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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1386Archivalieneinheit
1570 August 6 (den sechsten tag Augsten) 
Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute verleiht Hans Mirsch und Ehefrau Ursula Hallerin auf Bitten der Verwandtschaft das heimgefallene Gut in Hasenweiler, das Hans Dreer innehatte, als Schupflehen. Inhalt im übrigen wie voriger Revers. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute 
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B 522 I U 1387Archivalieneinheit
1570 September 10 (uff sontag der da was der zehendt tag Septembris) 
Hans Rümelin und Ehefrau Agatha Elbs ("Elpsin") bekennen, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Lebenszeit ihren heimgefallenen Hof und Gut zu Hasenweiler auf Bitten der Verwandtschaft wieder als Schupflehen verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 11 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 fl an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 100 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten fünf Pferde ("münchen"), darunter eine Stute nebst "gutten jungen starcken rosen". Sie werden keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rümelin und Ehefrau Agatha Elbs ("Elpsin") 
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B 522 I U 1388Archivalieneinheit
1570 September 18 (am achtzechenden tag des monats Septembris) 
Jakob Schegg ("Schägg") zu Batzenweiler, Gerichtsammann der Landvogtei in obern und niedern Schwaben zu und um Ailingen, Martin Mayeryelin zu Manzell, Amtsknecht, Hans Rauscher und Jakob Schmech, beide in Oberailingen, Radin Bopplin zu Ramratzhofen (=Rammetshofen?) und Kaspar Aman zu Appenweiler bekennen, daß es Streit gab zwischen Christoph Schultheiß zu Konstanz als Eigentums- und Lehenherr des Hofs Transchweiler im Hagendorn und den Gemeinden der Dörfer Wiggenhausen, Hittenhausen (=Ittenhausen) und Ailingen über Benutzung und Unterhaltung einer Gasse. Die Aussteller haben auf Befehl der Landvogtei [Schwaben] einen Augenschein vorgenommen und vergleichen die Parteien in der Güte wie folgt: Die Inhaber des Hofs lassen die drei Gemeinden einen Monat lang aus guter Nachbarschaft über ihren Hof fahren, weil die Gasse derzeit unbenutzbar ist. In dieser Zeit müssen die Besitzer des Hofs den Gräben in der unteren Wiese genannt "In Sannga" öffnen, so daß das Wasser aus der Gasse fließen kann. Die Besitzer können die Erde, die durch den Graben auf die Gasse geschwemmt wird, wegtransportieren und nach ihrem Gefallen benutzen. Die Bewohner der Gemeinden dürfen kein Laub oder anderes in die Gasse schütten. Im März sollen die Inhaber des Hofs das Wasser, das in die Gasse gelangen könnte, oben am Eck der Wiese "Im Sannga" durch den gemeinen Graben zwischen der Wiese und dem Hierßacker ableiten. Die Benutzung und Instandhaltung der Gasse erfolgt künftig gemeinschaftlich durch die drei Gemeinden und die Inhaber des Hofs. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Schegg ("Schägg") zu Batzenweiler, Gerichtsammann der Landvogtei in obern und niedern Schwaben 
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B 522 I U 1389Archivalieneinheit
1570 September 22 (den zwenundzwainzigisten tag September) 
Jerg Vischer bekennt, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihm auf Lebenszeit den heimgefallenen Hof und Gut zu Hasenweiler, den Gremlich vom Kloster Weingarten tauschweise erworben hatte, auf Bitten der Verwandtschaft wieder als Schupflehen verliehen hat. Den Hof hatte früher Ursula, Witwe des +Hans Vischer, die Stiefmutter des Ausstellers inne. Er war auf den Aussteller als den dritten und letzten Leib gefallen. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand halten und darf nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhält er nach Bedarf. Jährlich entrichtet er zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 3 Scheffel Vesen und Hafer sowie 3 lb h an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Leibhenne, 4 Hühner. Der Beliehene leistet Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land. Im Herbst muß er wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See fahren. Er hält fünf Pferde ("münchen"), darunter eine Stute nebst "gutten jungen starcken rosen". Er wird keinen fremden Schutz und Schirm annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jerg Vischer 
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B 522 I U 1390Archivalieneinheit
1570 September 28 (an sant Michaels deß hayligen ertzengels abendt) 
Jakob Dreer, Deiß Hailg, Ursula, Witwe des Hans Vischer, mit Zustimmung ihres Vogts Hans Hagga und ihres Sohns Wilhelm Vischer, Blasi Vetscher, Wirt, und Hans Dreer genannt Müller, alle in Hasenweiler, bekennen: Am 5. Juni 1570 hat Paul von Appetshofen, österreichischer Rat und Verwalter der Landvogtei in obern und niedern Schwaben, einen Vergleich zwischen ihnen und ihrem Junker Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute zustandegebracht. Diesem zufolge geben die Aussteller zu Michaeli mit Mund und Hand die ihnen verliehenen Güter mit Heu, Stroh und Mist sowie der dritten Garbe dem Junker auf und verzichten auf ihre Rechte daran. 
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Aussteller: Jakob Dreer u.a. 
