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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 749Archivalieneinheit
1510 Januar 4 (uff frytag vor der hailigen Dryer Konig tag) 
Bartholomäus Kern zu Wolfertsreute ("Wolfatzrütin") bekennt, daß sein Vater Cristan Hof und Gut in Wolfertsreute eine Zeit lang als Lehen innehatte. Als er seinen Stand verbessert hatte, hat er ihm die Hälfte übergeben. Den andern Teil hat der Bruder des Ausstellers, Hans Kern, inne. Da sie sich nicht vertrugen, haben sie sich geeinigt, daß der Aussteller auf seinen Anteil gegen eine Abfindung von 41 fl rh verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bartholomäus Kern zu Wolfertsreute ("Wolfatzrütin") 
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B 522 I U 750Archivalieneinheit
1510 Januar 14 (an mentag nach sant Hylarius tag) 
Ulrich Brendlin genannt Kübler von Ringgenweiler gestattet mit Zustimmung des Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant zu Konstanz, sowie des Klas im Stainhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen seinem Sohn Lenz Brendlin, in eine Baind ("bünd") auf dem Lehengut zu Ringgenweiler, das dem Aussteller vom Kloster verliehen worden ist, ein Haus zu bauen. Der Sohn muß dem Kloster von dem Haus und der Hofstatt eine Fasnachthenne geben, auch dem Aussteller als Meier 1 ß d auf Martini Bodenzins zahlen. Haus und Hofstatt sollen aber auf ewige Zeiten von dem Lehengut nicht getrennt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich Brendlin genannt Kübler von Ringgenweiler 
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B 522 I U 751Archivalieneinheit
1510 Januar 14 (an mentag nach sant Hylarius tag) 
Lenz Brendlin genannt Kübler von Ringgenweiler bekennt, daß ihm sein Vater Ulrich Brendlin mit Zustimmung des Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant zu Konstanz, Klas im Stainhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen erlaubt hat, in eine Baind ("bünd") des Lehenguts ein Haus zu bauen. Der Aussteller muß dem Kloster für Haus und Hofreite jährlich an der Fasnacht eine Fasnachthenne geben und seinem Vater als Meier zu Martini 1 ß d Bodenzins zahlen. Haus und Hofreite sollen niemals vom Lehengut getrennt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Lenz Brendlin genannt Kübler von Ringgenweiler 
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B 522 I U 752Archivalieneinheit
1510 Januar 18 (an frytag nach sant Hylarien tag) 
Cristan Mor von Blitzenreute bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sowie ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gut in Blitzenreute verliehen hat, das der Vater des Ausstellers, +Peter Mor innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nicht fällen, auch Holz nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz schlagen, nicht jedoch verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld 10 ß d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer, von Schinerlings Wiese 30 ß d, alles in Ravensburger Maß und Währung, ferner 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, 25 Eier. Das Gut fällt heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Cristan Mor von Blitzenreute 
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B 522 I U 753Archivalieneinheit
1510 Februar 5 (am montag des fünften tag monats Hornung zu latin Februarius genant) 
Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf, beurkundet eine Protestation. In der größeren Ratsstube von Altdorf ist unter Vorsitz des Hans Ballof, Verweser des Ammannamts, das "landvogtgericht" versammelt. Johannes Thunawer ("Tonower"), Landschreiber der Landvogtei Schwaben, klagt namens des Landvogts Jakob von Landau gegen mehrere Knechte des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, wegen verschiedener im Kloster begangener Frevel und "unfur". Vor Gericht erscheinen Peter von Hof und Cristan Lantz, Amtleute des Klosters, die um einen Fürsprecher bitten, was ihnen aber verweigert wird. Sie protestieren dagegen, weil kraft kaiserlicher Privilegien in Strafsachen des niederen Gerichts, die innerhalb des Klosters begangen werden, ausschließlich der Abt zuständig ist. 
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Aussteller: Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf 
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B 522 I U 754Archivalieneinheit
1510 Februar 21 (an dornstag vor dem sontag Reminiscere in der vasten) 
Apollonia Mairin, Witwe Peter Mairs in Ringgenweiler, bekennt, daß ihr von Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klas im Stainhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen, hier als Lehenherren und Kollatoren der Pfarrkirche zu Ringgenweiler in Gegenwart des Melcher Humel, Vikar, Lienhard und Ulrich Hörman zu Bettenweiler und Ringgenweiler als Heiligenpfleger der genannten Pfarrkirche auf Lebenszeit das Gütlein in Ringgenweiler verliehen wurde, das sie mit ihrem verstorbenen Ehemann bisher besaß. Sie wird es in gutem Zustand halten und nichts entfremden. An Martini reicht sie den Heiligenpflegern als Hubgült je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Heugeld in Ravensburger Maß und Währung. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Die Beliehene läßt dann die Hofrichte zurück. Bastion Mair von Ringgenweiler, Sohn der Ausstellerin sowie ihr Vogt und Trager, stimmt dem Geschäft zu. 
