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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 1096Archivalieneinheit
1543 Januar 8 (uff montag nach der hailigen Drey Konig tag) 
Baltus Vischer von Waldhausen (=Oberwaldhausen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und dem jüngsten Sohn, den er oder sein Vorgänger Cristan Helber hinterlassen wird, auf Lebenszeit das Gut in Waldhausen verliehen hat, das Cristan Helber innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("perend böm") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich schulden sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 11 Scheffel Vesen, 9 Scheffel Hafer, 1 lb 9 ß d, 1/2 Fuder Wein vom (Boden-)See, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne, 90 Eier. Die Rückstände belaufen sich auf 77 Scheffel 6 Strichen Vesen, 59 Scheffel Hafer, 4 Scheffel Roggen und 6 Streichen Kernen. Davon sollen jährlich 2 Scheffel beiderlei Korns abgetragen werden, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Baltus Vischer von Waldhausen (=Oberwaldhausen) 
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B 522 I U 1097Archivalieneinheit
1543 Januar 8 (auf montag nach der hailigen Drey Küng tag) 
Martin Stainhauser genannt Faßmacher und Ehefrau Barbara Gulerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gut zu Baienfurt verliehen hat, das zuvor Balthus Lochmüller innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("börend böm") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich schulden sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült je 3 Scheffel 6 Streichen Vesen und Hafer Ravensburger Maßes. Der Ehrschatz von 29 fl muß bei Errichtung der Lehenschaft gezahlt werden. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Stainhauser genannt Faßmacher und Ehefrau Barbara Gulerin 
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B 522 I U 1098Archivalieneinheit
1543 Januar 16 (an zeinstag nach sant Hilarien tag) 
Konrad Iberg ("Yberg") der Murer, Mitbürger zu Altdorf, verkauft Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, für 113 fl jährliche Zinsen von 5 fl und 13 Böhmisch Ravensburger Währung "zu gleichem Wechsel" unter Übergabe der darüber ausgestellten fünf Zinsbriefe mit folgenden Ausstellern und Datierungen: Konrad Fies zu Lindau, 26. April (Dienstag nach Georgii) 1541; Klaus Fiessinger, Bürger zu Altdorf, 16. November (Dienstag nach Martini) 1540; Oswald Bärtz zu Hagnau, 21. März (Montag nach Mittfasten) 1541; Hans Rotenhüsler von Niederbiegen, 2. Oktober (Montag nach Michaeli) 1542; Hans Plumer zu Blitzenreute, 28. Februar (Montag nach St. Matthias) 1541. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Iberg ("Yberg") der Murer, Mitbürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1099Archivalieneinheit
1543 März 12 (auf monntag nach dem sonntag Judica) 
Margarethe Steissin zum Steissen verkauft mit Zustimmung ihres Vogts Gorius Flamm zu Mollen an Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, einen zu Martini fälligen ablösbaren Zins von 15 ß d großer Münze Landswährung. Verpfändet wird dafür mit Zustimmung des Lehenherrn Hans Jakob [Vogt] von Summerau zu Praßberg das Gut der Ausstellerin in Steißen. Von dem Gut gehen an das Kloster Weingarten 2 ß 6 d, an den Heiligen zu Amtzell 1 fl 16 ß d, an St. Martin in Wangen 6 ß 6 d, an die Herrschaft Waldburg 1 1/2 Streichen Hafer und 8 d Vogtrecht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margarethe Steissin zum Steißen 
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B 522 I U 1100Archivalieneinheit
1543 April 13 (auf freytag vor dem sonntag Jubilate) 
Sigmund Franck von Überlingen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, von Jugend auf für ihn gesorgt und ihm versprochen hat, ihn auf seine Kosten auf eine Universität zu schicken und ihm danach zu einer Pfründe zu verhelfen. Der Aussteller verspricht, im Fall des Erwerbs der Priesterwürde dem Abt mit Leib und Gut verbunden zu sein und dessen Diener zu werden, bis die Kosten abgedient sind, die für ihn aufgewandt wurden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Sigmund Franck von Überlingen 
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B 522 I U 1101Archivalieneinheit
1543 April 17 (auf aftermontag nach dem sontag Jubilate) 
Thomas Hagenbach, Wirt in Blitzenreute, bekennt, daß das Gut in Blitzenreute, das er nach dem Tod seiner Eltern in Besitz genommen hat, Abt Gerwig [Blarer] von Weingarten bzw. dem Kloster zusteht. Da sich aufgrund von Urkunden herausgestellt hat, daß es kein Erblehen ist, müßte er es herausgeben. Weil er ein alter Mann ist, das Gut immer ordentlich bewirtschaftet und seine Abgaben pünktlich bezahlt hat, läßt man es ihm auf Lebenszeit. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thomas Hagenbach, Wirt in Blitzenreute 
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B 522 I U 1102Archivalieneinheit
1543 Juni 25 (an monntag nach sant Johanns des hailigen theuffers tag) 
Lorenz Würt von Witschwende bekennt, daß er bisher einen Zins von 5 lb h aus dem Gut Hans Baders unter der Halden eingenommen hat laut eines Zinsbriefs von Samstag vor dem Heiligkreuztag im Herbst (14. September) 1539. Er übergibt den Zinsbrief Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, wofür er 100 lb h Landswährung bekommen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Lorenz Würt von Witschwende 
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B 522 I U 1103Archivalieneinheit
1543 Juli 9 (am montag nach sant Ulrichs tag) 