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B 522 I U 1391Archivalieneinheit
1570 Oktober 9 (den neunten monats tag Octobris) 
Michel Stainhauser vom Engel zu der Burcken verkauft Thoman Stainhauser, auch vom Engel zu der Bürckhen, für 255 fl Landswährung Hof und Gütlein zum Heußen (=Heißen). Es gibt dem Landvogt zu Schwaben 2 Imi Hafer Landlos und 6 ß Holzgeld sowie dem Heiligen St. Johanns in Amtzell 6 1/2 fl jährlichen Zinses. 
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Aussteller: Michel Stainhauser vom Engel zu der Burcken 
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B 522 I U 1392Archivalieneinheit
1570 Oktober 10 (uff den zehenden Octobris) 
Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, verleiht Agatha Ammennin und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, auf Lebenszeit das Gut zu Briach ("Brüen"). Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Korns und 3 lb d an Geld Ravensburger Maßes und Währung, Hühner und Eier wie von alters her. Sie müssen in einer bestimmten Zahl von Tagen Frondienste im Wald, beim Dungausführen, in Nessenreben und sonst leisten. Den Ehrschatz bezahlen sie ausweislich des Ehrschatzprotokolls. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1393Archivalieneinheit
1570 November 18 (den achtzechenden tag monats Novembris) 
Veit von Sürgenstein zu Oberreitnau verleiht als Vogt der Witwe und Kinder des Friedrich Humpis von Waltrams zu Schonburg (=Schomburg) Jakob Felder und Ehefrau Apollonia Schayerlerin zu Pfaffenweiler, Leibeigenen der Humpis, deren Gut in Pfaffenweiler, das zuvor Jos Schayerlin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und nur eine Feuerstelle haben. Hausleute dürfen sie nicht aufnehmen. Der Ehrschatz beträgt 100 fl rh. Zu Martini reichen sie 1 Malter Hafer Wangener Maßes und 26 lb d Landswährung, 2 Fasnachthennen, 6 Hühner und 100 Eier. Wenn die Vogtkinder das Gut selber bebauen wollen, müssen sie den Ehrschatz zurückzahlen und einen Jahreszins nachlassen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Veit von Sürgenstein zu Oberreitnau 
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B 522 I U 1394Archivalieneinheit
1570 Dezember 12 (den zwölften tag Decembris) 
Notar Mattheus Herbrot, Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg, beurkundet die Eidesleistung der Einwohner von Altdorf an den dortigen Ammann sowie der dort wohnenden Gotteshausleute an den Abt einschließlich der dabei vorgenommenen Protestationen und Gegenprotestationen.
Vor dem Rathaus in Altdorf auf freier Reichsstraße erscheinen Adam Buler, vor drei Jahren gewählter Ammann zu Altdorf, der ganze Rat und die "grosse gemeindt" daselbst. Der Ammann läßt durch Gerichtsschreiber Johann Siess vorbringen, daß nach altem Herkommen die große Gemeinde, bestehend aus Bürgern, Einwohnern und Beisitzern sowie den Amtleuten und den gebröteten Knechten des Klosters Weingarten, die in Altdorf wohnen, dem neuen Ammann eine Eid leisten müssen. Der Gerichtsschreiber verliest die Artikel des Eides. Daraufhin bringt Christoph Creutzer ("Kreytzer") von und zu Heimenweiler (=Spiegler), Oberamtmann und Sekretär Johanns [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, als dessen Anwalt vor, daß die Amtleute, Diener und gebröteten Knechte des Abts bereits diesem einen Eid geleistet haben. Sie sollen zwar auch dem Ammann schwören, jedoch unter dem Vorbehalt, daß dieser Eid nur nach Maßgabe der zwischen denen von Altdorf und dem Abt geschlossenen Verträge gilt. Der Ammann läßt die Protestation auf sich beruhen und besteht auf dem Eid aller, die in Altdorf haushäblich ansässig sind. Wer nicht schwört, an dem frevelt im selben Jahr niemand, "er schliege in dann zu todt". Daraufhin wird der Eid von grosser Gemeinde und den Klosterbeamten geleistet.