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Aussteller: Apollonia Mairin, Witwe Peter Mairs in Ringgenweiler 
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B 522 I U 755Archivalieneinheit
1510 März 7 (dornstags vor dem sonntag Letare) 
Hans Martin und Ehefrau Ursula Kolroßin bekennen, daß ihnen Hans Jakob Gremlich von Hasenweiler auf Lebenszeit als Zinslehen Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das vorher Hans Hermann bewirtschaftet hat. Die Beliehenen werden das Gut persönlich bewirtschaften und in rechten "zytbuwen" halten. Zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie als Zins und Hubgeld je 4 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 3 lb h in Ravensburger Maß und Währung, 100 Eier, 6 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Sie leisten ferner eine Seefahrt oder zahlen dafür 10 ß d nach Wahl des Verleihers. Sie verrichten auch andere Dienste wie die übrigen Meier im Umkreis von einer Meile um Hasenweiler. Das Gut fällt bei Verletzung der Leihebedingungen heim. Es muß dann mit Mist, Stroh und Heu zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Martin und Ehefrau Ursula Kolroßin 
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B 522 I U 756Archivalieneinheit
1510 März 25 (am nechsten montag nach dem hailigen Palm tag) 
Jörg Fryhart bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gnadenhalber ein Patrimonium auf dem Abtstisch verschrieben hat, wie ihn die Kapläne und Amtleute des Klosters in der oberen Stube zu Hof haben, damit der Aussteller die priesterliche Würde empfangen kann. Da er nun anderweitig versorgt ist, verzichtet er auf das Patrimonium. Als Bürgen stellt er Gorius Gebhart ("Gäbhart") zu Fronhofen sowie Lena und Anna Gäbhartin zu Süssen (=Sießen), deren Vögte Gorius Ägler, Ammann in Esenhausen, und Jakob Bibernuß zu Süssen zustimmen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Fryhart 
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B 522 I U 757Archivalieneinheit
1510 März 27 (uff mittwoch vor dem hailgen tag zu Ostren) 
Michel Strölin von Unterwaldhausen bekennt, daß ihm Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klaus im Stainhaus und Johann Labhart, Bürger und des Rats daselbst, als Regenten des Klosters Petershausen ein Lehengut in Ebenweiler kraft eines inserierten Lehenbriefs vom selben Datum zu rechtem Erblehen verliehen haben. Zu dem Gut gehören 3 Mannmahd Wieswachs in zwei Teilen, angrenzend an die Frauen von Baindt und den Weinenderfurt, den zuvor Rümigius Müller von Ebenweiler innehatte. Die Verleihung erfolgt zu einem jährlichen Bodenzins von 1 lb d Konstanzer Währung, fällig zu Michaeli. Unwetter, "landsbresten" und sonstige höhere Gewalt befreien nicht von der Leistung. Der Aussteller muß die Pflichten eines Lehenmanns erfüllen, worauf er Lehenpflicht geleistet hat. Er muß das Gut in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, darf auch nichts entfremden. Bei Handänderungen, sei es durch Verkauf, Erbfall oder Wahl eines neuen Prälaten, muß das Gut innerhalb von drei Monaten mit 5 ß d Ehrschatz neu empfangen werden. Im Fall des Verkaufs muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe gilt für Gotteshausleute. Wenn auch diese nicht kaufen wollen, kommen andere zum Zug, aber nicht Klöster, Spitäler und sonstige tote Hände. 
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Aussteller: Michel Strölin von Unterwaldhausen 
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B 522 I U 758Archivalieneinheit
Altshausen, 1510 April 2 (die secundo mensis Apprilis) 
Christian Baumhauer, Dr. iur. utr., apostolischer Protonotar und päpstlicher Kommissar für die Kirchenprovinzen Mainz, Köln und Trier sowie die Diözesen Bamberg und Meißen gibt bekannt, daß der Papst einen Ablaß für diejenigen gewährt hat, die den Kreuzzug gegen die häretischen Rutenen und Tartaren unterstützen. Der Aussteller erteilt diesen mit näherer Maßgabe dem Johannes Kern, seiner Ehefrau Katharina und dem Sohn Vitus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christian Baumhauer, Dr. iur. utr., apostolischer Protonotar 
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B 522 I U 759Archivalieneinheit
1510 April 3 (uff mittwochen nach dem hailgen Osterntag) 
Jakob Dingler von Ellwangen bekennt für sich und Ehefrau Walburga Schuchmacherin, daß sie auf Lebenszeit von Mutter und Schwestern der Klause bei St. Michael in Ravensburg das Söldhäuslein samt dem Baindlin und Krautgärtlein zu Ellwangen empfangen haben. Das Anwesen hatte zuvor Heinrich Schuchmacher inne. Die Empfänger müssen es in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts veräußern oder entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini 1 lb 17 1/2 ß d Ravensburger Währung. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Anwesen an die Klause zurück. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Dingler von Ellwangen 
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B 522 I U 760Archivalieneinheit
Kloster Weingarten, 1510 April 24 (vicesimaquarta mensis Aprilis) 
Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, präsentiert Hugo [von Hohenlandenberg], Bischof zu Konstanz, bzw. dessen Generalvikar den Laurentius Nidinger auf die Kaplanei des St. Blasius-Altars im Spital ("in hospitali pauperum infirmorum") von Ravensburg. Die Pfründe wurde frei durch Resignation des bisherigen Inhabers Ulrich Falkensteiner ("Valckenstainer"). 
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Aussteller: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 761Archivalieneinheit
1510 Mai 18 (die decima octava mensis May) 
Nikolaus Bregel von Memmingen beurkundet Urteil des Konstanzer Offizials in Prozeß des Hartmann [von Burgau], Abt, und Konvent zu Weingarten gegen Lenz Büchelin von Fronhofen. Das Kloster hatte Büchelin verklagt, weil er die geschuldeten Abgaben von seinem Gut nicht entrichtet und Teile davon entfremdet hatte. 1492 hatten er und seine Ehefrau Apollonia Sörgin ein Gut in Fronhofen erhalten, von dem jährlich zu Martini je 10 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb 18 ß d Ravensburger Währung, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 100 Eier zu entrichten waren. Es waren Rückstände aufgelaufen unter anderem von 65 Scheffel 2 Strichen Vesen und 32 Scheffel Hafer, außerdem schuldete der Beklagte dem Kloster 26 Scheffel Vesen aus einem Darlehen. Das Kloster klagte deshalb auf Heimfall des Guts. Der Offizial verurteilt den Beklagten zur Begleichung der im einzelnen bezifferten Rückstände und erklärt das Gut für heimgefallen. Der Prokurator des Verurteilten appelliert an Papst Julius II. und verlangt die Aposteln. 
