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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1634Archivalieneinheit
1600 Oktober 2 (den andern thag des monats Octobris) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht Hans Meschimoser und Ehefrau auf Lebenszeit zwei Äcker zu und um Ritteln ("Rüttlen"). Einer liegt im Segader, der andere "uff den Hayden". Die Beliehenen müssen die Äcker in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Jährlich zu Martini geben sie an Zins und Gült 10 ß d Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1635Archivalieneinheit
1601 Mai 7 (den sibendten tag Mey) 
Landammann und "zwifacher" Landsrat zu Glarus verleihen unter Bezugnahme auf einen Beschluß der Landsgemeinde in Schwanden 1571 ihrem Landmann und Statthalter Hans Heinrich Schwartz und seinem Vetter Leonhard Schwartz, Bürger zu Basel, auf Lebenszeit das Eisenbergwerk im Land und Tal Klöntal oder Seerüti beim See Glärnisch zu den Bedingungen, zu denen das abgegangene Bergwerk zu Guppen verliehen wurde. Die Beliehenen müssen den zehnten Kübel von dem gefundenen Metall abgeben. Sie erhalten mit ihren Leuten Schutz und Bergwerksfreiheit, nicht jedoch für Übel- und Malefiztäter. Im Kriegsfall müssen sie gehorsam sein, wenn sie im Land bleiben. Die Beliehenen erhalten das Recht zum Holzeinschlag für die Köhler, ausgenommen die Bannwälder oder Tagwen von Glarus, Ennenda und Netstal. Sie können auch Zu- und Abfahrtswege anlegen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Landammann und "zwifacher" Landsrat zu Glarus 
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B 522 I U 1636Archivalieneinheit
1601 Mai 17 (den sibenzehenden tag des monats Mai) 
Hans Zimmermann, Bürger und Oberpfleger des Hl. Geist Stadtspitals zu Innsbruck, bekennt, daß Bürgermeister und Rat an Dr. iur. Balthasar Laymann zu Liebenau, kaiserlichen Rat und Regenten der oberösterreichischen Lande, im alten Gottesacker der Stadt einen Bogen aus dem Gewölbe verkauft haben, das an des Hl. Geist-Spitals Pfarrwidenhaus neu erbaut wurde, und zwar von der Spitalkirche "hinumb" den zweiten. Diesen Gewölbebogen können der Käufer, seine Brüder Christoph und Burkhard sowie die leiblichen Nachkommen als Begräbnis nutzen. Nach Aussterben der Laymann im Mannes- und Frauenstamm fällt der Bogen an das Spital zurück. Der Aussteller quittiert den Empfang des Kaufpreises von 40 fl. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Zimmermann, Bürger und Oberpfleger des Hl. Geist Stadtspitals zu Innsbruck 
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B 522 I U 1637Archivalieneinheit
1601 Mai 28 (den acht und zwaintzigisten Maii) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Forstenheuser (=Forstenhausen), das noch Anna Rothenheuslerin verliehen ist, für den Fall ihres Todes ihrem Sohn Michael Mangolt auf Lebenszeit. Der Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichtet er an Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel Hafer und 1 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 40 Eier, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe, im Todesfall oder wenn sich der Beliehene dem Kloster ungehorsam oder "abschweif" macht, fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1638Archivalieneinheit
1601 Mai 30 (mitwochen vor dem sonntag Exaudi) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Mutter und Schwestern der Sammlung in Altdorf für 1000 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, am Urbanstag (25. Mai) fälligen Ewigzins von 50 fl unter Verpfändung der Mühle von Albisreute. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1639Archivalieneinheit
1601 Mai 30 (mitwochen vor dem sonntag Exaudi) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Barbara Lanzenbergerin, Bürgerin zu Altdorf, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, am Urbanstag (25. Mai) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung der Höfe in Niederbiegen. Nach Rückvermerk vom 3. Dezember 1621 wurde das Kapital abgelöst. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1640Archivalieneinheit
1601 Mai 30 (mitwochen vor dem sonntag Exaudi) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen ihrem Barbier Georg Widenmann, Bürger zu Altdorf, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, am Urbanstag (25. Mai) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung von Gütern in Katzheim. Nach Rückvermerk vom 20. Juli 1663 bestätigt Georg Stor zu Altdorf genannt Weingarten, daß ihm 400 fl abgelöst und die restlichen 600 fl dem Kloster Habstal abgetreten wurden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1641Archivalieneinheit
1601 Juni 13 (mitwochen vor dem sonntag Trinitatis) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen ihrem Sekretär Joachim Frey für 1200 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, an Johann Baptist fälligen Ewigzins von 60 fl unter Verpfändung der Höfe Bomgarten (=Baumgarten) sowie Dietmannsberg oder (Vorder-)Weißenried. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1642Archivalieneinheit
1601 Juli 2 (den andern thag deß monats Julii) 
Wilhelm Schnabel zu Hasenweiler als Hauptschuldner und Thomas Gündlin zu Furt als Mitschuldner verkaufen Johann Textor, Pfarrer in Fronhofen, Martin Vischer in Reute bei Fronhofen und Theus Zembrot von Fronreute als Heiligenpflegern von St. Konrad und Vincenz in Fronhofen für 100 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, am Ulrichstag fälligen Ewigzins von 5 fl unter Verpfändung ihres liegenden und fahrenden Vermögens. 