Am selben Tag erscheinen vor dem Aussteller im Kloster Abt und Konvent sowie die Eigenleute des Klosters, die im Flecken Altdorf ansässig sind. Sekretär Kreytzer verlangt von den Gotteshausleuten Huldigung an den Abt gemäßt einem Vertrag zwischen dem Kloster und dem Flecken Altdorf. Des weiteren müssen auch die Amtleute, Diener und gebröteten Knechte schwören, weil ihr bereits geleisteter Eid nur den Dienst, nicht aber die Leibeigenschaft berührt. Ammann Buler verweist darauf, daß der zu leistende Leibeigenschaftseid den Rechten des Erzherzogs Ferdinand von Österreich nicht vorgreift und den ihm als Ammann geleisteten Eid nicht berührt. In diesem Sinn spricht sich auch Paul von Appetshofen, österreichischer Rat und Verwalter der Landvogtei [Schwaben] aus. Gerichtsschreiber Siess verliest den Wortlaut des Eides der Gotteshausleute, wie er in einem Vertrag des Bischofs Otto [IV. von Sonnenberg] von Konstanz 1482 enthalten ist. Der Abt will den Eid so entgegennehmen, verwahrt sich aber gegen die Protestation des Ammanns und verweist darauf, daß Abt Gerwig [Blarer] bei der Eidesleistung am 18. Juni 1525 gegenüber Kaspar Klöckler als Landschreiber der Landvogtei nicht in die Eidesleistung der Klosterbeamten eingewilligt hat. Die Gotteshausleute leisten den vorgelesenen Eid.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Mattheus Herbrot, Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg 
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B 522 I U 1395Archivalieneinheit
1571 Januar 22 (montags vor Pauls bekerung den zwen und zwaintzigisten monats tag January) 
Baldus Vogt und Ehefrau Cleophea Knüterin bekennen, daß ihr Leib- und Halsherr Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Bitte der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen den heimgefallenen Hof in Hasenweiler verliehen hat, den zuvor Deis Hailg genannt Granegkher innehatte und "unfieglicher" Weise aufgab. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten und keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 fl an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 6 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Frondienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier junge, starke Pferde ("münchen"), darunter ein Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Baldus Vogt und Ehefrau Cleophea Knüterin 
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B 522 I U 1396Archivalieneinheit
1571 Februar 28 (den letsten tag deß monats Februarii) 
Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Magdalena Riesch, Witwe des Gregori Feurer, Bürger zu Ravensburg, für 1000 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, am 1. März fälligen Ewigzins von 50 fl großer Münze. Die Aussteller verpfänden dafür die Dörfer Fronhofen, Blitzenreute und Staig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1397Archivalieneinheit
1571 März 10 (den zechenden tag des monats Martii) 
Konrad Felder zum Edengut und Ehefrau Ursula Hauserin verkaufen Kaspar Hauser zu Karsee und Kaspar Spen auf der Halden als Pfleger der Pfarrkirche St. Kilian in Karsee für 50 lb h einen jährlichen ablösbaren, zu Ostern fälligen Ewigzins von 2 1/2 lb h laut einer von Ulrich Kelin im Martinsgarten am 17. April 1561 ausgestellten Urkunde. Den Zinsbrief hat Ursula Hauserin samt ihren Geschwistern von Wolf Märck zum Mollen gekauft. Als Pfand sind verschrieben 4 Jauchert Acker im Martinsgarten des Ulrich Kelin auf dem Windbühl, Anrainer sind Cristan Wuecherer, Martin Vorster und die Landstraße. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Felder zum Edengut und Ehefrau Ursula Hauserin 
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B 522 I U 1398Archivalieneinheit
1571 März 26 (auf montag nach Unser lieben Frawen verkündung den sechsundzwainzigisten monats tag Martii) 
Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Barbara Hegerin, Witwe des Melchior Adelgais, des Rats zu Ravensburg, für 1200 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu Mariä Verkündigung (25. März) fälligen Zins von 60 fl. Sie verpfänden dafür die Dörfer Fronhofen, Blitzenreute und Staig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1399Archivalieneinheit
1571 April 26 (montags den sechs und zwaintzigisten monats Aprilis) 
Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin bekennen, daß ihr Leib- und Halsherr Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Bitte der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das zuvor +Georg Vischer innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 5 Scheffel Vesen und 4 Scheffel Hafer sowie 3 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 5 Hühner, 100 Eier. Die Beliehenen müssen Frondienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier junge, starke Pferde ("münchen"), darunter ein Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin 
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B 522 I U 1400Archivalieneinheit
1571 Mai 7 (uff den sübenden monats tag May) 
Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, verleiht als Kollator und Inhaber der Kaplanei des Altars auf der vorderen Kanzel in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg Anna Hecklerin und einem der Kinder aus der Ehe mit +Hans Hann, das dem Kloster gefällig ist, auf Lebenszeit ein Gut in Wolfertsreute. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgült 15 Scheffel Vesen, 13 Scheffel Hafer, 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, Hühner und Eier wie von alters her. Sie müssen eine Fuhre Wein vom [Boden-]See ohne Futter durchführen. Der Ehrschatz beträgt 280 fl. Davon sind 100 fl sofort fällig, der Rest ist in Jahresraten von 20 fl zu tilgen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1401Archivalieneinheit
1571 Juli 1 (uff den ersten tag des monats Julii) 
Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Amalia Müller, Witwe des Konrad Hablützel, Bürgerin in Markdorf, für 1000 fl Ravensburger Währung einen jährlichen ablösbaren, zu St. Johann Baptist fälligen Ewigzins von 50 fl grosser Münze unter Verpfändung des Dorfs Ausnang. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1402Archivalieneinheit
1571 September 8 (sampstags den achtenden tag des monats Septembris) 
Konrad Hermann von Krumbach und Ehefrau Walburga Geigerin bekennen, daß Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, ihr Leib- und Halsherr, ihnen auf Bitten der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut zu Hasenweiler verliehen hat, das früher Jakob Dreer innehatte und "unfieglicher" Weise aufgab. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 fl an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 8 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst müssen sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See fahren. Sie halten vier Pferde ("minchen"), darunter ein starkes Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Konrad Hermann von Krumbach und Ehefrau Walburga Geigerin 
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B 522 I U 1403Archivalieneinheit
1571 November 8 (den achten tag Novembris) 
Konrad Kesenheimer von (Unter-)Waldhausen bekennt, daß Christoph [Funk], Abt zu Petershausen, ihm als Erbzinslehen ein Lehengut in Unterwaldhausen verliehen hat, das vormals sein Vater +Michael Strewlin innehatte. Es besteht aus 3 Mannsmahd Wieswachs in zwei Stücken, von denen eins an die Frauen von Baindt, das andere an den Winendenfurt (=Weinenden Furt) grenzt. Der Beliehene muß das Lehen in gutem Zustand halten, namentlich was Wasserleitungen und Gräben angeht. Jährlich gibt er zu Martini als Bodenzins 1 lb d Konstanzer Münze. Das Lehen fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen. Der Aussteller kann es verkaufen, doch muß er es zuerst dem Kloster anbieten, das es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben kann. An Klöster, Spitäler und andere "Ewigkeiten" darf nicht verkauft werden. Bei Handänderungen muß es mit 3 fl rh neu empfangen werden. 
