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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1834Archivalieneinheit
1619 November 11 (ahn sanct Martins deß hayligen bischoffs tag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Jakob Wolferzhofer und Schwägerin Jungfrau Juditha Stoll in Ravensburg für 2000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 100 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Vermögens. Nach Rückvermerk wurde das Kapital am 17. Februar 1622 abgelöst. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1835Archivalieneinheit
1619 Dezember 15 (den fünf zehenden tag monats Decembris) 
Hans Keeser von Niederbeugen (=Niederbiegen) verkauft Georg Weiss von Schachen für 110 fl ein Mannmahd Wiese am neuen Graben. Anrainer sind Benedikt Brunner, Ammann in Blitzenreute, Hans Waalin von Kellenried, Michel Landolt von Sulpach und Hans Habnit von Niederbiegen. Der Verkäufer erhält ein zehnjähriges Rückkaufrecht. Laut Rückvermerk vom 11. Mai 1626 verzichtete der Verkäufer auf das Losungsrecht, wobei er dem Kloster Weingarten den Bodenzins von 4 ß 4 1/2 d vorbehielt. Nach weiterem Rückvermerk vom 28. November 1626 hat Weingarten der kranken Stieftochter des Georg Weiss zum Schachen ein Leibgeding von 14 Broten wöchentlich zugesagt, wofür dieser dem Kloster die Mahdwiesen zu Eigen gab. Das Kloster legte sie in sein Lehen ein, so daß er künftig jährlich davon 1 lb 10 ß Zins geben muß. Darin ist der bisher schon dem Kloster gezahlte Bodenzins inbegriffen. 
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Aussteller: Hans Keeser von Niederbeugen 
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B 522 I U 1836Archivalieneinheit
1620 Januar 9 (den neunten monats tag January) 
Heinrich Erbtruchseß Freiherr von Waldburg verleiht als Ältester des Hauses Waldburg Hans Tannenmayer von der Hofstatt (Rückvermerke: Auf Egg oder Hofstätt, Hofstett oder Underegg) das halbe Lehengut, das zuvor Georg Tannenmayer innehatte, zu Lehen. Der Beliehene leistet den Leheneid. 
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Aussteller: Heinrich Erbtruchseß Freiherr von Waldburg 
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B 522 I U 1837Archivalieneinheit
1620 Februar 2 (uff Unser lieben Frawen liechtmeßtag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen ihrem Rat und Sekretär Johann Martini für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Lichtmeß fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Vermögens. Beiliegend zwei Quittungen in Papier mit Unterschrift und Siegeln von Oberamtmann Johann Martini über empfangenen Zins vom 10. September 1631 und 18. April 1632. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1838Archivalieneinheit
1620 Juli 18 (den achtzehenden monats tag Julii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Reute bei Fronhofen, das Martin Vischers Witwe Dorothea Luppergerin verliehen ist, ihrem Sohn Georg Vischer und Ehefrau Maria Sörgin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 14 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, je 4 Streichen Kernen und Erbsen sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Sie müssen ein Fuder Wein vom (Boden-)See führen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1839Archivalieneinheit
1620 Juli 25 (uff sanct Jacobs deß heyligen und mehrern apostels tag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Christoph Deuber, Bürger zu Ravensburg, für 400 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Jakobi (25. Juli) fälligen Ewigzins von 20 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Beiliegend Quittung auf Papier mit Siegel des Christian Deuber über Jahreszins vom 18. Oktober 1631. Weitere Papierquittung von Joachim Deuber über Rückzahlung des Kapitals und aller verfallener Zinsen, mit Siegel und Unterschrift des Matthias Bart, Dekan in Ravensburg, vom 11. Februar [16]38. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1840Archivalieneinheit
1620 Dezember 5 (ahn sanct Niclas deß heyligen bischoffs aubendt) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Barbara Teschlerin zu Ravensburg für 500 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Nikolaus fälligen Ewigzins von 25 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1841Archivalieneinheit
1621 März 22 (ahm montag nach dem sonntag Laetare, wölcher wahr der zwen und zwainzigiste tag deß monats Martii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Bernhard von Pflaumern zu Biberach für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Lätare fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk vom 30. August 1630 gehört die Urkunde nunmehr Mutter und Schwestern der Sammlung in Altdorf. Weingarten hat das Geld in der Zeit der Inflation ("hohen wehrung") empfangen, so daß man diesen Umstand bei der Losung in Gestalt der exceptio laesionis enormis geltend machen könnte. Das Kloster verzichtet aber auf diese Einrede und zahlt Zinsen und Kapital in guter Währung. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1842Archivalieneinheit
1621 Mai 24 (den vier und zwainzigisten tag deß monats May) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Anna Ebinger von der Burg, geborener Mangolt, Witwe zu Ravensburg, und deren ältestem Sohn Johann Christoph Ebinger von und zu der Burg für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu St. Urban (25. Mai) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk November 1629 kam die Urkunde durch Verzicht des F. Adalbert Ebinger an das Kloster, "consequenter cassirt worden". 
