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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 699Archivalieneinheit
1504 August 19 (am nechsten monntag vor sant Bartholomeus des hailigen zwölfbotten tag) 
Michel Hanser von der Halden verkauft Michel Küng vorm Wald für 35 lb d Landswährung einen jährlichen Zins von 3 1/2 lb d aus dem Gut der Hainen in Atzenweiler ("Hatzenwiller"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Hanser von der Halden 
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B 522 I U 700Archivalieneinheit
1504 November 16 (uff sant Othmars tag) 
Ursula Colhuserin zum Albishaus verkauft mit Zustimmung ihrer Vögte Lenz Lußmann zum Romayers und Kaspar Colhuser zum Kohlhaus ("Colnhaws") dem Burkhard Biggel zu Geiselharz für 22 lb d Landswährung einen jährlichen ablösbaren, zu Martini fälligen Ewigzins von 1 lb 2 ß d aus dem halben Teil ihres Guts zu Albishaus mit Ausnahme des halben Teils am zugehörigen Weiher. Das halbe Gut zinst dem Kloster Weingarten jährlich 10 Strichen Hafer und 1 Viertel Hafer nach Waldburg als Vogtrecht, dazu 1 ß d, ferner nach Weingarten 1 lb 1 ß d Hubzins. Hans Knepfler zu Nußbom (=Boschen) erhält 14 ß d. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ursula Colhuserin zum Albishaus 
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B 522 I U 701Archivalieneinheit
1505 März 3 (die tertia Marcy) 
Prior und Konvent des Klosters Weingarten bekennen, daß Bruder Gotthard am Stad, Konventual und Beschließer ("claviger maior") des Klosters, für einen Jahrtag 20 lb d vermacht hat. Damit soll jährlich um das Fest des Hl. Gregor (12. März) eine Vigil und eine Totenmesse für ihn gehalten werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Prior und Konvent des Klosters Weingarten 
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B 522 I U 702Archivalieneinheit
1505 Juni 19 (am nechsten dornstag vor sant Johanns tag im sumer) 
Jörg von Fulach, Kustor des Klosters Weingarten, verkauft mit Zustimmung des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, dem Prior Jörg Vetter für 15 lb d Ravensburger Währung die jährlichen Zinsen von 10 ß d und 5 ß d, die er von Christina Schwertzenmayerin und Konrad Brugkschlegel aus deren Häusern, Hofreiten und Gärten zu Langenlachen in Altdorf erworben hat. Er übergibt dem Käufer die darüber ausgestellten Zinsbriefe. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg von Fulach, Konventual und Kustor des Klosters Weingarten 
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B 522 I U 703Archivalieneinheit
1505 Juli 7 (am nechsten montag nach sant Ulrichs des hailigen byschoffs tag) 
Margretha Honbergerin, Ehefrau des Mathis Hund, bekennt, daß sie ihr Gütlein in Inntobel verwirkt hat, weil sie einen Mann außerhalb der Genossenschaft des Klosters Weingarten geheiratet hat. Abt Hartmann [von Burgau] verleiht ihr das Gütlein trotzdem wieder auf Lebenzeit. Sie wird es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf es nicht veräußern oder verpfänden. Zu Martini entrichtet sie Zins und Hubgeld entsprechend Urbarbuch und Rödeln des Klosters. Nach ihrem Tod und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. Sie muß es dann mit Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Der Ehemann stimmt dem Lehensempfang zu und bekennt, daß ihm keine Rechte daraus erwachsen. Wenn er sich in die Leibeigenschaft des Klosters begibt, ist ihm das Gütlein ebenfalls verliehen, doch muß er in diesem Fall dem Abt 6 fl rh "zu volstreckung" der Lehenschaft bezahlen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margretha Honbergerin, Ehefrau des Mathis Hund 
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B 522 I U 704Archivalieneinheit
1505 August 16 (am sechtzechenden tag des monats Augsten) 
Notar Georgius Wachter, Stadtschreiber zu Waldsee, beurkundet in seinem Haus zu Waldsee, daß Balthasar Mösch, Gerichtsschreiber zu Altdorf, im Namen von Rat und Gemeinde gegen ein am 8. August (Freitag vor St. Lorenz) ergangenes Urteil des Regiments zu Innsbruck appelliert hat. Vor diesem hatte Ritter Jakob von Landau, Landvogt in Ober- und Niederschwaben, geklagt. In dem Urteil wurde festgestellt, daß die von Altdorf sich auf die Klage einlassen müssen, weil sie dem Gerichtszwang des Regiments unterstünden. Dadurch wird die Gemeinde Altdorf beschwert. Altdorf liegt nicht in der Grafschaft Tirol und gehört auch nicht zur Landvogtei, sondern zum Heiligen Reich und dem Kloster Weingarten. Auch wird das Regiment vom Haus Österreich, um dessen Rechte es geht, bestellt, so daß es in der Sache parteiisch ist. Mösch appelliert daher an Maximilian I. oder das königliche Kammergericht. Rückvermerk, demzufolge das obige Appellationsinstrument am 30. August dem Landvogt und am 3. September dem Regiment in Innsbruck zugestellt wurde. 