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Aussteller: Konrad Kesenheimer von Waldhausen 
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B 522 I U 1404Archivalieneinheit
1571 November 12 (am montag nach sant Martins tag) 
Hans Rottenheusler und Michel Blümlin zu Schlier, Hans Mayenhofer zu Hinzistobel, alle drei für sich selbst und mit Jörg Stiemer zu Schlier als Vögte von Hans Hütten zu Richlisreute, Sohn des +Hans Hütten, verkaufen Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, für 20 lb d Landswährung einen jährlichen, zu Martini fälligen Ewigzins von 1 lb d aus dem Hof und Gut Martin Bawmans zu Münweyler (=Myweiler). Den darüber ausgestellten Zinsbrief hat das Mündel vom Schwiegervater der Aussteller Melchior Hütten geerbt. Er ist ausgestellt von Martin Bawman, zu Münweyler in der Pfarrei Opfenbach unter der Herrschaft Bregenz gesessen, und datiert Montag nach Martini (16. November) 1551. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rottenheusler und Michel Blümlin zu Schlier u.a. 
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B 522 I U 1405Archivalieneinheit
1571 November 24 (den vierundzwainzigisten tag des monats Novembris) 
Valentin Hemerlich auf dem Reiffen verkauft Ulrich Heim zum Nußbaum, Amtsknecht der Landvogtei Schwaben zu und um Karsee, für 22 fl Landwährung 1 Jauchert Acker auf dem Reiffen. Anstößer sind Ulrich Heim und Ulrich Kelin. 
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Aussteller: Valentin Hemerlich auf dem Reiffen 
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B 522 I U 1406Archivalieneinheit
Konstanz, 1571 Dezember 20 (die vero vicesima mensis Decembris) 
Der Generalvikar des Bischofs Marx Sittich [von Hohenems] von Konstanz teilt den Geistlichen der Diözese mit, daß Andreas Mock aus Ravensburg, Ordensbruder im Kloster Weingarten, wegen der Übernahme der Seelsorge in der Diözese Konstanz examiniert wurde. Er wurde im Examen gut bzw. mittelmäßig befunden, so daß ihm das Recht der Seelsorge übertragen werden kann. Unterschrift: Notar Johannes Missenhart; Rückvermerke: Dr. iur. utr. Theodericus Greyß, vicarius; "Scheda approbat P. Andreae Merk (!) M. Weing[artensi] pro cura anim[arum] in dioecesi constant[iensi]." 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Generalvikar des Bischofs Marx Sittich [von Hohenems] von Konstanz 
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B 522 I U 1407Archivalieneinheit
1572 März 14 (freytags den vierzehenden monatstag Marty) 
Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute verleiht seinen leibeigenen Leuten Veit Buchmiller und Ehefrau Ursula Wentzin auf Bitten der Verwandtschaft als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler, das zuvor Hans Sorg innehatte und aufgab. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 5 fl an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 7 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier Pferde ("minchen"), darunter ein starkes Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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B 522 I U 1408Archivalieneinheit
1572 März 14 (freitags den vierzehenden monats tag Martty) 
Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute verleiht seinen leibeigenen Leuten Jakob Dannacher und Ehefrau Agatha Lengin auf Bitten der Verwandtschaft als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler, das zuvor Hans Mürs innehatte und und durch seinen Abzug frei wurde. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 7 Scheffel Vesen und Hafer sowie 4 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 7 Hühner, 120 Eier. Die Beliehenen müssen Dienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier Pferde ("minchen"), darunter ein starkes Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute 
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B 522 I U 1409Archivalieneinheit
1572 Juni 28 (den achtundzwaintzigisten Junii) 
Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten, verleiht Balthas Lochenmayer und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, das Gut zum Hof, das zur Zeit noch der Vater Jörg Lochenmayer innehat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini Zins und Hubgült nach Ausweis von Urbar und Rödeln. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten 
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B 522 I U 1410Archivalieneinheit
1572 Oktober 25 (am fünfundzwaintzigisten tag des monats Octobris) 
Cristan Wachter im Buch verkauft Barthlome Bruoder zu Krumbach und Simon Bruoder zum Prestenberg als Pflegern der Pfarrkirche in Krumbach für 25 fl Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 1 fl 15 Kreuzer aus seinem Hof und Gut im Buch. Dazu gehören Äcker in der Kürze, auf dem Bichel, auf der Breite, Wald und Wiesmähder "in der Embdt wyß" und "im Moß". Das Kloster Langnau erhält daraus einen Bodenzins von 7 1/2 d. 