Pergament 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1843Archivalieneinheit
1621 Mai 24 (den vier und zwaintzigisten tag deß monats May) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Peter Blatz, Bürger zu Ravensburg, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu St. Urban (25. Mai) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1844Archivalieneinheit
1621 Juni 23 (den drey und zwaintzigisten tag monats Juny) 
Jakob Stohr von Schlier verkauft Jakob Rittler daselbst für 128 fl Landswährung einen Acker, der an die Landstraße nach Wangen und an die "Khürze" grenzt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Stohr von Schlier 
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B 522 I U 1845Archivalieneinheit
1621 August 16 (den sechzehenden deß monats Augusti) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Laubera (Laubra=Neuhaus), das durch den Tod von Michel Dreer frei geworden ist, dessen Sohn Hans und Ehefrau Anna Khißlin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 1 Scheffel Hafer und 2 Streichen Haferzehnt sowie an Geld 14 ß d in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 10 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1846Archivalieneinheit
1621 November 12 (den zwölften tag deß monats Novembris) 
Jakob Albrecht zu Ellmeney in der Pfarrei Ausnang verkauft Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, für 50 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 2 fl 30 Kreuzern unter Verpfändung von Haus, Hof und Garten in Ellmeney. Das Gut ist belastet mit einem Kapital von 40 fl für den Abt sowie Reisgeld und Steuer. Rückvermerk vom 2. Dezember 1625, demzufolge die 50 fl in Inflationswährung ("hoher wehrung") bezahlt wurden, so daß nochmals 20 fl gegeben wurden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Albrecht zu Ellmeney in der Pfarrei Ausnang 
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B 522 I U 1847Archivalieneinheit
1621 November 27 (den siben und zwainzigisten tag deß monats Novembris) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Michael [Müller], Abt, sowie Prior und Konvent zu Zwiefalten für 8000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu St. Katharina (25. November) fälligen Ewigzins von 400 fl Landswährung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk wurden 1638 3000 und 1649 2000 fl abgelöst. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1848Archivalieneinheit
1622 April 14 (den vierzehenden tag des monats Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Esenhausen, das durch Tod des Michael Moßherr frei wurde, dessen Witwe Anna Synerin auf Lebenszeit. Die Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 2 lb 2 ß Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 60 Eier, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1849Archivalieneinheit
1622 April 24 (den vier undt zwainzigisten tag des monats Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Johann Sausenthaler, landkomturischem Rat, Obervogt und Sekretär zu Altshausen, für 380 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii zahlbaren Ewigzins von 19 fl unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. Laut Rückvermerk des Käufers rührt das Kapital vom Kauf einer Wiese am Mühlbühel bei Malmishaus. Der Käufer hatte sie an Johann Baptist (24. Juni) 1621 Konrad Geng abgekauft. Das Kloster Weingarten, das ein Zugrecht hatte, hat die Wiese an sich gezogen und dem Käufer die vorliegende Urkunde ausgestellt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1850Archivalieneinheit
1622 April 25 (den fünfundzwainzigisten tag deß monats Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten bekennen mit vorliegendem Transfix, daß sie ihrem Großkellereischreiber Jakob Holl bewilligt haben, eine Zinsverschreibung über 500 fl Kapital bzw. 25 fl Zins von Jungfrau Elisabeth Gäldrich von Sigmarshofen zu Ravensburg zu kaufen. Holl hat die 500 fl an Konrad Gäldrich von Sigmarshofen zu Ravensburg als Bevollmächtigtem von Elisabeth von Landenberg, geborene Gäldrich von Sigmarshofen, gezahlt, an die die Verschreibung gelangt war. Die Aussteller versprechen Holl richtige Zinszahlung, auch soll der gekaufte Hauptbrief so gelten, wie wenn er von Anfang an für Holl ausgestellt worden wäre. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1851Archivalieneinheit
1622 Mai 1 (uff den ersten tag deß monats May) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Nikolaus Tritt, des Rats zu Konstanz, für 3400 fl einen jährlichen ablösbaren, zum 1. Mai fälligen Ewigzins von 170 fl Konstanzer Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. 