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Aussteller: Notar Georgius Wachter, Stadtschreiber zu Waldsee 
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B 522 I U 705Archivalieneinheit
Kloster Weingarten, 1505 September 1 (in die Egidii confessoris) 
Bruder Jeorius von Fulach, Kustos in Weingarten, übergibt mit Zustimmung von Abt und Konvent dem Siechhaus und den Konventbrüdern des Klosters einen jährlichen Ewigzins von 20 ß d zu einem Jahrtag für sich und seine Eltern, der am 6./7. Februar (Tag der Hl. Dorothea bzw. dem Folgetag) zu halten ist. Dabei sollen die Psalmen "Miserere" und "De Profundis" gesungen werden und eine Prozession zu den Gräbern stattfinden. Am folgenden Tag müssen 10 Totenmessen gefeiert werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bruder Jeorius von Fulach, Kustos in Weingarten 
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B 522 I U 706Archivalieneinheit
Kloster Weingarten, 1505 Januar 1-1505 Dezember 31 (anno domini 1505) 
Jeorius Vetter, Prior zu Weingarten, stiftet für sich und seine Eltern einen Jahrtag, wofür er dem Konvent und Siechhaus 15 ß d an jährlichen Einkünften übergibt. Darüber hinaus gibt er 1 ß d zum Nutzen der Brüder in bar ("in prompta pecunia"), insgesamt also 16 ß, damit sie den Jahrtag umso eifriger begehen. Er ist am 16. September, dem Tag nach der Oktav von Mariae Geburt und dem Fest der Hl. Eufemia. Am Abend zuvor sind die Psalmen "Miserere" und "De Profundis" zu beten und die Gräber zu besuchen. Am Tag danach müssen 8 Totenmessen gefeiert werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jeorius Vetter, Prior zu Weingarten 
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B 522 I U 707Archivalieneinheit
1505 Dezember 16 (uff zinstag nechst nach sant Lucien tag) 
Thoma Speh, Bürger in Altdorf, bekennt, daß ihm Jörg Bosch, Bürger daselbst, Haus, Hofreite und Garten am Mühlbach zwischen den Häusern und Gärten Ulrich Rottenhüslers und Jos Dulers zu Erblehen verliehen hat. Er zahlt jährlich zu Martini einen Zins von 2 lb d. Wenn er den Zins nicht zahlt oder das Haus nicht in gutem Zustand hält, kann ihn der Verleiher mit und ohne gerichtliche Hilfe pfänden. Der Beliehene trägt auch die sonstigen Lasten des Hauses. Bosch kann einen Obstbaum in dem Garten nutzen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thoma Speh, Bürger in Altdorf 
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B 522 I U 708Archivalieneinheit
1506 Februar 27 (am nechsten frytag vor dem suntag Invocavit in der vasten) 
Michel Märck zum Sibratshaus bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gütlein in Sibratshaus verliehen hat. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern oder belasten. Dem Abt reichen sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer und 15 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne und 20 Eier. Sie tilgen ferner die rückständigen Getreideschulden laut Kornrödel des Klosters. Das Gütlein fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Märck zum Sibratshaus 
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B 522 I U 709Archivalieneinheit
1506 April 16 (uff dornstag nach dem hailigen Auster tag) 
Mathias Schmid, Bürger zu Altdorf, und Ehefrau Ursula Ruthart verkaufen Brosi Höltzlin, Bürger daselbst, für 35 lb 1 ß d Ravensburger Währung ihre Eigenwiese am Stainach zwischen der Wiese von Hans Metzger und der Landstraße. Sie grenzt unten an den Acker von Konrad Messer. Aus dem Grundstück gehen an das Kloster Weingarten 10 ß 1 d, den Flecken Altdorf von einer Hofstatt in der Wiese 1 ß für Steuer und Wacht und an das Siechenhaus an der Landquart 3 lb 17 ß d. Die Wiese soll vom 1. Mai (St. Waldburg Abend) bis zum 11. November (Martini) in Frieden sein, die übrige Zeit dient sie denen von Altdorf als Weide ("Tratt"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mathias Schmid, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 710Archivalieneinheit
1506 April 16 (uff dornstag nechst nach dem Ostertag) 
Margretha Frey, Witwe, Bürgerin zu Altdorf, und ihr Sohn Andreas Rüd verkaufen mit Zustimmung des Vogts der Ausstellerin Hans Schatz dem geistlichen Herrn Hans Mayer zu Ravensburg für 60 fl rh einen jährlichen, zu Ostern fälligen ablösbaren Ewigzins von 3 fl rh Ravensburger Währung aus ihrem Haus in Altdorf am Berg bzw. bei Peter Gürtels Haus. Es ist belastet mit einem Zins von 10 ß d in die Kustorei von Weingarten, 3 ß d in das Kammeramt daselbst und 4 ß 6 d Steuer und Wacht an den Flecken Altdorf. Für einen Gulden Zins sind 61 Kreuzer zu geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margretha Frey, Witwe, Bürgerin zu Altdorf, und ihr Sohn Andreas Rüd 
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B 522 I U 711Archivalieneinheit
1506 Juni 12 (uff den zwölften tag des Brachmonats) 
Notar Balthasar Mösch von Ulm beurkundet, daß auf dem Sommerhaus des Klosters Weingarten als Beauftragte von Rat und Gemeinde zu Altdorf erschienen sind Kaspar Schutz, Erhard Buwman, Hans Schiegg d.J. und Konrad Bernhart. Sie bitten Abt Hartmann [von Burgau] als ihren natürlichen Herrn um Rat und Beistand, weil ihnen eine königliche Kommission oder ein königliches Mandat zugekommen ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Balthasar Mösch von Ulm 
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B 522 I U 712Archivalieneinheit
1506 Juli 27 (uff montag nach sant Jacobs des merern zwölfboten tag) 
