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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 947Archivalieneinheit
1530 Oktober 17 (uff montag nach sant Gallen tag) 
Philipp Nabholz von Goppertsweiler und Ehefrau Apollonia Buwmenin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit die Hälfte des Guts in Goppertsweiler verliehen hat, das der Aussteller derzeit innehat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("bärend") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 6 Scheffel Hafer und 5 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 60 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Philipp Nabholz von Goppertsweiler und Ehefrau Apollonia Buwmenin 
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B 522 I U 948Archivalieneinheit
1530 November 11 (an sant Martins tag) 
Konrad Hurrenbain, Bürger zu Altdorf, verkauft Hans Schmid im Bomgarten (=Baumgarten) für 30 lb d, die der Aussteller Schmid wegen des Verkaufs des verpfändeten Grundstücks schuldig war, einen zu Martini fälligen Zins von 1 lb 10 ß d Ravensburger Währung aus Haus, Hof und Garten in Altdorf. Das Anwesen grenzt an Barbara Negelerins Haus und Görig Vochers Garten in Richtung der Mang. Es ist belastet mit 2 Böhmisch für das Siechenhaus in Altdorf an der Landqart, einem ablösbaren Zins von 10 ß d für Görig Zinn, Bürger zu Altdorf, und gibt der Gemeinde Altdorf Steuer und Wacht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Hurrenbain, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 949Archivalieneinheit
1530 November 14 (uff montag nach sant Martins tag) 
Veit Morhuser von Loubra (=Laubern) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm sowie seinem Schwiegersohn Gallin Pfleghar aus der Grub und dessen Ehefrau Anna Morhuserin, wenn sie sich innerhalb eines Jahres in die Leibeigenschaft des Klosters begeben, auf Lebenszeit das Gütlein zum Loubra verliehen hat, das vorher der Vater des Ausstellers, Martin Morhuser, innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 1 Scheffel Hafer und 1 lb 4 d Ravensburger Maßes und Währung sowie 1 Fasnachthenne. Das Gütlein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Veit Morhuser von Loubra (=Laubern) 
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B 522 I U 950Archivalieneinheit
1530 Dezember 14 (auf mittwoch nach sant Lucyen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Paul von Nidegg zu Elnhofen (=Ellhofen) für 1000 fl rh einen ablösbaren, zu St. Lucia (13. Dezember) fälligen Zins von 50 fl Ravensburger Währung in Gold, den Gulden zu 64 Kreuzer gerechnet. Verpfändet wird dafür das Amt Fronhofen und Reute, das schon mit einem Zins von 50 fl für Johann von Nidegg verpfändet ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 951Archivalieneinheit
1530 Dezember 14 (auf mittwoch nach sant Lucyen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Gregor von Ulm, Bürger von Ravensburg, für 600 fl einen ablösbaren, zu St. Lucia (13. Dezember) fälligen Zins von 30 fl rh Ravensburger Währung in Gold, den Gulden zu 64 Kreuzer gerechnet, von dem beim Kloster gelegenen Rebgarten genannt Blasisberg. Der Rebgarten ist belastet mit einem Leibgedingzins von 20 fl für Peter von Hoff. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 952Archivalieneinheit
1530 Dezember 14 (uff mittwoch nach sant Lucyen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Johann von Nidegg zu Elnhofen (=Ellhofen) für 1400 fl in großer Münze Ravensburger Währung, den Gulden zu 64 Kreuzer gerechnet, einen ablösbaren, zu St. Lucia (13. Dezember) fälligen Zins von 70 fl derselben Währung. Verpfändet werden dafür die Klostergüter in Hagnau. Das Pfand ist bereits belastet mit 70 fl jährlich für Konrad Zwick zu Konstanz bzw. 80 fl für Johann Kurwarien (=Croaria), Stadtammann zu Konstanz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 953Archivalieneinheit
1530 Dezember 14 (auf mitwoch nach sant Lucyen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Johann von Nidegg zu Ellhofen für 1400 fl einen jährlichen ablösbaren, zu St. Lucia (13. Dezember) fälligen Ewigzins von 70 fl Ravensburger Münze unter Verpfändung des Hofs und der Güter des Klosters in Hagnau. Daraus gehen bereits an Konrad Zwick von Konstanz 70 fl und an Johannes Kurwarien (=Croaria), Stadtammann in Konstanz, 80 fl Zins. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 954Archivalieneinheit
1531 Januar 12 (uff dornstag nechst nach der hailigen Dreyer Künig tag) 