Urban Dietenberger vom Dietenberg und Sohn Hiltprand bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gut zum Dietenberg verliehen hat, das vorher Veit Dietenberger, Vater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("berendt böm") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich schulden sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 2 Scheffel 2 Strichen Hafer, 1 lb 5 ß d an Geld, alles in Ravensburger Maß und Währung, 2 Roßleiten, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne. Der Ehrschatz beträgt 20 fl, die hälftig zu Martini 1543 und 1544 zu zahlen sind. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Urban Dietenberger vom Dietenberg 
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B 522 I U 1104Archivalieneinheit
1543 November 7 (auf mittwoch nach aller seelen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Ludwig Kolleffel, Bürger zu Ravensburg, für 600 fl großer Münze Ravensburger Währung, den Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, einen jährlichen Ewigzins von 30 fl derselben Währung. Verpfändet werden dafür folgende Güter des Klosters: Gut am Berg, Besitzer Hans Spies; Gut zu der Hochenburg (=Hochburg), Besitzer Joler; Haslachmühle, Besitzer Simon Müller; Gütlein dabei, Besitzer Martin Müller im Ilental (Illental=Ibental). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1105Archivalieneinheit
1543 November 12 (monntag nach sant Martins tag) 
Balthus Rainer und Gorius Bentelin zu Altdorf verkaufen als Vögte der Kinder des +Hans Marchstaller an Katharina Wiggenhauserin von Katzheim mit Zustimmung ihres Vogts Ulrich Wiggenhauser von Ankenreute für 40 fl 9 Batzen Landswährung die Hälfte des Holzes, das an die Kalstaig und den Pfaffenacker von Wetzisreute grenzt. Aus dem verkauften Grundstück wird der königlichen Majestät als Inhaber der Landvogtei Schwaben jährlich 1 Scheffel Hafer als Landlos gereicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Balthus Rainer und Gorius Bentelin zu Altdorf als Vögte der Kinder des +Hans Marchstaller 
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B 522 I U 1105 aArchivalieneinheit
1543 November 12 (an monntag nach sant Martins tag) 
Polay Nunnenmacher im Grund vorm Altdorfer Wald verkauft Konrad Müller von Oberankenreute für 20 lb d einen jährlichen, an Martini fälligen Zins von 1 lb d Landswährung unter Verpfändung seines Guts in Grund. Aus diesem gehen an den König als Inhaber der Landvogtei Schwaben 1 Streichen Hafer "erbers" Landlos und an Jörg Stürtzel, des Rats zu Ravensburg, 1 lb d Zins aus einem ablösbaren Kapital von 20 lb d. Rückvermerk, demzufolge das Kapital samt zwei Jahreszinsen von Amtmann Peter Marstaller mit 22 fl abgelöst und in der Jahresrechnung von [15]71 verrechnet wurde. Das Gut besitzt Hans Gürtel, der davon 7 fl zinst. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Polay Nunnenmacher im Grund vorm Altdorfer Wald 
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B 522 I U 1106Archivalieneinheit
1543 Dezember 10 (uff montag nach sant Niclaus tag) 
Ulrich Achberger und Sohn Jakob zu Blindenhausen (=Guggenhausen) geben den Gebrüdern Friedrich und Jakob von Heggelbach zu Volkertshausen ein Lehengütlein in Blindenhausen auf, das sie lehensweise innehatten, weil sie es nicht mehr bewirtschaften können. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich Achberger und Sohn Jakob zu Blindenhausen (=Guggenhausen) 
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B 522 I U 1107Archivalieneinheit
1543 Dezember 10 (monntag nach sant Niclas tag) 
Wilhelm Erbtruchseß Freiherr von Waldburg, königlicher Rat und Kämmerer, verleiht Hans Harthuser, Bürger zu Ravensburg und Pfleger des Klosters Unserer lieben Frauen Brüder (Karmeliter), als Lehenträger als Lehen des Hauses Waldburg den großen und kleinen Zehnten in Schregsberg, das Vogtrecht in Schachen, 6 Fuder Holz, 1 Scheffel Hafer und 4 Hühner, welches früher die Hübschlin dem Kloster übergeben haben. Man verleiht das Lehen gnadenhalber, obwohl die Lehenstücke verschwiegen wurden und deshalb das Lehen heimgefallen ist. Der Empfänger leistet den Lehenseid. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Erbtruchseß Freiherr von Waldburg, königlicher Rat und Kämmerer 
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B 522 I U 1108Archivalieneinheit
1544 Januar 25 (monntag nach sant Sebastians tag) 
Salome Ülini, Tochter des Dr. Mathias Ülin, Bürger zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung ihres Vogts Bastian Bregenzer, Bürger zu Ravensburg, an Konrad Deschler und Anton Maienberg, beide des Rats daselbst, als Pflegern des Seelhauses für 660 fl in Münz Ravensburger Währung ein Kapital von 600 fl rh in Gold bzw. einen Zins von 30 fl derselben Währung, fällig an Martini. Das Kapital wurde verbrieft in einer Zinsverschreibung, die von Abt Gerwig [Blarer] sowie Abt und Konvent zu Weingarten mit Datum Allerheiligen 1521 ausgestellt wurde. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Salome Ülini, Tochter des Dr. Mathias Ülin, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 1109Archivalieneinheit
1544 März 24 (möntag nach dem sonntag Letare mit vasten) 
Adam Egen, Mitbürger zu Altdorf, verkauft Wolf Anspach, Bürger daselbst, für 200 fl Ravensburger Währung Haus, Hofstatt und Hofraite, wie er es zuvor mit seinem Vater innehatte, gelegen zwischen dem Rathaus und Jakob Tischmachers Haus. Der Besitzer hat das Recht, bis an das Rathaus zu bauen. Das Anwesen zinst dem Kloster Weingarten jährlich 10 ß d Bodenzins, der Pfarrkirche Unser Frauen in Altdorf jährlich zu Martini 1 fl. Der Flecken Altdorf erhält jährlich 4 1/2 ß d für die übliche Steuer und Wacht. 