Hans Wolf von Dinkelsbühl und Ehefrau Anna Kernbergin verkaufen ihrem Schwager bzw. Bruder Konrad Kernberg, Bürger zu Ravensburg, für 10 lb d Ravensburger Währung ihren Anteil, d.h. 4 Stück Reben, am Weinberg bei der großen Torkel, gelegen zwischen den Gärten von Hans Krieger und Hans Feierabend ("Virabend"). Aus dem Grundstück gehen 1 ß d Bodenzins an das Kloster Weißenau und ein Zins von 3 lb h an Unser Frauen Pfarrkirche. Bei der Frauen- und St. Josenpfarrkirche sowie dem Kloster daselbst steht noch eine Verschreibung von 10 lb d. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Wolf von Dinkelsbühl und Ehefrau Anna Kernbergin 
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B 522 I U 713Archivalieneinheit
1506 September 12 (uff sampstag nach Unser Frowen tag nativitatis) 
Andreas Graf zu Sonnenberg, Truchseß zu Waldburg und Herr zur Schär (=Scheer) verleiht als ältester Truchseß zu Waldburg Michel Engel zum Frankenberg das dortige Gütlein als Lehen, das schon sein Vater innehatte. Engel schwört den Leheneid. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andreas Graf zu Sonnenberg, Truchseß zu Waldburg und Herr zur Schär (=Scheer) 
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B 522 I U 714Archivalieneinheit
Kloster Weingarten, 1506 September 29 (penultima Septembris) 
Heinrich Bruns (?), Kleriker aus Aachen ("acquensis"), Familiare des Papstes Julius II. und apostolischer Subkollektor für die Diözesen Augsburg, Konstanz und Chur, quittiert namens des Günther von Bünau, Dekan von Naumburg ("numburgensis") und päpstlicher Protonotar, als Kollektor und Kommissar für die Kirchenprovinzen Mainz, Magdeburg und Salzburg dem Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, den Empfang von einem Byzantiner oder Morabatiner als Annaten für die apostolische Kammer. Unterschrieben von Notar Bartholomäus Locher. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Bruns (?), Kleriker aus Aachen ("acquensis"), apostolischer Subkollektor 
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B 522 I U 715Archivalieneinheit
1506 Oktober 19 (uff den neunzehenden tag des monats Octobris) 
Notar Balthasar Mösch von Ulm beurkundet die im Rathaus von Altdorf vorgenommene Protestation des Klosters Weingarten gegen die Einsetzung des Hans Jud als Ammann von Altdorf. Vor Ritter Hans von Königsegg, Johann Thunawer ("Tonnawer"), Schreiber der Landvogtei in Schwaben, Rat und Gemeinde zu Altdorf protestieren namens des Abts und Konvents Bernhard Heckelbach, Konventherr, und Amtmann Hans Schiegg d.J. dagegen, daß Landvogt Ritter Jakob von Landau den Altdorfern einen Ammann vorsetzen möchte. Das Ammannamt sei dem Kloster verpfändet. In der Sache hat schon der Propst von Hofen beim Regiment in Innsbruck protestiert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Balthasar Mösch von Ulm 
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B 522 I U 716Archivalieneinheit
1506 Oktober 20 (uff zinstag nechst nach sant Gallen tag) 
Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant, Klaus im Steinhus und Hans Labhart, Bürger und des Rats in Konstanz, als Regenten des Klosters Petershausen verleihen Hans Hund von Absenreute ("Abtsreute") für sich und als Lehenträger seiner Mutter und Geschwister als Erbzinslehen Gut und Hof zu Absenreute, den früher sein verstorbener Vater innehatte, samt der Gerechtigkeit des Fuders Heu von Gessenschwiler (=Gossetsweiler), die zur Hälfte in den Hof gehört. Der jährliche, zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten fällige Bodenzins beträgt je 4 Scheffel Vesen und Hafer sowie 18 ß 6 d in Ravensburger Maß und Währung, 1/2 Viertel Eier, 1 1/2 Fasnachthennen. Denen von Ravensburg muß das Vogtrecht gereicht werden. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Bei Verletzung der Leihebedingungen können die Lehenherren den Hof einziehen. Im Fall des Verkaufs müssen die Beliehenen den Hof zuerst den Verleihern anbieten, die ihn um 5 ß d billiger kaufen können als andere Interessenten. Wollen diese nicht kaufen, muß er Gotteshausleuten angeboten werden. Wollen auch diese nicht kaufen, können andere erwerben, die die Zinsen zahlen können und den Hof in gutem Zustand halten, nicht aber Klöster, Spitäler und ähnliche tote Hände. Bei Handänderungen muß mit 1 1/2 fl neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Bletz von Rotenstein, Domdechant, Klaus im Steinhaus und Hans Labhart, Bürger und des Rats in Konstanz, als Regenten des Klosters Petershausen 
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B 522 I U 717Archivalieneinheit
1506 Oktober 26 (am nechsten montag vor sant Symans und Judas der hailigen zwölfbotten tag) 
Peter Seltenrich von Gambach bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Margretha Oswalt ("Oschwaltin") und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gut in Ankenreute "enents walds" verliehen hat, das bisher der Schwiegervater des Ausstellers, +Jakob Oswalt, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts entfremden. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld, was dem Urbarbuch und Rodel des Klosters entspricht. Der Abt behält sich den Kleinzehnten in Ankenreute vor. Das Gut fällt heim bei Tod der Beliehenen oder Verstoß gegen die Leihebedingungen, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Seltenrich von Gambach 
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B 522 I U 718Archivalieneinheit
1506 Dezember 2 (uff mittwochen nach sant Andreas tag) 
