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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
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B 522 I U 101Archivalieneinheit
1384 September 12 (an dem nähsten mentag nach Unser Frowen tag ze herbst) 
Henni der Scherer zu Altdorf und Anna die Küchlin bekunden, daß in den Streitigkeiten um die beiden Güter genannt des Glarers Gut "ab dem Veld" und Henni Scherers Gut ein Schiedsgericht eingesetzt wurde. Für dieses Gericht wurde der Zehender des Klosters Weingarten als unparteiischer Vorsitzender ("gemain man") bestellt. Henni Scherer benannte dazu Heinrich den Weber und Wölflin, beide Bürger zu Ravensburg, und Anna Küchlin Kunz den Mutz und Hans von Moshain als Beisitzer. Die Mehrheit der "fünf man" entschied, daß Anna nicht mehr als acht Häupter "rinderhaftig vihs" auf die Weide treiben sollte. Wenn unter dieser Herde ein Roß und ein Füllen ist, soll es mitgehen für Jahr und Tag, wie Sitte und Gewohnheit ist. Anna soll nicht mehr als zwei Häupter Zugvieh, die Heu und Stroh fressen, auf die Auchtweide ("uht waid") gehen lassen. Sie darf auch 2 Schweine haben. Jegliches Vieh soll auf die "gemain bar waid" gehen. Die Parteien versprechen bei ihrer Treue, gegen diese Artikel nicht zu verstoßen. 
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Aussteller: Henni der Scherer zu Altdorf 
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B 522 I U 102Archivalieneinheit
1384 Dezember 2 (am nechsten fritag vor sant Niclaus tag) 
Heinrich Rienolt, Stadtammann zu Lindau, beurkundet gerichtliche Übergabe. Der ehrbare Mann Hans der Bart, Bürger zu Konstanz, und seine Ehefrau Ann Goldschmidin, vertreten durch Ulrich den Schreiber ("Schriber"), verkaufen Hans dem Ledergerwen, Bürger zu Lindau, ihren Hof zu Arnoltswiler (=Arensweiler?) sowie ein Leibdinggeld von 6 Saum ("som") Wein, das die Goldschmidin aus dem Weinberg des Ledergerw zu Schönegerden (=Schönegaten?) hat, für 100 lb d und 9 1/2 lb d Konstanzer Münze. Die Verkäufer geben entsprechend einem Urteil des Gerichts das Gut und das Leibdinggeld an den Gerichtsstab und die Hand des Ausstellers auf und versprechen Gewährleistung, worauf der Käufer um Beurkundung bittet, die ihm durch Urteil zuerkannt wird. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Rienolt, Stadtammann zu Lindau 
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B 522 I U 103Archivalieneinheit
1385 Juni 23 (an sant Johans aubent ze sunnwenden) 
Ulrich von Ebersberg verkauft dem ehrsamen Mann Heinrich von Dettingen ("Tätingen"), Bürger zu Ravensburg, für 63 lb d Konstanzer Münze seinen Hof in Spiesberg genannt Heinz Egg Bunt als Eigengut. Der Hof gültet jährlich 13 Scheffel Vesen Ravensburger Maßes und 1 lb d Konstanzer Münze. Die Gewährleistung übernehmen neben dem Aussteller Diepolt von Lautrach ("Lutterach") und Üli Maigenberg, Bürger von Ravensburg. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ulrich von Ebersberg 
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B 522 I U 104Archivalieneinheit
1386 März 21 (an sant Benedicten tag) 
Hans Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, verkauft Ludwig [von Haltenberg], Abt, und Konvent zu Weingarten für 70 lb d Konstanzer Münze seinen Hof in Lainbach (=Leimbach), auf dem der Widmer sitzt, und seinen Anteil an der Wiese in Markdorf ("Marhtorff"). Diese gehört zur Hälfte der Schlerfinen und der Segerinen Tochter Grete, zur Hälfte Graf Albrecht von Heiligenberg. Hof und Wiese werden als Eigen übergeben, doch erhält der Abt von Salem ("Salmanswiler") jährlich 1 Vierdung Wachs. 
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Aussteller: Hans Wolfegger, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 105Archivalieneinheit
1386 April 18 (geben an mitten vor dem Ostertag) 
Ruff Mul und Hans Sturm, Heiligenpfleger in Ebenweiler, verkaufen mit Zustimmung des Kirchspiels daselbst dem ehrbaren Mann Bürk dem Fischer zu Möllenbronn ("Mellibrunnen") für 31 ß d Konstanzer Münze den Acker der Heiligen zu Widimos im Umfang von 2 Jauchart in Heinz Smids Wiesen. Der Acker wird als Eigen verkauft, doch geht der Zehnt daraus. Der Siegler stimmt dem Verkauf zu. 
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Aussteller: Ruff Mul und Hans Sturm, Heiligenpfleger in Ebenweiler 
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B 522 I U 106Archivalieneinheit
1386 Juli 31 (an dem nähsten zinstag nach sant Jacobi tag) 
Kunz Hohenburger, Ammann zu Waldburg, bekennt, daß er dem ehrbaren Mann Kunz dem Koler, Pfründner (?) zu Weingarten, 10 lb 6 d Konstanzer Münze schuldet. Um den genannten Betrag hat der Aussteller Wein gekauft, der seinem Herrn, Truchseß Hans, geliefert wurde. Der Betrag ist zu künftigem Martini fällig. Bei Säumnis haftet der Aussteller für Kapital und Schaden. Als Bürgen stellt er die ehrbaren Männer Kunz den Boser von Wätzlisrüti (=Wetzisreute) und Kunz Mutz, Bürger von Ravensburg, die mitsiegeln. 