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Aussteller: Wilhelm Schnabel zu Hasenweiler 
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B 522 I U 1643Archivalieneinheit
1601 August 6 (den sechsten tag deß monats Augusti) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht den Hof in Hundtheusern (=Sonthäusen), den Bastion Stärck für sich und Ehefrau Anna Stärckin mit Mund und Hand aufgegeben hat, deren Sohn Martin Stärck und Ehefrau Anna Küng auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen ihn persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 2 Scheffel Hafer, an Zehnt 2 1/2 Scheffel Hafer, 1 lb 10 ß an Geld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe, im Todesfall oder wenn sich der Beliehene dem Kloster ungehorsam oder "abschweif" macht, fällt der Hof heim. Er muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1644Archivalieneinheit
1601 August 8 (mitwoch vor sanct Lorenzen deß hayligen martyrers tag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Michael Mock, Bürgermeister, und Bernhard Henßler, des Rats, als Pflegern des Seelhauses in Ravensburg für 500 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, an St. Lorenz (10. August) fälligen Ewigzins von 25 fl unter Verpfändung zweier Güter in Bavendorf, von denen eins Hans Grübel, das andere Christian Felber innehat. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1645Archivalieneinheit
1601 August 20 (montags vor sanct Bartholomes deß hayligen apostels und zwölfpotten tag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Jonas Settelin, Bürger und des Rats zu Ravensburg, als Vogt der Barbara Peurin, Witwe des Balthus Landenberger, landkomturischer Kornmeister in Ravensburg, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Bartholomäi (24. August) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung dreier Güter in Albisreute. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1646Archivalieneinheit
1601 August 27 (den süben und zwaintzigisten tag deß monats Augusti) 
Ammann und Richter des Gerichts Allmannsdorf und Egg bezeugen, daß Barbara Neuweiler, Tochter des Georg Neuweiler und der Dorothea Schaideckerin von Oberhofen bzw. Langenrickenbach (=Rickenbach), in Allmannsdorf ehelich geboren wurde und die Eltern einen guten Leumund hatten. Rückvermerk: "Hansen Mößlins von Khöpfingen weib, Veit und Anna seine khinder" 
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Aussteller: Ammann und Richter des Gerichts Allmannsdorf und Egg 
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B 522 I U 1647Archivalieneinheit
1601 September 3 (den dritten tag deß monats Septembris) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Sigmund Hornsteiner, Student der Rechte in Ingolstadt, für 1000 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Mariä Geburt (8. September) fälligen Ewigzins von 50 fl unter Verpfändung der beiden Höfe genannt zum Hof Beugen (Hofbeugen=Hof). 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1648Archivalieneinheit
1601 September 6 (den sechsten tag deß monats Septembris) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Georg Stoll, Bürger zu Ravensburg, für 2000 fl großer Münze Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Mariä Geburt (8. September) fälligen Ewigzins von 100 fl unter Verpfändung des Dorfs und Gerichts Ausnang. Rückvermerk, demzufolge der Zins anfang Juli 1637 abgelöst wurde. Beiliegend Quittung (Ausf. Papier) des Georg Stoll über 100 fl Zins vom 20. September 1631. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1649Archivalieneinheit
1601 September 17 (sambstags den sibenzehenden tag monats Septembris) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Gabriel Reichlin von Meldegg zu Konstanz und Ehefrau Dorothea, geb. Schindelin von Unterreitnau, für 2000 fl rh Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Kreuzerhöhung (14. September) fälligen Zins von 100 fl rh unter Verpfändung von Blitzenreute und Meßhausen. Die 2000 fl wurden von den Ausstellern wegen des Klosters Mehrerau bei Bregenz vom Prälaten von Weißenau zu verzinsen auf sich genommen und rühren vom väterlichen Erbe der Schindelin. Rückvermerk, demzufolge das Kapital zu Michaeli 1637 abgelöst wurde. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1650Archivalieneinheit
1601 September 26 (den sechsundzwaintzigisten tag des monats Septembris) 
Gebhard, Abt, sowie Prior und Konvent zu Mehrerau bei Bregenz bekennen: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten haben in Abschlag eines Darlehens von 10000 fl, das sie den Ausstellern gewährt haben, eine Schuld von 3000 fl beim Kloster Weißenau übernommen und werden die Zinsen künftig für die Aussteller bezahlen. Die Schuld bei Weißenau stammt aus dem Kauf des Zehnten in Bregenz. Über die 3000 fl sind zwei Verschreibungen vorhanden, eine über 2000 fl für Gabriel Reichlin von Meldegg zu Konstanz und Ehefrau Dorothea, geborene Schindelin von Unterreitnau, sowie über 1000 fl für Jungfrau Anna Schindelin. Die Aussteller versprechen Schadloshaltung für den Fall, daß die Gläubiger der Obligationen bei der Zinszahlung oder Ablösung des Kapitals auf Zahlung in Reichswährung bestehen. 
