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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III ("Leihebriefe u.a.")
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B 522 III U 571Archivalieneinheit
Ravensburg, 1469 November 13 (an mentag nächst nach sant Martins tag des hailigen bischoffs) 
Hans Schedler genannt Bublin von Ringgenweiler bekennt, daß er von Abt Nikolaus [Roschach] von Petershausen den Widemhof in Ringgenweiler auf Lebenszeit gepachtet ("bestanden") hat. Der Empfänger wird den Hof mit rechten "zittbuwen" bewirtschaften und jährlich einen Stier haben. Zu Martini wird er als Zins reichen 3 1/2 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes vom besten sowie 10 ß d Landswährung und 1 Fasnachthuhn. Er wird auch sonstige Lasten wie Zinsen und Vogtrecht tragen. Wenn der Beliehene seine Abgaben entrichtet und das Gut in rechtem Bau hält, darf er darauf bleiben, auch werden die Abgaben nicht erhöht. Innerhalb von drei Jahren wird er bzw. werden seine Erben, wenn er vorher stirbt, ein neues Meierhaus bauen, und zwar ohne Kosten für das Kloster. Als Sicherheit für den rechtzeitigen Bau räumt er dem Kloster ein Pfandrecht an seinem gesamten Vermögen ein. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Schedler genannt Bublin von Ringgenweiler 
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B 522 III U 572Archivalieneinheit
Altdorf, 1469 November 28 (am zinstag vor sant Andres tag des hailigen zwölf botten) 
Hans Lang, Wagner in Staig, gibt Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten sein Gut zu Staig, das er bisher in Hubers Weise innehatte, wegen Krankheit freiwillig zurück und wird künftig keine Ansprüche mehr darauf erheben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Lang, Wagner in Staig 
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B 522 III U 573Archivalieneinheit
1469 Dezember 21 (an donrßtag vor dem hailigen tag ze Wichennächten) 
Kaspar von Payer, Hans Tuwing und Hans Brotbek, Vögte der Kinder des ¿Konrad Brendli zu Markdorf, verkaufen für 4 lb 5 ß d Landeswährung dem bescheidenen Hans Specht von Rammetshofen ("Rammratzhofen") einen Zins von 3 Vierteln Wein, den sie jährlich aus dem Weingarten des genannten Specht am Ettenhart beziehen. Die Aussteller versprechen Gewährleistung namens der Mündel. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kaspar von Payer, Hans Tuwing und Hans Brotbek, Vögte der Kinder des ¿Konrad Brendli zu Markdorf 
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B 522 III U 574Archivalieneinheit
Altdorf, 1469 Dezember 22 (am fritag vor dem hailgen Wyhennaht tag) 
Thomas Ringgenburger schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte ein Gut in Ringgenburg, das ihm, seiner Ehefrau Barbara Stainhuserin und ihren Kindern verliehen war, dem Abt mit einer darüber errichteten Urkunde zurückgegeben, dessen ungeachtet aber weiter widerrechtlich Besitz daran gehabt und es genutzt. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und sich an den Übergabebrief halten. Künftige Ansprüche wird er nur vor den zuständigen Gerichten geltend machen, alles bei Strafe von 50 lb d. Zu Bürgen setzt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Bruder Heinz Ringgenburger, Heinz Kesenheimer von Nassach, Bartholomäus Tatt und Hans Rueff, beide von Esenhausen, Jakob Stainhuser von Weiler ("Wiler") und Hans Schmotzlin daselbst. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thomas Ringgenburger 
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B 522 III U 575Archivalieneinheit
Altdorf, 1470 Januar 26 (am fritag nach sant Pauls tag als er bekert ward) 
Gebrüder Klaus, Ulrich und Konrad Oswalt von Ankenreute schwören Urfehde, nachdem sie auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen Ungehorsams ins Gefängnis gekommen waren. Alle drei hatten Frauen geheiratet, die nicht Leibeigene des Klosters waren ("Ungenossame"). Die Aussteller werden sich für das Gefängnis nicht am Kloster rächen und das Gut, das ihre verstorbenen Eltern innehatten, räumen. Sie werden künftig gehorsam und unflüchtig sein und keinen fremden Herrn oder Schirm annehmen. Eventuelle Ansprüche werden sie vor den zuständigen Gerichten geltend machen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Gebrüder Klaus, Ulrich und Konrad Oswalt von Ankenreute 
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B 522 III U 576Archivalieneinheit
1470 Februar 6 (an zinstag nach sant Agthen tag) 
