Erinnerung der Vermögenderen, wegen kriegerischer Konjunkturen zum Landesbesten nach ihrem Vermögen ein ergiebiges innerhalb von 8 Tagen zum Steueramt zu erlegen, wo das Vorgeschossene entweder als Kapital von der Landschaft verzinst oder von den Steuern und Anlagen abgeschrieben wird.
Summarische Übersicht der seit dem letzten Friedensbruch bis ultimo Dezember 1735 von jeder Stadt und jedem Amt erlittenen Kriegskosten und Prästationen, mit 1 Tabelle.
Erneuerung und Einschärfung des Befehls wegen berichtlicher Anzeige von den durch den Juden Süß und seinen Komplizen sich erlaubten verderblichen Unternehmungen.
Die auf unerlaubten Gebrauch der Herrschaftswege gesetzte Legalstrafe wird dahingehend geändert, dass auf einen jeden Wagen 2 und auf einen Karren oder auf einen Reitenden 1 kleiner Frevel angesetzt werden soll.
Begnadigung der innerhalb 6 Monaten in ihrem Heimwesen sich einfindenden Laufzettler (=Soldaten, die von ihren Regimentern mit Laufzetteln entlassen wurden).
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