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Aussteller: Nikolaus Bregel von Memmingen, Schreiber und geschworener Kollateralnotar in Konstanz 
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B 522 I U 762Archivalieneinheit
1510 Juni 15 (an sant Veydts tag) 
Hans Ellgas zu Weiler bekennt, daß er vor Jahren Elsa Zächin sowie ihren Kindern Hans, Urban und Cristina mit Zustimmung ihres Vogts Hans Kunppels ihren Acker genannt der Aufgeend Acker in Bremenried sowie den Smalenacker ohne Zins samt dem darauf wachsenden Heu und Korn, auch mit dem Recht, dort ein Stück Vieh ("haubt") auf die Weide zu treiben ("außschlahen") mit 19 lb d vorbehaltlich der Wiederlosung verpfändet hat laut eines besiegelten Versatzungsbriefs. Der Aussteller verkauft die Versatzung Konrad Humel, Wirt zu Weiler, für 19 lb d Landswährung, deren Empfang er quittiert, unter Ausfolgung des Versatzungsbriefs. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ellgas zu Weiler 
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B 522 I U 763Archivalieneinheit
1510 Juli 2 (an zinstag vor sant Ulrichs tag) 
Johannes Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klaus im Steinhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats in Konstanz, als Regenten des Klosters Petershausen verleihen Ulrich Brendlin genannt Kübler zu Ringgenweiler das Widemgut des Klosters in Ringgenweiler, das er auch bisher schon einige Jahre besessen hat. Die Parteien haben sich über einen neuen Pachtvertrag ("bestand") geeinigt und den alten aufgehoben. Der Empfänger soll Hof und Gut in gutem Zustand halten und nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini gibt er als Zins 4 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer sowie 10 ß d Heugeld in Ravensburger Maß und Währung sowie 1 Fasnachthenne. Das Korn ist nach Ravensburg in den Kasten des Klosters zu liefern. Nach Brendlins Tod wird der Hof geteilt. Eine Hälfte bekommt der Sohn Jakob und dessen Frau, sofern sie Leibeigene des Klosters ist. Die andere Hälfte soll dem Sohn Lenz sowie dessen Ehefrau Kathrina Hagin und ihrem Sohn Christoph auf Lebenszeit geliehen werden. Gemeinschaftlich bleiben die Ofenküche, der Brunnen und die Rosse. Auch die Söhne müssen den Hof in gutem Zustand halten und die Abgaben hälftig entrichten. Lenz Brendlin gibt zusätzlich zu seiner Hälfte 10 ß d mehr Zins und zahlt 10 fl rh Ehrschatz. Jakob Brendlin zahlt dagegen keinen Ehrschatz. Wenn Lenz Brendlin stirbt, fällt alles an Jakob, damit das Gut wieder zusammenkommt. Die Frau und das Kind des Lenz behalten das von diesem gebaute Haus mit der Hofreite, das ihnen als Erblehen verliehen wurde. Weitere Bestimmungen über die Besitzfolge bei Todesfällen und Verwirkung des Guts. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, u.a. 
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B 522 I U 764Archivalieneinheit
1510 Juli 2 (an zinstag vor sant Ulrichs tag) 
Ulrich Brendlin genannt Kübler zu Ringgenweiler bekennt, daß ihm Johannes Bletz von Rotenstein, Domdechant in Konstanz, Klas im Steinhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats in Konstanz, als Regenten des Klosters Petershausen das Widemgut des Klosters in Ringgenweiler verliehen haben, das er auch bisher schon einige Jahre besessen hat. Die Parteien haben sich über einen neuen Pachtvertrag ("bestand") geeinigt und den alten aufgehoben (Inhalt im übrigen wie vorige Urkunde). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich Brendlin genannt Kübler zu Ringgenweiler 
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B 522 I U 765Archivalieneinheit
1510 August 28 (am achtundzwaintzigisten tag des monats Augusti) 
Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf, beurkundet eine im Rathaus von Altdorf vorgenommene Protestation. Vor ihm sind erschienen Prior Jörg Vetter sowie Peter von Hof und jung Hans Schiegg, Schreiber und Amtleute zu Weingarten. Im Namen des Abts Hartmann [von Burgau] protestiert Peter von Hof dagegen, daß der Landvogt [von Schwaben] den Junker Jörg Löw zum Ammann von Altdorf eingesetzt hat, obwohl der nicht Leibeigener des Klosters ist. Die Besetzung des Ammannamts steht aber dem Abt zu, auch sind bisher immer Leibeigene des Klosters in dieses Amt eingesetzt worden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Schulmeister und Gerichtsschreiber in Altdorf 
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B 522 I U 766Archivalieneinheit
1510 November 22 (an frytag vor sant Kathrinen tag) 
Jörg Atzenhofer und Ehefrau Apollonia Kinigin von Wippenreute bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit eine Hofstatt verliehen hat, auf der sie ein neues Haus bauen sollen. Dazu wird ihnen 1 Juchert Acker verliehen vom Gut in Wippenreute, das bisher +Kaspar Atzenhofer und Ehefrau Christina Hainin innehatten. Sie müssen Haus und Acker in gutem Zustand halten, dürfen das Anwesen "niendert" schlaizen oder etwas daraus entfremden. Aus dem zum Gut gehörenden Wald dürfen sie nur mit Genehmigung der Amtleute Holz holen, auch sollen sie Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich gegen sie an Martini als Zins und Hubgeld 10 ß d sowie je 4 Strichen Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes. Das Anwesen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen sowie bei Eingehen einer Ungenossamenehe, Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Atzenhofer und Ehefrau Apollonia Kinigin von Wippenreute 
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B 522 I U 767Archivalieneinheit
1510 Dezember 16 (am möntag vor sant Thomas des hailigen zwölfpotten tag) 
Klaus Bürster, "uff dem Berg" gesessen, stiftet einen Jahrtag zum Heil seiner Seele und der seiner Frau Lucie, seiner Eltern Jos und Agten Bürster sowie der Schwiegereltern Hans Lantz und Anna Forstenheuser ("Vorstenheuslerin"). Der Jahrtag soll am Tag des Hl. Theodor in der Pfarrkirche St. Margarethe zu Bergatreute gefeiert werden und ist zu besorgen von deren Pflegern Niklaus Seltenrich, Pfarrer, und Hans Gürtel. Die Pfleger erhalten jährlich einen Zins von 3 lb h Landswährung aus dem Gut des Ausstellers auf dem Berg. Das Gut ist mit folgenden Abgaben belastet: 1 lb h für die Herrschaft Waldburg, 3 Strichen Hafer für die Herrschaft Wolfegg, dem Landvogt von Schwaben 11 ß h und 3 1/2 Imi Roggen. Der Jahrtag besteht aus je zwei gesungenen und gesprochenen Ämtern bzw. Messen, Vigil und Placebo "ob dem grab". 1 ß d bekommt der Pfarrer, 14 ß d der Heiligenpfleger, davon 4 ß h für "zu opfer und mes gen". Er soll 1 Maß Wein und 2 Brote auf den Altar stellen. Der Mesner bekommt 18 d für "zu opfer und mes gen". Der Rest verbleibt dem Heiligen. Wird der Jahrtag nicht gehalten, wird auch kein Zins gezahlt. Der Aussteller behält sich vor, den Jahrtag zu Lebzeiten selbst halten zu lassen, in welchem Fall er gleichermaßen keinen Zins zahlt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Bürster, "uff dem Berg" gesessen 