Hans Malenbry schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsam gegen Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Der Aussteller hatte gegen "erlangte recht" fremde, ausländische Gerichte angerufen und Drohungen gegen den Abt ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen anderen Herrn oder Schirm annehmen. Ansprüche gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den zuständigen Gerichten geltend machen, alles bei Strafe von 100 rh fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Hans Kübler, Bürger von Altdorf, Zwilch von Ausnang, Stoffel Tuler, Michel Graf ("Graff"), Stefan Erhart und Martin Malenbry, alle vier von Kümmerazhofen ("Kumbrechtzhoven"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Malenbry 
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B 522 III U 577Archivalieneinheit
1470 Februar 13 (am zinstag vor sant Valentins tag) 
Benz Schmid von Hasenweiler schwört Urfehde, nachdem er von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen frevelhafter Worte und Mißachtung von Befehlen ins Gefängnis gebracht worden war. Er wird sich am Kloster nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herren oder Schirm annehmen. Bei Streitigkeiten mit dem Kloster und dessen Leuten wird er sich nur an die zuständigen Gerichte wenden. Bei Zuwiderhandlung fällt er in eine Strafe von 100 rh fl. Zu Bürgen setzt er unter Vesprechen der Schadloshaltung Heinz Hermann genannt Ruman, Hans Wehenflad und Konrad Schärpflin, alle Bürger zu Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Benz Schmid von Hasenweiler 
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B 522 III U 578Archivalieneinheit
Konstanz, 1470 April 3 (am zinstag nach dem suntag Letare halb vasten) 
Thoman Stainhüsler von Konstanz bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten seinen Vetter Konrad Stainhüsler d.J. ins Kloster aufgenommen haben. Er wird dort zwei Probejahre absolvieren, eines im weltlichen und eines im geistlichen Gewand. Nach jedem der beiden Jahre kann er austreten bzw. kann ihn das Kloster wieder heimschicken. Das Kloster bzw. die Familie werden deshalb keinen Zorn oder Unwillen gegeneinander haben. Bleibt der Proband im Kloster, übergibt ihn der Aussteller der Zucht- und Strafgewalt des Ordens ("in iren orden und rut"). Eventuelle Strafmaßnehmen wird er nicht als gegen sich gerichtet ansehen. Wie es im Kloster üblich ist, wird der Aussteller den Vetter mit Kleidern und Schuhen versorgen, solange er noch nicht zum Priester geweiht ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thoman Stainhüsler von Konstanz 
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B 522 III U 579Archivalieneinheit
1470 April 9 (an mentag vor dem hailigen Palmtag) 
Walter Suter von Aichach (=Eichen) bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm auf Lebenszeit ein Gut in Aichach geliehen hat, das früher der Bruder des Ausstellers, ¿Heinz Suter, innehatte. Die Verleihung erfolgt mit Zustimmung des Bruders Michel Suter, der Ella Rust, Witwe des verstorbenen Bruders Heinz, ihres Stiefsohns Hans Suter sowie ihrer Vögte Konrad List von Aichach und Jos Schalling von Ölkofen. Der Aussteller muß das Gut in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand erhalten. Er darf es weder schlaizen noch etwas davon entfremden. An Zins und Hubgeld entrichtet er jährlich zu Martini je 9 Scheffel Vesen und Hafer sowie 30 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, ferner zu den üblichen Zeiten 120 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Im Todesfall bzw. bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Walter Suter von Aichach 
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B 522 III U 580Archivalieneinheit
Hohentengen, 1470 April 24 (am zinstag nach sant Jergen tag) 
Peter Boß zu Marbach bekennt, daß ihm Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten auf Lebenszeit Haus und Hofstatt mit Gärtlein in Marbach verliehen hat. Es grenzt an das Gut des Klosters Sießen, das Ul Radin bewirtschaftet, und das des Klosters Buchau, das Kaspar innehat, ferner an Hans Englers Garten und das Gut des Klosters Buchau, das die Werntzen besitzen. Der Aussteller muß das Anwesen persönlich nutzen und darf nichts davon verleihen, belasten oder verkaufen. Innerhalb eines Jahres muß er auf eigene Kosten ein neues Haus bauen und es in gutem Zustand erhalten. Als Zinsgeld zahlt er jährlich zu Martini 10 ß d Landeswährung. Im Fall des Todes oder der Nichteinhaltung der Leihebedingungen verliert er das Haus. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Boß zu Marbach 
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B 522 III U 581Archivalieneinheit
Altdorf, 1470 April 26 (am donstag nach sant Jergen tag) 
Klaus, Sohn des Heinz Mor von Staig schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen Ungehorsam ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herren oder Schirm suchen. Seine Ansprüche wird er nur vor den zuständigen Gerichten geltend machen, alles bei Strafe von 100 rh fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Vater Heinz Mor, seinen Bruder Matthäus und Hans Vetter, alle zu Staig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus, Sohn des Heinz Mor von Staig 