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Aussteller: Kunz Hohenburger, Ammann zu Waldburg 
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B 522 I U 107Archivalieneinheit
1387 Juni 20 (an dem nähsten donstag nach sant Vits tag) 
Katherin Isenbächin, Witwe des Jäk Isenbach, ihre Söhne Hans und Heinz, Bürger von Ravensburg, verkaufen für 16 lb d Konstanzer Münze dem ehrbaren Mann Klaus Richlisrüti, Bürger daselbst, ihr Gütlein in Vels (=Felz), unter dem Gut des Klosters Weingarten gelegen, wie es von +Klaus Maigenberger an die Aussteller gelangt ist. Die Verkäufer versprechen Gewährleistung. 
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Aussteller: Katherin Isenbächin, Witwe des Jäk Isenbach, ihre Söhne Hans und Heinz, Bürger von Ravensburg 
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B 522 I U 108Archivalieneinheit
1387 Juni 29 (an der hailigen marterer tag Pet[ri] et Pau[li] tag) 
Hans Hablützel der Zimmermann, Bürger zu Ravensburg, verkauft der ehrsamen Frau Mechthild Boosserin, Bürgerin daselbst, für 100 lb h Haus und Hofstatt "an Koppen" als Eigengut. Aus dem Anwesen wird ein jährlicher Zins von 1 ß d Konstanzer Münze an die Bürger von Ravensburg gezahlt. Der Verkäufer verspricht Gewährleistung nach Ravensburger Stadtrecht. 
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Aussteller: Hans Hablützel der Zimmermann, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 109Archivalieneinheit
1388 November 16 (an sant Othmars tag) 
Els die Lörin, Ehefrau Kunz des Loren, kauft für sich und ihre Kinder von Heinrich dem Pfanner, Bürger zu Wangen, als Waldlehen den Satz und jährlichen Zins von 1 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes und 6 ß d Konstanzer Münze auf einem Gut zu Ulhartschwiler (=Uhetsweiler), auf dem vormals Heinz Oswalt ("Oschwalt") saß. Die Käufer geben dem Verkäufer jährlich zwischen Martini und Weihnachten von dem genannten Gut 2 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes und 17 ß d Konstanzer Münze. Davon sind 2 ß Notzins. Wenn dieser nicht zu Martini gezahlt wird, ist dem Verkäufer das Gut nach Waldlehenrecht verfallen. Beim Tod des jeweils ältesten Besitzers, Mann oder Frau, ist im Dreißigsten eine Todfallabgabe von Pfeffer oder ersatzweise 5 ß d Konstanzer Münze fällig. Bei Nichtleistung fällt das Gut heim. Zu liefern sind weiter 4 Hühner und 40 Eier. Alle Abgaben müssen in die Stadt Wangen geliefert werden. 
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Aussteller: Els die Lörin, Ehefrau Kunz des Loren 
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B 522 I U 110Archivalieneinheit
1389 November 12 (an dem fritag nach sant Martis tag) 
Üli der Kumber, Bürger zu Tettnang, kauft von Heinrich dem Fryen, Bürger zu Wangen, für 5 lb d Konstanzer Münze zu rechtem Waldlehen ein Gütlein in Primiswiler an des Türingers Gut. Der Käufer gibt jährlich zu Martini 2 Scheffel Hafer Wangener Maßes und 8 ß d Konstanzer Münze. Einer der acht Schillinge "gewinnet und verlüret" das Gütlein, d.h. dieses verfällt dem Verkäufer, wenn der Schilling nicht nach Waldlehenrecht an Martini gezahlt wird. Die jährlichen Abgaben sind in die Stadt Wangen zu liefern. 
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Aussteller: Üli der Kumber, Bürger zu Tettnang 
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B 522 I U 111Archivalieneinheit
1391 März 14 (an dem nähsten zinstag nach sant Gregorien tag) 
Heinz Landös von Gambach gelobt Ludwig [von Haltenberg], Abt zu Weingarten, dem Kloster mit Leib und Gut unfluchtsam zu sein. Als Bürgen dafür stellt er die ehrbaren Mannen Georg ("Georien") den Mulhus d.Ä. und seinen Sohn Hans, Heinz den Trikel und Heinz den Hömeister d.J., beide Bürger zu Altdorf. Im Fall der Zuwiderhandlung müssen diese dem Kloster 20 lb d Konstanzer Münze zahlen. 
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Aussteller: Heinz Landös von Gambach 
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B 522 I U 112Archivalieneinheit
1391 März 31 (an dem fritag in der Osterwochen) 
Heinz der Sailer, Bürger zu Altdorf, verkauft Hans dem Buman d.J. für 25 lb h sein Gut in Kerlenmoos ("Körflimos"), das Lehen vom Kloster Weingarten ist. Das Kloster bekommt aus dem Gut jährlich 1 ß d Konstanzer Münze als Ewigzins. Es gehörte früher Bruder Hansen. Der Verkäufer verspricht Gewährleistung. Der Abt stimmt dem Geschäft zu und siegelt. 
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Aussteller: Hans der Sailer, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 113Archivalieneinheit
1391 April 23 (in die sancti Georii) 
Kunz Oew und Ehefrau Ursel, Bürger zu Altdorf, verkaufen dem ehrsamen Mann Eberlin Schmid von Hoßkirch für ein jährliches Leibgeding von 5 Scheffel Vesen ("wessen") ihr halbes Gut in Aichach (=Eichen) im Dingöw (Tengau=Hohentengen), das von alters her Meierheinrichs ("Maiger Hainrichs") Gut genannt wird. Das Leibgeding ist zu Martini in Ravensburg oder im Kloster Weingarten zu leisten. Als Bürgen ("weren") setzen die Aussteller den ehrsamen Mann Wilhelm Offner genannt den Bremen. 