Pergament 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1852Archivalieneinheit
1622 Oktober 17 (den siben zehenten tag monats Octobris) 
Georg Deuber im Moos (=Mooshof) in der Herrschaft Kißlegg verkauft Georg Felder ("Velder") in Pfaffenweiler und Hans Krenckl von Ratzenhaus als Vögten von Andreas, Sohn des +Hans Velder und der +Katharina Krenckl zu Wollmadingen für 440 fl Landswährung ein abgemarktes Drittel an Hof und Gut in Wollmadingen. Die anderen Anteile haben Georg Sterck und Hans Hagen inne. Der Aussteller hat seien Anteil erworben über seine Ehefrau Walburga Velder, Schwester des Andreas. Nach Pfärrich ist ein Scheffel Hafer als Zehnt zu geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Deuber im Moos (=Mooshof) in der Herrschaft Kißlegg 
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B 522 I U 1853Archivalieneinheit
1623 Januar 9 (den neundten tag des monats Januarii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht Andreas Hermann von Ringgenweiler und Ehefrau Maria Bidermännin ein Soldhaus in Ringgenweiler zu Erblehen, nachdem Weingarten die Zehnten, Höfe und Güter zu und um Ringgenweiler vom Kloster Petershausen gekauft hat. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini als Zins 16 Kreuzer und 1 Fasnachthenne entrichten. Sie dürfen das Haus nur mit Zustimmung des Klosters verkaufen. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und "nach gelegenheit" verehrschatzt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1854Archivalieneinheit
1623 Januar 9 (den neunten tag des monats Januarii) 
Andreas Hermann zu Ringgenweiler und Ehefrau Maria Bidermännin bekennen, daß ihnen Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, ein Soldhaus in Ringgenweiler zu Erblehen verliehen hat. Leihebedingungen im übrigen wie vorige Urkunde (Revers). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Hermann zu Ringgenweiler und Ehefrau Maria Biderman 
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B 522 I U 1855Archivalieneinheit
1623 Januar 9 (den neunten tag monats January) 
Andreas Hermann zu Ringgenweiler und Ehefrau Maria Bidermann bekennen, daß ihnen Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, Hof und Gut in Ringgenweiler zu Erblehen verliehen hat laut einer im folgenden inserierten Leiheurkunde vom selben Datum. Demnach gehören zu dem Lehen neben den Gebäuden 16 Jauchert im Esch auf Hohenstein, 14 Jauchert im Esch auf Hebsack, 14 1/2 Jauchert im Esch Guettenberg, an Wiesen 4 Mannsmahd. Die Beliehenen müssen das Lehen in gutem Zustand halten. Jährlich zu Martini reichen sie als Zins 4 Scheffel Vesen und 24 Streichen Hafer Ravensburger Maßes, 30 ß d ringer Münze, 2 Fasnachthennen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und der Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 3 lb d Konstanzer Währung verehrschatzt werden. Bei Verkauf muß es zuerst dem Kloster oder Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler oder andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Hermann zu Ringgenweiler und Ehefrau Maria Biderman 
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B 522 I U 1856Archivalieneinheit
1623 Januar 9 (den neundten tag monats Januarii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht Balthus Dorner von Ringgenweiler ein Lehengütlein, das der dortigen Pfarrei gehört, als Erbzinslehen. Zu dem Lehen gehören Gebäude sowie Baum- und Krautgarten, die an Urban Pandtelins Güter grenzen, ferner mehrere Jucharten Acker, Wald und Wiesen in den Eschen Hittenberg, Hohenstein und Hebsack. Dorner muß es in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern zu Martini jährlich je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer reichen, ferner 1 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. In Handänderungsfällen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und "nach Gnaden" verehrschatzt werden. Im Verkaufsfall muß es zuerst dem Kloster oder Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger erwerben können als andere Interessenten. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1857Archivalieneinheit