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Aussteller: Adam Egen, Mitbürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1110Archivalieneinheit
1544 April 1 (dunstag nach Judica) 
Hans Jakob Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler verleiht Bastian Horan von Billafingen als rechtes Lehen ("frawen als manen und thöchtern als khnaben") folgende Güter: 2 Juchart Acker, die an Güter des Spitals von Überlingen grenzen; 1/2 Juchart Acker am Maysenberg, grenzend an Güter des Spitals und des Junkers Stoffel Reichlin; 2 Juchart Holz genannt "uff dem Buchholtz", Anrainer ebenfalls das Spital und Junker Reichlin. Der Empfänger leistet den Lehenseid. 
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Aussteller: Hans Jakob Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler 
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B 522 I U 1111Archivalieneinheit
1544 Juli 28 (monntag nach sant Jacobs deß hailigen merern zwelfbotten tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans Jakob Humpis, Sohn des Eitelhans Humpis, Bürger von Ravensburg, mit Zustimmung von dessen Vogt Junker Jakob Gäldrich, Bürger und des Rats zu Ravensburg, für 700 fl einen jährlichen, zu Jakobi fälligen ablösbaren Ewigzins von 35 fl, den Gulden zu 15 Batzen bzw. 60 Kreuzer gerechnet. Verpfändet werden dafür zwei Güter in Mingeltzaw, auf denen Jörg Zürn und Clemens Bendel sitzen. Diese leisten jährlich 34 Scheffel Vesen, 12 Strichen Kernen, 8 lb d, eine Fahrt von 2 Fudern Wein vom [Boden-]See, 12 Hühner, 4 Fasnachthennen, 200 Eier. Verpfändet wird ferner das Gut zu Schachen, das die Kinder von Gorius Mayer innehaben. Es zinst je 1 Scheffel Roggen, Vesen und Hafer, 4 lb 15 ß d, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen, 50 Eier. Weitere Pfänder: Zwei Güter in Rain, die Martin Melisser und Jakob Veser bebauen. Melisser leistet je vier Scheffel Roggen und Hafer, 4 Strichen Vogtkernen, 2 lb 4 ß d, 6 Hühner, 2 Fasnachthennen, 100 Eier, 1 Weinfahrt zum See. Veser gibt von 5 Juchart Acker "im Mulacker" 6 Strichen Vesen und 20 Strichen Hafer, 1 lb 6 d, 3 Hühner und 1 Fasnachthenne. Das Gut zum Mehlis, das der Stainhuser bebaut, gibt als Zins 8 Scheffel Hafer, 3 Scheffel Roggen, 16 ß d, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1112Archivalieneinheit
1544 Dezember 8 (montag nach sant Niclaus des hailigen bischoffs tag) 
Klara Silbrechtin, derzeit wohnhaft in Altdorf, und ihr Vogt Laux Hemerlin, Bürger daselbst, bekennen, daß Klara jahrelang im Dienst des Cristoph Lantz, Konventherr zu Weingarten, war und ihm zwei Kinder geboren hat. Mit Bewilligung des Abts Gerwig [Blarer] hat der Konventherr für sie und die Kinder Haus und Hofstatt am Mühlbach gekauft, zwischen den Häusern des Junkers Hans Klaus von Reischach und des +Kaspar Reiser gelegen. Da sie entwichen ist, hätte er sie ganz aus dem Haus vertreiben können. Aufgrund erfolgter Fürbitte beläßt er ihr aber den Beisitz auf Lebenszeit. Sie wird das Haus in gutem Zustand halten und die darauf liegenden Zinsen samt Steuer und Wacht bezahlen. Nach ihrem Tod soll das Haus dem Kloster zufallen. Rückvermerke: "Ist zwischen Andreas Faucher und Hans Girtels haus gegen Jacob Hollen hiniber", "dis haus ist successive per emptiones in vil händ khommen", "videtur non valere amplius". 