Ursula Rottenhuslerin, Tochter des Frick Rottenhusler, Bürger zu Altdorf, verzichtet mit Zustimmung ihres Vogts Hans Hack auf ihre Ansprüche am halben Teil der Mühle am Bach, der sogenannten Frickenmühle zu Altdorf, und übergibt ihn Bastian Ruß, Bürger zu Altdorf, der ihn von Mathias Schmid, Bürger daselbst, gekauft hat. Die Ausstellerin erhält von Ruß zur Abgeltung ihrer Ansprüche 18 lb 5 ß 7 d, deren Empfang in bar sie quittiert. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ursula Rottenhuslerin, Tochter des Frick Rottenhusler, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 719Archivalieneinheit
1506 Dezember 14 (am nechsten montag nach sant Lucien tag) 
Johannes Höltzlin von Altdorf verzichtet gegenüber Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf den freien Tisch, den er wie Kapläne, Schulmeister und Amtleute des Klosters genoß, und die Versorgung, die ihm als Patrimonium verschrieben worden war, damit er sich zum Priester ordinieren lassen kann. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johannes Höltzlin von Altdorf 
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B 522 I U 720Archivalieneinheit
1507 Februar 4 (uff dornstag vor sant Agthen tag) 
Hans Egg, Bürger zu Wangen, verkauft Brida Staigerin mit Zustimmung ihres Vogts Vorderheinz, Bürger daselbst, für 20 lb d Wangener Währung einen zu Martini fälligen Ewigzins von 1 lb d aus seinem Heuwachs auf der Oew. Dieser grenzt an Ulrich Nwkomen und Peter Gös. Das Grundstück ist bereits mit einem Zins von 1 lb d belastet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Egg, Bürger zu Wangen 
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B 522 I U 721Archivalieneinheit
1507 Februar 13 (uff sampstag nechst nach sant Appollonia tag) 
Jörg Bosch, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß er Hans Walch, Bürger zu Ravensburg, 65 lb d Ravensburger Währung für das vom Aussteller gekaufte Haus mit Hofreite schuldig geblieben ist. Der Aussteller wird den Betrag in Raten von 10 bzw. 5 lb an den im einzelnen genannten Terminen abzahlen. Rückvermerke betreffent Ratenzahlungen bis 1511 durch den Aussteller sowie Hans Käm, dessen Schwiegervater ("schwächar") der Aussteller war. Die Zahlungen von 1510/1511 erfolgten an Melchior ("Mölcher") Essich. 
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Aussteller: Jörg Bosch, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 722Archivalieneinheit
1507 März 15 (am nechsten monntag nach dem sonntag Letare halb vasten) 
Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, bekennt, daß sich Ulrich Löffler von Gambach und dessen Ehefrau Anna Bürsterin in die Leibeigenschaft des Klosters begeben haben. Der Aussteller verleiht ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit die Mühle in Gambach mit der Behausung, dem dabei liegenden Häuslein, dem Infang mit Zubehör, 3 Jauchert Acker sowie 2 Rüttinen, die aus 1 Jauchert Acker und 6 Mannmahd Wiese bestehen. Ausgenommen ist 1 Mannmahd genannt Grientwiese. Sie wurde von der Mühle genommen und in das Gut des Paulin Grässer von Bergatreute gelegt, der sie mit 7 ß d verzinsen muß. Die Beliehenen müssen das Anwesen in gutem Zustand halten. Sie dürfen es weder verpfänden noch veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 2 lb 19 ß d, 1 Scheffel Kernen, von den Rüttinen 2 Strichen Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 4 Strichen Vogkernen, alles in Ravensburger Maß und Währung. Die Mühle fällt heim bei Nichterfüllung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe. Bei Rückgabe schätzen ehrbare Müller das "schlissend und bruchend" Mühlgeschirr, welchen Betrag das Kloster dann den Beliehenen auszahlt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten 
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B 522 I U 723Archivalieneinheit
1507 April 12 (am nechsten monntag nach dem sonntag Quasimodogeniti) 
Hans Küng vorm Wald bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Walburga Dietenbergerin und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gut auf dem Berg genannt im Mößlin (=Mösle?) verliehen hat. Früher hatte es +Walter Stadler und danach Ulrich Habnit in "unuffgerichter lehenschaft" inne. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Küng vorm Wald 
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B 522 I U 724Archivalieneinheit
1507 August 28 (an sant Polayen tag) 
Prior und Konvent zu Weingarten sowie Klaus Schelling genannt Wißhopt ("Wyßhoupt") und Jos Pfeiffer als Pfleger des Siechhauses bei Altdorf verleihen Bruder Hans von Unterrussenried und dessen Ehefrau Ursula Surmann ("Surmenin") auf Lebenszeit das Gut der zwei Siechhäuser in Krumbach. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini entrichten sie als Zins und Hubgeld an die Siechhäuser in Weingarten und Altdorf, was Urbarbuch und Rödel ausweisen. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Prior und Konvent zu Weingarten 
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B 522 I U 725Archivalieneinheit
1507 Oktober 5 (uff zinstag nach sant Michels tag) 
Ambrosius Höltzlin, Bürger zu Altdorf, verkauft Bastian Rüs zu Altdorf für 50 fl rh eine Wiese zu Altdorf im Stainach zwischen der des Hans Metzger und der Landstraße, anstoßend an den Acker des Konrad Messer. Sie ist belastet mit einem Zins von 10 ß 1 d für das Kloster Weingarten sowie 1 ß d Steuer für die Gemeinde Altdorf von einer in der Wiese befindlichen Hofstatt. An das Siechhaus an der Landquart gehen 3 lb 17 ß d Ravensburger Währung. Die Wiese ist in Frieden vom 30. April (St. Walburg-Abend) bis 11. November (Martini), sonst dient sie als Weide (Tratt) für die von Altdorf. 