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B 522 I U 768Archivalieneinheit
1511 Februar 10 (an monntag nach sant Agten tag) 
Martin Geng von Esenhausen bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm die Taverne ("daffern") des Klosters in Esenhausen verliehen hatte. Durch Unwesen und Ungehorsam hatte der Aussteller die Wirtschaft verwirkt, doch hat ihm der Abt auf Fürbitte frommer Leute gestattet, sie bis auf Widerruf weiter zu betreiben. Er muß den Zins laut Urbarbuch und Rodel des Klosters zahlen, die Taverne in Ordnung halten und künftig kein Unwesen treiben. Bei Nichterfüllung verwirkt er die Wirtschaft. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Geng von Esenhausen 
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B 522 I U 769Archivalieneinheit
1511 Februar 17 (an monntag nach sant Valentins tag) 
Valentin Lugberger von Beckenweiler und Ehefrau Barbara Atzenhoferin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit Häuslein und Gärtlein in Beckenweiler verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Anwesen in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Jährlich zu Martini zahlen sie als Zins 10 ß d Ravensburger Währung. Das Anwesen fällt heim, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder flüchtig und ungehorsam werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Valentin Lugberger von Beckenweiler und Ehefrau Barbara Atzenhoferin 
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B 522 I U 770Archivalieneinheit
1511 März 24 (an monntag nach Oculi) 
Hans Clainer von Zogenweiler, Hans Ailinger, Kaspar Iselin ("Yselin") von Hergottsweiler, Jörg Grubel von Fronhofen und Mathis Ailinger von Blumenschwiler (=Blümetsweiler) haben für Michel Springer von Zogenweiler bei Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gebürgt. Auf ihre Bitte hin hat der Abt Hof und Gut in Reute bei Fronhofen, auf dem früher Ulrich Buwhofer lehensweise saß, dem Springer auf Widerruf verliehen. Er entrichtet jährlich an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Den Hof wird er in gutem Zustand halten und schadhafte Bauten wieder reparieren. Im Fall des Widerrufs wird er ihn mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Wenn Springer seine Pflichten nicht erfüllt, kann sich der Abt an die Bürgen halten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Clainer von Zogenweiler u.a. 
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B 522 I U 771Archivalieneinheit
Zwischen 1511 April 2 und 1511 April 12 (mitwoch nach Letare nächst verschinen) 
Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Landgerichtsschreiber und Schulmeister in Altdorf, beurkundet Protestation und Appellation in Sachen Konrad Nabholz von Dietmannsberg gegen Jörg Funckenhuser im Streit über die Pflicht zu gemeinschaftlicher Unterhaltung eines Hags. Nabholz war in erster Instanz vom Gericht Schmalegg und in zweiter von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg verurteilt worden. Da er Leibeigener des Klosters Weingarten ist, hat in Ravensburg Cristan Lantz, Schreiber des Klosters, am 2. April (Mittwoch nach Lätare) während eines Gerichtstermins Unzuständigkeit eingewandt und gegen das Verfahren protestiert. Da diese Einwendungen nicht beachtet wurden, wird Appellation an Maximilian I. bzw. dessen Kammergericht eingelegt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Ludwig Riepp genannt Grave, Landgerichtsschreiber und Schulmeister in Altdorf 
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B 522 I U 772Archivalieneinheit
1511 September 11 (uff dornstag vor des hailigen Crütztag zu herpst) 
Peter Wißhopt von Untermeckenbeuren bekennt, daß Jos Neukomm ("Nükom"), Propst zu Hofen, ihm mit Zustimmung des Grafen Ulrich von Montfort, Herrn zu Tettnang, ein halbes Mannmahd Wieswachs in Untermeckenbeuren als Erblehen verliehen hat. Die Wiese liegt in Wältzismüli, angrenzend an den Aussteller und Klas Striettachers Erben. Als Zins und Vogtrecht sind jährlich zu Martini je 6 d nach Hofen bzw. Tettnang zu zahlen. Wenn die Wiese verkauft wird, muß sie zuerst dem Propst angeboten werden, der sie um 10 ß d billiger kaufen kann als andere. Falls er nicht kaufen will, muß an Leute aus der Herrschaft Tettnang verkauft werden. Bei Handänderungen müssen 2 fl rh Ehrschatz bezahlt werden. 
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Aussteller: Peter Wißhopt von Unterankenreute 
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B 522 I U 773Archivalieneinheit
1511 Oktober 2 (am nechsten dornstag nach sant Michels deß hailigen ertzengels tag) 
Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Dorothea Ringlin ("Ringklin"), Witwe des Klemens Ankenreute, für 1000 fl rh einen jährlichen ablösbaren Ewigzins von 50 fl rh unter Verpfändung des Dorfs Blönried. Der Vogt der Käuferin Hans Gäldrich, Bürgermeister zu Ravensburg, stimmt dem Geschäft zu, desgleichen ihr Sohn Konrad Ankenreute, Bürger und des Rats zu Ravensburg. In der Erbteilung der Ausstellerin bekommen ihre Söhne Konrad und Klemens je 25 fl Zins. Klemens soll schon beim nächsten Michaelitag seine ersten 25 fl erhalten. Eine alte Verschreibung über den Zins soll ungültig sein. 
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Aussteller: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 774Archivalieneinheit
1511 Oktober 2 (am nechsten dornstag nach sant Michels deß hailigen ertzengels) 
Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten verkaufen Dorothea Ringlin ("Ringklin"), Witwe des Klemens Ankenreute, für 1000 fl rh einen jährlichen ablösbaren Ewigzins von 50 fl rh unter Verpfändung des Dorfs Blönried. Der Vogt der Käuferin Hans Gäldrich, Bürgermeister zu Ravensburg, stimmt dem Geschäft zu, desgleichen ihr Sohn Konrad Ankenreute, Bürger und des Rats zu Ravensburg. In der Erbteilung der Ausstellerin bekommen ihre Söhne Konrad und Klemens je 25 fl Zins. Konrad soll schon beim nächsten Michaelitag seine ersten 25 fl erhalten. Eine alte Verschreibung über den Zins soll ungültig sein. 