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Aussteller: Gebhard, Abt, sowie Prior und Konvent zu Mehrerau bei Bregenz 
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B 522 I U 1651Archivalieneinheit
1601 November 9 (montag vor sanct Martins deß hayligen bischoffs tag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Christoph Mangolt, des Rats, und Elias Beutler, Apotheker, beide Bürger zu Ravensburg und Vögte der Barbara Kurtzin, Witwe des Dr. med. Oswald Jehlin daselbst, für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung der Höfe Kanzach und Berg.
Beigelegt:

Quittung (Papier, fleckig, mit 1 aufgedr. S.) des Jakob Jelin ("Ylin"), Bürger zu Ravensburg, für Abt Franciscus [Dietrich] von Weingarten über 50 fl Zins, die zu Martini 1631 fällig wurden, 9. März 1632 (Altsignatur: B 522 II U 1877).

Quittung (Papier, fleckig, mit 2 aufgedr. S.) der Magdalena Opserin, Witwe des Jakob Yelin, des Rats und Oberbaumeister zu Ravensburg, und ihres Vogts Bernhard Beutler für Abt Dominicus [I. Laymann] von Weingarten betreffend Rückzahlung von 1000 fl Kapital und Zahlung von 50 fl Zins auf eine von Abt Georg [Wegelin] vor Martini 1601 ausgestellte Zinsverschreibung, 31. Dezember 1642 (Altsignatur: B 522 II U 1892).
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1652Archivalieneinheit
1601 November 12 (montag nach sanct Martins deß heyligen bischoffs thag) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans Schindelin von Unterreitnau als Vogt der Jungfrau Anna Schindelin, seiner Schwester, für 1000 fl in Reichsmünze einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 50 fl unter Verpfändung der Dörfer Ober- und Unterwaldhausen. Nach Rückvermerk vom 7. Juni 1665 wurden vom Kapital 700 fl bei den Karmelitern zu Ravensburg abgelöst. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1653Archivalieneinheit
1601 Dezember 13 (den drey zehenden tag monats Decembris) 
Michael Hergottsfelder zu Alberskirch und Ehefrau Scolastica Martin bekennen, daß ihnen Andreas Mayer, Prior, und der Konvent des Klosters Unserer lieben Frauen Brüder zu Ravensburg mit Zustimmung von Philipp Schultheiß und Michael Mock, beide Bürgermeister zu Ravensburg und Pfleger des Klosters, Hof und Gut zu Alberskirch verliehen haben laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Diesem zufolge hatten das Gut zuvor die Eltern des Ausstellers +Peter Hergottsfeld und Ehefrau Apollonia Rößler inne. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz schlagen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgeld 6 Scheffel Vesen, 7 Scheffel Hafer, 3 lb d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 6 Hühner und Hennen, 100 Eier. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Heu, Stroh und Mistrichte sowie der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michael Hergottsfelder zu Alberskirch und Ehefrau Scolastica Martin 
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B 522 I U 1654Archivalieneinheit
1602 März 2 (den andern monats tag Marti) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Reute bei Fronhofen auf Lebenszeit Ursula Lengin, Ehefrau des Martin Springer, der bereits bisher damit beliehen ist. Die Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("barende") Bäume. Jährlich entrichtet sie an Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 2 lb d, alles in Ravensburger Maß und Währung, 3 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1655Archivalieneinheit
1602 März 2 (den sechsten tag des monats Martii) 
Urban Lochmüller zu Handtobel bekennt, daß ihm Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, Hof und Gut zu Handtobel (=Hartobel?), das er von seinem Vetter Sebastian Lochmüller gekauft hat, zu rechtem Erbzinslehen verliehen hat laut eines inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Zu dem Gut gehören neben den Gebäuden sowie Baum- und Krautgarten je 10 Jucherten Acker in den Eschen Haberesch, in der Halden und auf der Hochstraß sowie 3 1/2 Mannmahd Wiesen. Der Beliehene hält es in gutem Zustand und gibt jährlich zu Martini an Zins und Gült je 1 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 1 lb d Konstanzer Münze und 1 Fasnachthuhn, nach Ravensburg Vogtrecht an Unser lieben Frauen Altar in der Kirche St. Jos. Der Aussteller muß seinem Vetter Bastian ("Baschen") Lochmüller mit Ehefrau in dem neuen Haus ein lebenslängliches Wohnrecht geben, 4 Imi Leinsamen für ihn ansäen und eine Kuh halten. Im übrigen darf er nichts entfremden. Das Gut fällt heim, wenn er sich nicht an die Leihebedingungen hält. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß neu empfangen und mit 3 fl verehrschatzt werden. Im Verkaufsfall muß das Gut zuerst dem Kloster bzw. den Gotteshausleuten angeboten werden, die um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen dürfen. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Urban Lochmüller zu Handtobel 