1623 Januar 9 (sambstags den neundten monats tag Januarii) 
Andreas Hermann zu Ringgenweiler bekennt, daß Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, ihm Haus und Krautgärtlein verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Der Aussteller durfte das Haus auf seinem Lehengut bauen. Er muß es in gutem Zustand halten und jährlich 1 Fasnachthenne geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Hermann zu Ringgenweiler 
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B 522 I U 1858Archivalieneinheit
1623 Januar 19 (den neunzechenden tag des monats Januarii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht ein Gut samt Soldhäuslein in Unterankenreute, das zuvor Walburga Wiggenhauser und Tochter Anna Hözin verliehen war, dem künftigen Ehemann der Tochter, Hans Bendel, auf Lebenszeit. Der Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 4 Scheffel Hafer, 10 Streichen Roggen, als Vogtgült 1 Scheffel Hafer und 2 ß d, an Geld 4 lb 12 ß 6 d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 100 Eier, 1 Gans, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" macht. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das Kloster behält sich bei der Verleihung vor das zum Gut gehörende Holz und die Wässerung im "hertten" Graben, die durch die Lehenwiesen in den Weiher des Truchsessen [von Waldburg] läuft. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1859Archivalieneinheit
1623 März 6 (den sechsten tag deß monats Marty) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Karbach, das Georg Halder und Ehefrau Agatha Hagmüllerin aufgegeben haben, den Eheleuten Georg Velder und Agatha Küngin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("pärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 3 Scheffel Hafer und den Zehnten, 13 ß 4 d an Geld, Kleinzehnt 3 ß 6 d in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 10 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1860Archivalieneinheit
1623 April 2 (den andern tag monats Aprilis) 
Melchior Rottenheusler aus dem Greut verkauft mit Zustimmung seiner Vögte Joachim Rottenheusler, Amtsknecht der Landvogtei Schwaben zum Gular (=Gullen), und des Andreas Glasser von Fenken dem Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, für 280 fl sein 2 Jauchert großes Holz. Es grenzt an den Wald des Klosters, Hans Bosch zum Neuschel, Hans Edel von Mühlenreute und Hans Hütten im Greut. 
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Aussteller: Melchior Rottenheusler aus dem Greut 
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B 522 I U 1861Archivalieneinheit
1623 April 24 (den vierundzwainzigisten tag des monats Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Krumbach, das an Agatha Lehelinin verliehen war, "uff ir absterben" ihrem Ehemann Gall Vogler auf Lebenszeit. Der Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht er zu Martini als Zins und Hubgült 1 Scheffel Hafer und an Geld 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 20 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich der Beliehene durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1862Archivalieneinheit
1623 Mai 4 (den vierten tag monats Maii) 