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Aussteller: Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 775Archivalieneinheit
1511 November 3 (uff montag nach Aller hailgen tag) 
Veit Wenck, Vogt zu Schmalegg, beurkundet Urteil des dortigen Gerichts in Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg, vertreten durch deren Waibel zu Schmalegg Hans Hotterloch, gegen Peter Lang und Hans Lipp, Meier in Liebenreute. Letztere wurden verklagt, weil sie ihr Vieh im Ringgenburg entgegen einem Ravensburger Verbot weiden ließen. Es intervenieren Vertreter von Abt und Konvent zu Weingarten, darunter Peter Schriber und Christa Lantz. Sie bringen vor, daß Liebenreute dem Abt gehöre und die Meier auf dessen Befehl gehandelt hätten. Wenn die von Ravensburg gegen den Abt klagen wollten, sollten sie dies vor dem Kaiser oder dem [Schwäbischen] Bund tun. Dessen ungeachtet wurden die Meier zur Einlassung verurteilt. Die Anwälte des Abts appellieren daraufhin an Bürgermeister und Rat bzw. Maximilian I. oder dessen Kammergericht. 
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Aussteller: Veit Wenck, Vogt zu Schmalegg 
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B 522 I U 776Archivalieneinheit
1511 November 7 (am sibenden tag des monats Novembris genant Wintermonat) 
Notar Ludwig Riepp genannt Grauf, Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Altdorf, beurkundet: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, Jos Neukomm ("Nükom"), Propst zu Hofen, und Jörg Vetter ("Vötter"), Prior in Weingarten, erteilen den Amtleuten Peter von Hof, Cristan Lantz und Bernhard Sorg Vollmacht in Prozeß der Stadt Ravensburg gegen ihre Lehenleute Hans Dientzler und Peter Lang von Liebenreute. Den beiden war verboten worden, ihr Vieh und ihre Rösser in den Wald Ringgenburg zu treiben und dort zu weiden. Da sie sich nicht an das Verbot hielten, wurde gegen sie ein Prozeß vor dem Gericht Schmalegg eröffnet und ungeachtet eines Weingartener Prostests fortgesetzt. Das Kloster hat namens der Meier von Liebenreute an den Kaiser [Maximilian I.] und sein Kammergericht appelliert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Ludwig Riepp genannt Grauf, Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Altdorf 
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B 522 I U 777Archivalieneinheit
1511 November 19 (uf mit wochen nächst nauch sant Otmars tag) 
Jakob ("Jaucob") Metzger, Bürger zu Altdorf, verkauft Schwiegersohn Barthlome Edel für 20 lb d einen jährlichen, zu Martini fälligen ablösbaren Ewigzins von 1 lb d Ravensburger Währung von Haus, Hofreite und Garten in Altdorf an der Brotgasse zwischen der Badstube des Michel Edel und dem Haus des Erhard Buman. Das Grundstück ist bereits belastet mit einem Zins von 3 1/2 ß d an das Kammeramt zu Weingarten und 3 1/2 ß d für die Steuer an den Flecken Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob ("Jaucob") Metzger, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 778Archivalieneinheit
1511 November 20 (uff dornstag nechst nach sant Elisabethen der hailigen witwen tage) 
Melchior Billung, Vogt in Schienegk (=Unterschönegg), beurkundet Urteil des Gerichts Oberroth in Sachen Hans Lendorfer von Unterrammingen, Amtmann des Klosters Weingarten, gegen Hans Metzeller von Oberroth als Anwalt seiner Ehefrau Margarethe geborene Gilg. Während das Kloster die Frau als Leibeigene des Heiligen Bluts in Anspruch nimmt, betrachtet sie der Mann als sein "und sunst nymantzs". Sie habe keinen Herren als Gott und ihn. Es werden folgende Biederleute als Zeugen vernommen: Michel Rogg und Jörg Hörter zu Egg, Konrad und Klaus Rogg sowie Kaspar Algeyer von Engishusen, Adam Gilg zu Breitenbrunnen. Sie machen Aussagen über die Verwandtschaft der Frau, unter anderem zu Vater Peter Salzmann zu Egg, Mutter Anna Gilg oder Ülg, Bruder Theis Algeyer, Senn in Lanbo, Schwester Barbara in Klosterbeuren, Abgabe von Fall, Hauptrecht und Leibhennen. Das Gericht weist die Sache an Bürgermeister und Rat zu Memmingen als ihr Obergericht um Rat. Darauf schicken die Weisen ("wyssen") einen verschlossenen Ratschlag mit Datum Montag nach Trinitatis, in dem die Frau dem Kloster als Leibeigene zugesprochen wird. Die Urteiler befinden den Ratschlag, der von "den wyssen und iren obern" kommt, für gut und sprechen ihn als Urteil aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Melchior Billung, Vogt in Schienegk (=Unterschönegg) 
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B 522 I U 779Archivalieneinheit
1511 November 27 (uff dornstag nach sant Conrats tag) 
Clemens Ankenreute d.Ä., Bürger zu Ravensburg, verkauft seinem Vetter Hans Baptist, Sohn des Antoni Ankenreute, bzw. dessen Vögten Hans Schindelin und Hans Sattler, ebenfalls Bürger in Ravensburg, für 500 fl rh ein beim Kloster Weingarten stehendes Kapital von 500 fl und 25 fl jährlichen Zinses, die davon an Michaeli fällig werden, laut eines Zinsbriefs von Donnerstag nach Michaeli (3.10.) 1511. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Clemens Ankenreute d.Ä., Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 780Archivalieneinheit
1512 März 2 (an zinstag nach dem sonnentag Invocavit) 
Ulrich Buwman aus dem Moos ("Mosz") und Ehefrau Lena Fädemlerin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut zum Dietenbach verliehen hat, das bisher der Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller, Oswald Fedemlin, innehatte, dann jedoch verwirkt hat. Die Aussteller müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nur mit Zustimmung des Abts fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb d und 6 Scheffel beiderlei [Korns] Fesen und Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 40 Eier. Im Herbst ist eine Weinfahrt vom [Boden-]See fällig ohne Futter. Die rückständigen Kornzinsen von 56 Scheffel 3 Vierteil Fesen und Hafer entsprechend 28 lb 7 1/2 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung müssen jährlich mit 3 lb d abgetragen werden, wofür die Aussteller ihr Eigengut im Moß verpfänden. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Aussteller werden sich auch an den Entscheid des Abts halten, wenn sie in ihrer Weidestreitigkeit mit Jörg Mayenberg einen Untergang benötigen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich Buwman aus dem Moos ("Mosz") und Ehefrau Lena Fädemlerin 
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B 522 I U 781Archivalieneinheit
1512 März 11 (an dornstag vor dem suntag Oculi) 
Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit folgende Äcker und Wiesen verliehen hat, die zuvor Heinrich Ryser und Barbara Mayr von Altdorf innehatten und aufgegeben haben: 10 Juchart Acker im Esch vor des Bodmers oder Keplers Tor, 10 Juchart im Esch am Lerchenfeld, 7 Juchart im Esch Lentzi, 3 Mannmahd Wiesen im Meistersteg, 1 Mahd im Breitenried am Graben. Die Beliehenen müssen die Äcker und Wiesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Jährlich entrichten sie von den Äckern den vierten Teil des Ertrags und den Zehnten. Sie dürfen nichts wegführen, bevor der Zehntknecht Ertrag und Zehnt weggenommen hat. Zu Martini geben sie von den Wiesen im Meistersteg 15 ß d und von denen im Breitenried 1 lb 3 ß d Ravensburger Währung. Außerdem leisten sie zwei Weinfahrten vom [Boden-]See ohne Futter und drei Fahrten auf Anforderung im Feld oder anderswohin. Die Äcker und Wiesen fallen heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, ferner bei Heirat von Ungenossamen bzw. Flucht und Ungehorsam. Der Abt kann sie jederzeit zurückfordern, wenn das Kloster die Güter wieder im Eigenbau bewirtschaften will. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf 
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B 522 I U 782Archivalieneinheit
1512 März 26 (an fritag nach dem sonnentag Letare in der vasten) 
Jakob Puwhoffer von Blitzenreute und Ehefrau Agata Keßler bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit den Hof zu Blitzenreute verliehen hat, den zuvor der Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller, Hans Puwhoffer, zu Lehen hatte. Die Aussteller müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "nienderts" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Hof geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 12 Scheffel Vesen und Hafer, 2 lb 18 ß 4 d, ferner den Zehnten vom Ruhenpriel und, wenn er im Nutz liegt, 2 Vierteil Korn davon, desgleichen vom Hurlochacker "ob Storen Alber" 1 Scheffel Korn, wenn er im Nutz liegt, weiter von einer halben Juchart Acker, die an Linsis Garten grenzt, 1 Vierteil Korn, wenn sie in Nutz liegt, alles in Ravensburger Maß und Währung. Vom ganzen Hof sind jährlich zu reichen 2 Hühner, 90 Eier und 1 Fasnachthenne. Nach dem Tod des Vaters bzw. Schwiegervaters sollen die Beliehenen eine Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter zum Kloster Weingarten leisten. Der Hof fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Er muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Hans Puwhoffer bekennt, daß er den Hof Alters halber nicht mehr bewirtschaften kann und ihn deshalb freiwillig aufgegeben hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Puwhoffer von Blitzenreute und Ehefrau Agata Keßler 
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B 522 I U 783Archivalieneinheit
1512 Juni 16 (an mitwoch nach sant Vitz tag) 
Konrad Rör ("Rerr") von Munnerutin (=Münchenreute) bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seinem Sohn Michel Rer, den er von seiner vorigen Ehefrau +Margret Klemm hat, auf Lebenszeit ein Gut in Münchenreute verliehen hat. Wenn dieser Sohn stirbt, soll der jüngste Sohn bzw., wenn er keinen hat, die jüngste Tochter aus der Ehe mit seiner jetzigen Frau Margret Keller nachfolgen. Das Gut hatte früher Schwiegervater Peter Klem inne. Die Aussteller müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nur mit Zustimmung des Abts fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld je 8 Scheffel Vesen und Hafer, 2 lb d, 4 Strichen Vogtkernen in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Im Herbst muß eine Weinfahrt vom [Boden-]See geleistet werden. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Rör ("Rerr") von Munnerutin (=Münchenreute) 
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B 522 I U 784Archivalieneinheit
1512 Juli 5 (an monntag nach sant Ulrichs tag) 
Bollin von Fulach zu Singen im Hegau gesessen bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Kaspar in das Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergibt er ihn der Gewalt ("rut") des Ordens. Der Aussteller wird sich nicht rächen, wenn über den Sohn Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommt der Vater für Schuhe und Gewand auf, auch wird er ihm bei Übernahme ins Kloster einen ehrbaren Chormantel ("chorkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Er erhält einen Erbteil wie andere Kinder. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bollin von Fulach zu Singen im Hegau gesessen 
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B 522 I U 785Archivalieneinheit
1512 Juli 24 (an sant Jacobs abend des hailigen zwölfboten) 
Hans Bayr vorm Wald und Ehefrau Agnes Wetzlin stiften für sich und ihre Kinder, auch Burkhard Wetzel mit Ehefrau Agnes Wetzlin, Konrad Wetzels von Bregenz [...] einen ewigen Jahrtag auf St. Mangen Tag in die Pfarrkirche zu Karsee, namentlich Meister Ulrich Raiser, Pfarrer, sowie Balthasar [...] auf der Halden und Konrad Felder ("Velder") in [...]. Mit dem Seelgerät belastet ist das Gut Gegkler (=Gaukler?) vor dem Wald. Es gibt in die Landvogtei Schwaben 1 Scheffel Landlos. Der Pfarrer bekommt 8 ß d, der Mesner 6 d, die übrigen 9 ß verbleiben dem Heiligen. 
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Aussteller: Hans Bayr vorm Wald und Ehefrau Agnes Wetzlin 
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B 522 I U 786Archivalieneinheit
1513 Januar 13 (an dornstag nach der hailigen Dryer Kung tag) 
Apollonia Grueblerin, Ehefrau Peter Sailers von Bavendorf ("Baffendorff"), bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihr und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen hat, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut zu Bavendorf verliehen haben, den der frühere Besitzer Peter Soler aufgegeben hatte. Die Aussteller müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nur mit Zustimmung des Abts fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld an den Siechmeister je 4 Scheffel Vesen und Hafer sowie 13 ß d in Ravensburger Maß und Währung, 50 Eier, 3 Hühner. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Der Ehemann stimmt dem Geschäft zu. Prior und Konvent beleihen ihn auch unter der Bedingung, daß er sich aus der Leibeigenschaft des Klosters Langnau befreit und die des Klosters Weingarten annimmt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Apollonia Grueblerin, Ehefrau Peter Sailers von Bavendorf ("Baffendorff") 
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B 522 I U 787Archivalieneinheit
Weißenburg am Elsaß, 1513 Februar 1 (am ersten tag Februari) 
Maximilian I. quittiert den Empfang von 48 fl rh, die Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, aufgrund des Anschlags der Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem Reichstag in Köln zu begleichen hatte. 