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Aussteller: Klara Silbrechtin, derzeit wohnhaft in Altdorf, und ihr Vogt Laux Hemerlin, Bürger daselbst 
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B 522 I U 1113Archivalieneinheit
1545 Januar 31 (sambstags vor Unser lieben Frowen liechtmeß den letzten tag deß monnats Januari) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Klara geborene von Steinheim ("Stainhain"), Witwe des Jakob von Seckendorff-Nold zu Yps (=Ybbs an der Donau), wohnhaft in Ravensburg, für 1500 fl einen jährlichen, zu St. Matthias fälligen ablösbaren Ewigzins von 75 fl, den Gulden zu 15 Konstanzer Batzen oder 60 Etschkreuzer gerechnet. Verpfändet wird die klösterliche Herrschaft Beyenburg (=Biegenburg), die mit 4000 fl Kapital und 200 fl jährlichen Zinsen belastet ist. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1114Archivalieneinheit
1545 Februar 9 (monntag nach sant Agten tag) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, bekennt mit Zustimmung des Kapitels: Lic. iur. Mathias Segenschmidt, Pfarrer von Wolpertswende und Dekan des Ruralkapitels Ravensburg, hat auf Bitte des Ausstellers die ihm verliehene Kaplanei in der Pfarrkirche Unser Frauen zu Ravensburg freiwillig wieder aufgegeben, damit die Kaplanei Dr. Hans Pfründt übergeben werden kann. Segenschmidt wird die nächste freiwerdende Kaplanei in Ravensburg erhalten. Falls dies nicht geschieht, erhält Segenschmidt aus den Einkünften des Klosters einen Betrag, der dem jährlichen Ertrag der ihm entgangenen Kaplanei entspricht, auf Lebenszeit ausgezahlt. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 1115Archivalieneinheit
1545 Februar 14 (den vierzehenden tag des monats Februarii) 
Wolf Gremlich von Jungingen zu Bettenreute verkauft Marx von Kirchen, Bürger zu Lindau, für 1000 fl rh eine vom Kloster Hofen ausgestellte Zinsverschreibung über 1000 fl rh Kapital bzw. einen jährlichen, zu Johann Evangelist fälligen Ewigzins von 50 fl Ravensburger Währung, den Gulden zu 61 Kreuzer gerechnet. Der Aussteller hat die Verschreibung, die am Thomastag 1520 datiert, von seinem Vater Wolfgang Gremlich von Hasenweiler zu Bettenreute geerbt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wolf Gremlich von Jungingen zu Bettenreute 
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B 522 I U 1117Archivalieneinheit
1545 Juni 22 (montag nach sant Vitt des hailigen marterers tag) 
Diethalm von Payer[n], wohnhaft in Altdorf, bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten ihm und seiner Ehefrau Martha Kellerin für 220 fl in Münz ein Leibgeding verkauft haben. In der darüber ausgestellten Urkunde war angegeben, daß der Kaufpreis in bar bezahlt wurde. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr werden nunmehr zahlungshalber folgende Zinsbriefe übergeben: Aussteller Thias Schnider von Launbach (=Laubbach?) und Ehefrau Anna Wäscherin mit Sohn Sebastian Schnider, Datum Freitag vor Mariä Himmelfahrt (11. August) 1469, über 50 fl Kapital und 2 1/2 fl Zinsen Konstanzer Währung; Aussteller Ulrich Boggenman, Bürger zu Konstanz, Datum Donnerstag nach Martini (13. November) 1477, über 32 lb d Konstanzer Währung Kapital bzw. 1 lb 12 ß d Zins (teilweise abgelöst); Aussteller Gemeinde zu Horn in der Höri, Datum Freitag Margarethe (15. Juli 1524) über 200 fl rh Kapital bzw. 10 fl rh Zins. Der letztgenannte Zinsbrief wurde für 60 fl Kapital bzw. 3 fl Zins verpfändet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Diethalm von Payer[n], wohnhaft in Altdorf 
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B 522 I U 1118Archivalieneinheit
1545 Dezember 5 (sampstag nach sant Barbaren der hailigen junckfrowen tag) 
Jörg Rößler und Ehefrau Christina Hubissine zu Altdorf verkaufen Hans Jörg von Reischach, Konventual und Siechmeister zu Weingarten, für 20 lb d in Münz Landswährung einen Zinsbrief über denselben Betrag an Kapital bzw. 1 lb d Zins, den sie von ihrem Schwiegersohn Georg Peutel gekauft haben. Der Zinsbrief ist ausgestellt von Oswald Stor zu Baienfurt für Georg Peutel, Bürger zu Altdorf, mit Datum Montag nach St. Oswald (6. August) 1526. Rückvermerke: "Übergab brief umb daß lb dn so Oswalt Storen widfrow von Payerfurt järlich gibt[,] die hat Hanß Jörg von Reischach der zit siechmaister mit sampt sinem bruder Hanß Clasen von Reyschach kouft[,] sol inen und irn vor faren järlich x messen darum gehalten werde[n]"; "den 23. Junii anno 1605 ist hierinnen vermeldtes pfundt pfening von Steffan Mürßen zu Payenfurt abgelost worden ...". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Rößler und Ehefrau Christina Hubissine zu Altdorf 
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B 522 I U 1119Archivalieneinheit
1546 Januar 23 (samstag nach sant Sebastians tag) 
Jakob Kesenheimer, Mitbürger zu Altdorf, verkauft Hans Görg von Reischach, Konventual und Siechmeister in Weingarten, als Verwalter und Pfleger des Almosens daselbst, für 15 lb d Ravensburger Währung einen jährlichen, zu St. Sebastian fälligen ablösbaren Ewigzins von 15 ß d aus seinem Haus und Hof zu Altdorf an der Brotgasse. Es liegt zwischen den Häusern des Wolf Anspach und Hans Notzenhus. Verpfändet wird ferner der Garten des Heinrich Spiegel, Schwiegervater ("schweher") des Ausstellers, gelegen am Mühlbach zwischen den Häusern des Gorius Hotz und der Witwe des Hans Benteli. Von dem Garten geht an das Rathaus des Fleckens Altdorf 1 ß d und vom Haus die gewöhnliche Steuer und Wacht. Rückvermerke: "Ain zins brief so Hanß Jörg von Reyschach der zit siechmayster zu Weingarten kouft hat an sin und sins bruders jartag[,] wist uß xv ß d zinß[,] gehert zu huß armer leit jetlichem vi dn"; "den 21. Novembris anno 1594 seyen obvermeldt 15 ß dn mit 18 fl abgelößt worden ...". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Kesenheimer, Mitbürger zu Altdorf 
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B 522 I U 1120Archivalieneinheit
Radolfzell, 1546 Januar 26 (die vicesima sexta mensis Januarii) 
Der Offizial des Bischofs von Konstanz erteilt Gallus Keßler von Horb, Pfarrei Berg, und Anna Hagenbächin von Blitzenreute Absolution vom kanonischen Ehehindernis der Blutsverwandtschaft (zweiter und dritter Grad). Keßler war in früherer Ehe mit einer Walburga Hagenbächin verheiratet. Nach Rückvermerk vom 14. Februar (St. Valentin) 1546 erfolgt die Bekanntgabe durch Gallus Diepoltshofer, Pleban in Berg. 