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B 522 III U 582Archivalieneinheit
Altdorf, 1470 April 30 (am mentag vor sant Philipp und sant Jacobs tag) 
Oswald, Sohn des Hans Mor, Bürger zu Altdorf, schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Der Aussteller hatte versucht, sich und seinen Vetter, den Färber Klaus Mor, dem Kloster ungehorsam zu machen. Er wird sich am Kloster nicht rächen, diesem künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herrn oder Schirm suchen. Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er nur vor den zuständigen Gerichten austragen, alles bei Strafe von 100 rh fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung den Vater Hans Mor, Konrad Wochner und den Müller Jos Geng d.Ä., alle Bürger von Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oswald, Sohn des Hans Mor, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 583Archivalieneinheit
Ravensburg, 1470 Juni 29 (an fritag vor sant Ulrichs tag) 
Konrad Küng, Bürger zu Ravensburg, einigt sich mit Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und dem Konvent von Weingarten über den Zehnten aus einem eingefriedeten Grundstück. Der fragliche Einfang ("Infang") am Adamansberg grenzt an die Straße, Jos Hamels Garten, das Feld, die Äcker genannt "uff der Eptinne" und Marquard Vogt. Er ist zugunsten des Klosters bereits mit mehreren Zinsen belastet. Es gehen 9 ß d an das Zehntamt, 6 ß d an das Zinsamt und 4 ß d in die Küsterei. Dazu wird er an Martini für den großen und kleinen Zehnten 13 ß d Landswährung zahlen. Für den Fall, daß der Aussteller den Einfang vergrößert, behält sich das Kloster seine Rechte vor. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Küng, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 III U 584Archivalieneinheit
Altdorf, 1470 Juli 3 (am zinstag vor sant Ulrichs tag) 
Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den Kindern aus dieser Ehe auf Lebenszeit ein aus Haus und Hofraite in Fronhofen bestehendes Gütlein verliehen hat. Dieses hatte bisher die Hartmännin inne, die es inzwischen dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen oder etwas daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten geben sie als Zins und Hubgeld 1 lb d Landswährung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Wenn der Aussteller die Leihebedingungen nicht einhält, eine Ungenossame heiratet oder dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig wird, verliert er das Gütlein. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried") 
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B 522 III U 585Archivalieneinheit
Altdorf, 1470 August 21 (am zinstag vor sant Barthlomeus tag des hailgen zwölfbotten) 
Konrad Schaigerlin bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Gret Moser und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Unter Edensbach, das früher Anna Küng besaß, verliehen hat. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie an Zins und Hubgeld 15 ß d und 4 Scheffel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, ferner 3 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Sie verlieren das Gut, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst flüchtig und ungehorsam werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Schaigerlin 
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B 522 III U 586Archivalieneinheit
1470 Dezember 10 (am mentag nach sant Niclaus tag) 
Jos Stoll, Bürger zu Altdorf, schwört Urfehde, nachdem er von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gebracht worden war. Er hatte sich nicht an eine Verschreibung gehalten, die er abgeben mußte, weil er eine Übertretung gegen den Abt begangen hatte. Außerdem hatte er versucht, den Anwalt und Hofmeister des Abts im Bauhof an Leib und Leben zu schädigen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und künftig an die Verschreibung halten. Ansprüche gegen das Kloster und seine Leute wird er vor den zuständigen Gerichten anbringen und sonst nichts "unfruntlichs" gegen sie vornehmen. Wenn er sich nicht an die Urfehde hält, ist er ein meineidiger und treuloser Mann, den der Abt nach Belieben ("ungnaden") bestrafen kann. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Stoll, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 587Archivalieneinheit
1471 Januar 29 (am zinstag vor Unser lieben Frowen tag der Liechtmess) 
Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach") bekennt, daß Konrad Suner, Ammann zu Blönried, und Konrad Lutz von Möllenbronn ("Melebrunnen"), Vögte Hans Semaigers d.J., ihm mit Zustimmung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Stainibach für 12 Jahre zur Nutzung überlassen haben. Das Gut steht dem Mündel nach Tod des Vaters Klas Semaiger gemäß dem Recht des Klosters Weingarten zu, doch kann es Hans Semaiger infolge Minderjährigkeit nicht selbst bewirtschaften. Der Aussteller muß das Gut bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin reicht er an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, auch Geld, Kernen, Hühner und Eier entsprechend den klösterlichen Rödeln. Bei Verletzung der Leihebedingungen oder Ablauf der zwölf Jahre muß er das Gut abgeben. Er läßt dann Dritteil und Heurichte darauf zurück. Anspruch auf Aufwendungsersatz hat er nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Menler zu Steinenbach ("Stainibach") 
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B 522 III U 588Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 Februar 8 (am fritag nach Unser lieben Frowen tag der Liechtmess) 
Peter, Sohn des Heinz Lublin zu Dietenhofen, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau, falls er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gütlein zu Baienbach ("Byenbach") verliehen hat, das früher der Vater des Ausstellers besessen hatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich an Martini bzw. zu den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 8 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, 15 ß d, 2 [Herbst-]Hühner, 50 Eier und 1 Fasnachthenne. Jedes Jahr im Herbst leisten sie eine halbe Weinfuhre ("winfart") von Hagnau am Bodensee. Bei Verletzung der Leihebedingungen und Eingehen einer Ungenossamenehe fällt das Gütlein dem Kloster heim, ebenso wenn die Beliehenen flüchtig und ungehorsam werden. Sie müssen dann Dritteil und Heurichte darauf zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter, Sohn des Heinz Lublin zu Dietenhofen 
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B 522 III U 589Archivalieneinheit
1471 Februar 12 (am zinstag vor sant Valentins tag) 
Hans Nabholz d.Ä. zu Oppeltshofen ("Oppeltzhoven") schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsams in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte sich nicht an einen beurkundeten und von ihm beschworenen Vergleich ("richtung und tadinge") gehalten, obwohl ihm das bei Strafe von 10 lb d geboten worden war. Außerdem hat er wiederholt bei Bürgermeister und Rat zu Ravensburg versucht, Eigenleute des Klosters, die in der Obrigkeit des Abts angesessen sind, zu laden und in ihren Gerichtszwang zu ziehen. Er hat verlauten lassen, er wolle dafür sorgen, daß der Abt mit denen von Ravensburg "ze schaffen" habe. Er wird sich für das erlittene Gefängnis nicht rächen und die Stadt Ravensburg nur noch mit Zustimmung des Abts zu betreten. Klagen gegen Gotteshausleute wird er nur bei den ordentlichen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 fl rh. Zu Bürgen setzt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Sohn Hans Nabholz, Jos Salman zu Oppelzhoven und Jakob Ortlieb von Albertshofen ("Halbrechtzhoven"). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Nabholz d.Ä. zu Oppeltshofen ("Oppeltzhoven") 
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B 522 III U 590Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 März 4 (am vierden tag des monatz Mertzen) 
Hans Knüttel von Oberweiler bekennt, daß ihm Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Gut in Oberweiler, das Klas Resch, Vater des Ausstellers innehatte, für drei Jahre verliehen hat. Der Aussteller muß das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es nicht schlaizen, auch nichts davon entfremden. Im dortigen Soldhäuslein soll er ohne Erlaubnis des Abts keine Herdstelle ("gehüsit noch husröchy") unterhalten. Jährlich zu Martini reicht er an Zins und Hubgeld 12 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, 1 lb 1 ß d Zins, 4 ß d Steuer, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Innerhalb der drei Jahre soll er sich von der Leibeigenschaft seiner Herrschaft Pfannenberg lösen und die des Klosters annehmen. Heiratet er in dieser Zeit eine Leibeigene des Klosters, ist ihm, der Frau und den Kindern das Gut auf Lebenszeit verliehen. Schließt eine beliehene Person später eine Ungenossamenehe, verliert sie das Gut. Beim Heimfall müssen darauf Dritteil und Heurichte zurückbleiben. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Knüttel von Oberweiler 
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B 522 III U 591Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 März 12 (am zinßtag nach dem sontag Reminiscere in der vasten) 
Galle Knüttel von Irrenberg bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ursula Straußerin und ihren Kindern ein Gut in Irrenberg auf Lebenszeit verliehen hat, das früher der Vater des Ausstellers in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich an St. Martin bzw. zur üblichen Zeit entrichten sie als Zins und Hubgeld 14 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, 1 lb 5 ß d, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fasnachthuhn. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Galle Knüttel von Irrenberg 