Peter von Hof und Ehefrau Anna Wuchnerin zu Altdorf verzichten auf alle Rechte an Haus und Garten, in dem vor Zeiten der +Feucht saß und das am Spital des Klosters Weingarten liegt. Den Ausstellern war die Nutzung auf Lebenszeit verschrieben. Sie haben ihre Rechte an Abt, Prior und Konvent von Weingarten für einen jährlichen Leibdingzins von 7 fl verkauft. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter von Hof und Ehefrau Anna Wuchnerin zu Altdorf 
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B 522 I U 955Archivalieneinheit
Speyer, 1531 Januar 26 (den sechs und zwaintzigisten tag des monets Januarii) 
Ferdinand [I.], römischer König, bestellt Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, zu seinem Rat. Er genießt alle Ehren und Würden wie andere Räte des Ausstellers und muß das Ratsgeheimnis wahren. Wenn man ihn von Haus erfordert, wird man ihn wie andere Räte versehen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ferdinand [I.], römischer König 
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B 522 I U 956Archivalieneinheit
1531 Februar 3 (auf freytag nach Unser lieben Frowen liechtmeßtag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Gordian Sutter für 2800 fl rh in Gold, den Gulden zu 61 Kreuzern gerechnet, einen ablösbaren Zins von 140 fl in derselben Währung unter Verpfändung von Gericht und Dorf Ausnang samt Raggen, Bidminx (=Bimmlings), Byschlecht (=Beyschlechts) und Zum Hof (=Hofs). Mit dem Erlös der Anleihe haben die Aussteller eine Schuld bei Hieronymus Humpis getilgt, die Abt +Hartmann [von Burgau] eingegangen war. Der Zins ist jährlich zu Lichtmeß in Kempten zahlbar. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 957Archivalieneinheit
1531 März 20 (auf montag nach dem sontag Letare in der vasten) 
Konrad Flaischlin von Hitzkofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihm erblehensweise folgende Güter verliehen hat: eine halbe Hube in Hitzkofen, die früher Ulrich Weber innehatte, dazu das Gut daselbst, Äcker und Wiesen genannt das Öl. Der Aussteller muß das Lehen in gutem Zustand halten. Er reicht jährlich zwischen Martini und Weihnachten von der halben Hube als Zins 15 1/2 ß d und von dem Gut Öl 3 1/2 ß d Konstanzer Währung. Der Aussteller kann die Güter verkaufen, jedoch mit Vorbehalt des Zinses für das Kloster. Bei Handänderungen müssen sie mit 5 ß d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Flaischlin von Hitzkofen 
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B 522 I U 958Archivalieneinheit
1531 März 20 (uff montag nach dem sontag Letare in der vasten) 
Melcher Haug von Hitzkofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihm erblehensweise zwei ganze Huben in Hitzkofen verliehen hat. Das Lehen hatte früher Martin Hesel inne. Der Aussteller muß das Lehen in gutem Zustand halten. Er reicht jährlich zwischen Martini und Weihnachten 30 ß d Konstanzer Währung als Zins von beiden Huben. Der Aussteller kann die Güter verkaufen, jedoch mit Vorbehalt des Zinses für das Kloster. Bei Handänderungen müssen sie mit 1/2 fl neu empfangen werden. Der Aussteller nutzt außerdem das Amtslehen, bestehend aus 3 Juchart Acker im Esch und 2 1/2 Mannsmahd Wiese. Das Amtslehen hat er nur solange, wie ihn der Abt im Amt läßt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Melcher Haug von Hitzkofen 
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B 522 I U 959Archivalieneinheit
1531 März 20 (uff montag nach dem sontag Letare) 
Lorenz Maiger von Hitzkofen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihm erblehensweise folgende Güter in Hitzkofen verliehen hat, die zuvor Anna Mairin innehatte: Haus, Hof und Hofstatt, einen Hanfgarten, rund 30 Juchart Acker und etwa 7 Mannsmahd Wiese, ferner eine Heide von rund 5 Juchart. Der Aussteller muß das Lehen in gutem Zustand halten. Er reicht jährlich zwischen Martini und Weihnachten 4 1/2 lb h bzw. von der Heide 5 d Konstanzer Währung als Zins. Der Aussteller kann das Gütlein verkaufen, jedoch mit Vorbehalt des Zinses für das Kloster. Bei Handänderungen muß es mit 1/2 fl neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Lorenz Maiger von Hitzkofen 
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B 522 I U 960Archivalieneinheit
1531 März 20 (uff montag nach dem sontag Letare) 
Barthlome Kunlin von Hitzkofen bekennt, daß ihm Gerwig [Blarer], kaiserlicher und königlicher Rat, erblehensweise das Gütlein genannt Binzenwies, bestehend aus 5 Juchart Acker und 1 1/2 Mannsmahd Wiese, verliehen hat. Der Aussteller muß das Lehen in gutem Zustand halten und dem Kloster jährlich zwischen Martini und Weihnachten 4 ß d Konstanzer Währung als Zins geben. Er kann das Gütlein verkaufen, jedoch mit Vorbehalt des Zinses für das Kloster. Bei Handänderungen muß es mit 18 d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Barthlome Kunlin von Hitzkofen 