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Aussteller: Der Offizial des Bischofs von Konstanz 
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B 522 I U 1121Archivalieneinheit
1546 Juni 30 (mitwuch nach sant Petter und Pauls tag) 
Burkhard von Schellenberg und Barbara Reich schließen eine Ehevertrag. Die im ledigen Stand erzeugten Kinder Burkhard und Elsbetha werden durch die Eheschließung legitimiert. Wenn Burkhard vor Barbara stirbt, werden diese und eventuell später geborene Kinder zu gleichen Teilen erben. Die Mutter soll aus dem Nachlaß standesgemäß versorgt werden, es sei denn, sie verändere ihren Witwenstand oder verhalte sich ungebührlich. In diesem Fall können die Kinder sie mit 300 fl in Münz und einer Bettstatt abfinden. Wenn alle Kinder unverheiratet bzw. ohne Leibeserben sterben, erbt die Mutter. Jörg Wilhelm von Vohenstein ("Vochenstain") stimmt als Vogt der Frau zu. 
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Aussteller: Burkhard von Schellenberg 
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B 522 I U 1122Archivalieneinheit
1546 August 9 (montag vor sant Laurentien tag marteris) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten bekennen, daß ihr Kloster durch "prunst und ander beschwärliche abfell" Schäden erlitten hat. Hans von Sürgenstein zu Amtzell hat ihnen deshalb 1200 fl in großer Münze, den Gulden zu 15 Konstanzer Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet, vorgestreckt. Sie werden den Betrag zu Georgii in Amtzell, Ravensburg oder Wangen als bekannte Schuld zurückzahlen. Sie verpfänden dafür eine Zinsbrief über 2000 fl Kapital bzw. 50 fl Zins, ausgestellt von Graf Johann von Montfort und Rotenfels als Hauptschuldner und Graf Haug von Montfort, Herr zu Tettnang, als Bürge mit Datum Freitag vor Jakobi (23. Juli) 1540. Außerdem stellen sie als Bürgen Hans Käm und Jörg Span, Amtleute des Klosters. Rückvermerk: "Diser brief helt in sich xiic guldin[,] die mir von junckher Hans Sürg[en] aus grosser und unbillicher zwangknus auftzenemen betzwungen seindt durch die Schmalkaldischen." 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1123Archivalieneinheit
1547 Januar 10 (am zehenden tag des monats Januarii) 
Hans Hemerlin vom Vischer vorm Wald und Brosi Saum von Steinbern (=Steinberg?) bekennen für sich selbst und als Bevollmächtigte der Erben des Hans Schwarz vom Schemerberg (=Schönenberg?), daß sie Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, einen Zinsbrief über einen Ewigzins von 1 lb d jährlich, fällig an Martini, abgetreten haben. Mit dem Zins belastet ist der Heuwachs des Hans Egg, Bürger zu Wangen, auf der Öw (=Eyb?), oben an Ulrich Neukomm ("Newkomen") und unten an Peter Ges grenzend, den jetzt Jos Schlegel, ebenfalls Bürger zu Wangen, innehat. Der von Hans Egg ausgestellte Zinsbrief datiert Donnerstag vor St. Agathe (4. Februar) 1507. Die Abtretung erfolgt zur Begleichung der Sterbfallabgaben (Dritteil) des verstorbenen Schwarz wegen dessen Leibeigenschaft. 
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Aussteller: Hans Hemerlin vom Vischer vorm Wald u.a. 