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Aussteller: Ambrosius Höltzlin, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 726Archivalieneinheit
1507 Dezember 17 (am nechsten frytag vor sant Thomans des hailigen zwölf botten tag) 
Mathis Äburtz zu Altdorf verkauft Jörg Vetter, Prior zu Weingarten, sowie Meister Hans Spöchlin, Pfarrer zu Baindt, Kaspar Schutz und Klaus Spies, Bürger zu Altdorf, als Pflegern der St. Sebastians-Bruderschaft im Kloster Weingarten einen jährlichen, zu St. Martin fälligen Ewigzins von 4 ß d Ravensburger Währung. Den Zins hatte der Vater des Ausstellers, +Hans, diesem zusammen mit Haus und Hofreite hinterlassen. Der Aussteller hat das Haus dem jungen Erhard Kern verkauft. Der Zins wurde im Kauf ausgedingt und vorbehalten von Ulrich Äburtz genannt Blätz aus seinem Garten zwischen dem Mühlbach und dem Anwesen des Ulrich Blätz. 
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Aussteller: Mathis Äburtz zu Altdorf 
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B 522 I U 727Archivalieneinheit
1508 Januar 27 (an dornstag nächst nauch sanct Pauls bekerung tag) 
Hans Boll zu Hagnau bekennt, daß er 10 lb d Landswährung in bar eingenommen hat (von?) Junker Hans von Ellerbach zu Laupheim. Er verkauft dem genannten Junker Wein, roten oder weißen nach dessen Wahl, von seinem eigenen Stück mit Reben in Siessen Halden. Aus dem Rebstück gehen an das Kloster Salem Abgaben. Der Aussteller verpfändet (den Junkern?) Haus und Hof in Hagnau, Nachbarn sind Burck Sys und Jos Zipperlin, (für einen Zins) von 2 Eimern Wein "Vorlauf", nach Wahl roten oder weißen. 
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Aussteller: Hans Boll zu Hagnau 
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B 522 I U 728Archivalieneinheit
Rom, 1508 Februar 7 (die vero lunae septima mensis Februarii) 
Notar Nicolaus Bulderian, Kleriker der Diözese Cammin ("Caminensis"), beurkundet Schreiben des Antonius de Monte, Erzbischof von Manfredonia ("Sipontinus") und päpstlicher Kommissar in der Sache, an Maximilian I. und die übrige geistliche und weltliche Gewalt, namentlich Johannes Bletz von Rotenstein, Dekan der Kirche in Konstanz, betreffend Exekution in einem kanonischen Prozeß. Gegenstand des Rechtsstreits zwischen Bletz von Rotenstein und dem Altaristen Petrus Raiser als Nachfolger des Jodocus Schreck waren Einkünfte der Pfründe des Altars des Hl. Johann-Evangelist in der Marien-Pfarrkirche zu Ravensburg. Rayser hatte sich in einer Appellation an den Papst gewandt, der dem genannten Antonius Kommission erteilt hatte. Bletz war zur Zahlung von 61 Dukaten nebst Prozeßkosten verurteilt worden. 
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Aussteller: Notar Nicolaus Bulderian, Kleriker der Diözese Cammin ("Caminensis") 
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B 522 I U 729Archivalieneinheit
1508 März 2 (uf dornstag vor dem suntag Estomichi) 
Wilhelm Wocher von Kerflimoos (=Kerlenmoos) bekennt, daß ihm Lienhard Franz, Pfarrer, sowie Martin Kolros von Goldegg und Paulin Lemp im Tal, Pfleger der St. Ulrichs-Pfarrkirche in Bodnegg, eine Schmiede in Kerflimoos samt dem Krautgarten bei der Stüdlerin Haus für 6 Jahre verliehen haben. Er muß die Schmiede persönlich innehaben, soweit nötig reparieren und in gutem Zustand halten, darf auch nichts entfremden. Jährlich zu Martini zahlt er an Zins 1 lb 10 ß d Ravensburger Währung nach Bodnegg. Wenn der Aussteller die Mühle "zergänglich" und "zerschlaizlich" hält oder die Zinsen nicht zahlt, ferner wenn Klagen der Nachbarn über ihn eingehen, der Beliehene um seines eigenen Nutzens willen wegzieht oder innerhalb der 6 Jahre stirbt, fällt die Schmiede samt Krautgarten heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Wilhelm Wocher von Kerflimoos (=Kerlenmoos) 
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B 522 I U 730Archivalieneinheit
1508 März 3 (uf fritag vor dem sonnentag Estomichi) 
Elsa Stricherin bekennt, daß ihr Lienhard Franz, Pfarrer, sowie Martin Kolros von Goldegg und Paulin Lemp im Tal, Pfleger der St. Ulrichs-Pfarrkirche in Bodnegg, in Gegenwart ihres Bruders und Vogts Martin Stricher ein Häuslein mit Baumgarten in Kerflimoos (=Kerlenmoos) auf Lebenszeit verliehen haben. Sie muß das Häuslein persönlich innehaben, soweit nötig reparieren und in gutem Zustand halten, darf es auch nicht verleihen. Jährlich an Martini zahlt sie an Zins 16 ß d Ravensburger Währung nach Bodnegg. Wenn die Ausstellerin die Leihebedingungen nicht einhält, stirbt oder um ihres eigenen Nutzens willen wegzieht, fällt das Häuslein und Gärtlein heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz hat sie nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Elsa Stricherin 
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B 522 I U 731Archivalieneinheit
1508 April 13 (dornstags nächst nauch dem sonntag Judica in der vasten) 
Margreth Maigerin, Witwe, Bürgerin zu Altdorf, verkauft mit Zustimmung ihres Vogts Ambrosius Höltzlin, Bürger daselbst, an Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, einen ablösbaren Zins von 1 lb d jährlich, den die Ausstellerin von Mathias Veser ("Vesar"), Bürger zu Altdorf, für 20 lb d erworben hat. Sie übergibt dem Abt den von Vesar unter dem Datum Samstag nach Fronleichnam (5.6.) 1507 ausgestellten Zinsbrief. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margreth Maigerin, Witwe, Bürgerin zu Altdorf 
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B 522 I U 732Archivalieneinheit
1508 Mai 8 (am nächsten montag nach dem sonntag Misericordia domini) 