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B 522 I U 961Archivalieneinheit
1531 April 17 (uff montag nach dem sontag Quasi modo geniti) 
Jörg Maigerhans von Erbisreute ("Herbisrüti") bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Barbara Wannerin und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Erbisreute verliehen hat, das bisher Martin Wanner innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 2 Scheffel Hafer und 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Maigerhans von Erbisreute ("Herbisrüti") 
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B 522 I U 962Archivalieneinheit
1531 April 27 (auf dornstag nach sant Jörgen des hailigen ritters und marterers tag) 
Wolfgang von Hasenstein ("Hassenstain"), Bürger und des Rats zu Überlingen, schließt Ehevertrag mit Barbara von Wolfurt, Tochter des +Wilhelm Echbegg ("Ächtpig"), mit Wissen und Zustimmung von Jakob Kessenring, Bürgermeister zu Überlingen, auf Seiten des Ehemanns. Auf Seiten der Frau wirken an dem Geschäft mit Ritter Kaspar Dornsperger und Hans Hürt als Pfleger der Frau sowie deren Söhne Jörg und Ernst Echbegg ("Achtpig"), ferner Rudolf Mor, Ammann in Allensbach, ihr "gegenschwecher", und Jakob Mor, ihr Schwiegersohn. Der Ehemann verspricht aus seinem Vermögen, das er nach Teilung mit Tochter Eva aus voriger Ehe mit Ursula Ankenreute hat, ein Zubringen von 800 fl rh, wofür die Frau ihrerseits 400 fl Überlinger Währung in die Ehe einbringt. Dieses Heirats- und Widerlegungsgut von 1200 fl rh nutzen die Eheleute neben ihrem sonstigen Vermögen als gemeinschaftliches Gut. Es folgen erbrechtliche Bestimmungen. Der Schwiegersohn des Ausstellers, Hans Ludwig von Bayer, Ehemann der Eva geborene von Hasenstein, wird gegen das vorliegende Geschäft keine Einwendungen erheben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wolfgang von Hasenstein, Bürger und des Rats zu Überlingen 
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B 522 I U 963Archivalieneinheit
1531 Mai 8 (uff montag nach sant Philipp und Jacobs tag) 
Jakob Siner von Marbach bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihm auf Lebenszeit Haus und Gärtlein in Marbach verliehen hat. Es grenzt an Güter der Klöster Sießen und Buchau und Hans Englers Garten. Der Aussteller muß das Anwesen persönlich besitzen, in gutem Zustand halten und darf es nicht veräußern. Er gibt jährlich zu Martini 15 ß d Landswährung Zins. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Anwesen heim, ohne daß der Beliehene Anspruch auf Aufwendungsersatz hätte. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Siner von Marbach 
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B 522 I U 964Archivalieneinheit
1531 Juni 23 (an sant Johanns aubendt sunwendin) 
Wolfgang, Jakob und Thomas, Söhne des Hieronymus Kienzel, Bürger zu Altdorf, bekennen: Nach Tod der Eltern haben sie das Erbe geteilt, wobei der Anteil des abwesenden Bruders Bernhard in Höhe von 110 fl 40 Kreuzer Landswährung von Ammann und Rat zu Altdorf als Obrigkeit einbehalten wurde. Diese ist jetzt bereit, den auf die Aussteller entfallenden Teil an dieser Summe, d.h. 83 fl zu je 60 Kreuzer, gegen Sicherheitsleistung herauszugeben. Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, leistet als Herrschaft der Aussteller die geforderte Sicherheit, wofür sie ihm Schadloshaltung versprechen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wolfgang, Jakob und Thomas, Söhne des Hieronymus Kienzel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 965Archivalieneinheit
1531 Juni 26 (montag nach sant Johans baptisten tag) 
Thiß Rösch von Unterwaldhausen und Ehefrau Agatha Mairin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gütlein in Unterwaldhausen verliehen hat, das früher Veit Karrer innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten je 1 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb 4 ß d in Ravensburger Währung und Maß, 2 Hühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne. Das Gütlein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thiß Rösch von Unterwaldhausen und Ehefrau Agatha Mairin 
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B 522 I U 966Archivalieneinheit
Nürnberg, 1531 Juli 22 (uff sampßtag den zwenundzwaintzigisten tag des monats July) 
Christoph Blarer ("Plarer"), Ritter, kaiserlicher und des Reichs Kammermeister und Hauptmann zu Regensburg, bekennt, daß er Bonaventura Furtenbach, Bürger zu Nürnberg, und Gebrüdern 10000 fl, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet, aus einem Darlehen schuldig ist. Er wird den Betrag auf der Frankfurter Fastenmesse 1532 zurückzahlen. Als Bürgen stellt er seinen Bruder Gerwig, Abt zu Weingarten, und Hans Lochinger, Bürger zu Nürnberg. Mit Unterschriften des Abts und des Ausstellers. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christoph Blarer ("Plarer"), Ritter, kaiserlicher und des Reichs Kammermeister und Hauptmann zu Regensburg 
