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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1934Archivalieneinheit
1630 Februar 18 (den achtzehenden monats tag Februarii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Brüen (=Briach), das an Jakob Lochmayr verliehen ist, für den Fall seines Todes auch an die Ehefrau Ursula Booserin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 10 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 8 Hühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1935Archivalieneinheit
1630 Februar 28 (den acht und zwainzigisten monats tag Februarii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Stuben, das an Marina Röhrin verliehen ist, für den Fall ihres Todes ihrem jetzigen Ehemann Georg Haller auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 7 Scheffel 4 Streichen beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1936Archivalieneinheit
1630 Februar 28 (den acht und zwainzigisten monats tag February) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Oberwaldhausen, das Apollonia Schepperlin und danach Apollonia Schwärzin verliehen war, dem Ehemann der letzteren, Christian Kohler ("Kholer") auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 16 beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 4 lb 2 ß 4 1/2 d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1937Archivalieneinheit
1630 Februar 28 (den acht und zwainzigisten monats tag Februarii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht als Patron der Pfarrkirche von Unterwaldhausen das Gütlein der Kirchenfabrik zu Oberwaldhausen, das Christian Kohler ("Kholer") verliehen ist, für den Fall seines Todes seiner Ehefrau Apollonia Schwärzin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült je 2 Scheffel 6 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb d an Geld Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1938Archivalieneinheit
1630 April 1 (den ersten monats tag Aprilis) 
Mattheus Wiggenhauser zu Unterleimbach (=Leimbach) verkauft Franciscus [Dietrich], Abt zu Weingarten, für 80 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, an Georgii fälligen Ewigzins von 4 fl. Er verpfändet dafür die Kelter ("torggel") an seiner Behausung, 1 Stück Reben am Koppenbaum und einen Baumgarten, der zwischen der Behausung von Kaspar Sigg und Georg Schnetz liegt. Das Pfand ist belastet mit dem gewöhnlichen Zehnt. 
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Aussteller: Mattheus Wiggenhauser zu Unterleimbach (=Leimbach) 
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B 522 I U 1939Archivalieneinheit
1630 April 29 (den neun und zwainzigisten monats tag Aprilis) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut zum Niemandsfreundhof, das durch Tod der Eheleute Joachim Halder und Elisabeth Jolerin frei wurde, deren Sohn Peter Halder und Ehefrau Agatha Pfawin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 4 Scheffel Hafer, 1 lb d an Geld, von einem Anteil am Weiher 15 ß d, ferner 3 ß 4 d, 2 Hühner, 10 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1940Archivalieneinheit
1630 Mai 6 (den sechsten tag monats May) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Soldhäuslein in Kümmerazhofen, das durch Tod der Eheleute Michael Schneider und Christina Zembrot frei wurde, demjenigen der vier hinterlassenen Kinder, das dem Kloster tauglich erscheint, auf Lebenszeit. Das beliehene Kind muß das Söldlin persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Es darf nichts entfremden. Jährlich reicht es zu Martini als Zins und Hubgült 3 fl Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann nach Landsgebrauch zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1941Archivalieneinheit
1630 Juni 19 (den neunzehenden Junii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut des Weingarten inkorporierten Klosters Hofen in Schnetzenhausen, das Anna Maurer verliehen ist, ihrem Sohn Klaus Rauscher und Ehefrau Magdalena Spät auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült je 11 Scheffel Vesen und Hafer sowie 6 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 100 Eier, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1942Archivalieneinheit