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Aussteller: Cristan Wachter im Buch 
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B 522 I U 1411Archivalieneinheit
1572 Oktober 27 (auf den siebenundzwaintzigisten tag des monats Octobris) 
Andreas Bautz zu Kehrenberg bekennt, daß Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm und seiner künftigen Frau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit die Mühle in Kehrenberg verliehen hat nach Maßgabe des im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgült für das Wasser (Weiher, See) und die Mühle 40 fl rh, für Äcker und Wiesen 4 Scheffel Hafer, alles in Ravensburger Währung und Maß, sowie was sonst von alters her aus dem Gut entrichtet wird. Sie sind acht Tage zu Fuhrdiensten mit dem Gespann ("meni") verpflichtet zum Pflügen ("aren"), Düngen, Holz- oder Kornfahren. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Andreas Bautz zu Kehrenberg 
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B 522 I U 1412Archivalieneinheit
1572 November 13 (den dreyzehenden monats tag Novembris) 
Sebastian Helber, Bürger und Zollgegenschreiber in Altdorf, verkauft Johann [III. Hablützel], Abt, Balthasar Aigner, Prior, Gregor Notzenhauser, Großkeller, und Dr. iur. Johann Jakob Hillenson, Sekretär und Oberamtmann des Klosters Weingarten als Pflegern der Sebastiansbruderschaft des Klosters für 20 lb d einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 1 lb d Landswährung. Der Aussteller verpfändet dafür Haus und Garten in Altdorf am Mühlbach zwischen den Häusern und Gärten des Bartholomäus Stärck und Hans App. Daraus gehen an das Kloster Weingarten 2 fl ablösbarer Zins, an die Pfarrkirche in Altdorf 3 d Bodenzins, an den Flecken Altdorf Steuer, Wacht und Reisgeld. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Sebastian Helber, Bürger und Zollgegenschreiber in Altdorf 
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B 522 I U 1413Archivalieneinheit
1573 Januar 1 (dornstag nach sant Johanes deß hailigen evangelisten tag) 
Elisabeth geb. Ifflinger von Granegg, Äbtissin, sowie Priorin und Konvent in Heiligkreuztal bekennen, daß sie Anna, Tochter des Onophrius Stebenhaber, Bürger zu Überlingen, ins Kloster aufgenommen haben. Christoph Betz d.J., Stadtammann, Dr. iur. Gall Hager und Hans von Harteneck, alle Bürger zu Überlingen, für ihre Ehefrauen sowie der genannte Christoph Betz und Hans Schultheiß, des Rats, als Vögte von Onophrius, Hans, Andreas und Magdalena Stebenhaber vergleichen sich mit dem Kloster über das Erbe der Anna Stebenhaber. Die Verwandten und Vögte stellen für Anna einen Leibgedingbrief über 40 fl im Jahr aus, auf weitere Ansprüche verzichten die Ausstellerinnen. Wenn das Kloster durch Gewalt wegen der Religion aufgehoben wird oder die Konventualinnen vertrieben werden, so daß das Leibgeding nicht mehr gezahlt wird, leben Annas Erbansprüche wieder auf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Elisabeth geb. Ifflinger von Granegg, Äbtissin, sowie Priorin und Konvent in Heiligkreuztal 
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B 522 I U 1414Archivalieneinheit
Zwischen 1573 Januar 1 und 1573 Dezember 31 (Vor der Jahreszahl Spatium für Tag und Monat freigelassen) 
Jakob Bosch bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in Sieberatsreute verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini Zins und Hubgült nach Ausweis von Urbar und Rödeln. Sie sind acht Tage zu Fuhrdiensten mit dem Gespann ("meni") verpflichtet zum Pflügen ("aren"), Düngen, Holz- oder Kornfahren. Derjenige, der die Fuhrdienste leistet, bekommt ein Mittagessen, doch erhalten die Rösser kein Futter. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Bosch 
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B 522 I U 1415Archivalieneinheit
1573 April 11 (uff den ailften tag des monats Apprillis) 
Gangwolf Schülein und Ehefrau Fembla Haßlanderin zu Steinenbach bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Steinenbach verliehen hat gemäß einer im folgenden inserierten Leiheurkunde vom selben Datum. Dieser zufolge müssen die Beliehenen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini Zins und Hubgült nach Ausweis von Urbar und Rodel. Im Herbst müssen sie für die übliche Bezahlung zum (Boden-)See Fuhrdienste leisten, um Wein zu holen, auch müssen sie Kalk, Steine und anderes fahren. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gangwolf Schülein und Ehefrau Fembla Haßlanderin zu Steinenbach 