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B 522 I U 967Archivalieneinheit
1531 Juli 26 (uff mitwoch nach sant Jacobs dess hailigen zwelfpoten tag) 
Jakob [I. Murer], Abt zu Weißenau ("Minder Ow") verleiht Veit Köni, Sekretär von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, als Lehenträger den Zehnten zu Mannshaus, der dem Aussteller wegen des Bergs und früheren Schlosses Ebersberg zusteht, zu rechtem Mannlehen. Köni hat den Lehenseid geleistet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob [I. Murer], Abt zu Weißenau ("Minder Ow") 
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B 522 I U 968Archivalieneinheit
Konstanz, 1531 August 9 (die nona mensis Augusti) 
Der Generalvikar zu Konstanz beauftragt den Dekan zu Ravensburg, M. Jodok Hablützel, Kaplan daselbst, der sich mit einer ledigen Frauensperson vergangen hat, einen Nachlaß von den dafür vorgesehenen Strafen zu gewähren. Nach Untersuchung der Sache soll er den Kaplan in der Beichte gegen eine entsprechende Buße lossprechen. Mit Unterschrift des Leonardus Altweger. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Generalvikar zu Konstanz 
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B 522 I U 969Archivalieneinheit
1531 Oktober 2 (am montag nach sant Michels tag) 
Gorius Plocker, hinterm Mos (=Hintermoos) gesessen, verkauft Heinrich von Payern ("Pair"), Kustos zu Weingarten, und Hans Käm ("Kem"), Ammann zu Altdorf, als Pfleger der St. Sebastians-Bruderschaft im Kloster Weingarten für 30 fl einen zu St. Gallus (16. Oktober) fälligen, ablösbaren Zins von 1 1/2 fl großer Münze Ravensburger Währung aus seinem Gut in Hintermoos. Das Gut gibt dem Landvogt in Schwaben 5 1/2 Imi Landlos, 1 Böhmisch und 1 Huhn ("hiendle"), in das Siechhaus des Klosters ebenfalls 1 "hiendle gotzgab". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gorius Plockher, hinterm Mos gesessen 
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B 522 I U 970Archivalieneinheit
1531 November 30 (am dornstag nach sant Katharinen tag) 
Thoman Füßinger ("Fiessinger") zum Füßinger vor dem Wald (= Füßinger bei Füglesmühle?) verkauft seinem Bruder Michael für 5 lb d in großer Münze Landswährung einen jährlichen, zu Michaeli fälligen Zins von 5 ß d in derselben Währung aus seinem Gut zu Fiessinger vor dem Wald, das er teils vom Vater geerbt, teils gekauft hat. Es ist belastet mit Zinsen von je 15 ß d für den Sigg ("Syg") zum Luppoltz (=Leupolz), das Kloster Weingarten und die Heiligenpfleger von Karsee. An den Landvogt in Schwaben gehen 4 Imi Hafer Landlos und nach Wolfegg 6 Streichen Hafer Zins. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thoman Füssinger ("Fiessinger") zum Füßinger vor dem Wald (=Füßinger bei Füglesmühle?) 
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B 522 I U 971Archivalieneinheit
1531 Dezember 13 (auf sant Lucyen der hailigen jungckfrowen tag) 
Gerwig [Blarer], Abt, kaiserlicher und königlicher Rat, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans von Sürgenstein für 660 lb d Ravensburger Währung, den Gulden zu 15 Batzen gerechnet, einen ablösbaren jährlichen Ewigzins von 40 Scheffel Vesen und 10 Scheffel Roggen Ravensburger Masses vom Maigerhof (=Maierhof), den zur Zeit der Amtmann des Klosters, Kaspar Schedler innehat. Dazu gehört der Weiher und Zehnte, den das Kloster von der Pfarrei Amtzell einnimmt. Der Zins ist zu Martini fällig und nach Amtzell, Ravensburg oder Wangen zu liefern. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, kaiserlicher und königlicher Rat, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 972Archivalieneinheit
1532 Mai 21 (auf aftermontag nach dem hailigen Pfingsttag) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten bekennen, daß ihnen Ritter Johann Renner zu Allmendingen, kaiserlicher Rat, 15000 fl in Gold geliehen hat, wovon sie dem Ritter Christoph Blarer, kaiserlicher und des Reichs Hauptmann in Regensburg und Kammermeister im Reich, 10000 fl geliehen haben. Die Aussteller verpflichten sich, innerhalb eines halben Jahres eine Schuldverschreibung über die 15000 fl mit einer Verzinsung von 750 fl jährlich mit hinreichender Sicherheit auszustellen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 973Archivalieneinheit
1532 Juni 2 (am andern tag des Brachmonats) 