1630 Juni 24 (den vier undt zweinzigisten monats tag Junii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten und Bartholomäus [Ehinger], Abt von Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent der beiden Klöster verkaufen für sich und laut inserierter, am 18. Februar ausgestellter Vollmacht der Prälaten von Zwiefalten, Petershausen, Wiblingen, Mehrerau, Isny, St. Peter, St. Georgen und St. Trudpert für die Benediktinerkongregation ihrem Rat und Obervogt Joachim Christoph Giel von Gielsberg für 2000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Johann Baptist fälligen Ewigzins von 100 fl Reichswährung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Die Anleihe wird zur Deckung der Unkosten für die Wiedererlangung verlorenen Klosterguts aufgenommen. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, und Bartholomäus [Ehinger], Abt von Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent der beiden Klöster 
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B 522 I U 1943Archivalieneinheit
1630 Juli 2 (auf zünstag welcher war der ander newen Julii, pro computatione vero calendariorum der zwen und zwaintzigist alten Junii) 
Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten, beurkundet im Auftrag von Franciscus [Dietrich], Abt zu Weingarten, zwei Protestationen gegen Übergriffe der Landvogtei Schwaben. Deren Beamte haben am Johannistag (24. Juni), dem Tag der Kirchweih, und während der ganzen Oktav Musketiere innerhalb der Ringmauern des Klosters, insbesondere am Gasthaus postiert. Sie berufen sich auf einen Vertrag von 1533, demzufolge sie während der Kirchweih dort die Strafjustiz haben. Der Abt sieht dies als Eingriff in seine niedere Jurisdiktion und Reichsunmittelbarkeit. Des weiteren richtet sich der Protest gegen die Heranziehung von klösterlichen Leibeigenen zu Frondiensten und Auferlegung eines Dienstgeldes bzw. ihre Bestrafung, wenn sie Frondienste und Dienstgeld verweigern. Die Prostestation wird von Landschreiber Dr. Johann Kalmar zunächst angenommen und mit schriftlichen Gegenprotestationen erwidert. Diese bemängeln, daß der Großkeller des Klosters die Wachen beleidigt und vertragswidrig aus dem Kloster geworfen habe. Eine erneute Protestation gegen die Anmaßung einer "Territorialjurisdiktion und Superiorität" nehmen die landvogteilichen Beamten nicht mehr an, vielmehr bedrohen sie den zustellenden Notar mit Gefängnis und verweisen auf erzherzoglichen Bescheid. Die beschriebenen Vorgänge dauern bis zum 9. Juli 
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Aussteller: Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten 
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B 522 I U 1944Archivalieneinheit
1630 Juli 4 (den vierdten monats tag Julii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Blitzenreute, das der Ammann Benedikt Brunner besitzt und für den Fall seines Todes Walburga Grueberin verliehen war. Da diese heute das Gut aufgab, wird für den Fall von Brunners Tod das Gut der Tochter der Grueberin aus ihrer Ehe mit +Theiß Keßler, Katharina Keßler ("Kheßlerin"), und ihrem Ehemann Jakob Hagenbach auf Lebenszeit verliehen. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel Vesen, 5 Scheffel Hafer sowie 4 lb 5 ß 4 d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1945Archivalieneinheit
1630 August 12 (den zwölften monats tag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gütlein in Münchenreute, das durch Tod Peter Wegelins frei wurde, dessen Tochter Barbara und ihrem Ehemann Hans Mohr auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 1 Scheffel Hafer und 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung sowie 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1946Archivalieneinheit
1630 Oktober 24 (den vierundzwainzigisten monats tag Octobris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Reute bei Fronhofen, das Martin Sprin[ger?] aufgegeben hat, Theiß Egler und Ehefrau Walburga Röhrin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d in Geld Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1947Archivalieneinheit
1630 Dezember 9 (den neundten monats tag Decembris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut im Moos oder Stain, das Hans Füssinger aufgab, dessen Schwiegersohn Jakob Miller und Ehefrau Ursula Füssinger auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d in Geld Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1948Archivalieneinheit
1630 Dezember 12 (den zwelften monats tag Decembriß) 
Simon Schmidt von Leimbach in der Grafschaft Heiligenberg verkauft Katharina Knöpflerin, derzeit im Armenleuthaus zu Schlier, für 100 fl Landswährung einen jährlichen Zins von 5 fl aus mehreren Jauchert Acker im vorderen Ösch, im unteren Ösch, am Weiher, im Riedheimer mittleren Ösch. Laut Rückvermerk soll jetzt Matthis Müller, Lorenz Peutlers Schwiegersohn, zahlen. 