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B 522 III U 592Archivalieneinheit
1471 März 21 (an sant Benedicten tag) 
Peter Inselin ("Ynselin") von Frimmenweiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau und ihren Kindern einen Hof in Frimmenweiler auf Lebenszeit verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld je 12 Scheffel Vesen und Hafer, 2 lb d, 150 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Halten sie die Leihebedingungen nicht ein, heiraten Ungenossame oder werden dem Kloster ungehorsam und flüchtig, verlieren sie den Hof. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz haben sie nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Inselin von Frimmenweiler 
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B 522 III U 593Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 Mai 7 (am zinstag nach dem sontag als man in der hailgen kirchen singet Jubilate) 
Cristan Füssinger zu Esenhausen ("Äsenhusen") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Höny und ihren Kindern ein Gütlein in Esenhausen verliehen hat, das früher Hans Hartmann in Hubers Weise besaß und dem Abt übergeben hatte. Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu Martini reichen sie an Zins und Hubgeld, was bisher entrichtet wurde und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Bei Zuwiderhandlung gegen die Leihebedingungen und Heirat mit Ungenossamen verlieren sie das Gütlein, ebenso wenn sie ungehorsam oder flüchtig werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Cristan Füssinger zu Esenhausen ("Äsenhusen") 
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B 522 III U 594Archivalieneinheit
Weißenau, 1471 Juni 13 (uf unsers lieben H[e]r[re]n Fronlichnamstag) 
Abt Nikolaus ("Niclas") [Hüglin] zu Minderau (=Weißenau) verleiht ("verlichen und hand geraichet") Hans Hankelmann ("Hangkelman") den Zehnten aus seinem Hof zu Mannshaus ("Manshus"), den er von Lienhard Geßler gekauft hat, zu rechtem Mannlehen. Der Zehnt rührt vom Schloß und Berg Ebersberg zu Lehen. Der Empfänger leistet den Lehenseid. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Abt Nikolaus ("Niclas") [Hüglin] zu Minderau (=Weißenau) 
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B 522 III U 595Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 Juni 21 (am fritag vor sant Johanns tag sunnenwende) 
Hans Hutter von Aulendorf bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ursula Rieff und ihren Kindern ein Gütlein in Münchenreute ("Münchrüty"), das früher ¿Katharina Keller besaß, auf Lebenszeit verliehen hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 1 lb d sowie je 2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes bzw. Währung, 100 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 1 "strichen" Vogtkernen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hutter von Aulendorf 
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B 522 III U 596Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 Juni 25 (am zinstag nach sant Johanns tag) 
Michel Vetter d.J., Sohn des Jos Vetter von Blitzenreute, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, sofern er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den Kindern aus dieser Ehe auf Lebenszeit das Gütlein in Blitzenreute verliehen hat, das bisher der Vater des Ausstellers besaß, jetzt aber mit einer schriftlichen Urkunde dem Kloster wieder zurückgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld, was bisher aus dem Gütlein gegeben wurde und aus dem Rödel des Klosters ersichtlich ist. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Vetter d.J., Sohn des Jos Vetter von Blitzenreute 
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B 522 III U 597Archivalieneinheit
Altdorf, 1471 Oktober 31 (am donstag vor Aller hailgen tag) 
Jakob, Sohn des ¿Klaus Schälling, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten ihm die Wiese des klösterlichen Siechhauses genannt Bibersees Wiese auf Lebenszeit verliehen haben. Sie liegt zwischen den Wiesen des Tegen und Hans Vischers, die ebenfalls dem Siechhaus gehören. Der Aussteller muß die Wiese persönlich nutzen und in gutem Zustand halten. Jährlich an Martini gibt er dem Siechmeister als Zins 1 lb 7 ß d Landswährung. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob, Sohn des ¿Klaus Schälling, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 598Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 Januar 16 (am donstag nach sant Hylarien tag) 