Jakob Träer und Ehefrau Anna Hafnerin bekennen, daß Hans Jakob Gremlich von Jungingen ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das Kunz Träer zuvor zu Lehen hatte. Sie müssen es in gutem Zustand halten und dürfen Heu, Stroh oder anderes nicht verkaufen. Jährlich leisten sie eine Seefahrt oder zahlen 10 ß d. Zu Martini reichen sie als Hofgült je 5 Scheffel Vesen und Hafer sowie 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Herbsthühner, 1 Henne, 100 Eier. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, fällt das Gut heim. Es muß dann mit dem Dritteil Korns, Heu, Stroh und Mist im Haus und im Feld zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Träer und Ehefrau Anna Hafnerin 
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B 522 I U 974Archivalieneinheit
1532 Oktober 1 (uff zinstag nechst nach sant Michels des hailigen ertzengels tag) 
Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen, verleiht Cristan Sigg ("Sigkh") von Kleintobel als Lehenträger der Brida Sigg, Jakob Brendlins Witwe, und ihrer Kinder von Ringgenweiler ein Lehengut daselbst als Erbzinslehen, solange sie Leibeigene des Klosters ("gotzhüsig") sind. Wenn Brida Sigg und ihre Erben Laurenz Brendli und Katharina Hägin überleben, erhalten sie deren Lehengut zu Lehen. Sie sollen das Gut mit 1 lb d Konstanzer Währung verehrschatzen. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und jährlich als Zins reichen 2 Scheffel Vesen, 12 Streichen Hafer, 5 ß d ringer Münze, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verstoß gegen die Leihebedingungen. Im Fall einer Handänderung oder Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von 3 Monaten mit 1 lb d Konstanzer Währung neu empfangen bzw. verehrschatzt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gebhard [II. Dornsperger], Abt zu Petershausen 
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B 522 I U 975Archivalieneinheit
1532 November 12 (am zeinstag nach sant Martins des hailgen bischoffs tag) 
Hans Frey von Altdorf und Ehefrau Ursula Essichin haben von Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten eine Leibpfründe laut einer besonderen Urkunde gekauft für 435 fl, die sie teils in bar, teils in Gütern bezahlt haben. Sie übergeben mit vorliegender Urkunde ihr Vermögen, behalten sich aber die Nutzung auf Lebenszeit vor. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Frey von Altdorf und Ehefrau Ursula Essichin 
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B 522 I U 976Archivalieneinheit
1531 Dezember 13 (am zinstag nach sant Martins des heyligen bischoffs tag) 
Endres Herpstreut, Bürger zu Altdorf, verkauft Heinrich von Baier (Payern), Prior, und Hans Käm, Ammann des Klosters Weingarten, als Pflegern der Sebastiansbruderschaft im Kloster für 10 lb d einen jährlichen, zu Martini fälligen ablösbaren Zins von 10 ß d Ravensburger Währung. Er verpfändet dafür Hof und Garten in Altdorf an der Brotgasse zwischen den Häusern des Jörg Beutel und Konrad Muffeli dem Bader. Das Pfand ist bereits belastet mit jährlichen Zinsen von 3 ß d an das Kloster, 2 ß d an die Schuhmacherbruderschaft in Altdorf, 1 fl an die Siechen daselbst sowie mit der üblichen Steuer und Wacht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Endres Herpstreut, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 977Archivalieneinheit
1532 November 30 (uf den letzten tag des monats Novembris) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten verkaufen Ritter Hans Renner von Allmendingen für 15000 fl rh in Gold bzw. zu 62 Kreuzern pro Gulden einen jährlichen Ewigzins von 750 fl in derselben Währung. Der Zins ist hälftig am 1. Juni und 1. Dezember nach Ehingen an der Donau zahlbar. Verpfändet werden dafür Güter und Höfe in Ober- und Unterrammingen, Ober- und Unterirsingen, Türkheim, Burgau ("Burgkow"), Derndorf, Kirchdorf, Kirchheim, Muttershofen, Rotenbusch, Perg (=Berg), Engishausen, Steinheim, Westerhart, Hart bei Memmingen, Benningen, Eschach, Laubeck, Seibranz, Steinental, ferner Kirchsatz, Mühle und Güter in Fulgenstadt, Güter in Aichach (=Eichen), Hitzkofen, Marbach, Schwarzenbach sowie die Rechte und Güter des Klosters in Lana ("Lenouw" im Etschland) und sonst in der Grafschaft Tirol. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent des Klosters Weingarten 
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B 522 I U 978Archivalieneinheit
Bologna ("Bononiae"), 1533 Februar 10 (die decimo mensis Februarii) 
Karl V. befiehlt Abt und Konvent zu Weingarten, dem Carolus Mulner, Scholar der Diözese Cambrai, die nächste freiwerdende Pfründe im Kloster zu übertragen. Zu Exekutoren ernennt er den Erzbischof von Mainz, den Archidiakon von Arras und den Dekan der Kollegiatkirche von Kortrijk in der Diözese Tournai. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Karl V. 