Konrad Sorg von Ärgkenschwyler (=Ergetsweiler) und Ehefrau Anna Hüßlerin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut in Staig verliehen hat, das früher +Simon Hüßler, Schwiegervater bzw. Vater der Aussteller, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchtragenden ("bärent") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld 3 Scheffel Fesen, 2 Scheffel Hafer, 1 lb d, 40 Eier, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne, ferner liefern sie in den Meierhof von Ettishofen 4 1/2 ß h Heugeld ("howgelt"), alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Sorg von Ärgkenschwyler (=Ergetsweiler) und Ehefrau Anna Hüslerin 
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B 522 I U 733Archivalieneinheit
1508 Juni 5 (am nechsten monntag vorm hailigen Pfingstag) 
Jos Neukomm ("Nüwkom"), Propst zu Hofen und Konventual zu Weingarten, bekennt: Er hat vor Jahren aus dem Gut zu Waggershausen, das +Konrad Gunzenwiller vom Kloster Hofen zu Lehen hatte, etwas mehr als 1 Jauchert "uff Rayenrüti" genommen, zu einem Einfang und Rebgarten gemacht und dem genannten Gunzenwiller gegen Zins verliehen. Das Grundstück grenzt an Klas Hohen, die Landstraße und Hans Bunkhofer. Nach Gunzenwiller Tod verleiht er es zur Hälfte an Ursula Gunzenwiller als Lehentragerin zu Erblehen. Wenn sie den halben Rebgarten verkaufen will, muß sie ihn zuerst dem Aussteller anbieten, der ihn um 10 ß d billiger als andere Interessenten erwerben kann. Als jährlichen Zins zahlt sie zu Martini 4 ß 6 d Landswährung. Bei Handänderungen muß der halbe Rebgarten von den Pröpsten für 4 1/2 ß d neu empfangen werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Neukomm ("Nüwkom"), Propst zu Hofen und Konventual zu Weingarten 
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B 522 I U 734Archivalieneinheit
1508 Juli 10 (an monntag nächst nauch sant Ulrichs tag) 
Oswald Wern, Bürger zu Altdorf, verkauft Jörg Vetter, Prior [zu Weingarten], Meister Johann Spöchlin ("Spöhelin"), Kirchherrn zu Baindt, Kaspar Schutz und Klaus Spieß, Bürgern zu Altdorf, als Pflegern der St. Sebastians-Bruderschaft im Kloster Weingarten, für 40 fl rh einen jährlichen ablösbaren, zu Johanni fälligen Ewigzins von 2 fl rh aus Haus und Hofreite in Altdorf, gelegen zwischen den Häusern des Hafners Jörg Schyffelin und des Peter Ebenhöw. Das Haus ist bisher schon belastet mit einem Zins für das Kloster Weingarten von 1/2 lb Wachs und 2 d, auch ist die gewöhnliche Steuer und Wacht zu leisten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oswald Wern, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 735Archivalieneinheit
1508 Juli 20 (an dornstag vor sant Marien Magdalena tag) 
Hans Sutzlin, Bürger zu Altdorf, verkauft Kaspar Bock und dessen Schwiegersohn Hans Rotenheusler ("Routenhußler"), Bürger daselbst, für 46 lb d Landswährung Haus, Hofreite und Garten in Altdorf im Toggenriedt an der Straße zwischen den Häusern des Gall Gäldrich und Kaspar Ortlieb. Das Haus ist belastet mit Zinsen von 7 ß d aus 7 lb d Kapital an die Liebfrauenkirche in Altdorf und 4 ß d an die Kustorei des Klosters Weingarten, auch muß Wacht und Steuer bezahlt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Sutzlin, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 736Archivalieneinheit
1508 September 7 (uf dornstag vor deß hailigen Crütz tag als es erhöcht wardt) 
Jos Neukomm ("Nüwkom"), Propst zu Hofen und Konventual zu Weingarten, verleiht mit Zustimmung von Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, an Peter Waggershuser und Ehefrau Kathrina Kinigin sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., falls sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit den Hof, den früher Konrad Gunzenwiler und Anna Lochmayrin innehatten. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts daraus entfremden. Jährlich zahlen sie zu Martini als Zins und Hubgeld 15 ß d, 8 Scheffel Vesen, 4 Scheffel Hafer, 2 Scheffel Kernen, 1 lb 16 ß d und 2 Hühner, 1 Scheffel 1 Vierteil Hafer, ferner von dem "Schwitzerlehen" 1 lb d, 7 Imi Kernen, 2 Scheffel Vesen und 2 Scheffel Hafer Ravensburger Maßjjes bzw. Währung. Dem Vogt zu Ittendorf ist als Vogtrecht zu geben, was in den Urbarbüchern und Rodeln steht. Wenn der Propst einen Weiher anlegen will, müssen die Beliehenen Boden zur Verfügung stellen. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht oder Ungehorsam fällt der Hof heim. Er muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Bei Tod eines Beliehenen muß der nachfolgende mit 2 fl bestehen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Neukomm ("Nüwkom"), Propst zu Hofen und Konventual zu Weingarten 
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B 522 I U 737Archivalieneinheit
1508 November 27 (am siben und zwantzigisten tag Novembris des monats) 
Notar Johannes Schlachter von Frauenfeld, Laie des Konstanzer Bistums, beurkundet in Gegenwart etlicher Meier von Eggenweiler auf dem Feld beim Holz genannt Ghürenloch unter dem Törlein, durch das man nach Waltenweiler hinausgeht, daß Hans Konrad Humpis am genannten Ort einen Termin angesetzt hat zur Verhandlung in einer Streitsache betreffend Hölzer sowie Grund und Boden zwischen den Inhabern des Hofs Eggenweiler, den jetzt die Erhart besitzen, und dem Kloster Löwental. Humpis nimmt die Gerichtsbarkeit über den streitigen Boden für sich und seinen Bruder Wolf in Anspruch als Teil der Herrschaft Brochenzell. Als sich der Amtsknecht des Landvogts [von Schwaben] meldet und im Auftrag seines Herrn an dem Termin teilnehmen will, protestiert Humpis dagegen. Die Sache sei niedergerichtlich und gehen den Landvogt nichts an. Er behält sich Erläuterung durch den Kaiser und das Reich vor, von denen seine Obrigkeit kommt, und verwahrt sich gegen Gewalttätigkeiten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Notar Johannes Schlachter von Frauenfeld, Laie des Konstanzer Bistums 
