlung an das Landvolk abzugeben, 19. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 28Vorgang
28) Konzept eines Schreibens der Mergentheimer an Hauptleute und Verordnete des Haufens vom Neckar: Albrecht Eisenhut von Öhringen hätte vor einigen Tagen die Nachricht gebracht, dass die verordneten Räte zu Würzburg im Lager sich dazu entschlossen hätten, mit 20.000 Mann dem Bund entgegen und auf Mergentheim zuzuziehen. Allerdings wären nur ungefähr 8.000 Mann bei Lauda angekommen. Da mit dieser geringen Anzahl gegen den Bund nichts auszurichten ist, so wäre ihr Hauptmann zu den obersten Räten nach Würzburg geschickt worden, um sich über das weitere Verhalten zu erkundigen. Sie sollen mit ihrem Zug ruhig stehen, bis ihr Hauptmann nach Mergentheim zurückkommt, wo sie ihnen von dem neueren Beschluss schnellstens, es sei Tag oder Nacht, Kundschaft zuschicken werden, s.d. 
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H 54 Bü 68, 29Vorgang
29) Schreiben der Mergentheimer an Hauptmann Hans Kolbenschlag, dass Albrecht Eisenhut ihnen mitgeteilt hat, dass das Lager zu Krautheim (Krautten) 20.000 Mann stark werden soll. Die obersten Hauptleute hätten aber nicht mehr als 4.000 Mann bei sich, von den Ortschaften würden nur wenig Volk herbeiziehen und sie wären mit dem Proviant nicht wie die andere gehalten, s.d. 
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H 54 Bü 68, 30Vorgang
30) Die verordneten Hauptleute und Räte schreiben aus dem Lager zu Heidingsfeld, sie hätten zuverlässige Nachricht erhalten, dass der Schwäbische Bund mit Heereskraft auf Weinsberg zuzieht. Es wäre daher notwendig, sich in guter Rüstung parat zu halten, falls man aufgemahnt werde. Die Mergentheimer sollen sich daher so rüsten, um ohne Verzug an Ort und Stelle, wohin sie hingewiesen werden, ziehen zu können, um ihr aller Leib, Ehre und Gut retten zu helfen, 20. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 31Vorgang
31) Hauptmann, Bürgermeister und Rat zu Mergentheim erteilen den Hauptleuten und Räten im Lager zu Heidingsfeld die Nachricht, dass der Bund zu Heilbronn, zu Lauffen und in der dortigen Gegend 9.000 stark wohlgerüstet lagert, Weinsberg und etliche Dörfer verheert und verbrannt und die armen Bewohner entlaufen sind. Der Haufen von Öhringen wäre darüber entsetzt zurückgewichen und hätte sich dem Haufen zuzuziehen geweigert. Sie sollen doch diese Angstnot und Bedrängung ihrer Mitbrüder beherzigen und sie mit Heereskraft und Geschütz auf das Stärkste und Eiligste zu retten suchen, 22. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 32Vorgang
32) Neben all diesem "Kriegslärmen" legt die Gemeinde zu Königshofen den jetzt in Mergentheim versammelten Hauptleuten und verordneten Räten der Bauerschaft einen wegen Benutzung der Fischwasser unter ihnen entstandenen Streit zur Entscheidung vor und melden, dass nach Inhalt der Artikel die Fischerwasser allenthalben freizugeben sind. Die Gemeinde hätte auch die bei ihrer Gemeinde vorhandenen und bisher um einen Zins verliehenen Fischwasser der ganzen Gemeinde freigegeben, den Fischern mit ihrem Zeug und Reusten zu fischen niedergelegt und jedem Bürger darin für sich zu fischen vergönnt. Nun hätten aber zwei Bürger ein den Edelleuten zu Unterbalbach zugehöriges Fischwasser vor 12 Jahren gekauft und weigern sich nun, auch ihr Fischwasser freizugeben und fahren des Verbots ungerecht fort, mit ihrem Gezeug und Reusten in ihrem Wasser zu fischen, was im Ort großen Unwillen verursacht, weswegen sie um Entscheidung bitten, wie sie sich auf beiden Seiten zu verhalten haben, 26. Mai 1525
Nota von Günzler: Eine Antwort liegt nicht bei.