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B 522 I U 1124Archivalieneinheit
1547 Februar 7 (an möntag nach Unser lieben Frawen liechtmess tag) 
Kaspar Klöckler, Frei Landrichter in obern und niedern Schwaben, auf Leutkircher Heide und in der Gepirs, beurkundet Urteil des Landgerichts Altdorf. Görg Spon, Amtmann des Klosters Weingarten, bringt vor, daß Martin Gross zu Ravensburg Anleite erlangt hat auf den Gütern Marti Millers zu Eintobel (=Inntobel) und Basti Millers zu Rorgenmoos (=Rolgenmoos). Spon verspricht die Anleite namens des Klosters, weil dieses Forderungen gegen die Miller hat. Nachdem auch andere Einspruch erhoben hatten und der Rat der Gelehrten eingeholt worden war, erging das Urteil, daß Weingarten als Lehenherr der beiden Mühlen, die den Miller verliehen waren, den Vorrang wegen seiner Forderungen erhalten sollte. Danach folgen die Forderungen aus Lidlohn, aus dem Schuldbrief des Martin Gross und die nicht verbrieften Forderungen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kaspar Klöckler, Frei Landrichter in obern und niedern Schwaben, auf Leutkircher Heide und in der Gepirs 
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B 522 I U 1125Archivalieneinheit
1547 Februar 28 (monntag nach dem suntag Invocavit in der vasten) 
Urban Rößler genannt Seltenbach von Reute bei Fronhofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau auf Lebenszeit das Gut in Reute bei Fronhofen verliehen hat, das zuvor Jakob Rößler innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini je 12 Streichen Vesen und Hafer, 1 lb d, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne, 30 Eier, ferner jährlich je 4 Streichen Vesen und Hafer zur Tilgung rückständiger Abgaben, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 12 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen wenn sich die Beliehenen dem Kloster "abschweif" und ungehorsam machen sowie bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Urban Rößler von Reute bei Fronhofen 
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B 522 I U 1126Archivalieneinheit
1547 April 4 (am montag nach dem hailigen Palmtag) 
Hans Rör von Stuben bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm und einem seiner Söhne, der dem Abt annehmbar erscheint, auf Lebenszeit das Gut in Stuben verliehen hat, das zuvor Urban Seyner innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini, was Urbarbücher und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rör von Stuben 
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B 522 I U 1127Archivalieneinheit
1547 April 18 (monntag nach dem sonntag Quasimodo geniti) 
Anna Ottin von Gambach bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihr und dem jüngsten Sohn, den sie aus der Ehe mit Bastion Löffler hat, auf Lebenszeit die Mühle in Gambach samt der Behausung und dem zugehörigen "byheuslin und einfang" verliehen hat. Dazu kommen 3 Juchart Acker und 2 Reutinen, beide im Umfang von einem Juchart Acker, und 6 Mannmahd Wieswachs, alles bei der Mühle gelegen. Ausgenommen von der Verleihung ist ein Mannmahd Wieswachs genannt "Grient wiß" zu Gambach, die am dritten Jahr brach liegt. Sie wurde aus der Lehenmühle genommen und in das Gut von Paulin Gresser zu Bergatreute gelegt. Dieser gibt davon jährlich 7 ß d Zins. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich in Hubers Weise betreiben und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 2 lb 19 ß d, 1 Scheffel Kernen, von den Rütinen 2 Streichen Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 4 Streichen Vogtkernen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Mühle fällt heim bei Tod und Verletzung der Leihebedingungen, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn ein Beliehener flüchtig bzw. ungehorsam wird. Sie muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das "schliessendt und bruchent" Mühlgeschirr bleibt bei der Mühle und wird von vier Mühlverständigen, je zwei vom Abt und den Beliehenen benannt, geschätzt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Anna Ottin von Gambach 
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B 522 I U 1128Archivalieneinheit
1547 April 27 (mitwoch nach sant Jorgen des hailigen reyters tag) 
Christa(n) Teutnier von Blitzenreute und Ehefrau Barbara Aftelturerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Blitzenreute verliehen hat, das zuvor Ulrich Mor innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich leisten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 2 lb 3 ß 11 d und eine Weinfahrt vom (Boden-)See ohne Futter, je 7 Scheffel Vesen und Hafer, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne, 65 Eier. Zusätzlich entrichten sie Abschlagszahlungen an den alten Rückständen von 8 Scheffel 2 1/2 Streichen Vesen und 10 Scheffel 5 Streichen Hafer, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen dem Kloster abschweif bzw. ungehorsam werden. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christa(n) Teutnier von Blitzenreute und Ehefrau Barbara Aftelturerin 
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B 522 I U 1129Archivalieneinheit
1547 Juni 15 (sant Vitts tag) 
Hans Hagenbach zu Staig bekennt, daß ihm Prior und Konvent zu Weingarten auf Lebenszeit 3 Mannmahd Wiese im Menriet, die an des Schnetzen Brühl und die Weiler Viehweide grenzen, verliehen haben. Der Aussteller muß die Wiese in gutem Zustand halten und darf sie nicht entfremden. Als Zins und Hubgeld zahlt er zu Martini dem Siechmeister im Siechhaus 2 lb 10 ß d Ravensburger Währung. Bei Tod, Nichterfüllung der Leihebedingungen oder Eingehen einer Ungenossamenehe fällt die Wiese heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Hagenbach zu Staig 
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B 522 I U 1130Archivalieneinheit
1547 August 31 (auf mith[woch] nach sant Bartholomes deß hayligen zwölfbotten tag) 
Peter Schuler, Konverse des Klosters Weingarten, beurkundet Urteil des Brudergerichts in Sachen Johannes Würt, Pfarrer, und Pfleger der Heiligen und Pfarrei Karsee gegen Hans Kunlin von Waldegg. Kunlin verweigert die jährliche Abgabe von 12 Streichen Hafer und 3 ß d Zins von seinem Lehengut. Nach Urkundsbeweis und Zeugenverhör wurde den Klägern die verlangte Abgabe zuerkannt. 