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Aussteller: Simon Schmidt von Leimbach in der Grafschaft Heiligenberg 
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B 522 I U 1949Archivalieneinheit
1631 Januar 10 (den zehenden monats tag Januarii) 
Hans Geyer von Vorderessach in der Herrschaft Tettnang verkauft mit Zustimmung der Herrschaft zu Tettnang Franciscus [Dietrich], Abt, und Konvent zu Weingarten für 190 fl 1 1/2 Mannmahd Wiese in Essach im hinteren Brühl, die unten an die Landstraße grenzt. Anrainer sind Hans Sailer, Jakob Kees und Hans Helcher von Vorderessach. Verkauft wird ferner sein "pruelin" bei Essach mit 1/2 Mannmahd Wiese. Anrainer sind Witwe Anna Schmid, Hans Helcher und Jakob Kees. Laut Rückvermerk sind die Wiesen 1656 wieder verkauft worden, "also ungültig". 
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Aussteller: Hans Geyer von Vorderessach in der Herrschaft Tettnang 
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B 522 I U 1950Archivalieneinheit
1631 April 13 (den dreyzechenden Aprilis) 
Christian Bendel, Maurer in Altdorf, verkauft Jakob Holl, Amtmann des Klosters Weingarten, und Michael Locher, Ammann zu Fenken, als Pflegern der armen Sondersiechen in Schlier für 30 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii fälligen Ewigzins von 1 fl 30 Kreuzern. Er verpfändet dafür seine halbe Behausung und das Gärtlein zu Langenlachen zwischen den Häusern des Schneiders Georg Lohenmayer und des Müllers Georg Mayer. Hinten grenzt es an Christian Moßherrs Garten, vorne auf die freie Straße. Es ist belastet mit 50 fl Kapital für die armen Leute an der Landquart und 10 lb d für das Kloster Weingarten. Laut undatiertem Rückvermerk gehört das Haus jetzt Georg Dingler. Es war 1640 vergantet worden, so daß die Siechen das Kapital verloren haben. 
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Aussteller: Christian Bendel, Maurer in Altdorf 
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B 522 I U 1951Archivalieneinheit
1631 Mai 26 (den sechs und zwainzigisten monats tag May) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut, das Hans Keßler aufgegeben hat, Hans Segelbacher und Ehefrau Anna Keßler auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, 3 Streichen Kernen sowie 3 lb 3 ß 10 1/2 d in Geld Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1952Archivalieneinheit
1631 August 4 (uff montag welcher war der vierte newen Augusti, fünf und zwaintzigiste tag Julii aber alten calenders) 
Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten, beurkundet die von Franciscus [Dietrich], Abt zu Weingarten, für sich und im Namen der Gemeinde Litzelbach eingelegte Rekusation bzw. Exception gegen eine inserierte Ladung des Konrad Lupperger, Stabhalter des Dorfgerichts Altshausen, vom 4. Juli 1631. Darin wurden die Einwohner bzw. die Hirtenmeister und Pfleger des Weilers Litzelbach geladen, um sich auf die Klage von Hans Hagen, Matheis Arnat und Jerg Strigel, Gemeinde- und Dorfpfleger von Altshausen, in einer Weidestreitigkeit zu rechtfertigen. Gestritten wird um das Weiderecht auf den Altshausener Feldern oberhalb des Garweidengrabens bei der Straße nach Eichstegen und Litzelbach, namentlich in einem Wieslein genannt die Hilf. Da sich die Litzelbacher dort ein Weiderecht anmaßen, erhebt die Gemeinde Altshausen eine Diffamationsklage (actio ex lege diffamari), um die Litzelbacher zum Beweis ihrer Gerechtigkeit zu zwingen oder ihnen gegebenenfalls ein ewiges Stillschweigen aufzuerlegen.
Weingarten hält die Ladung für ungültig, weil sie nur mit dem "Privatsignet" Luppergers gesiegelt ist. Außerdem ist das Gericht von Altshausen selber am Ausgang des Prozesses interessiert und damit Partei. Auch wird die Zulässigkeit der Diffamationsklage bestritten. Weingarten beschwert sich seinerseits, daß die Altshausener dem Litzelbacher Gemeindsmann Joachim Michelberger eine Kuh gepfändet haben. Das Kloster Weingarten ist an der Sache wegen Leibeigenschaft und Grundherrschaft über Litzelbach interessiert und hat die Pfändungssache bereits bei einem unparteiischen Gericht (d.i. Reichskammergericht) anhängig gemacht. Der Notar stellt die ihm übergebene Rekusations- und Exceptionsschrift am 5. August dem Gericht Altshausen zu.