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Aussteller: Maximilian I. 
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B 522 I U 788Archivalieneinheit
1513 Februar 17 (am dornstag vor sant Mathys des hailigen zwölfpotten tag) 
Klaus Burster "uff dem Berg" stiftet eine ewige Messe und einen Jahrtag in der Pfarrkirche St. Margarethen zu Bergatreute für sich, Ehefrau Lucie und die ganze Familie zuhanden der Pfleger, Pfarrer Niklas Seltenrich, Lukas Grässer, beide in Bergatreute, und Hans Spidler in Enzisreute. Die Ewigmesse und der Jahrtag beginnt ein Jahr nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten. Es muß mindestens einmal in der Woche eine Messe gelesen werden. Der Jahrtag besteht aus vier gesungenen und zwei geprochenen Messen, Vigil und Placebo ob dem Grab. Der Pfarrer erhält für die ewige Messe jährlich 5 lb h und für den Jahrtag 2 lb 2 ß h. Ein Heiligenpfleger bekommt 4 ß h, der andere und der Mesner 3 ß h. Letzterer empfängt zu allen Messen ein Maß Wein und vier Brote, um sie auf den Altar zu stellen. 3 ß h gehen an die armen Leute als Brotspende. Wenn am Jahrtag nicht genügend arme Leute kommen, soll das übrige Geld unter die Hausarmen verteilt werden. Der Heilige zu Thann (=Alttann) bekommt 4 ß h. Dort sollen die Namen der Eheleute in den Seelzettel geschrieben und zusammen mit den Namen der Eltern verlesen werden, wenn man anderer Seelen gedenkt. So soll es auch die Pfarrei in Bergatreute halten.
Der Aussteller stiftet dafür die Hälfte des großen und kleinen Zehnten aus folgenden Gütern: des alten Egins, auf dem Konradin Rör sitzt, des Bartholomäus Rör, des Jäck Haider und der Rieger Gut, alle in Minnrütin (=Münchenreute) gelegen. Der Zehnt ist Lehen vom Haus Waldburg. Er übergibt den Zehnten mit Zustimmung des Wilhelm Truchseß Freiherrn zu Waldburg, doch müssen die Empfänger einen Lehenträger stellen. Die Aussteller behalten sich die Nutzung des Lehens auf Lebenszeit vor. Wenn der Jahrtag in Bergatreute nicht begangen wird, fällt die Nutzung an den Heiligen in Thann.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Burster "uff dem Berg" 
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B 522 I U 789Archivalieneinheit
1513 Dezember 13 (an sant Lucien tag) 
Johannes Märckh, Administator des Klosters Petershausen, verleiht mit Zustimmung des Melchior Humbel, Pfarrer in Ringgenweiler, dem Bastian Gernstal das Gütlein genannt Hofacker in Ringgenweiler als Erblehen, wie es der Vater Lienhard innehatte. Die Verleihung erfolgte, nachdem der Beliehene Frau und künftige Kinder in die Leibeigenschaft des Klosters gebracht hat, nicht aber die Töchter Anna, Margaretha und Barbara, die in der "Freischaft" geboren wurden. Zu dem Gütlein gehören jeweils 1 Jauchert im Eschbach, unter dem hohen Stein und am Kreuz nach Bettenweiler sowie 1 Mannmahd Wiese, die an den Brendlin stößt. Die Beliehenen müssen das Gütlein in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini dem Pfarrer von Ringgenweiler 10 ß d geben. Von jedem Jauchert Acker geben sie 4 Streichen Vesen und Hafer, alles in Ravensburger Maß und Währung. Wird das Gütlein verkauft, muß es zuerst dem Kloster Petershausen angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe Recht haben die Gotteshausleute, und erst wenn diese nicht kaufen wollen, kann der Beliehene an andere veräußern, nicht aber an Klöster, Spitäler oder ähnliche tote Hände. Bei Handänderungen ist ein Ehrschatz zu entrichten, der dem jährlichen Zins entspricht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes Märckh, Administator des Klosters Petershausen 
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B 522 I U 790Archivalieneinheit
Konstanz, 1514 Januar 17 (die vero decimaseptima mensis January) 
Der Generalvikar in Konstanz gibt namens des Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] dem Dekan zu Ravensburg den Auftrag, die Investitur des Urban (Rückvermerk: Johannes) Edel als Pfarrer von Fronhofen nach Tod des bisherigen Amtsinhabers Petrus Wucherer unter Abnahme des Treue- und Gehorsamseides vorzunehmen. Edel war von Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, als Präsentationsberechtigtem vorgeschlagen worden. Unterschrieben von Leonhard Russel an Stelle des Johannes Schmotzer. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Generalvikar in Konstanz 
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B 522 I U 791Archivalieneinheit
1514 Februar 10 (an fritag vor sant Valentins tag) 
Valentin Luggberger ("Lugkperger") von Beckenweiler und Ehefrau Agata Frick ("Frigkin") bekennen, das Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und dem jüngsten Kind, das Valentin von seiner früheren Ehefrau Barbara Atzenhofer hat, auf Lebenszeit ein Gütlein in Beckenweiler verliehen hat, bestehend aus Haus, Gärtlein, 3 Jauchert Acker, 1 Mannmahd Wieswachs "in der Brantwiß", ein Holz "im Wygenbach", das an die Gremlich von Hasenweiler grenzt. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gütlein geschlagene Holz nicht veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 1 lb d sowie je 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, 30 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Valentin Luggberger ("Lugkperger") von Beckenweiler und Ehefrau Agata Frigkin 
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B 522 I U 792Archivalieneinheit
1514 März 6 (uff mentag nach dem sonntag daran man in der hailigen kirchen sünget Invocavit in der vasten) 
Michel Schwaiger zu Obrarüti (=Oberreute) bekennt, daß Hartmann von Burgau, Abt zu Weingarten, ihm einen Boden genannt Buchwies am Schwarzenmoos durch die Anlage eines Weihers in Ippenried unter Wasser gesetzt hat. Die Wiese grenzt an die Äcker des Konrad Stärck und gehört in das dem Aussteller verliehene Gut zu Schönberg. Dieses ist Weingartener Lehen von Graf Ulrich von Montfort. Der Abt hat dem Aussteller zur Entschädigung eine Wiese neben seinem Gut gegeben, und zwar die Hälfte des Schlottrabrühls neben der Schwarzenach. Für die entgangene Nutzung von sieben Jahren erhält er 7 lb d in bar. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Schwaiger zu Obrarüti (=Oberreute) 