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Aussteller: Peter Schuler, Konverse des Klosters Weingarten 
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B 522 I U 1131Archivalieneinheit
1547 Dezember 30 (freitag nach dem hailigen Cristag in weyhnechtfeyrn) 
Burkhard Pirckh vom Schurings (=Schirings) und Ehefrau Apollonia Pföwin von Obermatzen bekennen, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihnen auf Lebenszeit das Gut des Siechhauses zum Stadel (=Stadels) verliehen haben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten dem Siechmeister 2 Scheffel Hafer und 18 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 80 Eier. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Da das Gut Ulrich Schedler auf mehrere Jahre verpachtet wurde, beginnt die Leihe erst nach Ablauf dieser Zeit. 
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Aussteller: Burkhard Pirckh vom Schurings (=Schirings) und Ehefrau Apollonia Pföwin von Obermatzen 
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B 522 I U 1132Archivalieneinheit
1548 Februar 20 (monntag nach Invocavit) 
Peter Stett und Ehefrau Anna Reiterin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gut zu Weißenried verliehen hat, das vorher Jakob Sautter innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich leisten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten je 2 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb 10 ß d, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 40 Eier, nach "Schallneck" (=Schmalegg) 2 Streichen Vesen, 1 lb 18 ß d für alle Dienste, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 36 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Peter Stett und Ehefrau Anna Reiterin 
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B 522 I U 1133Archivalieneinheit
1548 März 12 (an möntag nach dem sonntag Letare mit vasten ward der zwelft tag des monats Mertzen) 
Notar Johannes Kramer, gebürtig von Sulgen (=Bad Saulgau?), Gerichtsschreiber zu Altdorf, beurkundet: Im Rathaus von Ravensburg erscheinen vor Bürgermeister und Rat Martin Rietmann, Schreiber des Klosters Minderau, und Markus Scherer, Ammann des Klosters, als Anwälte des Abts Ulrich [III. Sattler] sowie Görg Spon und Wolf Anspach, Ammänner des Klosters Weingarten, als Anwälte des Abts Gerwig [Blarer]. Sie übergeben dem Notar das im folgenden inserierte kaiserliche Mandat mit Datum Augsburg, 28. Februar 1548, das der Notar wörtlich verliest. Das Mandat befiehlt die Rückgabe der beiden Pfarrkirchen innerhalb von sechs Tagen, desgleichen die Rückführung der vertriebenen katholischen Geistlichen und die Wiedereinräumung der entzogenen Kirchengeräte und -einkünfte. 
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Aussteller: Notar Johannes Kramer, gebürtig von Sulgen (=Bad Saulgau?), Gerichtsschreiber zu Altdorf 
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B 522 I U 1134Archivalieneinheit
1548 April 16 (am montag nach dem sontag Misericordia) 
Martin Gresser von Gambach und Ehefrau Agatha Hegelerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit das Gut in Gambach verliehen hat, das Martin Gresser, Vater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Verleihung tritt erst in Kraft mit dem Tod des alten Martin Gresser. 
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Aussteller: Martin Gresser von Gambach und Ehefrau Agatha Hegelerin 
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B 522 I U 1135Archivalieneinheit
1548 Mai 25 (freitag nechst nach dem hailigen Pfingstag) 
Michel Bidermann von Ringgenweiler bekennt, daß Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen, ihm auf Lebenszeit ein Gut in Ringgenweiler als Erbzinslehen verliehen hat. Vorher hatte es Crista Sigg von Kleintobel als Lehenträger der Brida Sigg, "schwiger" des Ausstellers, inne, die es ihm verkauft hat. Es folgt der inserierte Lehenbrief vom selben Datum. Diesem zufolge muß der Aussteller das Gut in gutem und ungeteiltem Zustand halten. Jährlich zu Martini gibt er als Bodenzins 2 Scheffel Vesen, 12 Strichen Hafer, 5 ß d "ringer" Münze, 1 Fasnachthenne. Höhere Gewalt entbindet nicht von der Leistungspflicht. Bei Handänderungen und Wahl eines neuen Prälaten muß das Gut neu empfangen und mit 1 lb d Konstanzer Währung verehrschatzt werden. Beim Verkauf muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dies gilt auch für Gotteshausleute. Klöster und andere tote Hände dürfen nicht kaufen. 
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Aussteller: Michel Bidermann von Ringgenweiler 
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B 522 I U 1136Archivalieneinheit
Ingolstadt, 1548 Juli 4 (am 4ten tage des monatz Julii) 
Petrus Apianus, Mathematicus Karls V., Hofpfalzgraf, verleiht Bernhard Wall das in die Urkunde eingezeichnete Wappen mit einem schwarzen Bären im gelben oder goldenen Schild. Darüber das in lateinischer Sprache abgefaßte Hofpfalzgrafendiplom Karls V. für den Aussteller ("Petro Apiano alias Benewitz") mit Datum Speyer, 20. Mai 1544. 
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Aussteller: Petrus Apianus, Mathematicus Karls V., kaiserlicher und päpstlicher Hofpfalzgraf 
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B 522 I U 1137Archivalieneinheit
1548 August 8 (am mitwoch vor sant Lorentzen tag) 
Melchior Leen zu Lengenweiler und Ehefrau Lucia Jung bekennen, letztere mit Zustimmung ihres Vogts Martin Rist, Ammann zu Esenhausen, seßhaft zu Lengenweiler: Die Eheleute haben vom Kloster Unser Frauen Brüder zu Ravensburg (Karmeliter) bzw. dessen Pfleger Hans Harthauser, Goldschmied daselbst, Hof und Gut zu Lengenweiler genannt der Lenen Gut als Erblehen erhalten. Wegen der Nachfolge in das Gut bestimmen sie für den Fall ihres Todes, daß die Pfleger des Klosters eines unter ihren Kindern auswählen und diesem den Hof leihen. Die Geschwister müssen abgefunden ("ausgelöst") werden. Dazu benennen die Geschwister bzw. das zur Nachfolge bestimmte Kind je zwei ehrbare Männer, die wegen der Abfindung einen Vergleich herbeiführen sollen. Falls man sich nicht einigt, entscheiden Bürgermeister und Rat von Ravensburg als Oberpfleger des Klosters. Das soll auch für die Enkel und künftigen Erben bis in alle Ewigkeit so gehalten werden. 