 
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Aussteller: Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten 
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B 522 I U 1953Archivalieneinheit
1631 September 10 (den zehendten monnats tag Septembris) 
Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist, verleiht Martin Auchter zu Baumgarten bei Tettnang Hof und Gut daselbst als Leib-, Zins- oder Schupflehen auf Lebenszeit. Es umfaßt neben Haus und Hofreite 9 Juchert Acker um das Ried, die Wiese ob dem Weiher zum Ried, einen Einfang mit Reben und Bäumen, ebenfalls zum Ried, wie es vorher Kaspar Wagner zu der Waldhub innehatte. Der Beliehene muß das Gut in gutem Zustand halten, selber bewirtschaften und darf nichts entfremden. Der Ehrschatz beträgt 55 fl Landswährung. An Martini reicht er als Leiblehengült und -zins nach Lindau 15 fl in Geld sowie je 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier. Bei Tod oder Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut zurück. Es muß dann mit Samen, Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden, wie in der Herrschaft Tettnang Brauch ist. 
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Aussteller: Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist 
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B 522 I U 1954Archivalieneinheit
1631 September 15 (uff montag welcher war der fünfzechendt reformati, und fünfte veteris styli deß monnats Septembris) 
Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten, beurkundet die Huldigung bzw. Vereidigung der Untertanen und Leibeigenen des Klosters Weingarten, die in der Herrschaft Tettnang ansässig sind. Erschienen sind neben dem Abt Franciscus [Dietrich], Pfisterherr Pater Placidus Kessenring, Großkeller Pater Petrus Müller, Dr. iur. Johann Philipp Kabelius zum Reichholz, Kanzler zu Weingarten und fürstlich kemptischer Rat, Johann Martini, Rat und Oberamtmann in Weingarten. Namentlich genannt werden Untertanen (auch die ausgebliebenen) von Pflegelberg, Goppertsweiler, Ulhartsweiler (=Uhetsweiler), Essach, Landolz, Krumbach, Notzenhaus, Zur Ach (=Bachmaier), Baldrischweiler (=Baldensweiler), Ruoßried (=Ober- und Unterrussenried), Steinenbach, Hinterstellenried (=Hübschenberg), Reutin (=Reutenen?), Engelitz. Am folgenden Tag werden nachträglich Untertanen von Schwarzenbach vereidigt. 
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Aussteller: Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten 
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B 522 I U 1955Archivalieneinheit
1631 September 16 (uff zünstag welcher wahr der sechs zechendt new, pro computatione vero calendariorum alten sechste tag deß monats Septembris) 
Notar Georg Krenckel, Bürger zu Altdorf genannt Weingarten, beurkundet die Huldigung bzw. Vereidigung der Untertanen und Leibeigenen des Klosters Weingarten, die in der (Land-)Vogtei (Schwaben) ansässig sind. Erschienen sind neben dem Abt Franciscus [Dietrich], Pfisterherr Pater Placidus Kessenring, Großkeller Pater Petrus Müller, Dr. iur. Johann Philipp Kabelius zum Reichholz, Kanzler zu Weingarten und fürstlich kemptischer Rat, Johann Martini, Rat und Oberamtmann in Weingarten. Namentlich genannt werden Untertanen in den Ämtern Karsee, Bodnegg, Bergatreute, Zehntamt (diesseits der Schussen), Schlier. 