Michael Katzmayer von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, ihm den vierten Teil von Hof und Gut in Abtsreute als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom 9. Januar 1623. Verliehen wird auch die Gerechtigkeit der 24 Batzen Konstanzer Währung für das Fuder Heu, das die von Gossetsweiler laut Vertrag von 1578 geben. Zu dem Lehen gehören neben den Gebäuden, darunter ein Ofen- und Wagenhaus, in den drei Eschen jeweils 20 Juchart Acker zum halben Teil sowie 9 Mannsmahd Wiesen, auch zum halben Teil. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb h weniger 3 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier, 1 1/2 Fasnachthennen, lieferbar in den Kasten des Klosters in Ravensburg. Der Beliehene soll auch denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Im Fall von Handänderungen muß es nach Gutbefinden des Klosters verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, ist es dem Kloster bzw. Gotteshausleuten zuerst anzubieten, die es um 5 ß d billiger erwerben dürfen als andere Interessenten. An Kloster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Michael Katzmayer von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1863Archivalieneinheit
1623 Mai 4 (den vierten tag monats May) 
Mattheis Hundt von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, ihm selbst und als Lehensträger von Michel Katzmayer das Weiherlein und Hölzlein genannt das Töbelin ob dem Burgställin im Gut zu Abtsreute verliehen hat laut der im folgenden inserierten Leiheurkunde vom 9. Januar 1623. Demnach beträgt der jährliche Bodenzins 1 lb d Konstanzer Währung. Der Beliehene muß das Lehen in gutem Zustand halten und tun, was ein Lehenmann schuldig ist, worüber er Pflicht geleistet hat. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 5 ß d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mattheis Hundt von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1864Archivalieneinheit
1623 Mai 4 (den vierten tag monats May) 
Georg Hundt von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, ihm das Weiherlein und Hölzlein genannt das Töbelin ob dem Burgställin im Gut zu Abtsreute als Erbzinslehen verliehen hat laut einer im folgenden inserierten Leiheurkunde vom 9. Januar 1613. Demnach beträgt der jährliche Bodenzins 1 lb d Konstanzer Währung. Zur Hälfte müssen ihn Mathis Hundt und Michael Katzmayer bezahlen, die ebenfalls belehnt sind. Der Beliehene muß das Lehen in gutem Zustand halten und tun, was ein Lehenmann schuldig ist, worüber er Pflicht geleistet hat. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 5 ß d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Hundt von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1865Archivalieneinheit
1623 Mai 4 (den vierten tag monats Maii) 
Kaspar Strauß von Handtobel (=Hartobel?) bekennt, daß ihm Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, Hof und Gut in Handtobel als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom 9. Januar 1623. Zu dem Gut gehören neben den Gebäuden sowie Baum- und Krautgarten je 10 Jucharten Acker in den Eschen Haberesch, in der Halden und auf der Hochstraß sowie 3 1/2 Mannmahd Wiesen. Der Beliehene hält es in gutem Zustand und gibt jährlich zu Martini an Zins und Gült je 1 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 1 lb d Konstanzer Münze und 1 Fasnachthenne, ferner 9 Streichen Kernen, 4 ß 6 d und 1 Fasnachthuhn nach Ravensburg als Vogtrecht an Unser lieben Frauen Altar in der Kirche St. Jos. Im übrigen darf er nichts entfremden. Das Gut fällt heim, wenn er sich nicht an die Leihebedingungen hält. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß neu empfangen und mit 3 fl verehrschatzt werden. Im Verkaufsfall muß das Gut zuerst dem Kloster bzw. den Gotteshausleuten angeboten werden, die um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen dürfen. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") darf nicht verkauft werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kaspar Strauß von Handtobel (=Hartobel?) 