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B 522 I U 1656Archivalieneinheit
1602 März 6 (den sechsten tag des monats Martii) 
Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, verleiht Urban Lochmüller Hof und Gut in Handtobel (=Hartobel?) als Erbzinslehen, das er von seinem Vetter Bastian ("Baschen") Lochmüller gekauft hat, weil seine Ehefrau Sophia Müllerin sich mit den Kindern Hans und Agatha in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben hat (Letzteres gestrichen). Leihebedingungen im übrigen wie im Revers (vorige Urkunde). Rückvermerk, demzufolge die Urkunde wegen der unterstrichenen Worte nicht ausgefertigt werden konnte. Die von Ravensburg waren der Leibeigenschaft der genannten Personen nicht geständig und wollten den Revers darüber nicht ausstellen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen 
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B 522 I U 1657Archivalieneinheit
1602 April 13 (uff sambstag welcher war der dreyzehendt Aprilis neuen, alten callenders aber der dritte tag Martii) 
Notar Georg Krenckel, Bürger von Altdorf genannt Weingarten, beurkundet: vor ihm erscheinen beim Kloster Weingarten an dem sogenannten Bühel Dr. iur. Albrecht Everhardt, Rat des Klosters und Syndikus der Schwäbischen Reichsprälaten, Georg Thanner, Konventual und Großkeller, und Johann Georg Gemperlin, Oberamtmann des Klosters Weingarten. Namens des Abts Georg [Wegelin] tragen sie vor, daß vor etwa 13 Jahren zwischen dem Kloster und der Gemeinde Altdorf ein Vertrag errichtet wurde, demzufolge am Bühel und dem sonstigen vor der Klostermauer liegenden Niedergerichtsbezirk des Klosters keine neuen Häuser gebaut werden dürfen. Das neben dem Haus Dr. Everhardts stehende wird abgebrochen, doch behält man sich vor, den Platz wieder zu überbauen. Notar und Zeugen besichtigen das Bauwerk und bestätigen, daß es eine "aigne abgesonderte behausung" mit Stuben, Kammern, Herdstatt oder Kuchel und einem "kheer" ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Georg Krenckel, Bürger von Altdorf genannt Weingarten 
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B 522 I U 1658Archivalieneinheit
1602 August 11 (den einliften tag Augstmonats) 
Georg Grebel d.Ä., des Rats der Stadt Zürich, verkauft seinem Schwager Hans Philipp Volland von Vollandseck, des Rats der Stadt Ravensburg, einen Gültbrief über 500 fl Kapital Ravensburger Währung bzw. 25 fl Zins, ausgestellt von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, bzw. Prior und Konvent zu Weingarten am 27. Januar (Montag nach Pauli Bekehrung) 1562. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Grebel d.Ä., des Rats der Stadt Zürich 
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B 522 I U 1659Archivalieneinheit
1602 September 30 (den dreyssigisten monats tag Septembris) 
Georg [Wegelin], Abt des Klosters Weingarten, verleiht zwei Güter in Schlier, jedoch erst nach Abgang der früheren Beliehenen Barbara Hüttin und Michael Blümlin, ferner das Gut, das +Hans Rittler, Ammann in Schlier, innehatte, der Witwe Hans Rittlers, Anna Müller, und ihrem jetzigen Ehemann Hans Rothenheusler auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen die drei Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült von Barbara Hüttins Gut 6 Scheffel Vesen, 10 Scheffel Hafer, 7 lb 8 ß d, 8 Hühner, 120 Eier, 2 Hennen; von Michael Blümlins Gut 4 Streichen Vesen, 1 Scheffel Hafer, 2 fl, 1 Huhn, 1 Henne; von dem Gut, das Anna Müller bisher schon hatte, 2 Scheffel Hafer, 9 ß 9 d, 1 Fasnachthenne; alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fallen die Güter heim. Sie müssen dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt des Klosters Weingarten 
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B 522 I U 1660Archivalieneinheit
1603 Januar 18 (den achtzehenden tag monats Januarii) 
Hans Hagen zu Wolmatingen (=Wollmadingen?) bekennt, daß ihm Ursula Sterckin zum Rübeisen (=Reibeisen) 200 fl Landswährung geliehen hat. Der Aussteller verpfändet dafür sein Gut in Wollmadingen, das dem Kaplan von Pfärrich jährlich 3 Scheffel Haferzehnt gibt und Kaspar Sterck zum Edenhaus 50 fl jährlichen Zins. 