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B 522 I U 1956Archivalieneinheit
1631 Dezember 2 (den andern monatstag Decembris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Hasenweiler, das Polay Rümelin verliehen ist, für den Fall seines Todes dem ältesten Sohn Jakob und Ehefrau Anna Lehn auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 3 Scheffel 4 Streichen beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 40 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1957Archivalieneinheit
1631 Dezember 2 (den andern monats tag Decembris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Hasenweiler, das Walburga Wielatin aufgegeben hat, deren Sohn Georg Lehn auf Lebenszeit. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel Vesen, 5 Scheffel Hafer, an Geld 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 5 Hühner, 100 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1958Archivalieneinheit
1631 Dezember 15 (den fünfzehenden monatstag Decembris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Wallenreute, das Walburga Bendlerin verliehen ist, für den Fall ihres Todes dem Ehemann Hans Stainhauser auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 10 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, eine Seefahrt oder, nach Wahl des Klosters, 3 lb d dafür, 4 Hühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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1631 Dezember 15 (den fünfzehenden monats tag Decembris) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Soldhäuslein in Kümmerazhofen, das durch Tod von Hans Sterck frei wurde, Hans Ladner und Ehefrau Anna Weipprechtin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins 1 lb 10 ß d Ravensburger und Währung und 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann nach Landsgebrauch zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1960Archivalieneinheit
1632 Januar 19 (den neunzehenden monats tag Januarii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Pfauenmoos (=Pfaumoos), das durch Tod von Georg Nabholz frei wurde, dessen Witwe Maria Knöpflerin und Ehemann Hans Wachter auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 2 Scheffel Hafer, 1 Streichen Kernen, an Geld 1 lb 10 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1961Archivalieneinheit
1632 Februar 26 (den sechs und zwainzigisten monats tag Februarii) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Aichach, das +Jakob Mayer innehatte, dessen Sohn Stoffel auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 10 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 150 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1962Archivalieneinheit
1632 April 15 (den fünfzehenden tag deß monats Aprilis) 
Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten verkaufen zur Ablösung eines anderen Kapitals Georg Motter, Kaplan zu Ravensburg, für 600 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii fälligen Ewigzins von 30 fl unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk am 3. April 1637 abgelöst. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten 
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B 522 I U 1963Archivalieneinheit
1632 August 16 (den sechzehenden monats tag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Obersulgen, das durch Tod der Agatha Hübschenbergerin frei wurde, Hans Weißhaupt und Ehefrau Anna Knöpflerin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 3 Scheffel Hafer und an Geld 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner 2 Fasnachthennen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1964Archivalieneinheit
1632 August 23 (den drey und zwainzigisten tag deß monats Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht Hof und Gut in Weiler genannt der Mayerhof Hans Segelbacher auf Lebenszeit. Zuvor hatte ihn Hans Keßler inne, der von schwedischen Soldaten niedergemacht wurde. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 4 Streichen Vogtkernen, 4 Streichen Erbsen, an Geld 4 lb 17 ß 8 d Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 2 Fasnachthennen. Weiter muß er jährlich auf dem Vesen- und Haferösch neben dem Zehnten die dritte Garbe als Zins aufsetzen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1965Archivalieneinheit
1632 August 23 (den drey und zwainzigisten monatstag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Weiler, das an Georg Keßler verliehen ist, für den Fall seines Todes der Tochter des + Hans Keßler in Weiler, Agatha Keßlerin, auf Lebenszeit. Die Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, 3 Streichen Kernen, an Geld 3 lb 3 ß 10 1/2 d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Weiter muß sie jährlich auf dem Vesen- und Haferösch neben dem Zehnten die dritte Garbe als Zins aufsetzen. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1966Archivalieneinheit
1632 August 23 (den drey und zwainzigisten monats tag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut in Mehlishofen, das an Anna Bauhoferin verliehen ist, für den Fall ihres Todes ihrem Ehemann Basti Denzler auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 24 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, von einem Acker, wenn er im Nutz liegt, 1 Scheffel des Ertrags, 1 Scheffel Vogtkernen sowie an Geld 3 lb d und im Zehntrodel 18 d Ravensburger Maßes und Währung, 10 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Er leistet eine halbe Seefahrt oder gibt 2 lb d dafür. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1967Archivalieneinheit
1632 August 26 (den sechsundzwainzigisten monatstag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Blitzenreute, das an Anna Käserin verliehen ist, für den Fall ihres Todes ihrem Ehemann Georg Rüst auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 18 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld laut Großkellereirodel 9 fl 9 Batzen 12 d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1968Archivalieneinheit
1632 August 30 (den dreissigisten monats tag Augusti) 
Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Blitzenreute, das Barbara Katzmayerin verliehen ist, ihrem Ehemann Jakob Weißhaupt auf Lebenszeit. Der Beliehene muß das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 10 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 3 lb 10 ß 6 d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1969Archivalieneinheit
1636 September 25 (den fünfundzweinzigisten tag monats Septembris) 
Elias Rupflin und Michael Gürtel, Bürger zu Ravensburg und Vögte von Johannes und Jakob, Kinder des +Hans Rößlin, Bürger daselbst, verkaufen Joachim Besserer, Bürgermeister und Pfleger, sowie Matheis Miller, Spitalmeister-Amtsverwalter des Hl. Geist-Spitals für 251 fl einen Rebgarten mit 3 Stück Reben in der Halden bei Köllinsbrunnen zwischen Sebastian [...] und Lienhard Wolfartshofers Reben, unten an die Baustraße grenzend. Das Grundstück zinst dem Kloster Weißenau jährlich 1 Kreuzer. Verkauft wird weiter 1 Stück auf dem Neusatz zwischen dem Acker des Pfarrers zu St. Christina und Bartholome Stehelins Reben. Daraus gehen jährlich 2 ß d Bodenzins an den genannten Pfarrer. 