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Aussteller: Kunz Oew und Ehefrau Ursel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 114Archivalieneinheit
1391 Juli 18 (an dem nähsten zinstag nach sant Alexius tag) 
Klaus der Müller genannt von Tobel, Sohn Jäks des Diepoltshofers, gelobt Ludwig [von Haltenberg], Abt zu Weingarten, daß er sich dem Kloster nicht mit Leib und Gut entfremden will ("unfluhsam"). Streitigkeiten mit Gotteshausleuten wird er nur vor den Amtleuten des Klosters austragen. Als Bürgen ("geweren") stellt er die ehrbaren Mannen Hans den Kalb, Bürger zu Altdorf, Kunz den Studacher, Heinz Bosch von Tobel und Burk den Meier ("Mayger") von Berg. Im Fall der Zuwiderhandlung zahlt Aussteller bzw. ein Bürge 100 lb "italiger" Heller. Der Aussteller schwört darüber einen gelehrten Eid zu den Heiligen, die Bürgen versprechen wie oben beschrieben. 
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Aussteller: Klaus der Müller genannt von Tobel, Sohn Jäks des Diepoltshofers 
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B 522 I U 115Archivalieneinheit
1393 September 17 (an mitwochen nach des hailigen Crütz tag ze herbst) 
Heinz der Binder von Altdorf und Ehefrau Agnes haben sich mit dem bescheidenen Mann Bruder Hans Kälin, Hofmeister des Klosters Weingarten, über die Streitigkeiten und Ansprüche verglichen, die sie wegen einer Wiese, die sie vom Hof zu Lehen hatten. Für eine Abfindung von 1 lb "italiger" Heller verzichten die Aussteller, zugleich für ihre Söhne Kunz und Hans, auf ihre Ansprüche. 
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Aussteller: Heinz der Binder von Altdorf und Ehefrau Agnes 
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B 522 I U 116Archivalieneinheit
1395 März 17 (an mitwochen vor dem sunnentag Letare ze mittervasten) 
Hans Apflau ("Appfflow") verkauft dem ehrsamen Mann Konrad Biberse, Bürger zu Ravensburg, für 4 1/2 lb h seine Rechte am Gut in Wattenberg, sowohl an Eigenschaft wie Lehenschaft. Als Bürgen ("gewer") stellt er den Sohn seiner Schwester, Hans Kürnbach. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Apflau ("Appfflow") 
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B 522 I U 117Archivalieneinheit
1396 Februar 29 (an zinstag nach sant Mathias tag) 
Wilhelm vom Rosenharz von Sigmarshofen vertauscht an Johann [I. von Essendorf], Abt, und das Kloster Weingarten seine Wiese unter Hübschenberg (=Hinterstellenried?) als Eigengut. Dafür erhält der Aussteller die Eigenschaft des Bodens des Guts im Langenberg unter dem Weiher daselbst genannt die Harros. Die Eigenschaft gehört in das Gut des Klosters zu Wagenbach, wo der Aussteller und Kunz Früg von Tettnang einen Weiher gemacht haben. Der Tausch erstreckt sich auf den Boden, den der Weiher überschwemmt ("ertrenket") hat. 
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Aussteller: Wilhelm vom Rosenharz von Sigmarshofen 
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B 522 I U 118Archivalieneinheit
1396 April 24 (des nechsten mäntags nach sant Görien tag) 
Konrad Vogler, Bürger zu Ravensburg, verkauft seinem Oheim, dem ehrsamen Niclaus dem Schultheiß ("Schulthais"), Stadtschreiber zu Ravensburg, für 50 lb d Konstanzer Münze seinen Hof in Spiesberg, den zur Zeit der Schepperli ("Schäpperli") bebaut. Der Hof gibt jährlich als Gült 13 Scheffel Vesen Ravensburger Maßes und 1 lb d Konstanzer Münze. Der Aussteller verspricht die übliche Gewährleistung. 
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Aussteller: Konrad Vogler, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 119Archivalieneinheit
1396 Juli 25 (an sant Jacobs tag) 
Hans Diet d.J., Bürger zu Ravensburg, hat sich vor Ammann und Rat zu Altdorf gütlich mit seinem Schwiegervater ("swecher") Hans Resch, Bürger von Altdorf, verglichen wegen der Wiese im Riet, Lehen des Ritters Ulrich von Hörnlingen (Herrlingen). Der Aussteller verzichtet auf alle Ansprüche bezüglich der Wiese und erhält dafür von Resch 6 lb h Ravensburger Münze. 
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Aussteller: Hans Dietz d.J., Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 120Archivalieneinheit
1396 November 9 (an dem nähsten durnstag vor sant Martis tag des hailigen byschoff[s]) 
Hans Malenbrig, Bürger zu Altdorf, verkauft sein Gütlein Falkenhaus ("Valkenhus"), gelegen zwischen dem Helbler und dem Weg, Heinz dem Buman für 20 lb d. Das Gütlein ist belastet mit einer jährlichen Abgabe an den Heiligen in Zell (=Amtzell?) von 7 ß d und 7 Vierteil Hafer, an das neue Kloster in Ravensburg gehen jährlich 2 ß d. Der Aussteller und seine Ehefrau Elsa die Helblerin versprechen Fertigung. Als Bürgen und "weren" setzt der Aussteller seinen Vater Frik Malenbrig und Oswald den Basler. 
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Aussteller: Hans Malenbrig, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 121Archivalieneinheit
1396 Dezember 6 (an sant Nyclaus tag) 
Ital Gündli verkauft dem ehrbaren Mann Heinz Stoll, Bürger zu Ravensburg, für 4 lb 5 ß d Konstanzer Münze als Eigengut seinen Acker in Bettenweiler ("Betenwiller") hinter den Brühlen sowie die Wiese und den Acker in Richtung Mänboltschwiler (=Nehmetsweiler?) genannt die Hasnow, was früher in des alten Gündlins Gütlein gehört hat, ferner das Äckerlein auf den Töbelin genannt Gündlins Acker. Als Bürgen für die Gewährleistung benennt der Aussteller die Gebrüder Martin und Peter Gündli, seine Söhne, und Albrecht Hun. Als weitere Sicherheit verpfändet er "ze ursatz" seine Hofstatt in Bettenweiler, genannt Gündlins Hofstatt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ital Gündli 
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B 522 I U 122Archivalieneinheit
1399 Februar 25 (an dem nächsten zinstag nauch sant Mathis tag des hailigen zwölfbotten) 
Gebrüder Wern und Heinz Märk von Buray (=Burach), zugleich für ihre noch minderjährigen Brüder Kunz und Jos, vertauschen an ihren Bruder Klaus von Buray ihren Anteil am Hof daselbst, den der Bruder zu Baurecht ("buwreht") und Lehen vom Kloster Weingarten innehat. Dafür verzichtet Klaus auf seinen Anteil an den 3 Juchart Acker im Altdorfer Bann bei des Steineggers Kreuz. Als Bürgen ("geweren") setzen die Aussteller ihre Brüder Hans Märk und Wern Goff, beide Bürger zu Altdorf. 