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Aussteller: Melchior Leen zu Lengenweiler und Ehefrau Lucia Jung 
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B 522 I U 1138Archivalieneinheit
1548 August 13 (montag nach sant Lorentzen deß hailigen marterers tag) 
Hans Koch von Gutenmannshof und Ehefrau Anna Feierabend ("Feyrabenti") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen auf Lebenszeit das Gut zu Gutenmannshof verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Der Ehrschatz beträgt 20 fl. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Koch von Gutenmannshof und Ehefrau Anna Feyrabenti 
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B 522 I U 1139Archivalieneinheit
1547 August 26 (freytag nach sant Bartlomeus tag) 
Jeorg Rietmayer zu Aichstetten, Zeiler Herrschaft, bekennt als Vogt von Stoffel, Walter und Ursula, Kinder seines "schwehers" +Georg Schuler, daß Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten ihm bisher aufgrund zweier Zinsverschreibungen jährliche Zinsen von 20 bzw. 25 fl zu Matheus bzw. Kreuzerhöhung schuldig waren. Die Zinsbriefe datieren Montag vor Matheus (20. September) 1535 bzw. Montag nach Unser lieben Frauen Geburt (11. September) 1542. Der Aussteller verkauft die Zinsbriefe Jörg Zürn ("Zyrn"), Gastgeb in Altdorf, für 900 fl rh. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jeorg Rietmayer zu Aichstetten, Zeiler Herrschaft 
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B 522 I U 1140Archivalieneinheit
1548 August 25 (sambstag nach sant Bartholomes tag) 
Hans Harthauser, Bürger zu Ravensburg und Pfleger des Klosters Unser Frauen Brüder (Karmeliter), bekennt, daß Melchior Leen von Lengenweiler um Erlaubnis gebeten hat, seinen Lehenhof für ein Darlehen von 120 fl bzw. einen Zins von 6 fl an die Pfleger der St. Nikolaus-Kapelle in Schmalegg verpfänden zu dürfen. Der Aussteller bewilligt dies mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg als Oberpfleger des Klosters. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Harthauser, Bürger zu Ravensburg und Pfleger des Klosters Unser Frauen Brüder (Karmeliter) 
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B 522 I U 1141Archivalieneinheit
1548 August 27 (monntag nach Bartholomei deß hailigen zwelfboten tag) 
Hans Krebser zu Vorsee und Ehefrau Ursula Stainhuserin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit ein Gut zu Vorsee verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("perend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 2 Scheffel Roggen und Hafer, aus einer Juchart im Deglisfeld, wenn sie im Nutz liegt, 4 Streichen sowie von einer halben Juchart im Jungholz, wenn sie im Nutz liegt, 2 Streichen, 10 ß d, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen, 60 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 12 fl, davon 4 fl fällig bei Verleihung und je 4 fl jährlich zahlbar. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Krebser zu Vorsee und Ehefrau Ursula Stainhuserin 
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B 522 I U 1142Archivalieneinheit
1548 September 10 (monntag nach Unser lieben Frowen tag irer gepurt) 
Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Kaspar Aigner genannt Sigel, Bürger zu Altdorf, für 200 fl einen jährlichen, zu Martini fälligen ablösbaren Zins von 10 fl Landswährung, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 1143Archivalieneinheit
1548 September 17 (montag nach Crucis erhöhung tag) 
Barbara Hagenbachin von Diepoltshofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihr und ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, sowie ihrem jüngsten Sohn auf Lebenszeit ein Drittel des Guts zu Diepoltshofen verliehen hat, das +Martin Lohmüller früher innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("perend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld ein Drittel des Ertrags, ferner 2 Viertel Erbsen, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen, 200 Eier, 1 Fuder Holz für die Herrenküche, 1 lb 3 ß d, 1 Fuder Wein vom (Boden-)See ohne Futter, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 80 fl, davon 30 fl fällig bei Verleihung und danach je 10 fl jährlich zu Martini zahlbar. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Barbara Hagenbachin von Diepoltshofen 
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B 522 I U 1144Archivalieneinheit
Radolfzell, 1548 September 24 (mensis Septembris die vigesima quarta) 
Der Generalvikar zu Konstanz gibt den Geistlichen der Diözese bekannt, daß sich Gallus Kaltschmid, Kaplan des Altars des Hl. Nikolaus in der Pfarrkirche zu Ravensburg, unerlaubt entfernt hat, wie dies Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, als Kollator des Altars mitgeteilt hat. Der Kaplan wird aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen auf seine Pfründe zurückzukehren, widrigenfalls gegen ihn Kirchenstrafen verhängt werden. Unterschrift des Notars Jo[hannes] Böpplin. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Generalvikar zu Konstanz 
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