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Aussteller: Elias Rupflin und Michael Gürtel, Bürger zu Ravensburg und Vögte von Johannes und Jakob, Kinder des +Hans Rößlin, Bürger daselbst 
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B 522 I U 1970Archivalieneinheit
1637 März 2 (den anderen Mertzen) 
Georg Aberlin, Pfleger der armen Leute an der Landquart zu Altdorf genannt Weingarten, verkauft Hans Gluethafen, Bürger daselbst, für 51 fl rh +Jakob Distels Haus an der Staig zwischen Gluethafens und Hans Vesers Anwesen. Es grenzt hinten an die Klostermauer und vorn an die Landstraße. Der Käufer zahlt im einzelnen festgelegte Beträge an verschiedene Gläubiger, darunter den Flecken Altdorf, die armen Leuten an der Landquart, Abraham Letner, Kaplan in Wangen. 
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Aussteller: Georg Aberlin, Pfleger der armen Leute an der Landquart zu Altdorf 
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B 522 I U 1971Archivalieneinheit
1637 September 29 (ahn St. Michels deß heyligen ertzengels tag) 
Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten verkaufen Hauptmann Johann Sprecher von Bernegg zu Lutzin (=Luzein) im Prätigau für 3000 fl einen jährlichen, nach 10 Jahren ablösbaren und zu Michaeli (29. September) fälligen Ewigzins von 150 fl Konstanzer Währung unter Verpfändung der Herrschaft Blumenegg. Laut Vermerk auf Umburg von Feldkirch, 30. September 1647, hat Landammann Johann Sprecher, obwohl die Ablösungszeit verfallen war, das Kapital nochmals für 10 Jahre geliehen. Der Zins ist nunmehr in Feldkircher oder Reichswährung zu entrichten. Unterschrift von Augustinus Brendlin, Konventuale in Weingarten und Statthalter in Blumenegg. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten 
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B 522 I U 1972Archivalieneinheit
1637 September 29 (ahn St. Michael deß heyligen ertz engels tag) 
Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten verkaufen Andreas Sprecher von Bernegg zu Lutzin (=Luzein) im Prätigau, alter Commissarius in Cleffen (=Chiavenna) für 3000 fl einen jährlichen, nach 10 Jahren ablösbaren und zu Michaeli (29. September) fälligen Ewigzins von 150 fl Konstanzer Währung unter Verpfändung der Herrschaft Blumenegg. 
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Aussteller: Franciscus [Dietrich], Abt, sowie Prior und Konvent von Weingarten 
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B 522 I U 1973Archivalieneinheit
1637 Dezember 31 (den letsten Decembris ahn sanct Sylvesters tag) 
Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Georg Jenatsch ("Janaz") "auß den Pündten" (Graubünden), Oberster und Gubernator von Schloß und Grafschaft Cleve (=Chiavenna), für 2100 spanische Dublonen ("dopplen") zu 5 fl 30 Kreuzern das Stück einen jährlichen, an Silvester fälligen und in Chur bzw. Feldkirch zahlbaren Zins von 105 Dublonen unter Verpfändung der mit 30000 fl belasteten Herrschaft Blumenegg. Das Kapital kann von den Ausstellern nach fünf Jahren abgelöst werden, der Geldgeber kann die Anleihe nach sieben Jahren kündigen. 