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B 522 I U 979Archivalieneinheit
1533 Februar 17 (auf möntag nach sant Valentins tag) 
Hans Rumler genannt Lublin und Ehefrau Apollonia Lußmann ("Lussmennin") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut genannt der Storenberg (=Stahrenberg) in der Pfarrei Amtzell verliehen hat, das zuvor Michel Lußmann, Apollonias Vater, innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("beerend") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 Scheffel Hafer sowie 15 ß d in das Kloster und 15 ß d dem Zehender in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rumler genannt Lublin und Ehefrau Apollonia Lußmann ("Lussmennin") 
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B 522 I U 980Archivalieneinheit
1533 März 25 (am zeinstag nach dem sonntag Letare) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, verleiht Jakob Lochenmayer und Ehefrau Agata Üler ("Ylerin") sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter ein Gütlein in Berg auf Lebenszeit. Zu dem Gütlein gehören in jedem Esch 4 Juchart Acker sowie 3 1/2 Mannsmahd Wiesen, ein Baumgarten und Brennholz aus dem großen Hof. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("berend") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 1 Scheffel Vesen und Hafer, 1 Streichen Vogtkernen, 10 ß d, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gütlein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat 
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B 522 I U 981Archivalieneinheit
1533 Juni 6 (am freitag nach dem hailigen Pfingstag) 
Ludwig Funck, Bürger zu Mindelheim, bekennt, daß er beim Kaiser eine Laienpfründe erlangt hat, die dieser kraft des Rechts der Ersten Bitte ("preces primarias") bei Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten geltend gemacht hat. Der Aussteller wollte nicht im Kloster wohnen und hat deshalb um Zahlung einer bestimmten Summe gebeten, was das Kloster unter Berufung auf alte Gewohnheit abgelehnt hat. Die Sache wird nun dahin verglichen, daß der Aussteller Rat, Diener und Amtmann des Klosters wird. Er wird das Klosteramt in der "Ostergegne" verwalten. Als Entgelt dafür und als Entschädigung für den Verzicht auf die kaiserliche Leibpfründe erhält er jährlich zu Johann Evangelist auf Lebenszeit 20 fl Münz Landswährung zu 15 Batzen für den Gulden. Er bekommt das Geld auch im Krankheitsfall und wenn ihn der Abt nicht länger als Amtmann haben will. 
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Aussteller: Ludwig Funck, Bürger zu Mindelheim 
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B 522 I U 982Archivalieneinheit
1533 Juni 16 (monntags nach corporis Christi) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans Schultheiß zu Ravensburg für 2000 fl Ravensburger Währung in Gold, den Gulden zu 61 Kreuzern gerechnet, einen jährlichen, Mitte Mai in Ravensburg fälligen ablösbaren Ewigzins von 100 fl in derselben Währung. Das erlöste Geld wurde den Erben des +Hans Metezelt, Stadtschreiber von Überlingen, als Ablösung gegeben. Die Aussteller verpfänden zur Sicherheit Güter in Hagnau sowie die Weingärten in Immenstaad und Haltnau. Das Pfand ist bereits belastet mit einem Zinsen von 40 fl bzw. 800 fl Kapital zugunsten des Hans von Croaria und 80 fl bzw. 1600 fl zugunsten des Bartholomäus Blarer. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 983Archivalieneinheit
1533 Juni 17 (am zinstag nach sandt Veits des hailigen martirers tag) 
Hans Bernhardt von Amtzell und Ehefrau Barbara Edline von Schlier bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit die Mühle zu Schlier genannt Obermühle verliehen hat, auf der Jörg Multer aus Gnade zu Lehen saß. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und nichts davon entfremden. Die zugehörenden Wälder dürfen sie nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen, aber nichts veräußern. Weder Eichen noch andere fruchttragende ("perendt") Bäume dürfen gefällt werden. Jährlich zu Martini entrichten sie als Zins und Hubgeld 6 lb d Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt die Mühle dem Kloster heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Den Ausstellern ist aber das Mühlrecht, d.h. das "schlissent" Geschirr vorbehalten. Dritteil, Heu- und Strohrichte muß dagegen zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Bernhardt von Amtzell und Ehefrau Barbara Edline von Schlier 
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B 522 I U 984Archivalieneinheit
1533 Oktober 16 (die vero decima sexta mensis Octobris) 
Notar Johannes Kramer Institoris, aus der Stadt ("ex opido") Sulgen (=Saulgau) gebürtig, verwitweter Kleriker, beurkundet im Kloster Weingarten: Abt Gerwig [Blarer] hat den Priester Johannes Zembrot als Pfarrer für die Kirche in Berg präsentiert. Dieser leistet einen körperlichen Eid, daß er die Pfarrei persönlich versehen und nicht mehr verlangen wird, als ihm der Abt gibt. Er wird den Pfarrdienst erfüllen, die Rechte und Besitzungen der Pfarrei verteidigen und das Amt nur mit Zustimmung des Abts aufgeben. 
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Aussteller: Notar Johannes Institoris, aus der Stadt ("ex opido") Sulgen gebürtig, verwitweter Kleriker 
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B 522 I U 985Archivalieneinheit
1533 Dezember 22 (möntags nach sant Thomas des hailigen zwolfboten tag) 
Simon Sterck zum Edenhaus und Ehefrau Ursula Frickerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut in Edenhaus verliehen hat, das der Aussteller zuvor erblehensweise innehatte. Die Frau durfte der Aussteller auf Fürbitte von Bürgermeister und Rat zu Wangen mit Bewilligung des Abts ehelichen. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("berendt") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 3 Scheffel Hafer für den Zehend[er], in die Pfisterei des Abts 1 lb d Zins, 2 Fasnachthennen, 6 Herbsthühner, 100 Eier, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Weitere Bestimmungen über die Nachfolge in das Gut für die Witwe im Fall des Versterbens des Ausstellers. Wenn sie sich nicht wieder verheiratet, kann sie weiter auf dem Gut wohnen und eine Kuh halten. Laut Rückvermerk kann sie auch je 2 Imi Hanf- und Leinsaat aussäen, muß den Samen aber selbst bezahlen. 