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B 522 I U 1866Archivalieneinheit
1623 Mai 4 (den vierten monats Maii) 
Mattheis Hundt von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß ihm Georg [Wegelin], Abt von Weingarten, den vierten Teil des Lehenhofs in Abtsreute als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom 9. Januar 1623. Diesem nach gehören zu dem Lehen neben den Gebäuden, darunter ein Ofenhaus, in den drei Eschen jeweils 10 Juchart Acker sowie 4 1/2 Mannsmahd Wiesen samt der Gerechtigkeit der 24 Batzen Konstanzer Währung wegen des Fuders Heu, das die von Gossetsweiler jährlich als ewigen Heuzins geben müssen laut eines Vertrags von 1578. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 9 ß 9 d Ravensburger Maßes und Währung, 30 Eier, 1 Henne, lieferbar in den Kasten des Klosters in Weingarten. Der Beliehene soll auch denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mattheis Hundt von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1867Archivalieneinheit
1623 Mai 26 (den sechs und zwainzigisten tag monats Maii) 
Martin Huober zum Heißen verkauft Georg Grimb und Christoph Lehn als Pflegern der Pfarrkirche Unserer lieben Frau in Hasenweiler für 150 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Pfingsten fälligen Ewigzins von 7 fl 30 Kreuzern unter Verpfändung von Haus und Hof zum Heißen. Aus dem Pfand gehen an Oswald Boschs Erben zu Richlisreute und an die armen Leute zu Schlier jeweils von einem Kapital von 100 fl 5 fl Zins, an die Stieftochter Anna Rößlerin von 30 fl Kapital 1 fl 30 Kreuzer Zins. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Huober zum Heißen 
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B 522 I U 1868Archivalieneinheit
1623 Mai 26 (den sechsundzwainzigisten tag monats Maii) 
Thomas Heiß zum Heißen verkauft Georg Grimb und Christoph Lehn als Pflegern der Pfarrkirche Unserer lieben Frau in Hasenweiler für 150 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren Ewigzins von 7 fl 30 Kreuzern unter Verpfändung von Haus und Hof. Daraus gehen an Peter Musch von Engisweiler (=Englisweiler) von 200 fl Kapital 10 fl Zins, an Oswald Boschs Erben von 40 fl Kapital 2 fl Zins, an Anna Rößlerin vom Heißen von 16 fl Kapital 48 Kreuzer Zins. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thomas Heiß zum Heißen 
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B 522 I U 1869Archivalieneinheit
1623 Juli 7 (den sibenden monats tag Julii) 
Jakob Bendel, Bürger zu Altdorf, verkauft Konrad Löscher, Pfarrer in Berg, sowie Mathäus Egin zum Kernen und Hans Dengler zu Aulwangen als Heiligenpflegern der Pfarrkirche in Berg für 100 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Jakobi (25. Januar) fälligen Ewigzins von 5 fl. Er verpfändet dafür sein halbes Haus und den Garten zwischen der Reutegasse, Kreislins Müllers unterer Behausung, der freien Gasse und Balthasar Kramers Garten. Es geht daraus nur Wacht- und Reisgeld an den Flecken. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Bendel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1870Archivalieneinheit
1623 November 11 ([den ailf]ten tag monats Novembris) 
Michael Mayr aus dem Tobel und Stiefsohn Hans Heen daselbst, letzterer mit Zustimmung seiner Vögte Michael Wochner in Tobel und Hans Koch vom Gutenmannshof, verkaufen Kaspar Knöpfler zum Kerlenmoos, Ammann des Klosters Weingarten und Stabhalter des Brudergerichts, für 100 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 5 fl. Er verpfändet dafür Brühl und 1 Jauchert Acker an der Breite samt seinem sonstigen Vermögen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michael Mayr aus dem Tobel und Stiefsohn Hans Heen 
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B 522 I U 1871Archivalieneinheit
1624 Januar 29 (den neun und zwainzigisten monats tag Januarii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Georg Straub, kaiserlichem Diener und bischöflich augsburgischem Landammann der Herrschaft Rothemberg (=Rettenberg), für 2000 fl einen jährlichen ablösbaren Ewigzins von 100 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung ihres gesamten Besitzes. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1872Archivalieneinheit
1624 Februar 1 (den ersten tag des monats February) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, bekennt: Christian Röhr hat auf seinem Lehengut in Münchenreute zwei Hofstattrechte. Der Abt bewilligt, daß sein Sohn Hans Röhr auf einer Hofstatt ein Soldhäuslein bauen darf. Er verleiht dem Sohn und Ehefrau Maria Schmidin das Häuslein mit der Gerechtigkeit im Altdorfer Wald auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Anwesen in Hubers Weise bewirtschaften und dürfen nichts entfremden. Sie reichen jährlich zu Martini als Zins und Hubgeld 4 lb d Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Lehen ans Kloster zurück. Es muß dann nach Landsgebrauch zurückgegeben werden. Anspruch auf Ersatz der auf das Söldlin gemachten Aufwendungen besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1873Archivalieneinheit