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Aussteller: Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1974Archivalieneinheit
1638 Februar 14 (den vierzehenden Februarii an St. Valentins deß heyligen martyrers tag) 
Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Andreas Sprecher von Bernegg zu Lutzin (=Luzein) im Prätigau, alter Commissarius in Cleffen (=Chiavenna) für 7000 fl einen jährlichen, nach 10 Jahren ablösbaren und zu Valentin (14. Februar) fälligen Ewigzins von 350 fl Konstanzer Währung unter Verpfändung der Herrschaft Blumenegg. 
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Aussteller: Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1975Archivalieneinheit
Innsbruck, 1642 Dezember 1 (den ersten tag monats Decembris) 
Claudia Erzherzogin zu Österreich-Tirol verleiht Maximilian Laymann Freiherr zu Liebenau für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders sowie anderer Familienangehöriger einen Zehnten in Meckenbeuren als Lehen. Der Empfänger hat dem oberösterreichischen Kammersekretär Hans Jakob Lachemayr als Bevollmächtigtem der Ausstellerin die Lehenspflicht geleistet. 
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Aussteller: Claudia Erzherzogin zu Österreich-Tirol 
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B 522 I U 1976Archivalieneinheit
Altdorf genannt Weingarten, 1644 März 14 (den vierzehenden monats tag Martii) 
Hans Edel von Albisreute, Peter Muolter von Unterankenreute und Michel Wickenhauser daselbst verkaufen Jakob Egger von Albisreute für 45 fl Landswährung ihre Mahdwiese zwischen Lanzenreuter Wiesen und denen des Käufers, oben an Gessenrieder Hölzer und unten an den Mühlbach grenzend. Von dem Kaufpreis wurden 20 fl in bar bezahlt, der Rest soll im folgenden Jahr beglichen werden. Laut teilweise unleserlichem Rückvermerk kam die Wiese an das Kloster Weingarten. 
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Aussteller: Hans Edel von Albisreute u.a. 
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B 522 I U 1977Archivalieneinheit
1646 Mai 19 (an dem heyligen Pfingstabent) 
Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Matthäus Rogg, Hufschmied in Wurzach, für 300 fl einen jährlichen ablösbaren, an Pfingsten fälligen Ewigzins von 15 fl Landswährung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk am 13. Juni 1660 abgelöst. 
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Aussteller: Dominicus [I. Laymann], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1978Archivalieneinheit
St. Gallen, 1648 April 23 (die 23. Aprilis) 
Pius [Reher], Abt, sowie Dekan und Konvent zu St. Gallen nehmen Johann Simon, Mönch und Priester im Kloster Weingarten, als "frater conscriptus" bei sich auf. Er nimmt zu Lebzeiten an allen guten Werken teil, die sie vollbringen, und erhält nach dem Tod die Totenehrungen ("funebria"), die sie für andere Mitbrüder aus der Schweizer (helvetischen) Benediktinerkongregation durchführen. Sein Name wird in das Totenverzeichnis aufgenommen und jährlich am Sterbetag verlesen. 
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Aussteller: Pius [Reher], Abt, sowie Dekan und Konvent zu St. Gallen 
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B 522 I U 1979Archivalieneinheit
1650 April 18 (den achtzehenden monats tag Aprilis) 
Andreas Schadmeyer zum Schattbuch und Michael Pfleghar von Eratsrein als Vögte der Maria Appenmeyerin, Witwe, und ihrer mit +Georg Stozensee zu Appenberg erzeugten Kinder verkaufen an Georg Heiß von Katzheim für 200 fl ein Holz mit 7 Jaucharten genannt im Hafen. Es grenzt an den "radtweeg" und Wälder des Klosters Weingarten, der Sammlung zu Altdorf sowie von Georg und Hans Boser. 
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Aussteller: Andreas Schadmeyer zum Schattbuch und Michael Pfleghar von Eratsrein als Vögte der Maria Appenmeyerin, Witwe, und ihrer mit +Georg Stozensee zu Appenberg erzeugten Kinder 
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B 522 I U 1980Archivalieneinheit
1650 Mai 20 (den zweinzigisten tag monats Maii) 
Georg Wolfartshofer, Bernhard Zinstag, Peter Döbelin, Oswald Löhlin und Magdalena Zinstägin, Witwe des Urban Herz, Bürger zu Ravensburg, letztere mit Zustimmung ihres Vogts Michael Nabholz, des Gerichts zu Ravensburg, verkaufen für sich selbst und als Anwälte des abwesenden Johannes Kingolt für 180 fl an Daniel Dorn, Papierer in Ravensburg, das Haus mit Hofstatt und Höflein, das sie von Jakob Zinstag, Metzger daselbst, geerbt haben. Das Anwesen liegt unter dem St. Michaelsberg neben Joseph Sauters Haus. 