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Aussteller: Simon Sterck zum Edenhaus und Ehefrau Ursula Frickerin 
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B 522 I U 986Archivalieneinheit
1534 März 11 (an mitwochen vor dem suntag Letare mitvasten) 
Gebrüder Hans und Jörg die Stainhuser zum Funkenhaus verkaufen ihrem Schwager ("Schwestermann") Hans Müller zum Gieratz für 37 lb d Wangener Währung zwei Teile an Hof und Gut zum Gieratz, die sie von ihrem Vater Rudolf Stainhuser gekauft und bisher genutzt haben. Aus dem Hof gehen an Peter Weber zu der Buchen 3 lb 5 ß d und an den Heiligen zum Leupolz 1 Viertel Hafer. Von diesen Zinsen zahlt der genannte Hans Miller die Hälfte. 
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Aussteller: Gebrüder Hans und Jörg die Stainhuser zum Funkenhaus 
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B 522 I U 987Archivalieneinheit
1534 März 17 (auf zeinstags nach dem sontag Letare mitvasten) 
Hans Rötenhausler und Ehefrau Anna Höherin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zu Eckenreitin (=Eggenreute) verliehen hat, das zuvor +Hans Stainhauser innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("beerendt") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 10 Scheffel Hafer und 2 1/2 Scheffel Hafer für den Zehnten, 12 Streichen Vogthafer nach Waldburg, 3 lb d, 4 Herbsthühner, 1 Huhn in das Kammeramt, 1 Fasnachthenne, 80 Eier, alles in Ravensburger Währung und Maß. Die rückständigen Zinsen werden den Ausstellern erlassen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rotenhausler und Ehefrau Anna Höherin 
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B 522 I U 988Archivalieneinheit
1534 März 24 (auf zeinstag vor Unser Frowen verkindung) 
Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, verleiht Adam Schmid, dessen künftiger Ehefrau und nach ihrem Tod dem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit die Hälfte des Guts zum Zellerberg. Die Hälfte hatte früher der Vater des Ausstellers, Hans Schmid, die andere Hälfte hat der Bruder Kaspar. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("beerend") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 9 1/2 Scheffel Hafer, 1 fl Zins, 1 Fasnachthuhn, 6 Herbsthühner, 100 Eier, alles in Ravensburger Währung und Maß. Adam und Kaspar müssen die rückständigen, vom Vater herrührenden Schulden abtragen, im einzelnen 42 Scheffel Hafer, 63 fl und 13 ß d für geliehenen Hafer sowie ausstehende Hühner und Eier. Jeder der beiden muß jährlich 4 Scheffel Hafer und 4 fl tilgen. Das Lehen fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat 
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B 522 I U 989Archivalieneinheit
1534 März 30 (an monntag nach dem heiligen Palmtag) 
Hans Vischer zu Krummensbach in der Wolpertswender Pfarrei verkauft Gerwig [Blarer], Abt, sowie dem Konvent zu Weingarten für 14 lb d großer Münze Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Georgii fälligen Zins von 14 ß d derselben Währung aus seinem Haus mit Zubehör ("ist ein fryer espan") an der Landstraße. Auf diesem liegt ein Bodenzins der Landvogtei Schwaben von 3 ß d jährlich. 
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Aussteller: Hans Vischer zu Krummensbach in der Wolpertswender Pfarrei 
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B 522 I U 990Archivalieneinheit
1534 März 31 (auf zeinstags nach dem hailigen Palmtag) 
Konrad Hanser bekennt für sich und seine künftige Ehefrau, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, kaiserlicher und königlicher Rat, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut auf der Halden verliehen hat, das zuvor Michel Hanser, Vater des Ausstellers, hatte. Das zu dem Gut gehörende Weiherlein soll Kaspar Schedler wegen des von diesem erlittenen Schaden zur Nutzung für vier Jahre überlassen werden. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende ("beerendt") Bäume abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 6 Scheffel Hafer für Zins und Zehnt, 5 lb h Zins, 8 Herbsthühner, 3 Fasnachthennen, 200 Eier, nach Waldburg 3 Scheffel Vogthafer und 2 Hühner, ferner 5 ß d als Steuer, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Konrad Hanser 
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B 522 I U 991Archivalieneinheit
1534 April 27 (monntags nach dem sonntag Jubilate) 
Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Hans von Nidegg (Neideck) zu Ellhofen für 1000 fl, den Gulden zu 61 Kreuzer gerechnet, in großer Münze Ravensburger Währung einen jährlichen, zu Philipp und Jakobi (1. Mai) fälligen ablösbaren Zins von 50 fl derselben Währung, wofür die Weiler Oppeltshofen und Albertshofen sowie die Höfe Burach und Lochen verpfändet werden. 