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Aussteller: Gebrüder Wern und Heinz Märk von Buray (=Burach) 
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B 522 I U 123Archivalieneinheit
1400 Februar 2 (an unser Frowen tag ze liechmiss) 
Heinz Schwigger von Hagnau verkauft dem ehrbaren Hans Binder von Weingarten für 40 lb d Konstanzer Münze als Eigengut seinen Garten auf dem Bühl, der einerseits an Hänni Maders Garten und andererseits an die Straße grenzt, die nach Weiler führt. 
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Aussteller: Heinz Schwigger von Hagnau 
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B 522 I U 124Archivalieneinheit
1400 Mai 22 (an dem nächsten samstag vor sant Urbans tag) 
Els die alt Glarerin, Bürgerin zu Altdorf, verkauft der Kustorei des Klosters Weingarten einen jährlichen Ewigzins von 2 ß d Konstanzer Münze der Stadt Währung zu Ravensburg. Der Kaufpreis beträgt 2 lb d Konstanzer Münze weniger 5 ß d. Der Zins liegt auf Haus, Hofstatt und Garten der Ausstellerin in Altdorf an der Steig gegenüber dem Haus der Reminu[n]. Es handelt sich um Nachzins, das Haus ist schon belastet mit einem Vorzins von 3 ß d in das Bruderamt des Klosters. Der Zins muß zu Martini dem Kustor Albrecht Mutz oder seinen Nachfolgern gereicht werden. Im Säumnisfall kann sich die Kustorei mit und ohne gerichtliche Hilfe aus dem Pfand befriedigen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Els die alt Glarerin, Bürgerin zu Altdorf 
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B 522 I U 125Archivalieneinheit
1400 September 18 (an dem nächsten samstag vor sant Matheus tag) 
Hans Hägeli d.A. und sein Sohn Jos Hägeli, beide von Atzlenwiler schwören einen leiblichen Eid, dem Kloster Weingarten "unfluchsam" zu sein, keinen anderen Schirm oder Herrn zu suchen und mit Leib und Gut beim Kloster zu bleiben. Sie stellen Abt Johann [I. von Essendorf] als Bürgen Hans Wanner, Stiefsohn Hans Hägelins, Hans Nabholz zu den Fryden (=Friedach?), Vetter Hansen zu den Gulun (=Gullen), Klaus Hochrer von Rütlun (=Ritteln), Üli Kolros von Liebenhofen, Üli Struß von der Hofstatt (=Kenzler), Kunz und Cristan von Kroppach (=Groppach), Hans Stärk von dem Maygerhof (=Mayerhof) zu Ritteln, Hans Küni von Ritteln, Hermann Kolros von Hübschenberg ("Hübschiberg"), Hans Huter von Liebenhofen, Heinz Mannwirst von Liebenhofen, Kunz Schmidhusrer von Schregsberg, Kunz Habnit von Groppach, Hans Fädenlin von Fokkenhuser (Foggenhaus=Arnegger), Heinz Hägelin von Halbprachofen (=Albertshofen). Die genannten müssen 100 lb d Konstanzer Münze zahlen, wenn die Aussteller ihren Eid brechen. Diese sind dann vor allen Gerichten rechtlos gegenüber dem Abt, den Gotteshausleuten und den Bürgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hägeli d.A. und sein Sohn Jos Hägeli, beide von Atzlenwiler (=Atzenweiler) 
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B 522 I U 126Archivalieneinheit
1400 Dezember 21 (an sant Thomans tag) 
Benz Katz, Bürger zu Ravensburg, verkauft seiner Schwester Margret Krugin, Bürgerin zu Altdorf, als Leibgeding 6 Scheffel Vesen, jährlich an Martini lieferbar. Er verpfändet ihr dafür seine Wiese in den Altdorfer Wiesen an der Scherzach ("Schertzen") und an der Siechen Wiese gelegen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Benz Katz, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 127Archivalieneinheit
1401 Februar 20 (an der manne fasnacht) 
Üli Schnider von Ippenried bekennt, daß es sich bei dem Hof in Ippenried, der Hans dem Erler, Bürger zu Ravensburg, gehört, nicht um sein Erblehen handelt, wie er zuvor behauptet hat. Ihm wurde der Hof auf 5 Jahre nach Datum der vorliegenden Urkunde verliehen. Er muß davon jährlich nach Ravensburg Zins und Hubgeld entrichten, die Pfennige auf Martini und das Korn an Lichtmeß. Bei Säumnis können die Verleiher mit und ohne Gericht pfänden. Der Beliehene wird künftig seinen Nachbarn den Weg nicht mehr sperren. 