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B 522 I U 1416Archivalieneinheit
1573 Mai 9 (den neunten tag des monats Marcii) 
Ursula Tenglin, Witwe des Michel Künig zu Edensbach, verkauft mit Zustimmung ihrer Vögte Ulrich Haim zu Nußbaum und Hans Martin zu Edensbach an Balthasar Aigner, Prior, Gregor Notzenhauser, Großkeller, und Dr. iur. Hans Jakob Hillenson, Oberamtmann des Klosters Weingarten, als Pfleger der Sebastiansbruderschaft daselbst für 80 fl einen jährlichen ablösbaren, an Lichtmeß fälligen Ewigzins von 4 fl Landswährung aus ihrem Hof und Gut in Edensbach. Ausgenommen sind 3 Juchart Acker auf dem Feld. Rückvermerk vom 19. Dezember 1596, demzufolge das Kapital mit zwei rückständigen Zinsen durch Zahlung in die Großkellerei abgelöst wurde. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ursula Tenglin, Witwe des Michel Künig zu Edensbach 
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B 522 I U 1417Archivalieneinheit
1573 Mai 23 (auf denn drey und zwainzigisten tag des monats May) 
Hans Hocher und Ehefrau Anna Veringer ("Feringerin") bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Ybach (=Ibach) verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini Zins und Hubgült nach Ausweis von Urbar und Rodel. Im Herbst müssen sie für die übliche Bezahlung zum (Boden-)See Fuhrdienste leisten, um Wein zu holen, auch fahren sie Kalk, Steine und anderes. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Hocher und Ehefrau Anna Veringer ("Feringerin") 
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B 522 I U 1418Archivalieneinheit
1573 Juni 4 (den vierten tag des monats Junii) 
Hans Mayer zu Vorsee bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm und seiner künftigen Ehefrau auf Lebenszeit ein Gütlein in Vorsee verliehen hat. Die Beliehenen müssen Haus und Hofstatt persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("pärendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 2 lb d Ravensburger Währung. Das Gütlein fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Mayer zu Vorsee 
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B 522 I U 1419Archivalieneinheit
1573 Juli 4 (auf den vierten tag des monats Julii) 
Magdalena Hanserin zu Meschimos (=Meuschenmoos) bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in Meschimoß verliehen hat gemäß der im folgenden inserierten Leiheurkunde vom selben Datum. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 2 Scheffel Hafer und 4 Streichen Vogtkernen sowie 1 lb d an Geld, alles in Ravensburger Maß und Währung. Im Herbst müssen sie mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Bezahlung zum (Boden-)See Fuhrdienste leisten, um Wein zu holen, auch müssen sie Kalk, Steine und anderes fahren. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Magdalena Hanserin zu Meschimos (=Meuschenmoos) 
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B 522 I U 1420Archivalieneinheit
1573 Juli 13 (den drey zechen[den] tag deß monats Julii) 
Michel Sautter und Ehefrau Anna Sickin bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Unterrussenried verliehen hat aufgrund eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült, was Urbar und Rodel ausweisen. Im Herbst müssen sie mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Bezahlung zum (Boden-)See Fuhrdienste leisten, um Wein zu holen, auch fahren sie Kalk, Steine und anderes. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Sautter und Ehefrau Anna Sickin 
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B 522 I U 1421Archivalieneinheit
Mainz, 1573 September 28 (die vero mensis Septembris vicesima octava) 
Die Richter des heiligen Stuhls zu Mainz an die Geistlichen und Notare der Kirchenprovinz, namentlich der Diözese Konstanz: In Sachen Agatha Roschin von Bhern (=Bern?) gegen Martin Hubmeyer zu Hub (=Hueb) in der Pfarrei Aulendorf ("Allendorff") "de et super destitutionem floris" hat der Beklagte erster Instanz gegen ein Urteil des Offizials zu Konstanz Appellation eingelegt. Es ergeht deshalb Ladung und Inhibition. Rückvermerk betreffend Zustellung durch M. Othmar Bersauter, Pfarrer in Aulendorf, am 5. Oktober. 