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B 522 I U 738Archivalieneinheit
1509 Januar 12 (an fritag vor sant Hylarien tag) 
Hans Ziegelmüller von Rolgenmoos ("Rolgimoß") und Ehefrau Kathrina Ganterin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit den halben Teil des Hofs zu Rolgenmoos verliehen hat, den der Vater des Ausstellers, Stefan Ziegelmüller, innehatte und nun aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchtragenden ("bärent") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld 2 lb d sowie je 2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 60 Eier, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Sie leisten ferner eine halbe Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter und eine Fischfahrt, wenn man den Weiher in Rolgenmoos ausfischt. Der Rückstand an Getreidezinsen muß zu Martini abgetragen werden in der Weise, daß jährlich neben dem neuen Zins 2 Scheffel Hafer und Fesen geliefert werden. Der Hof fällt heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Er muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans Ziegelmüller von Rolgenmoos ("Rolgimoß") und Ehefrau Kathrina Ganterin 
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B 522 I U 739Archivalieneinheit
1509 Januar 12 (an fritag vor sant Hylarien tag) 
Jörg Ziegelmüller von Rolgenmoos ("Rolgimoß") bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, sowie ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Hof und Gut zu Rolgenmoos samt der Mühle und Öltrotte verliehen hat, ausgenommen das "schlissent" Mühlgeschirr, das dem Vorbesitzer der Mühle, Stefan Ziegelmüller, Vater des Ausstellers, gehörte. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchtragenden ("bärend") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld 2 lb d sowie je 2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 60 Eier, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Sie leisten ferner eine halbe Weinfahrt vom [Boden-]See ohne Futter und eine Fischfahrt, wenn man den Weiher in Rolgenmoos ausfischt. Der Rückstand an Getreidezinsen muß zu Martini abgetragen werden in der Weise, daß jährlich neben dem neuen Zins 2 Scheffel Hafer und Fesen geliefert werden. Der Hof fällt heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Er muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Das Mühlgeschirr muß dem Abt vor anderen Käufern nach Bewertung verständiger Müller angeboten werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Wenn der Aussteller ohne leibliche Erben stirbt, geht das Lehen an seinen Bruder Urban Ziegelmüller, dessen Frau Angnesa Bischoffin und ihr jüngstes Kind, wiederum auf drei Leiber. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Ziegelmüller von Rolgenmoos ("Rolgimoß") 
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B 522 I U 740Archivalieneinheit
1509 Januar 15 (an montag nach sant Hylarien tag) 
Agatha Riegerin von Münnerütin (=Münchenreute), +Klaus Riegers Tochter, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihr, ihrem künftigen Ehemann, wenn er Leibeigener des Klosters ist, und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gütlein in Münnerütin verliehen hat, das früher der Vater der Ausstellerin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld, was Urbarbücher und Rödel ausweisen. Der zwölfjährige Rückstand an Getreidezinsen muß zu Martini abgetragen werden in der Weise, daß jährlich neben dem neuen Zins 1 Scheffel Hafer und Fesen geliefert werden. Das Gütlein fällt heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Jakob Söner, Ammann in Blönried, und Konrad Rer von Münnerütin, Vögte der Ausstellerin, stimmen dem Geschäft zu. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Agatha Riegerin von Münnerütin (=Münchenreute), +Klaus Riegers Tochter 
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B 522 I U 741Archivalieneinheit
1509 Februar 1 (an dornstag vor Unser lieben Frowen tag liechtmess) 
Klaus Ortlieb von Wollmarshofen schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsams in das Gefängnis des Abts Hartmann [von Burgau] von Weingarten gekommen war. Für den Aussteller hatte Graf Wolfgang von Fürstenberg gebeten. Er wird sich nicht rächen und künftig gehorsam sein, insbesondere das Gut in Wollmarshofen, auf dem er lehensweise sitzt, in gutem Zustand halten. Streitigkeiten mit dem Kloster und Gotteshausleuten wird er nur vor den zuständigen Gerichten austragen. Als Bürgen für den Pönfall von 40 fl stellt er Michel Zuser aus der Lochmühle, Balthus Schatz von Wollmarshofen, Melchior Treiger vom Tangründel (=Dangrindeln) und Hans Hegelin von Liebenhofen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Ortlieb von Wollmarshofen 
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B 522 I U 742Archivalieneinheit
1509 März 12 (an menntag vor mitterfasten) 