1624 März 8 (den achten tag monats Marti) 
Hans Edel von Mühlenreute verkauft seinem Schwager Hans Planck daselbst für 150 fl Landswährung (Rückvermerk: "vier juchart") Holz und (Rückvermerk: "drey juchart") Acker. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Edel von Mühlenreute 
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B 522 I U 1874Archivalieneinheit
1624 Mai 6 (den sechsten tag des monats May) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut am Feld, das Michael Bayer und Ehefrau Anna Spießin wegen Schulden aufgegeben haben, den Eheleuten Ulrich Spieß und Apollonia Müller auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 1/2 Scheffel Hafer und 17 ß 6 d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Vierling Wachs, 4 Hühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1875Archivalieneinheit
1624 Dezember 18 (den achtzehenden monatstag Decembris) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Albertshofen, das Christian Hofmeister wegen Schulden aufgeben mußte, den Eheleuten Adam Stüblin und Agatha Edlin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, vom Gut Ainöd 8 Scheffel Hafer, an Geld vom Gut 3 lb d, vom Rüberlins 1 lb d, vom Gut Ainöd (=Einöd) 7 ß d, Fuhrdienst für 1 Fuder Wein vom (Boden-)See oder 4 lb d dafür zu bezahlen, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das Kloster behält sich die Wälder des Guts, das "in den Altdorfer Waldt belehnet ist", vor. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1876Archivalieneinheit
1624 Dezember 31 (den letsten monats tag Decembris) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht die untere Mühle zu Altdorf "uff absterben" der Agatha Sörgin ihrem Sohn Georg Müller, Bürger zu Altdorf, auf Lebenszeit. Mitverliehen werden einzeln beschriebene Äcker im Ösch gegen Ravensburg, Niederbeuger (=Niederbieger) Ösch, im Ösch gegen Baienfurt sowie "uff der Reutti", Wiesen unter anderem im Mißlerswinkel, Breitenried, Kammerbrühl sowie ein Garten oder Land im Siechenwinkel. Der Beliehene muß die Mühle persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden. Nach Tod der Mutter entrichtet er jährlich an Martini als Zins und Hubgült von der Mühle 3 Scheffel Kernen, von den Wiesen, Land und vom "greuth" 21 lb 8 1/2 d, eine Fuhre Wein vom (Boden)See bzw. als Gegenwert dafür 4 lb d, von den Äckern den dritten Teil des Ertrags sowie den Zehnten. Von den acht Jaucharten auf der Reuttin gibt er von dem darauf wachsenden Getreide 4 Streichen samt dem Zehnten bzw., wenn sie "an ergarten" liegen, für jede Jauchart 2 Streichen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen verwirkt er die Mühle. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1877Archivalieneinheit
1625 Februar 1 (den ersten tag des monats Februarii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht Hans Pfluoger und Ehefrau Katharina Rueffin die Buchmühle samt dabei stehendem Häuslein, die Magdalena Aylingerin wegen Schulden aufgeben mußte, auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich an Martini entrichten sie als Zins und Hubgült 30 lb d Ravensburger Währung, 12 Hühner, 200 Eier, 2 Fasnachthennen. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen sowie bei ungenossamlicher Verheiratung verwirken sie die Mühle. Sie müssen diese mit Dritteil, Heu- und Strohrichte verlassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1878Archivalieneinheit
1625 April 12 (den zwelften tag monats Aprilis) 
Lorenz Büchelin zu Hofstätten und Ehefrau Anna Weckherlin bekennen, daß ihnen Christoph Zaiger, Prior, und der Konvent des Klosters Unserer lieben Frau in Ravensburg mit Zustimmung der Bürgermeister Michael Mock und Paulus Roth von Schreckenstein zum Greith (Greut=Mosisgreut) als Pfleger des Klosters Hof und Gut in Hofstätten (=Kenzler oder Unteregg) auf Lebenszeit verliehen haben laut einer im folgenden inserierten Urkunde vom 18. Januar 1622. Demnach gehören zu dem Gut neben den Gebäuden mehrere Jaucharten Äcker sowie Wiesmähder und Wälder. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Hausleute aufnehmen. Jährlich zu Martini reichen sie 12 Scheffel Vesen, 8 Scheffel Hafer und 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 8 Hühner, 1 Henne, 100 Eier. Jährlich müssen 4 Fruchtbäume auf dem Hof gepflanzt werden. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. 