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Aussteller: Die Richter des heiligen Stuhl zu Mainz 
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B 522 I U 1422Archivalieneinheit
1573 September 28 (denn acht und zwainzigisten tag deß monats Septembris) 
Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, bekennt, daß er Paul Mangolt und Ehefrau Katharina Zürn, Bürger zu Altdorf, 825 fl wegen eines Tauschs oder Wechsel schuldet. Der Betrag muß innerhalb von 2 Jahren nebst Zinsen bezahlt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1423Archivalieneinheit
1573 Oktober 5 (den fünften tag des monats Octobris) 
Matheis Ringgenburger und Ehefrau Agatha Gebhartin zu Blümetsweiler bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Blümetsweiler verliehen hat nach Maßgabe eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Die Beliehenen müssen demnach das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 12 Scheffel beiderlei Korns, 2 lb d sowie Zinshühner und Eier wie von altersher, alles in Ravensburger Maß und Währung. Sie müssen ein halbes Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter transportieren. Auch sonst leisten sie mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Bezahlung Fuhrdienste, um Wein zu holen, Kalk, Steine und anderes zu fahren. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Matheis Ringgenburger und Ehefrau Agatha Gebhartin zu Blümetsweiler 
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B 522 I U 1424Archivalieneinheit
1573 Oktober 5 (uff den fünften tag des monnats Octobris) 
Hans Spiegler und Ehefrau Ursula Rörin zu Heimenweiler (=Spiegler) bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit den halben Teil des Hofs zu Heimenweiler verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Die Beliehenen müssen demnach das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 12 Scheffel beiderlei Korns, 3 lb d an Geld, 3 ß d Steuer sowie Zinshühner und Eier wie von altersher, alles in Ravensburger Maß und Währung. Sie müssen ein halbes Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter transportieren und jährlich drei Stück Hauptvieh wie das ihrige sommern und wintern. Im Herbst leisten sie mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Bezahlung Fuhrdienste, um Wein zu holen, Kalk, Steine und anderes zu fahren. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Spiegler und Ehefrau Ursula Rörin zu Heimenweiler (=Spiegler) 
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B 522 I U 1425Archivalieneinheit
1574 Januar 31 (den letsten tag des monats Januari) 
Georg Hundt zu Abtsreute bekennt, daß ihm Christoph [Funk], Abt zu Petershausen, den vierten Teil von Hof und Gut in Abtsreute samt dem Fuder Heu von Gossetsweiler als Erblehen verliehen hat. Vorher hatte es der Vater des Ausstellers, Jörg Hundt, inne. Nach dem im folgenden inserierten Leihebrief vom [...] und zwanzigsten Januar 1574 gehören zu dem Gut neben den Gebäuden je 20 Juchart Acker in jedem Esch zur Hälfte, desgleichen 9 Mannmahd Wiese zur Hälfte. Der Beliehene reicht zu Martini als Bodenzins je 2 Scheffel Vesen und Hafer, zu liefern in den Kasten des Klosters in Ravensburg, sowie 9 ß 9 d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 30 Eier, 1 Henne. Die von Ravensburg bekommen ihr Vogtrecht und was sie auf den Altar in der Pfarrkirche von St. Jos schuldig sind. Wenn der Beliehene das Gut verkaufen will, muß er es zuerst dem Kloster anbieten, das es ebenso wie ein Gotteshausmann um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. An Klöster und Spitäler sowie an andere tote Hände darf nicht veräußert werden. Bei Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß das Gut innerhalb von 3 Monaten neu empfangen und mit 15 Böhmisch verehrschatzt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Hundt zu Abtsreute (=Absenreute) 
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B 522 I U 1426Archivalieneinheit
1574 Februar 18 (den achtzechenden tag des monats Februarii) 
Lenz Rott bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm auf Lebenszeit das Gut zu der oberen Hub (Oberhub) verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Lehenbriefs vom selben Datum. Der Beliehene muß demnach das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("berende") Bäume darf er nicht fällen. Jährlich entrichtet er zu Martini als Zins und Hubgült 7 Scheffel Hafer und 2 lb 10 ß d an Geld in Ravensburger Maß und Währung sowie Hühner und Eier wie von altersher. Er muß mit seinem Gespann ("meni") für die übliche Bezahlung Fuhrdienste leisten, um Wein zu holen sowie Kalk, Steine und anderes zu fahren. Ehrschatz zahlt er gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Lenz Rott 
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B 522 I U 1427Archivalieneinheit
1574 März 1 (denn ersten tag des monats Marcii) 
Georg Pfleghar und Ehefrau Agatha Böschin bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gütlein zum Neuen Haus (=Neuhaus) oder Laubra verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini an Zins und Hubgült, was Urbar und Rodel des Klosters ausweisen. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Pfleghar und Ehefrau Agatha Böschin 
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B 522 I U 1428Archivalieneinheit
1574 März 8 (auf den achten tag des monats Martii) 
Hans Rör und Ehefrau Agatha Stainhauserin zu Münnenreutti bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gut in Münnenreutti verliehen hat, das zuvor der Vater Theus Rör innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült in die Pfisterei 6 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer, 4 Streichen Vogtkernen, 2 lb d an Geld, Hühner und Eier wie von altersher, alles in Ravensburger Maß und Währung. Mit ihrem Gespann ("meni") leisten sie eine Fahrt an den (Boden-)See, fahren auch sonst auf Anforderung Wein, Kalk, Fische und anderes für die übliche Entlohnung. Sie werden für das Kloster zwei Rinder sommern und wintern wie die eigenen. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rör und Ehefrau Agatha Stainhauserin zu Münnenreutti (=Münchenreute) 
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B 522 I U 1429Archivalieneinheit
1574 März 16 (auf den sechtzechenden tag des monats Marcii) 
Jakob Bentelin und Ehefrau Cristina Rottenheuslerin zu Schlier bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Schlier verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 3 Scheffel 4 Streichen Hafer und 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, Hühner und Eier wie von altersher. Mit ihrem Gespann ("meni") leisten sie Fuhrdienst an den (Boden-)See, fahren auch sonst auf Anforderung Wein, Kalk, Fische und anderes für die übliche Entlohnung. Sie werden für das Kloster zwei Rinder sommern und wintern wie die eigenen. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Bentelin und Ehefrau Cristina Rottenheuslerin zu Schlier 
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B 522 I U 1430Archivalieneinheit
1574 Mai 4 (auf den vierten tag des monats May) 
Hans Müller von Hitzkofen bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm ein Gut genannt das Erblehen in Hitzkofen verliehen hat, dazu im Esch 2 Jaucharten Acker und 1 Mannmahd Wieswachs, wie es der Aussteller von Peter Henselmann gekauft hat. Er muß das Gut in gutem Zustand halten und jährlich zwischen Martini und Weihnachten 5 Batzen Konstanzer Währung als Zins geben. Im Fall von Handänderungen muß das Lehen mit 2 ß d neu empfangen werden. 