 
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H 54 Bü 68, 33Vorgang
33) Die Mergentheimer schicken die schriftliche Erklärung des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach, auf welche Weise er sich mit ihnen als ein christlicher Bruder in Vereinigung einlassen würde, den Hauptleuten und Räten der christlichen Brüderschaft im Lager zu Heidingsfeld. Die Mergentheimer sprechen sich dafür aus, sich auf diese Schrift mit dem Markgrafen einzulassen, da es ansonsten sehr nachteilig werden könnte und sie es nicht für gut halten, weltliche Fürsten aus ihren Vaterländern zu vertreiben, 26. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 34Vorgang
34) Von dem Hauptleuten und Räten der fränkischen Versammlung im Lager zu Würzburg wird zur gemeinschaftlichen Beratung eine Zusammenkunft in Schweinfurt einberufen. Auch die Mergentheimer werden aufgefordert, etliche verständige Personen auf nächsten Mittwoch nach dem Sonntag Exaudi (31. Mai) nach Schweinfurt zuzuschicken, 27. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 35Vorgang
35) Die Mergentheimer, von welchen verlangt wird, dass sie gemäß ihrer Vereinigung Proviant nach Öhringen schicken sollen, äußern sich in einem Antwortschreiben, dass auch die Hauptleute und Räte im Lager zu Ballenberg sogar für den ganzen Haufen Proviant verlangen, was weder der Vereinigung gemäß noch in ihrem Vermögen steht. Sie hätten die nach Öhringen abgegangene Mannschaft vor ihrem Abzug noch gespeist und getränkt und auf drei Tag mit Brot versehen. Da jedermann von ihnen Proviant will, wären inzwischen ihre Kästen und Keller leer und sie müssten sie zuletzt wie die Kornwürmer ausessen. Sollten sie daher, da jeder von ihnen des Monats vier Gulden Besoldung hat und wohl manche andere von ihrem Flecken nichts bekommen, sich wohl behelfen können und kein Proviant und Besoldung verlangen. Wenn sie indessen über zwei, drei Tage Mangel an Brot hätten, so wollten sie ihnen einen Wagen voll Brot zuschicken. Übrigens würden sie sich lieber wünschen, dass ihnen von dem Hellen Haufen vergönnt wird, eine Anzahl Knechte anzunehmen, um von der Proviantlieferung befreit zu werden, 28. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 36Vorgang
36) Aus dem Lager zu Würzburg wird den Mergentheimern aufgegeben, den Hermann Ott, Pfarrer zu Schillingstadt, der bei ihnen gefänglich angenommen wurde, gegen eine Urfehde zu entlassen und ihm aufzugeben, sich nach Würzburg zu begeben, 29. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 37Vorgang
37) Die Hauptleute und Räte der Versammlung im Lager zu Krautheim schreiben nach Mergentheim, man wäre willens, schon heute von Krautheim aus unter Königshofen zu lagern, da man vom Bund mehr und mehr bedrängt wird. Indessen wäre durch den Gemeinen Hellen Haufen beschlossen worden, noch einige Tage im Lager zu bleiben. Hier könnte man allerdings weder Fütterung noch Proviant bekommen. Daher möchten die Mergentheimer unter anderem vier Eimer Wein zuschicken, was sie als Umgeld unter ihrem Fähnlein austeilen wollen. Auch steht ihren Büchsenmeistern die Besoldung noch aus. Sie sollen ihnen die Lieferung ohne Verzug zustellen, da die Meister ansonsten die Büchsen stehen lassen und abziehen, 31. Mai 1525 
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H 54 Bü 68, 38Vorgang
38-55) Mehrere Schreiben enthalten Nachricht, dass der Schwäbische Bund mit Heereskraft von Heilbronn nach Würzburg zu anrückt. Das Faszikel enthält Anfragen, Befehle und Gegenbefehle den Marsch, wobei der fränkische, odenwaldische und Neckartal Haufen sich zu verstärken sucht, die Mergentheimer sowohl von der Seite nach Würzburg als auch von der anderen nach Öhringen abgerufen wird, 19. Mai - 1. Juni 1525
Darin u.a.: Schreiben von Hauptleuten und Räten der aufständischen Bauern in Franken im Lager Heidingsfeld, eigenes Siegel mit Pflugschar als Symbol, 1. Mai 1525 - in der Dauerausstellung des Hauptsstaatsarchivs unter der Nr. 34 aufbewahrt, März 2004
 
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