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Aussteller: Hans Hagen zu Wolmatingen (=Wollmadingen?) 
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B 522 I U 1661Archivalieneinheit
1603 April 12 (den zwölften monats tag Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Esenhausen, das +Thomas Gebhardt, Ammann, innehatte, dessen Witwe Walburga Reuschin und einem ihrer Kinder, das dem Abt tauglich erscheint, auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 30 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 9 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Rückvermerk vom 7. Juli 1603, demzufolge Hans Mayer Walburga Rösch geheiratet und 400 fl in die Ehe eingebracht hat. Der Abt hat Mayer zugestanden, daß er nach dem Tod der Frau von dem Kind, das den Hof übernimmt, Wohnung und Unterhalt bekommt. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1662Archivalieneinheit
1603 Juni 20 (den zwainzigisten tag des mohnats Junii) 
Othmar Mangolt und Andreas Reich, Bürger und des Rats in Markdorf, verkaufen als Pfleger der Kinder des +Konrad Hablützel an Mutter und Schwestern der Sammlung in Altdorf für 1000 fl Landswährung eine Gültverschreibung über denselben Betrag und einen jährlichen ablösbaren, zu Johann Baptist fälligen Ewigzins von 50 fl, ausgestellt von Johann [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten am 1. Juli 1571. 
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Aussteller: Othmar Mangolt und Andreas Reich, Bürger und des Rats in Markdorf, als Pfleger der Kinder des +Konrad Hablützel 
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B 522 I U 1663Archivalieneinheit
1603 Juni 21 (den ainundzwainzigisten tag deß monats Junii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Georg Sigmund Reichlin von Meldegg zu Haldenberg, Obervogt des Klosters Ochsenhausen, für 1200 fl Landwährung einen jährlichen ablösbaren, zu Johann Baptist fälligen Ewigzins von 60 fl unter Verpfändung der Höfe Baumgarten und Dietmannsberg oder (Vorder-)Weißenried. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1664Archivalieneinheit
1603 Juli 1 (den ersten tag deß monats Julii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans Joachim Besserer, Bürger und des Rats zu Ravensburg, für 1000 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, am Ulrichstag (4. Juli) fälligen Ewigzins von 50 fl unter Verpfändung von Hof und Gut in Burach. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1665Archivalieneinheit
1603 Juli 1 (den ersten tag deß monats Julii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Klara Reichlin von Meldegg, Witwe des Philipp Reichlin von Meldegg zu Fellheim, Hofmeister des Stifts Buchau am Federsee, für 1600 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, am Ulrichstag (4. Juli) fälligen Ewigzins von 80 fl unter Verpfändung von Höfen in Oppeltshofen. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1666Archivalieneinheit
1603 Dezember 10 (den zehenden tag monats Decembris) 
Hans Miller zu Hitzkofen bekennt, daß Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, ihm das Gut genannt Erblehen in Hitzkofen, das der Aussteller von seinem Vater Hans Miller geerbt hat, zu rechtem Erblehen verliehen hat. Zu ihm gehören 2 Jaucharten Acker "eschiglich" und 1 Mannmahd Wiese. Im folgenden wird der Leihebrief vom selben Datum inseriert. Demnach muß der Beliehene das Gut in gutem Zustand halten und gibt jährlich zwischen Martini und Weihnachten 5 Batzen Konstanzer Währung Zins. Er kann das Gut verkaufen vorbehaltlich der Zinsen und Rechte des Klosters. Im Fall von Handänderungen muß es mit 2 ß d neu empfangen werden. 
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Aussteller: Hans Miller zu Hitzkofen 
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B 522 I U 1667Archivalieneinheit
1604 Februar 20 (den zwainzigisten monats tag February) 
Froben Erbtruchseß Freiherr von Waldburg, kaiserlicher und bayerischer Rat, entläßt Georg Maier von Seibranz, Sohn von +Enderlin Maier und Ehefrau +Katharina Rotin, aus der Leibeigenschaft der Herrschaft Zeil, nachdem er sich mit ihm (über die Gebühr) verglichen hat. Wenn er wieder in die Herrschaft zieht, ist er wieder Leibeigener bzw. muß sich darüber mit dem Aussteller einigen. 