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Aussteller: Üli Schnider von Ippenried 
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B 522 I U 128Archivalieneinheit
1401 April 6 (an der nechsten michlten nach dem hailigen Oster tag) 
Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg bekunden, daß es Streit gab zwischen Johann von Essendorf, Abt, und dem Konvent zu Weingarten einerseits, Ritter Ulrich von Hörningen (Herrlingen) zu Biegenburg ("Bygenburg") andererseits über den Weiher und Weiherstall in der Ranzenfurt bei Einöde ("by dem Ainöd"). Das Kloster wollte den Weiher aufheben und auf dem Ried beim Bibersee bauen, wo der Grund und Boden zu Einöde, Sondach und Bibersee dem Kloster gehört. Der von Hörningen widersprach dem wegen des Eigentums und Weiderechts seiner Güter in Blitzenreute. Beide Parteien sind Bürger von Ravensburg und haben sich darauf geeinigt, die Sache durch Aussteller entscheiden zu lassen, bei welchem Entscheid sie es unter Versicherung an Eides belassen wollen. Sie sollen demnach wieder gute Freunde sein. Das Kloster kann den zu Ranzenfurt aufgehobenen Weiher bauen. Der Weiher darf bis in den See genannt der Buchsee ("Buchssew") reichen und das dortige Ried unter Wasser setzen. Der von Hörningen muß noch in der Lage sein, daß er seinen dort gelegenen Weiher, den der Häkker innehat, nötigenfalls ablassen kann. Der Teil vom Ried, den der Abt nicht unter Wasser setzt, soll gemeine Weide sein. Zum Ausgleich erhält der von Hörningen 250 lb h. Er soll mit seiner Ehefrau, der Schenkin, und seinem Sohn, Ritter Heinrich, eine Urkunde ausfertigen, die den obigen Spruch bekräftigt. 
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Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg 
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B 522 I U 129Archivalieneinheit
1401 Juli 13 (an sant Margrethen tag der hailigen junkfröwen) 
Heinz Fuchs, Büttel des Gerichts Altdorf, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen des bescheidenen Hans Marti genannt Bikimos, Bürger zu Ravensburg, vertreten durch den Fürsprech Heinz Hägelin den Schneider, Bürger zu Altdorf, gegen die Bürger zu Altdorf am Steinach ("Stainach"), die den Brunnen am Steinach nutzen und gebaut haben, vertreten durch ihren Fürsprech Frick den Schmid. Die an dem Steinach wohnenden Bürger behindern Marti am Gebrauch einer Wasserleitung, mit der er seine Wiese genannt Hasenbünd wässert. Die Leitung hat schon sein Vater benutzt, der das Recht dazu in einem Prozeß verteidigt hat. Die Beklagten berufen sich darauf, daß sie den Brunnen gebaut und das Wasser mit Deicheln durch die Reichsstraße an den Steinach geleitet haben. Es ergeht Urteil, daß die Deicheln so gelegt werden müssen, daß Marti an seinem hergebrachten Wasserrecht nicht beeinträchtigt wird. 
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Aussteller: Heinz Fuchs, Büttel des Gerichts Altdorf 
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B 522 I U 130Archivalieneinheit
1401 August 8 (an dem nechsten mentag vor sant Laurentyen tag) 
Ulrich Geng, Bürger zu Ravensburg, verkauft dem ehrbaren Mann Aulbrecht Schmid genannt Wonnsam, ebenfalls Bürger zu Ravensburg, für 11 lb d sein Gütlein zu Felz ("Veldz"), zu dem 6 Juchart gehören, als rechtes Eigen. Es liegt unter dem Gut des Klosters Weingarten. Verkauft wird ferner die Wiese "ze der Diky", die 1 Mannmahd mißt, die Wiese genannt Schmalwiese zur Hälfte und das daneben liegende Egerdlin. 
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Aussteller: Ulrich Geng, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 131Archivalieneinheit
1402 Mai 6 (an samstag nach sant Waltpurg tag) 
Pfaff Albrecht Schenk, Leutpriester in Berg, und die Heiligenpfleger daselbst bekunden, daß ihr Herr Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, künftig dem Mesner zu Berg das im Klosterbesitz befindliche Gütlein genannt Jergenlehen verleihen wird. Der Mesner soll von dem Gütlein die von alters her üblichen Abgaben leisten. Wenn der Mesner nicht mehr erwünscht oder untauglich ist, kann ihm das Gütlein entzogen werden. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten soll er vor dem Gericht des Klosters austragen, andernfalls verliert er das Lehen. 
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Aussteller: Pfaff Albrecht Schenk, Leutpriester in Berg, und die Heiligenpfleger daselbst 
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B 522 I U 132Archivalieneinheit
1402 Dezember 6 ([sanct] Niclaus tag) 
Itel der alt Gündelin von Bettenweiler verkauft den Heiligenpflegern zu Berg sein Gütlein genannt Gündlins Gut, bestehend aus Hofstatt und 2 Juchart Feld für 6 lb weniger 5 ß h. Es siegelt der Leibherr des Ausstellers. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Itel der alt Gündelin von Bettenweiler 
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B 522 I U 133Archivalieneinheit
1403 September 26 (an der nähsten mittwochen vor sant Michels tag) 
Heinz Hömaister, Bürger zu Altdorf, verkauft Rat und Heiligenpflegern zu Altdorf anstelle Unserer lieben Frau für 4 lb d einen zu Martini fälligen Ewigzins von 5 ß d Konstanzer Münze jährlich. Belastet sind mit dem Zins Haus und Hofstatt des Ausstellers zwischen den Häusern Sutzlins und der Ekkernun sowie 4 Mannmahd Wiesen zwischen Schüchlin und Sutzlin. Als Bürgen ("geweren") benennt der Aussteller Heinz Blank, Bürger zu Altdorf. 
