Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekennt, dass ihm seine Schwester Mechthild einen Verweisungsbrief de dato 1455 Sonntag nach Christfest (Dez.28) und 2 Einwilligungsbriefe des Kaisers Friedrich und des Herzogs Sigmund von Österreich zur Aufbewahrung übergeben und dass er dieselben im Briefgewölbe auf dem Heidelberger Schloss hinterlegt habe
Jörg Kaib von Hohenstein bescheinigt der Erzherzogin Mechtild den Empfang von 2000 fl., um welche ihm Schloss Hohenberg mit Zugehör von Erzherzog Albrecht verpfändet gewesen und erklärt die verlegte Schuldurkunde für kraftlos
Innsbruck, 1461 April 6 (Montag in den Osterfeiertagen)
Herzog Sigmund von Österreich gibt seine Einwilligung zu der Verweisungsurkunde des Erzherzogs Albrecht für seine Gemahlin Mechthild de dato 1455 Sonntag nach Christtag (Dez.28); dabei Vidimus der Stadt Reutlingen (WR 140a)
Herzog Sigmund von Österreich gibt seine Einwilligung zu der Verweisungsurkunde des Erzherzogs Albrecht für seine Gemahlin Mechthild de dato 1455 Sonntag nach Christtag (Dez.28); Vidimus der Stadt Reutlingen
Jörg Kaib von Hohenstein bescheinigt der Erzherzogin Mechtild den Empfang von 2000 fl., um welche ihm Burgstall Hohenberg, Schloss Wehingen mit Zugehör verpfändet gewesen und erklärt die verlegte Schuldurkunde für ungültig
Kaiser Friedrich nimmt Mechtild, die Witwe seines Bruder Albrecht, mit ihren Besitzungen und Untertanen in seinen besonderen Schutz; dabei Vidimus des Hofgerichts Rottweil (WR 142a)
Kaiser Friedrich nimmt Mechtild, die Witwe seines Bruder Albrecht, mit ihren Besitzungen und Untertanen in seinen besonderen Schutz; Vidimus des Hofgerichts Rottweil vom 17. Januar 1469 und vom 14. Januar 1472
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