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Aussteller: Froben Erbtruchseß Freiherr von Waldburg 
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B 522 I U 1668Archivalieneinheit
1604 April 23 (uff sanct Georgen deß heyligen ritters und marthyrers, den dreyundzwainzigisten tag deß monaths Aprilis) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Ammann und Rat zu Altdorf bzw. der Gemeinde für 1000 fl einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii (23. April) fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung unter Verpfändung des Wieswachses der großen und kleinen Bleiche von 30 bzw. 20 Mannmahd. Nach Rückvermerk vom 14. Mai 1621 wurde das Kapital abgelöst. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1669Archivalieneinheit
1604 August 21 (den ainundzwainzigisten monats tag Augusti) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Geratsberg mit dem dazugehörigen Söldhäuslein auf Lebenszeit einem der Geschwister Christian, Hans, Maria und Christina Grekenhofer, das der Abt für tauglich hält. Die Verleihung tritt erst in Kraft, wenn die Mutter Anna Vetterin, die es jetzt innehat, stirbt oder das Gut aufgibt. Die beliehene Person muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1670Archivalieneinheit
1604 September 25 (den fünfundzwainzigisten tag deß monats Septembris) 
Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Frimmenweiler, das bereits dem Jakob Fuchsschwanz verliehen ist, auf Lebenszeit auch seiner Ehefrau Katharina Brielmayerin und, nach deren Abgang, demjenigen unter den Kindern Hans und Katharina, das dem Abt am tauglichsten erscheint. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und Holz nur nach Bewilligung der Amtleute fällen, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich entrichten sie an Martini als Zins und Hubgült 30 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, an Geld 10 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner, 150 Eier, 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1671Archivalieneinheit
1605 Februar 1 (den ersten tag monats Februarii) 
Michael Marschalck zu Ritteln ("Rittlen") und Ehefrau Apollonia Rittlerin bekennen, daß ihnen Oswald Bosch in Richlisreute ("Reichlins Reutten") als Pfleger der armen Sondersiechen in Schlier 30 fl Landswährung vom Geld der Sondersiechen geliehen hat. Das Darlehen kann zwei Monate vor Lichtmeß gekündigt werden und ist mit 1 fl 30 Kreuzer jährlich zu verzinsen. 
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Aussteller: Michael Marschalck zu Ritteln ("Rittlen") und Ehefrau Apollonia Rittlerin 
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B 522 I U 1672Archivalieneinheit
1605 Februar 23 (den drey und zwainzigisten monats tag Februarii) 
Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen ihrem Hofmeister in Hagnau Jakob Unger für 500 fl Ravensburger Währung einen jährlich ablösbaren, an St. Mathias (24. Februar) fälligen Ewigzins von 25 fl unter Verpfändung ihres gesamten Vermögens. 
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Aussteller: Georg [Wegelin], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1673Archivalieneinheit
1605 Februar 28 (den letsten monats tag Februarii) 
Hans Pfeiffer zu Hitzkofen bekennt, daß ihm Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, zwei ganze Huben in Hitzkofen, die zuletzt Konrad Kieni innehatte, zu Erblehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Der Beliehene muß die Huben in gutem Zustand halten und gibt jährlich zwischen Martini und Weihnachten 30 ß d Konstanzer Währung Zins. Er kann die Huben verkaufen vorbehaltlich der Rechte und Zinsen des Klosters. Im Fall von Handänderungen müssen sie mit 1/2 fl wieder empfangen werden. 
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Aussteller: Hans Pfeiffer zu Hitzkofen 
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B 522 I U 1674Archivalieneinheit
1605 März 3 (den dritten tag monats Martii) 
Hans Hagen zu Wollmadingen ("Wolmatingen") bekennt, daß ihm seine Mutter Ursula Sießmueßin zu Altdorf genannt Weingarten 100 fl Landswährung geliehen hat. Das Darlehen kann mit dreimonatiger Frist auf Mittfasten gekündigt werden und ist mit 5 fl jährlich zu verzinsen. Der Aussteller hat dafür Hof und Gut in Wollmadingen verpfändet, das mit folgenden Zinsen und Abgaben belastet ist: dem Kaplan zu Pfärrich 3 Scheffel Zehnthafer, Kaspar Sterck zum Ödenhaus (=Edenhaus) 50 fl, Ursula Sterckin zum Ribeisen (=Reibeisen) 10 fl und Martin Felder zum Funkenhaus 5 fl ablösbare Zinsen. 
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Aussteller: Hans Hagen zu Wollmadingen ("Wolmatingen") 
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B 522 I U 1675Archivalieneinheit
Dillingen, 1605 März 30 (sabbatho sancto Paschae) 
Heinrich [V. von Knöringen], Bischof von Augsburg, erteilt Bruder Bernhard Han, Profeß des Klosters Weingarten, in der Aula academica zu Dillingen die Weihe zum Akoluthen. 