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Aussteller: Heinz Hömaister, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 134Archivalieneinheit
1404 Mai 14 (des nehsten fritags vor dem hailigen phingst tag) 
Jos Metzger, Bürger zu Meersburg, und Ehefrau Nesa Alwangin von Altdorf hatten Streit mit Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, wegen des väterlichen Erbes der Nesa, bestehend aus Haus in Langenlachen und 2 Juchart Acker zu Alwang (=Aulwangen). Diese Liegenschaften waren an die Aussteller gelangt als Heimsteuer von Margret Alwangin laut einer Urkunde, die vom damaligen Ammann von Altdorf, Frick Humpis, gesiegelt wurde. Die Aussteller hatten mit ihrem Fürsprech Henggi Humpis vor dem Rat zu Ravensburg Klage gegen den Abt wegen Besitzentziehung erhoben. Der Abt wehrte sich durch seinen Fürsprech Heinz Gündel gegen die Verlesung des Urteilbriefs unter Hinweis auf die Stiftungsurkunde Herzog Welfs ("Gewolf"), die das Kloster vor 311 Jahren erhalten hatte. Darin ist bestimmt, daß das Kloster seine Eigenleute beerben soll. Weiter wird angezogen eine Urkunde Urbans II., die vor 300 Jahren erteilt wurde und in der festgesetzt ist, daß die Zinser und Eigenleute des Klosters ihr Gut nicht ohne Zustimmung des Abts veräußern oder verpfänden dürfen. Nach Klage und Antwort haben die Aussteller "an den richtern" gehört, daß sie kein Recht haben. Da sie selber einsehen, daß kein Eigenmensch ohne Zustimmung seines Herrn etwas veräußern darf, verzichten sie auf ihre Ansprüche. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Metzger, Bürger zu Meersburg, und Ehefrau Nesa Alwangin von Altdorf 
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B 522 I U 135Archivalieneinheit
1404 Juli 24 (an sant Jacobs aubent) 
Michel Rantz und Ehefrau Margret bekennen, daß ihnen Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, 10 lb d gegeben hat als Entschädigung für den Schaden an den zu ihrem Hof in Bettburg (=Grünlingen) gehörenden Ried und Wiesen, den sie durch den Bau eines Weiher zu Ainöd (=Einöde) erlitten haben. Die Aussteller werden in der Sache nichts mehr gegen das Kloster unternehmen. 
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Aussteller: Michel Rantz und Ehefrau Margret 
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B 522 I U 136Archivalieneinheit
1404 November 11 (an sant Martins tag des hailigen bischoffs) 
Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihm den Weingarten und den Baumgarten zu Byenburg (=Biegenburg) für die Hälfte des jährlichen Ertrags und den Zehnten auf Lebenszeit verliehen hat. Der Abt gibt dem Aussteller jährlich 20 Karren Mist, richtet ihm eine Behausung in der Burg ein und versieht die Kelter ("den torggel") mit den nötigen Gerätschaften. Die Kosten für die Lese ("den wymmen") tragen Abt und Beliehener je zur Hälfte. Letzterer darf Stecken hauen auf dem zu Byenburg gehörenden Gut. Das Kloster leiht ihm jährlich 2 lb h und 2 Scheffel Korn, was er vom Ertrag des Weingartens abbezahlen soll. Er darf auf dem genannten Gut nicht mehr als 3 Kühe und 2 Schweine halten, ohne den Nachbarn Schaden zuzufügen. Streitigkeiten mit Gotteshausleuten wird er nur vor den örtlichen Gerichten austragen. Er wird den Weingarten in gutem Zustand ("redlichen buwen") halten. Wenn ihm Verwahrlosung vorgeworfen wird, ernennen der Abt und der Beliehene je einen Biedermann, der einen unparteiischen Dritten hinzuzieht. Diese beschauen den Bau und setzen gegebenenfalls die Schadensumme fest. Wenn er seine Verpflichtungen nicht einhalten kann, fällt das Leihegut heim. Als Bürgen ("geweren") setzt er die ehrbaren Kunz Boden den Metzger, Ul Schindelbach den Schnider, Heinz Brun den Rebmann, Erhard den Wagner, alle Bürger zu Ravensburg, und Jäk den Wal(c)hen, Bürger zu Altdorf. 
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Aussteller: Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 137Archivalieneinheit
1405 Januar 9 (an dem nehsten fritag nach dem zwölften tag ze wihennehten) 
Hans der Wachter ("Wahter"), Stadtammann in Isny, beurkundet gerichtlich die Bestellung eines Leibgedings. Vor ihm sind erschienen die ehrbaren Leute Elsbet Strub ("Strübin"), Bürgerin daselbst, mit ihrem Vogt Hans dem Ammann, Kunz des Ammanns Sohn, und Fürsprech Konrad der Koch auf der einen Seite, die Geschwister Hensli und "Aber Hensli", Elsbets ledige Kinder, ebenfalls Bürger in Isny, mit ihrem Vogt Heinz Heinrich und ihrem Fürsprech Hans Gulling andererseits. Die beiden Henslin versprechen ihrer Mutter anläßlich der Übergabe des Guts "ze dem Alpharts" (=Alperts) ein jährliches Leibgeding von 5 lb h. Das Leibgeding ist zwischen Martini und Weihnachten fällig und auf dem Hof besichert. Wird es nicht ausgerichtet, kann sich die Mutter am Hof schadlos halten. 
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Aussteller: Hans der Wachter ("Wahter"), Stadtammann in Isny 
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B 522 I U 138Archivalieneinheit
1405 Januar 12 (am nähsten mäntag nach dem zwölften tag) 
Heinz Bibracher, Bürger zu Altdorf, hat sich vor dem Rat zu Altdorf gütlich verglichen mit seiner Schwester Grethe Bibracherin und ihrem Ehemann Jos, Cuntzen Sohn "in der Gassen", ebenfalls Bürger zu Altdorf, wegen der väterlichen Erbschaft. Der Aussteller verzichtet gegen Zahlung von 8 1/2 lb h auf alle Ansprüche auf das Erbe, das die Schwester und ihr Mann in Besitz haben. 