Ulrich Söner von Blönried und Ehefrau Elsa Vischerin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit das Gut in Blönried verliehen hat, das vorher der Vater bzw. Schwiegervater +Konrad Suner innehatte, samt dem Acker bei dem Hußler See oder Gluren Bühel. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchttragenden ("bärend") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld 5 Scheffel beiderlei Korns, Fesen und Hafer, sowie 3 lb h, alles in Ravensburger Maß und Währung, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne, 60 Eier. Vom Acker bei dem Glurenbühel muß, wenn er angebaut ist, 1/2 Scheffel beiderlei Korns gegeben werden. Ferner müssen zu Martini an den alten Kornschulden 2 Scheffel Fesen und Hafer abgetragen werden. Das Gut fällt heim, wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich Söner von Blönried und Ehefrau Elsa Vischerin 
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B 522 I U 743Archivalieneinheit
1509 März 12 (an menntag vor dem sonnentag Letare in der fasten) 
Hans Hagenbach und Ehefrau Agatha Herzogin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut in Staig verliehen hat, das früher der Schwiegervater bzw. Vater +Klaus Herzog und seine Ehefrau Elsa Lengin innehatten. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden, auch keine Eichen oder andere fruchttragenden ("bärend") Bäume fällen. Holz dürfen sie nur als Bau- oder Brennholz für den Eigenbedarf schlagen, jedoch keines veräußern. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Das Gut fällt heim, wenn sie Leihebedingungen nicht eingehalten werden, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hagenbach und Ehefrau Agatha Herzogin 
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B 522 I U 744Archivalieneinheit
1509 Juni 11 (an mentag nach Unsers lieben Herrn fronlichnams tag) 
Moritz Hegelin von Atzenweiler ("Atzlawyler") bekennt, daß ihm Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit das 2 Juchart messende Holz "in den Eggen" verliehen hat, gelegen zwischen Salmanns und Kaspar Zusers Hölzern, zusätzlich zu dem Gut, das ihm in Atzenweiler bereits verliehen wurde. Der Aussteller muß das Holz in gutem Zustand halten. Es darf es nur zum Eigenbedarf für Brenn- und Bauholz nutzen, aber kein Holz verkaufen. Als Zins zahlt er jährlich zu Martini 6 ß d Ravensburger Währung. Er wird das Holz in nächsten neun Jahren im Bann liegen lassen. Wenn er sich nicht an die Leihebedingungen hält, ist das Holz samt dem Gut verwirkt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Moritz Hegelin von Atzenweiler ("Atzlawyler") 
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B 522 I U 745Archivalieneinheit
1509 August 27 (mentags vor sant Polayen tag) 
Hans Haselmüller genannt Wilter und Ehefrau Margaretha Lachmayerin bekennen, daß sie von Junker Hans Jakob Gremlich von Hasenweiler auf Lebenszeit Hof und Gut Granegg ("uff der Granigk") in Hasenweiler, das früher +Gorius Honberger innehatte, als Zinslehen erhalten haben. Die Beliehenen müssen es in guten "zytbuwen" halten und dem Junker jährlich zu Martini als Zins und Hubgeld je 7 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Maßes reichen, ferner 120 Eier, 8 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Sie leisten weiter eine Seefahrt oder zahlen dafür 10 ß d nach Wahl des Junkers. Außerdem erbringen sie Frondienste wie andere Meier. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Er muß mit Mist, Stroh und Heu zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Haselmüller genannt Wilter und Ehefrau Margaretha Lachmayerin 
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B 522 I U 746Archivalieneinheit
1509 September 17 (an möntag vor sant Matheus des hailigen zwölfpotten und ewangelisten tag) 
Jakob Salmann, Bürger zu Altdorf, verkauft Michel Link, Steinmetz und Bürger zu Altdorf, für 6 lb d Landswährung ein Krautland in der Boms zwischen Hans Hawbuss und Martin Scheiblers Krautländern gelegen. Es ist belastet mit einem Zins von 2 1/2 ß d an das Siechhaus im Kloster Weingarten. Der Verkäufer hat ein sechsjähriges Rückkaufsrecht, das im Todesfall auch für die Ehefrau gilt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Salmann, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 747Archivalieneinheit
1509 Oktober 23 (an zinstag nach sant Gallen tag) 
Erhard Ul von Benzenhofen und Ehefrau Ursula Lochenmairin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit Hof und Gut in Benzenhofen verliehen hat. Sie hatten den Hof laut einer Verschreibung verwirkt, er war ihnen aber auf Bitte der Verwandtschaft und anderer Leute wieder eingeräumt worden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Zusätzlich liefern sie an Martini zur Tilgung der alten Kornschulden je 5 Scheffel Fesen und Hafer. Der Hof fällt heim, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Er muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Urban Kern zu Wenishofen (=Kernen) verschreibt sich auf Lebenszeit als Mitschuldner für die Rückstände. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Erhard Ul von Benzenhofen und Ehefrau Ursula Lochenmairin 
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B 522 I U 748Archivalieneinheit
1509 Dezember 12 (mensis Decembris die duodecima) 
Der Offizial der Konstanzer Kurie teilt allen Geistlichen der Diözese mit, daß er gegen Konrad Lugberger genannt Handtobler in Handtobel auf Klage von Hartmann [von Burgau], Abt, und dem Konvent zu Weingarten ein Endurteil erlassen hat. Der Beklagte hatte war wegen unerlaubter Entfernung gefällter Bäume im Bezirk Fronhofen mit 5 lb d bzw. 1 lb 5 ß d bestraft worden. Der Aussteller befiehlt den Empfängern Verkündung bzw. Exekution des Urteils. Unterschrieben im Namen des Notars Johann Nallinger von Johannes Brieff. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Der Offizial der Konstanzer Kurie 
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