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Aussteller: Heinrich [V. von Knöringen], Bischof von Augsburg 
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B 522 I U 1676Archivalieneinheit
Dillingen, 1605 März 30 (sabbatho sancto Paschae) 
Heinrich [V. von Knöringen], Bischof von Augsburg, erteilt Bruder Placidus Kessenring ("Keßering"), Profeß des Klosters Weingarten, in der Aula academica zu Dillingen die Weihe zum Akoluthen. 
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Aussteller: Heinrich [V. von Knöringen], Bischof von Augsburg 
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B 522 I U 1677Archivalieneinheit
1605 März 31 (den 31. Marty) 
Hieronymus Klöckler, kaiserlicher Rat und Frei Landrichter in obern und niedern Schwaben, auf der Leutkircher Heide und in der Gepirs, teilt Ammann, Gericht und Gemeinde am Hunberg (Rückvermerk: "Haunberg"=Homberg?) und den dorthin Pfarrhörigen mit, daß das Landgericht zu Altdorf auf Antrag des Gallin Mayer zu Danketsweiler ("Danckhetschweil") den Stefan Hagen am Hunberg in die Aberacht erkannt hat, worauf er in das Aberachtbuch des Landgerichts eingetragen wurde. Der Aussteller befiehlt den Empfängern, dem Aberächter keinen Aufenthalt zu gestatten und keinen Umgang mit ihm zu pflegen. 
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Aussteller: Hieronymus Klöckler, kaiserlicher Rat und Frei Landrichter in obern und niedern Schwaben 
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B 522 I U 1678Archivalieneinheit
1605 April 15 (den funfzehenden monats tag Aprilis) 
Hans Katzmayer von Abtsreute (=Absenreute) bekennt als Lehenträger seiner Mutter Walburga Manz, Witwe des +Jakob Katzmayer, daß Johann [VIII. Stephani], Abt von Petershausen, ihm den vierten Teil des Hofs in Abtsreute als Erbzinslehen verliehen hat, den zuvor sein Vater zu Lehen hatte. Er ist jetzt an seine Mutter gefallen zusammen mit der Gerechtigkeit der 24 Batzen Konstanzer Währung für das Fuder Heu, das die von Gassertschweiler (=Gossetsweiler) jährlich als Heuzins schuldig sind. Es folgt der inserierte Leihebrief vom selben Datum. Demnach gehören zu dem Lehen neben den Gebäuden, darunter ein Ofen- und Wagenhaus, in den drei Eschen jeweils 20 Juchart Acker zum halben Teil sowie 9 Mannsmahd Wiesen, auch zum halben Teil. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb h weniger 3 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier, 1 1/2 Fasnachthennen, lieferbar in den Kasten des Klosters in Ravensburg. Er soll auch denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Im Fall von Handänderungen muß es mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, ist es dem Kloster bzw. Gotteshausleuten zuerst anzubieten, die es um 5 ß d billiger erwerben dürfen als andere Interessenten. An Kloster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Hans Katzmayer von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1679Archivalieneinheit
1605 April 15 (den funfzechenden monats tag Aprilis) 
Mathias Hundt von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß Johann [VIII. Stephani], Abt von Petershausen, ihm den vierten Teil des Guts zu Abtsreute als Erblehen verliehen hat, den er von seinem Vater Jörg Hundt gekauft hat. Verliehen wird auch die Gerechtigkeit der 24 Batzen Konstanzer Währung für das Fuder Heu, das die von Gottertschweiler (=Gossetsweiler) als jährlichen ewigen Heuzins laut Vertrag von [15]78 schuldig sind. Es folgt der inserierte Leihebrief vom selben Datum. Demnach gehören zu dem Lehen neben den Gebäuden, darunter ein Ofenhaus, in den drei Eschen jeweils 10 Juchart Acker sowie 4 1/2 Mannsmahd Wiesen. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 9 ß 9 d Ravensburger Maßes und Währung, 30 Eier, 1 Henne, lieferbar in den Kasten des Klosters in Ravensburg. Der Aussteller soll denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Im Fall von Handänderungen muß es mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, ist es dem Kloster bzw. Gotteshausleuten zuerst anzubieten, die es um 5 ß d billiger erwerben dürfen als andere Interessenten. An Kloster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Mathias Hundt von Abtsreute 
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B 522 I U 1680Archivalieneinheit
1605 April 15 (den funfzechenden monats tag Aprilis) 