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Aussteller: Heinz Bibracher, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 139Archivalieneinheit
1405 März 19 (an dunstag nach sant G[r]egorien tag) 
Pfaff Konrad von Moshain, Kirchherr in Teuringen ("Thuringen"), bekennt, daß ihm Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, den Weiher des Klosters in Teuringen, laut einer vom Abt ausgestellten Urkunde das Fischenzlehen daselbst und die Fischenz in der Ach (=Rotach) verliehen hat, solange der Aussteller Kirchherr in Teuringen ist. Er wird jährlich als Zins zu Martini 15 lb h einer in Ravensburg gangbaren Währung reichen. Zahlt er bis Weihnachten nicht, kann der Abt das Lehen einziehen. 
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Aussteller: Pfaff Konrad von Moshain, Kirchherr in Teuringen ("Thuringen") 
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B 522 I U 140Archivalieneinheit
1405 September 26 (an dem nächsten samstag vor sant Michels tag) 
Oswald Gugel, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß ihm Johannes [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, die Wiese genannt der Guglinen Wiese, gelegen zwischen des Kustors Wiese und der Trolln Wiese, verliehen hat. Der Beliehene zahlt davon jährlich 18 ß d Zins zwischen Martini und Weihnachten. Bei Säumnis und dann, wenn der Beliehene dem Kloster flüchtig oder ungehorsam wird, fällt die Wiese heim. 
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Aussteller: Oswald Gugel, Bürger zu Altdorf 
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B 522 I U 141Archivalieneinheit
1406 Januar 29 (an dem nächsten frytag vor Unser Frowen tag liechtmiß) 
Lucia von Moshain, Witwe Hans des S[üs]sers (?), Bürgerin zu Ravensburg, verkauft dem ehrbaren Hans von Unterloch ("Underloh[er]") für 25 lb 10 ß d Ravensburger Währung ihr Gut in Buggenhausen. Es ist belastet mit einer Gült von 1 ß d und 1 Vierteil Korn nach Pfärribach (=Pfärrenbach). 
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Aussteller: Lucia von Moshain, Witwe Hans des [...], Bürgerin zu Ravensburg 
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B 522 I U 142Archivalieneinheit
1406 Februar 25 (an dunstag vor der mann fasnacht) 
Kunz Schmid von Wänishof, Bürger zu Ravensburg, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihm den Hof des Klosters in Ettishofen genannt Räntzlis Gut nach dem Recht des Gotteshauses verliehen hat. Der Aussteller oder seine Kinder werden dem Kloster das Dritteil abliefern sowie Zins und Dienst davon ausrichten. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten werden vor dem Abt ausgetragen. Wenn die Amtleute des Klosters erkennen, daß der Aussteller das Gut nicht in ordentlichem Bau hält, wird er es aufgeben und keine Ansprüche mehr darauf erheben. Das Gut fällt auch heim, wenn er die Leihebedingungen nicht einhält. Darauf schwört er einen leiblichen Eid zu Gott und den Heiligen. 
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Aussteller: Kunz Schmid von Wänishof, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 143Archivalieneinheit
1406 Februar 26 (an dem nächsten frytag vor dem sunnentag als man singet Invocavit in der hailigen meß) 
Jos Humpis, Stadtammann in Ravensburg, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Bruder Hans der Zehender von Weingarten namens des Klosters, vertreten durch Fürsprech Heinrich Gündel, gegen Elsbet die Rümbellin, Bürgerin zu Ravensburg. Die Beklagte, deren Gut einem Gut des Klosters benachbart liegt, soll sich einen dem Kloster zustehenden Zaun und "den velwen" (Felber = Weidenbaum) angemaßt haben. Es ergeht Urteil, daß das Kloster im Besitz des Zauns und der "velwen als die stainin marken stand" bleiben soll. 
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Aussteller: Jos Humpis, Stadtammann in Ravensburg 
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B 522 I U 144Archivalieneinheit
1407 Januar 13 (an sant Hylaryen tag) 
Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg, schwört Urfehde, nachdem ihn Bürgermeister und Rat von Ravensburg auf Veranlassung von Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis hatten setzen lassen. Der Aussteller hatte vom Kloster den Weingarten und Baumgarten in Pygenburg (=Biegenburg) verliehen bekommen, ihn nach dem Rat ehrbarer Leute aber wieder verloren, weil er die Liegenschaften nicht ordentlich bewirtschaftet hatte. Obwohl ihm der Abt im Rahmen eines Vergleichs als Abfindung 8 lb h Ravensburger Währung bezahlt hatte, hat er sich nicht an den Vergleich gehalten und Gotteshausleute verklagt. Er wird sich künftig an den Vergleich ("richtung") halten, insbesondere die Gotteshausleute nicht vor fremden Gerichten verklagen und sich seinerseits vor Ammann und Gericht in Ravensburg verklagen lassen. Wenn er sich nicht an die Urfehde hält, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann. Auf die Güter in Pygenburg wird er keine Ansprüche mehr erheben. 
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Aussteller: Klaus Koch, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 I U 145Archivalieneinheit
1407 Januar 21 (an sant Agnesen tag) 
Els Mangoldin, Ehefrau Kunz Käli(n)s, bekennt, daß Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, ihrem Ehemann das Gut in Engliswiler genannt Mollen Gut auf Lebenszeit verliehen hat. Die Ausstellerin wird nach dem Tod ihres Mannes keine Ansprüche auf das Gut erheben und dieses unverzüglich verlassen. Sie verzichtet auf die Lehenschaft und bekräftigt dies mit ihrer Treue an Eides statt. Der Ehemann versichert, daß ihm das Gut nur auf Lebenszeit geliehen wurde und nach seinem Tod dem Kloster heimfällt. 
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Aussteller: Els Mangoldin, Ehefrau Kunz Käli(n)s 
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B 522 I U 146Archivalieneinheit
1407 Mai 14 (an dem hailigen Phingst abent) 
Hans Kümerly (Kümerlin) bekennt, daß ihm Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, das Gut "ze dem Forst" und das Gut zu Rugge(n)swiler (=Rugetsweiler?) auf Lebenszeit verliehen hat. Der Abt gibt 8 Scheffel Korn und 5 lb h als Baukostenzuschuß ("zimberstür"). Der Aussteller entrichtet jährlich 14 ß d und je 4 Scheffel Vesen und Hafer. Er muß die Güter in ordentlichem Zustand halten. Im Todesfall bzw. bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fallen sie heim. 