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Aussteller: Hans Müller von Hitzkofen 
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B 522 I U 1431Archivalieneinheit
1574 Mai 4 (auf den vierten tag des monats May) 
Hans Mayer von Hitzkofen bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihm ein Gut genannt die Binzenwies in Hitzkofen verliehen hat, dazu 7 Jauchart Acker, 1 1/2 Mannmahd Gras und einen Garten genannt die Baind, wie er es von Klaus Schuochmacher gekauft hat. Der Beliehene hält das Gut in gutem Zustand und gibt jährlich zwischen Martini und Weihnachten 4 Batzen Konstanzer Währung als Zins. Im Fall von Handänderungen muß das Lehen mit 18 d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Mayer von Hitzkofen 
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B 522 I U 1432Archivalieneinheit
1574 Mai 15 (auf denn fünf zechenden tag des monats May) 
Jakob Fuchsschwanz und Ehefrau Anna Bercheltzhoferin bekennen, daß Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Frimmenweiler verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 30 Scheffel beiderlei Korns und 4 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, Hühner und Eier wie von altersher. Im Herbst führen sie ein Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter. Sie sommern und wintern 3 Stück Hauptvieh wie das ihrige. Mit ihrem Gespann ("meni") leisten sie Fuhrdienst im Herbst und sonst auf Anforderung zum Transport von Wein, Kalk, Fischen und anderem für die übliche Entlohnung. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Fuchsschwanz und Ehefrau Anna Bercheltzhoferin 
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B 522 I U 1433Archivalieneinheit
1574 Juni 25 (den fünfundtzwainzigisten monnats tag Juni) 
Gebrüder Konrad und Jakob Berger von Gundeltzen (=Gundholzen) in der Höri am Untersee haben von Stefan Wolgemut, bischöflich konstanzischem Geheimem Rat und Obervogt in Meersburg ein Kapital von 150 fl Reichswährung erhalten, wofür sie ihm einen jährlichen, zu St. Johann Baptist fälligen Zins von 7 1/2 fl verkauft haben. Sie verpfänden dafür ihren sechsten Teil "schuoppis" genannt des Lüpen "schuoppis", aus dem jährlich dem Bischof in das Schloß Gaienhofen der Grund- und "schuoppis" Zins sowie Steuer und Zehnt gezahlt wird. Das Anwesen ist bereits mit einem Kapital von 40 fl des Spitals von Radolfzell belastet. Verpfändet werden ferner Ackerstücke hinter Lebern, in der Senten, vor Halden, ob Iznanger Brunnen sowie eine Wiese unter dem Häglin. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gebrüder Konrad und Jakob Berger von Gundeltzen (=Gundholzen) in der Höri am Untersee 
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B 522 I U 1434Archivalieneinheit
1574 Juni 26 (auf den sechs und zwainzigisten tag des monats Junii) 
Agatha Heuscherin von Meßhausen bekennt, daß Johann [III. Hablützel], Abt von Weingarten, ihr und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, das Gut in Meßhausen verliehen hat, das ihr früherer Ehemann +Bartholome Romias innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 28 Scheffel beiderlei Korns und 6 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, Hühner und Eier wie von altersher. Jährlich führen sie ein Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter. Sie sommern und wintern 3 Haupt Vieh wie das ihrige. Mit ihrem Gespann ("meni") leisten sie Fuhrdienst im Herbst und sonst auf Anforderung zum Transport von Wein, Kalksteinen, Fischen und anderem für die übliche Entlohnung. Ehrschatz zahlen sie gemäß dem Ehrschatzprotokoll. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Agatha Heuscherin von Meßhausen 
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B 522 I U 1435Archivalieneinheit
1575 Januar 17 (montags den sibenzehenden tag Januarii) 
Notar Matthäus Herbrot, Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg, beurkundet: Im Haus des Jakob Beck, Bürgermeister von Tettnang und Gastgeber im Hof, sind anwesend die kaiserlichen Kommissare Graf Eitelfriedrich von Hohenzollern und Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Deutschordenskomtur in Freiburg. Der Weingartener Anwalt, Amtmann Hans Lupperger ("Luggberger"), trägt namens des Abts Johann [III. Hablützel] vor, daß am heutigen Tag alle Einwohner der Herrschaft Tettnang von der Kommission vereidigt wurden. Da er in der Herrschaft Leibeigene hat, behält er sich vor, daß seine Rechte durch diesen Eid nicht verletzt werden. Die Kommissare lassen durch Dr. iur. Georg Jonas antworten, daß man nur den kaiserlichen Auftrag ausführe. Auf Bitten des Weingartener Anwalts teilen die Kommissare mit, daß den Untertanen bei der Vereidigung vorgehalten wurde, die Rechte derjenigen, die in der Herrschaft Leibeigene, Renten und Gülten hätten, würden durch den Eid nicht berührt. 
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Aussteller: Notar Matthäus Herbrot, Bürger zu Augsburg, wohnhaft in Ravensburg 
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