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Aussteller: Georg Wolfartshofer, Bernhard Zinstag u.a. 
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B 522 I U 1981Archivalieneinheit
1651 Juni 20 (den zweinzigisten tag monats Junii) 
Dominicus [I. Laymann], Abt zu Weingarten, verleiht Jakob Hüglin von Ringgenweiler die Güter, die ihm und seiner ersten Ehefrau Anna Hermännin am 8. Juni 1640 verliehen worden waren, nunmehr auch der zweiten Ehefrau Barbara Rueprechtin als Erblehen. Es handelt sich um den halben Widumhof und ein Gut in Ringgenweiler, das zuvor Andreas Hermann als Erblehen hatte, ferner das aus diesem Hof gezogene Soldhaus, das vor Hermann Mattheis Prestel innehatte, ferner ein Soldgütlein, das vor Hermann Martin Rueff besaß. Zu dem Lehen gehören neben den Gebäuden, darunter Ofenhaus und Wagenschopf, 16 Jauchert im Esch auf Hochenstein, 14 Jauchert im Esch auf Hebsack, 14 1/2 Jauchert im Esch Hüttenberg, an Wiesen 4 Mannsmahd. Die Beliehenen müssen das Lehen in gutem Zustand halten. Jährlich zu Martini reichen sie als Zins 4 Scheffel Vesen und 24 Streichen, vom Teil der Widum 4 Streichen beiderlei Getreide, Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 30 ß d ringer Münze, 2 Fasnachthennen, von Mattheis Prestels Soldhaus 16 Kreuzer 1 Fasnachthenne, von Martin Rueffs Soldgütlein 1 Fasnachthenne, ferner 1 lb 6 ß 5 d, die früher aus dem genanntent Gut gingen, bevor es vom Kloster Petershausen gekauft wurde. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und der Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 3 lb d Konstanzer Währung verehrschatzt werden. Bei Verkauf muß es zuerst dem Kloster oder Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler oder andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Dominicus [I. Laymann], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1982Archivalieneinheit
1651 September 14 (den vierzehenden monats tag Septembris) 
Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau verleiht Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut zu Wannenhäusern, das früher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin innehatten. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nichts entfremden und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf schlagen, der Verleiher behält sich den Holzeinschlag für den eigenen Bedarf vor. Jährlich entrichten sie auf Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 9 Scheffel Vesen und 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans, 1 Imi Erbsen. Im Herbst leisten sie einen Fuhrdienst zum Bodensee nach Wein. Nach Wahl des Verleihers zahlen sie stattdessen 10 ß d. Sie müssen diesen auch ins Bad oder anderswohin fahren, in welchem Fall der Verleiher die Futterkosten trägt. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau 
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B 522 I U 1983Archivalieneinheit
1653 Juli 9 (den neunten Julii) 
Georg Flam, Amtsknecht der Landvogtei Schwaben zum Gaukler im Amt Boschen, verkauft öffentlich auf der Gant wegen hinterlassener Schulden die Güter des +Hans Wuocherer und +Georg Spen zum Wuocherer laut Prioritätsurteil der Audienz der Landvogtei Schwaben vom 2. April des laufenden Jahres. Gegenstand der Gant sind Haus und Hof, Baum- und Krautgärten im Umfang von 5 Vierling, eine Halde unten am Hof mit 16 Jaucharten, ein Acker mit 3 Jaucharten, einen mit 16 Jaucharten genannt die Greithalden, alles in der "Ehehäftin" gelegen, ein Acker im gemeinen Tratt derer von Heussen (=Heißen) genannt die Heusser Halde mit 7 Jaucharten. Das Gut kam in der Gant an Hans Koch als Ehevogt der Agatha Wuocherer zum Glarer. 
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Aussteller: Georg Flam, Amtsknecht der Landvogtei Schwaben zum Gaukler im Amt Boschen 
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