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B 522 I U 793Archivalieneinheit
1514 März 15 (an mitwoch nach dem sonnentag Reminiscere in der vasten) 
Barthlome Hochrat, Goldschmied, Bürger zu Überlingen, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt, sowie Prior und Konvent zu Weingarten seinen Sohn Lorenz in das Kloster aufgenommen haben. Er wird dort je ein Jahr im weltlichen und geistlichen Gewand geprüft. Für den Fall der endgültigen Aufnahme übergibt er ihn der Gewalt ("rut") des Ordens. Der Aussteller wird sich nicht rächen, wenn über den Sohn Strafmaßnahmen verhängt werden. Bis zur Priesterweihe kommt der Vater für Schuhe und Gewand auf, auch wird er ihm bei Übernahme ins Kloster einen ehrbaren Chormantel ("erliche korkappen") geben, der nach dem Tod im Kloster bleibt. Er erhält einen Erbteil wie andere Kinder. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Barthlome Hochrat, Goldschmied, Bürger zu Überlingen 
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B 522 I U 794Archivalieneinheit
1514 März 23 (an dornstag nach dem sonnentag Oculi) 
Jörg Hugelin von Thamatschwiler (=Dametsweiler) bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seinem Sohn Ulrich auf Lebenszeit die Fischenz in der Argen verliehen hat, die unten an die Fischenz derer von Blumenegg (=Blumegg) und oben an die der Siber ("Subers") von Lindau grenzt, wo die Haslach in die Argen mündet. Verliehen wird ferner das Weiherlein genannt der Graben, zu Gotpraschwiler (=Goppertsweiler) zur Burg gelegen. Die Beliehenen müssen die Fischenz selbst versehen und dürfen sie nicht weiter verleihen, verkaufen oder verpfänden. Dem Abt zahlen sie jährlich zu Martini 1 lb 5 ß d Ravensburger Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Hugelin von Thamatschwiler (=Dametsweiler) 
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B 522 I U 795Archivalieneinheit
1514 März 27 (an monntag nach dem sonnentag Letare in der vasten) 
Martin Knittel von Oberweiler und Ehefrau Margreta Ruchin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, dem Knittel und, wenn sie sich in die Leibeigenschaft des Klosters begibt, auch der Ruchin bzw. nach dem Tod der beiden ihrem jüngsten Kind Hof und Gut in Oberweiler auf Lebenszeit verliehen hat. Vorher hatte das Gut der Vater des Ausstellers, +Hans Knittel, inne. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nur mit Zustimmung des Abts fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb 5 ß d sowie je 10 Scheffel Fesen und Hafer in Ravensburger Währung und Maß, 1 Fasnachthenne, Hühner und Eier laut der Weingartener Urbücher und Rödel. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Wenn sich Margreta Ruhin nicht in die Leibeigenschaft ergibt, ist die Verleihung hinfällig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Knittel von Oberweiler und Ehefrau Margreta Ruchin 
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B 522 I U 796Archivalieneinheit
1514 Juni 16 (an fritag nach Unsers Herrn fronlichnams tag) 
Hans Frig, Bürger zu Altdorf, und Ehefrau Ursula Essichin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt in Weingarten, ihnen auf Lebenszeit folgende Äcker und Wiesen verliehen hat: 2 Juchart Acker in der Tellen und 1 weitere Juchart daselbst, die vom Vater +Peter Frig mit Konrad Bugg getauscht wurde; 1 bzw. 2 Juchart im Esch vor des Keplers Tor; 1 Juchart in der ersten Gwand unten am Mettenbach; je 1 Juchart in der oberen und unteren Spitalerin diesseits Baienfurt an der Landstraße; 1 bzw. 1 Juchart Acker in der Lentzi, die vom neuen Lehen ist; 1 Juchart auf Krugs Halden; 2 Mannmahd Wieswachs in den neuen Wiesen zwischen denen des Pfarrers von Altdorf, Jakob Spons und Hans Paintelis Wiesen. Die Beliehenen müssen die Grundstücke persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden. Jährlich geben sie an Martini von den Äcker ein Vierteil des Ertrags sowie den Zehnten. Nichts darf weggenommen werden, bevor nicht die Zehntknechte das Viertel und den Zehnten weggenommen haben. Von dem Wieswachs müssen 2 lb 5 ß d Ravensburger Währung gegeben werden. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen, ferner bei Ungenossamenehe, Flucht oder Ungehorsam fallen die Güter heim. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Frig, Bürger zu Altdorf, und Ehefrau Ursula Essichin 
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B 522 I U 797Archivalieneinheit
1514 Juni 30 (an fritag nach sant Petter und Pauls der zwaier hailigen zwolfpotten tag) 
Hans, Sohn des Simon Müller von Gopolzhuser (=Goppertshäusern), schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er hat entgegen einem Gebot des Abts als seines Leib- und Halsherren eigenmächtig das Gut zum Feld in Besitz genommen. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen. Auf diese Urfehde hin leiht der Abt ihm und seiner Ehefrau Lucia Lötzin das Gut auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Jährlich entrichten sie an Zins und Hubgeld, was die Urbarbücher und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowei Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des Simon Müller von Gopolzhuser (=Goppertshäusern) 
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B 522 I U 798Archivalieneinheit
1514 September 4 (an montag nechst vor sant Mangen tag) 
Jos [II. Necker], Abt zu Salem, und Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, bekennen, daß es Streitigkeiten gab zwischen den Gotteshausleuten Jörg Ziegelmüller, der auf der Mühle des Klosters Weingarten zu Rolgenmoos sitzt, und Konrad Stett genannt Gebhart, der ein Salemer Gut in Wolketsweiler innehat. Der Streit betraf den Bach, der von Wolketsweiler nach Rolgenmoos fließt. Nach Augenschein durch Amtleute beider Klöster wurde bestimmt, daß Ziegelmüller den alten Graben auftun kann, damit er Wasser für die Mühle hat. Eine Wiese zu Wolketsweiler darf von Anfang April bis Mitte Mai mit dem Wasser aus dem Graben bewässert werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos [II. Necker], Abt zu Salem 
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