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Aussteller: Gerwig [Blarer], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 992Archivalieneinheit
1534 Mai 12 (zinstags vor Christi Unsers lieben Hern auffarttag) 
Konrad Boner zu Hausreute und Hans Huter zum Spehler vereinbaren einen nachbarlichen Tausch. Boner übergibt Huter seine Viehweide in Hausreute, deren Anrainer Huter und Jos Rot von Bregenz sind. Dazu kommt seine Gerechtigkeit der Landstraße, die an der Viehweide von Fliehlen (=Flühlen) und dem Hof herabgeht, ferner die Gerechtigkeit eines Fußwegs, die neben der Landstraße in Boners Gut herab geht. Boner muß dem Huter helfen, die Viehweide gegen die Landstraße zu verzäunen und einzufrieden. Den Zaun gegen die Viehweide des Jos Rot muß Boner wie von altersher allein machen. Degegen gibt Huter dem Boner einen Teil seiner Viehweide im Loh. Die Weide wird in der Töllin oben von Felsen begrenzt, unten auch von Boners Weide. 
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Aussteller: Konrad Boner zu Hausreute 
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B 522 I U 993Archivalieneinheit
1534 Juni 8 (an montag nach Unsers Herrn fronleichnams tag) 
Hans Sutzlin, Müller zu Altdorf, verkauft Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, für 10 lb d einen jährlichen, zu Martini fälligen ablösbaren Zins von 10 ß d aus seinen Gütern, sei es Hausrat, Bargeld oder Kleinode. Als Bürgen stellt er Martin Reiner, Bürger zu Altdorf, mit dessen 2 Tagwerk Ländern in der unteren Bleiche ob Langenlachen, die zwischen den Ländern von Hans Troll und Katharina Multer liegen. Der Kaufpreis wurde nicht in bar bezahlt, weil der Aussteller dem Abt das Geld schuldig war. 
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Aussteller: Hans Sutzlin der Müller zu Altdorf 
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B 522 I U 994Archivalieneinheit
1534 Juli 28 (uff zinstag nach sant Jacobs tag) 
Hans Trayer und Ehefrau Anna Hasenweilerin bekennen, daß Hans Jakob Gremlich von Jungingen ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit die Mühle und Mühlsteine im Dorf und Etter zu Hasenweiler verliehen hat. Die Mühlsteine werden zur Zeit in den vier Mühlen auf 30 fl geschätzt. Der Beliehene hat das alles von Martin Haffners Erben gekauft. Zur Mühle gehören zwei Weiherlein. Die Beliehenen müssen die Mühle in gutem Zustand halten und dürfen nichts veräußern. Sie leisten Dienste wie andere in Hasenweiler und geben jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 11 lb 4 ß d Ravensburger Währung, 1 Fasnachthenne, 6 Hühner, 100 Eier. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt die Mühle heim, ebenso, wenn die Beliehenen Heu, Stroh, Mist und anderes weggeben, was dem Gut schädlich wäre. Beim Heimfall entscheiden ehrbare Leute, ob die Mühlsteine besser oder schlechter sind als bei Übergabe, entsprechend wird dann der Mehr- oder Minderwert in Geld ausgeglichen. 
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Aussteller: Hans Trayer und Ehefrau Anna Hasenweilerin 
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B 522 I U 995Archivalieneinheit
1534 August 31 (montags den letsten tag Augusti) 
Georg Bögker auf dem B[erg] und Ehefrau Anna Jölerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut auf dem Berg (=Karsee-Berg) verliehen hat, das zuvor der Vater des Ausstellers, Oswald Bögker innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("berendbäm") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 5 ß d, ferner zur Kaplanei des Altars Unserer lieben Frau in der St. Leonhards-Kapelle, die jetzt Felix Grebel besitzt, 3 Scheffel Hafer, 1 lb h, 3 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Währung und Maß. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Georg Bögker auf dem B[erg] und Ehefrau Anna Jölerin 
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B 522 I U 996Archivalieneinheit
1534 August 31 (montags den letsten tag Augusti) 
Simon ("Syman") Wisenhofer zum Binninger ("Byninger") bekennt für sich und seine künftige Ehefrau, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut zum Binninger verliehen haben, das zuvor Jakob Wisenhofer innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und keine Eichen fällen oder andere fruchttragende Bäume ("berendbäm") abhauen. Der Wald darf nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 10 Scheffel Vesen und Hafer sowie 4 lb 16 ß d Geld in Ravensburger Maß bzw. Währung, 6 Hühner, 200 Eier, 1 Fasnachthenne und 3 Rösser für Fuhrdienste ("lait"). Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Simon ("Syman") Wisenhofer zum Binninger ("Byninger") 
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