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Aussteller: Hans Kümerly (Kümerlin) 
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B 522 I U 147Archivalieneinheit
1407 Dezember 15 (mens[e] Decembr[is] die q[ui]ntadecima) 
Leonhard Schönbenz ("Leonardus dictus Schönbentz") von Lindau, geschworener Notar des Konstanzer Hofs, beurkundet im Kloster der Minderbrüder ("fratrum minorum") zu Konstanz, daß vor ihm erschienen sind Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, Albert Mutz, Kustos, und Johannes Blarer ("Blarrer"), Konventual des Klosters auf der einen Seite, Heinrich Wetzel für sich und Ehefrau Fid, Johannes Frik für sich und Ehefrau Adelheid, Heinrich Holle für sich und Ehefrau Anna sowie weitere namentlich genannte Einwohner von Hagnau auf der anderen Seite. Der Abt trägt vor, daß die genannten Personen Leibeigene des Klosters sind, die versucht haben, sich diesem zu entfremden. Als Eidbrüchige haben sie damit ihr Seelenheil in Gefahr gebracht und (Kirchen-)Strafen verdient, so daß er sie vor den Offizial des Bistums Konstanz hat laden lassen. Auf Interzession adliger und anderer Leute und in der Hoffnung auf gütliche Einigung ("sub spe ... amicabilis compositionis") hat der Abt die Ladung bisher aufgeschoben. Er verlangt, daß diejenigen, die das noch nicht getan haben, dem Abt durch Eidesleistung und Bürgenstellung versprechen, sich dem Kloster nicht zu entfremden.
Nach Widerrede seitens der Bauern zeigt der Abt einen in deutscher Sprache verfaßten Stiftungsbrief des Herzogs Welf von Schwaben vor, aus dem hervorgeht, daß die Bauern seit der Stiftung Eigenleute des Klosters sind. Dadurch will er die Rebellion dämpfen und die Leute befrieden. Auf Wunsch der Bauern wird die Urkunde durch den Notar mit lauter und verständlicher Stimme ("alta, sonora, clara et intelligibili voce") verlesen. Die Bitte der Bauern um eine Abschrift wird verweigert, weil die Urkunde nicht gerichtlich produziert, sondern nur zur Information bekanntgegeben wurde. Der Abt hat jedoch nichts gegen mehrfache Verlesung einzuwenden. Erneute Verlesung durch Kaplan Johannes Baderschmid, worauf die Bauern die vom Abt geforderten Versicherungen abgeben. Sie behalten sich jedoch Widerspruch gegen zu harte Bestrafung vor, in welchem Fall Ritter Heinrich von Ellerbach, Vogt zu Hagnau, einen Vergleich bzw. Ermäßigung herbeiführen soll.
 
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Aussteller: Leonhard Schönbenz ("Leonardus dictus Schönbentz") von Lindau, geschworener Notar des Konstanzer Hofs 
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B 522 I U 148Archivalieneinheit
1408 April 22 (an dem sunntag vor sant Jergen tag) 
Konrad Mangold von Sieberatsreute ("Sybratzrüty"), Kunz Metzger, Bürger zu Altdorf, Küni Pfeiffer ("Phiffer") von Schmalegg bekennen als Schiedsleute im Streit zwischen den Heiligenpflegern und Pfarrhörigen ("undertaun") der Kirche zu Berg einerseits, den Inhabern der vier Höfe bei der Kirche zu Berg anderenteils im Bruderhaus zu Weingarten ein Zeugenverhör durchgeführt haben. Die Schiedsleute sprechen den Höfen ein Wegerecht über den Kirchhof zum Brunnen und "mark" zu. Die Heiligenpfleger sollen die Türen am Kirchhof mit Riegeln und Schlössern versehen. Wenn die Bewohner der vier Höfe über den Kirchhof gehen, sollen sie nach sich die Türen schließen, damit der Kirchhof nicht "geschmacht" und Schaden verhütet wird. Wenn sich ein Schadenfall ereignet, entscheidet der Abt von Weingarten unter Beiziehung von Untertanen über Schadenersatz und Strafe. Der Mesner kann nach dem Ave Maria-Läuten den Kirchhof zuschließen, damit nachts niemand durchgeht. 
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Aussteller: Konrad Mangold von Sieberatsreute ("Sybratzrüty") u.a. 
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B 522 I U 149Archivalieneinheit
1408 April 22 (an sunnentag vor sant Georien tag) 
Konrad Mangold von Sieberatsreute ("Sybratzrüty"), Kunz Metzger, Bürger zu Altdorf, und Küni Pfeiffer ("Phiffer") von Schmalegg entscheiden als Schiedsleute im Streit zwischen den Heiligenpflegern und Pfarrhörigen ("undertaun") der Kirche zu Berg einerseits, den Inhabern der vier Höfe bei der Kirche zu Berg anderenteils aufgrund eines im Bruderhaus zu Weingarten durchgeführten Zeugenverhörs betreffend ein Wegerecht über den Kirchhof (Inhalt wie U 148). 
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Aussteller: Konrad Mangold von Sieberatsreute ("Sybretzrüty") u.a. 
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B 522 I U 150Archivalieneinheit
1408 Mai 31 (an dunstag vor dem Phingstag) 
Abt Heinrich und der Konvent zu Mehrerau ("in der Ow by Bregentz") verkaufen Abt und Konvent zu Weingarten für 36 lb d ihre Geld- und Getreidezinsen aus der Mühle in Altdorf genannt Rusenmühle. 
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Aussteller: Abt Heinrich und der Konvent zu Mehrerau ("in der Ow by Bregentz") 
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