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Aussteller: Lorenz Büchelin zu Hofstätten und Ehefrau Anna Weckherlin 
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B 522 I U 1879Archivalieneinheit
1625 April 26 (den sechsundzweinzigisten tag Aprilis) 
Dr. theol. Bartholomäus Eyselin, Provinzial des Karmeliterordens, und Christoph Zeiger sowie der Konvent des Klosters Unserer lieben Frauen Brüder zu Ravensburg verkaufen mit Zustimmung von Paulus Roth von Schreckenstein zum Greit (=Mosisgreut) und Joachim Besserer, Bürgermeister zu Ravensburg, als Pflegern des Klosters dem Johann Kolleffel, Bürger daselbst, für 700 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii fälligen Ewigzins von 35 fl. Grund für die Darlehensaufnahme ist der Brand der dem Kloster gehörenden Mühle vor der Stadt, die als Pfand eingesetzt wird. Nach Rückvermerken vom 7. Mai 1657 bzw. 25. August 1662 wurden 400 bzw. 300 fl an Johann Jakob Kolleffel zurückgezahlt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Dr. theol. Bartholomäus Eyselin, Provinzial des Karmeliterordens, und Christoph Zeiger sowie der Konvent des Klosters Unserer lieben Frauen Brüder zu Ravensburg 
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B 522 I U 1880Archivalieneinheit
Erbach, 1625 Juli 20 (den zwaintzigisten tag desz monats July) 
Hans Ludwig von Ulm, Freiherr zu Erbach, kaiserlicher Geheimer Rat und Reichsvizekanzler, verleiht aufgrund eines ihm erteilten kaiserlichen Privilegs Meister Jakob Saur, Koch des Klosters Ochsenhausen, ein (koloriert eingezeichnetes) Wappen mit einem weißen Schild, in dem sich ein blauer Berg mit drei Bühlen befindet. Auf dem mittleren erhebt sich ein blauer Empferichstock, darüber zwei sechseckige blaue Sterne. Auf dem Schild ist ein Stechhelm, darauf ein Jüngling mit blau und weiß geteiltem Rock, der in jeder Hand den Empferich hält. Unterschrift des Ausstellers. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ludwig von Ulm, Freiherr zu Erbach, kaiserlicher Geheimer Rat und Reichsvizekanzler 
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B 522 I U 1881Archivalieneinheit
1625 Dezember 6 (den sechsten tag monats Decembris) 
Jakob Wiggenhauser zu Oberankenreute verkauft Georg Stengelin, Schuhmacher in Altdorf genannt Weingarten, für 100 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren Ewigzins von 5 fl unter Verpfändung von 3 Jauchart Acker mit Anstößern Michael Wiggenhauser, Peter Spinnenhirn, Kaspar Haffner zu Ankenreute und Kloster Weingarten. Rückvermerk vom 11. November 1628, demzufolge der Verzinser das Holz aus dem Pfand verkauft und dafür dem Gläubiger 1 Jauchart Acker genannt der Anwander verpfändet hat. Weiterer Rückvermerk vom 25. Januar 1657, demzufolge dieser Acker von Hans Bendel zu Altdorf dem Kloster Weingarten für eine Schuld übergeben wurde. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Wiggenhauser zu Oberankenreute 
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B 522 I U 1882Archivalieneinheit
1626 Februar 9 (den neundten tag monats Februarii) 
Hans Zembrot zu Kümmerazhofen verkauft Thomas Wagner daselbst für 26 1/2 Reichstaler 1/2 Mahd Wiese in der Kurzen Ösch, angrenzend an den Weiher des Stifts Waldsee und den Gemeindewald. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Zembrot zu Kümmerazhofen 
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B 522 I U 1883Archivalieneinheit
1626 Februar 19 (den neun zehenden monats tag Februarii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Esenhausen, das die Eheleute Michael Hag und Anna Weißhauptin vor drei Jahren aufgaben, als sie nach Österreich zogen, den Eheleuten Martin Vetter und Ursula Linsenböllin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel 4 Streichen beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 1 lb d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 3 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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