Mathias Hundt von Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß Johann [VIII. Stephani], Abt von Petershausen, ihm zu Beginn seiner Prälatur das Lehen, das zuvor sein Bruder +Jörg Hundt innehatte und dem Aussteller vom Vorgänger des Abts am 18. Dezember 1598 auf 18 Jahre verliehen wurde, auf 18 Jahre, vom genannten Datum an zu rechnen, verliehen hat. Es folgt der inserierte Leihebrief vom selben Datum. Demnach gehören zu dem Lehen neben den Gebäuden, darunter ein Ofenhaus und Wagenschopf, in den drei Eschen jeweils 20 Juchart Acker sowie 9 Mannsmahd Wiesen samt der Gerechtigkeit der 24 Batzen Konstanzer Währung wegen des Fuders Heu, das die von Gossertschweiler (=Gossetsweiler) jährlich als ewigen Heuzins geben müssen laut eines Vertrags von [15]78. Der jährliche, zu Martini fällige Bodenzins beträgt je 4 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb weniger 6 d Ravensburger Maßes und Währung, 1/2 Viertel Eier, 2 Fasnachthennen, lieferbar in den Kasten des Klosters in Ravensburg. Der Aussteller soll auch denen von Ravensburg das Vogtrecht und was er auf den Altar in der Pfarrkirche St. Jos geben muß entrichten. Das Gut muß in gutem Zustand und ungeteilt erhalten werden, auch darf nichts daraus entfremdet werden. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt es heim. Nach Ablauf der 18 Jahre muß der Aussteller das Gut einem der Kinder Jörg Hundts überlassen. Es muß dann wieder mit 1 1/2 fl rh empfangen werden. 
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Aussteller: Mathias Hundt von Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1681Archivalieneinheit
1605 April 16 (sambstags den sechzehenden monatstag Aprilis) 
Johannes [VIII. Stephani], Abt zu Petershausen, verleiht Hans Dorner von Ringgenweiler ein Lehengütlein der dortigen Pfarrkirche, deren Lehenherr der Aussteller ist, als Erbzinslehen. Es war vorher Jakob Katzmayer ("Kazenmayer") als Lehenträger von Georg und Hans, Söhne des +Andreas Pandtelin, verliehen. Zu dem Lehen gehörten Gebäude sowie Baum- und Krautgarten, die an Urban Pandtelins Güter grenzen, ferner mehrere Jucharten Acker, Wald und Wiesen in den Eschen Hittenberg, Hochenstain und Hepsack. Dorner muß das Gut in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern zu Martini jährlich je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer reichen, ferner 1 lb d Heugeld, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. In Handänderungsfällen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und "nach Gnaden" verehrschatzt werden. Im Verkaufsfall muß es zuerst dem Kloster oder Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger erwerben können als andere Interessenten. An Klöster, Spitäer und andere tote Hände darf nicht verkauft werden. 
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Aussteller: Johannes [VIII. Stephani], Abt zu Petershausen 
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B 522 I U 1682Archivalieneinheit
1605 April 16 (den sech zehenden monats tag Aprilis) 
Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler bekennt, daß Johann [VIII. Stephani], Abt von Petershausen, ihm das Mesneramt in Ringgenweiler samt dazu gehörenden Gütern und Zehnten als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Lehenbriefs vom selben Datum. Danach hatte das Lehen früher +Andreas Brottman inne und kam durch Kauf an den Beliehenen. Zum Mesneramt gehören Haus und Garten genannt Hofacker, mehrere Juchart Acker im Esch und 1/2 Mannmahd, ferner der Zehnt von den Gütern des Urban Herrenschneider, Kaspar Gebhart, Michael Klainer. Dorner muß die Kirche auf- und zuschließen, Glocken läuten und die Schlüssel versehen. Er gibt dem Pfarrer als jährlichen Zins an St. Martin je 4 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb h Ravensburger Maßes bzw. Währung. Der Ammann des Klosters bekommt 1 Fasnachthenne. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Wenn er das Amt gut versieht, soll es seinen Erben vor anderen verliehen werden. Im Fall von Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 1 fl verehrschatzt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Dorner d.J. zu Ringgenweiler 
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B 522 I U 1683Archivalieneinheit
1605 April 16 (sambstags den sechzehenden monats tag Aprilis) 
Hans Dorner zu Ringgenweiler bekennt, daß Johann [VIII. Stephani], Abt zu Petershausen, ihm ein Lehengütlein der Pfarrkirche in Ringgenweiler, deren Lehenherr der Aussteller ist, als Erbzinslehen verliehen hat laut einer im folgenden inserierten Urkunde vom selben Datum. Danach hatte das Gütlein früher Jakob Katzmayer als Lehenträger von Georg und Hans, Söhnen des +Andreas Pandtelin, inne. Inhalt im übrigen wie Urkunde Nr. 1681 (Revers). 
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Aussteller: Hans Dorner zu Ringgenweiler 
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