Landhofmeister, Prälaten, Räte und Landschaft von Württemberg erklären dem Herzog Eberhard, dass Dr. Holzinger seinem Bischof übergeben und Hans von Stetten wegen seiner Missetaten gefangen gesetzt sei; dass der Esslinger Vertrag, schon weil sonst der Landgraf von Hessen als näherer Erbe Ansprüche auf einen Teil Württembergs hätte, in das Werk gesetzt werden müsse und dass sie diesem gemäß, auch wenn er nicht selbst bei ihnen erscheine, mit Errichtung eines Regiments vorgehen würden. |