Mathias, Sohn des ¿Konrad Ailinger zu Blümetsweiler ("Plumeswiler") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den gemeinsamen künftigen Kindern auf Lebenszeit den halben Hof in Blümetsweiler verliehen hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld je 8 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen, halb Hafer, 16 ß d, 2 Herbsthühner, 30 Eier und 1 Fasnachthenne. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Mathias, Sohn des ¿Konrad Ailinger zu Blümetsweiler ("Plumeswiler") 
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B 522 III U 599Archivalieneinheit
Waldburg, 1472 Januar 17 (am Fritag nach sant Hylarien tag) 
Andres Spieß zum Siggenhaus bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dorothea Schlosser und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut genannt zum Siggenhaus ("Siggenhus") verliehen hat, das vorher der Vater des Ausstellers, Klaus Spieß, innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen sie an Zins und Hubgeld reichen, was der klösterliche Rodel ausweist. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gut dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Andres Spieß zum Siggenhaus 
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B 522 III U 600Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 Januar 28 (am zinstag vor Unß[er] lieben Frowen tag Liechtmesse) 
Peter Suter von Brügen (=Briach) bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Riedin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Brügen genannt der Riedin Gütlin bzw. das Unter Gut verliehen hat, das bisher die Riedin innehatte und dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen sie an Zins und Hubgeld reichen, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Suter von Brügen (=Briach) 
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B 522 III U 601Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 März 3 (am zinstag nach dem sontag Oculi) 
Hans Zimmermann ("Zimberman") genannt Bümpperlin bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner Ehefrau Els Brulerin auf Lebenszeit das Gütlein zu Brügen (=Briach) verliehen hat, das die beiden bisher schon innehatten. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 1 lb d, je 1 Scheffel Vesen und Hafer, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Ferner leisten sie einen Fuhrdienst mit einem Pferd in der Weinernte ("rosswinlaity"). Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Zimmermann ("Zimberman") genannt Bümpperlin 
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B 522 III U 602Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 März 16 (am mentag vor sant Gerdruten tag) 
Hans Maiger, Sohn des Konrad Lehenmaiger ("Lechenmaiger") von Berg bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm den Hof zu Ettishofen, den früher Peter Kessler innehatte, für 15 Jahre verliehen hat. Der Beliehene muß den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reicht er an Zins und Hubgeld 24 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, 4 lb d Steuer und Zins, 200 Eier, 6 Herbsthühner, 3 Fasnachthennen. Der Aussteller muß darüber hinaus jedes Jahr um Stroh für den Abt den Zehnten einfahren, hat aber keinen Anspruch auf eine Garbe für die Fahr. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe sowie Flucht und Ungehorsam fällt der Hof dem Kloster heim. In diesem Fall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Maiger, Sohn des Konrad Lechenmaiger von Berg 
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B 522 III U 603Archivalieneinheit
Ravensburg, 1472 Mai 22 (an fritag nach dem hailgen Pfingstag) 
Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen entscheiden in Ravensburg, wo sie ansässig sind, als Schiedsleute ("tädings lütt") in der Güte den Streit zwischen Hans Seltenrich von Steinenberg ("Staineberg") als Vogt Elslin Löfflerlis, Tochter ¿Ulrich Löfflers, und Konrad Seltenrich genannt Butler von Gambach, Elslins Großvater ("Äni"), einerseits, Hans Löffler von Gaisbeuren und Ulrich Löffler von Gambach für sich selbst sowie in Vollmacht des Bastian von Gambach und der Barbara Löffler von Gambach andererseits. Gegenstand des Streits war der Nachlaß des Ulrich Löffler von Gambach an Liegenschaften und Fahrnis sowie 100 fl Besserung und Strafe, die Jörg Grätter wegen des an Ulrich Löffler begangenen Totschlags schuldig geworden war. Die Schiedsleute sprechen allen Verwandten des Toten einen Anteil am Erbe zu, jedoch soll die Wirtschaft ("taffern") in Gaisbeuren Hans Löffler verbleiben. Das klagende Mündel Elslin soll als Voraus 20 lb d erhalten, die auf der Mühle von Gambach besichert werden. Im übrigen hat sie den gleichen Erbteil an der Mühle wie die anderen Geschwister. Bis zu ihrem 14. Lebensjahr erhält das Kind eine jährliche Rente von 1 lb d aus dem Kapital von 20 lb, die ihr derjenige unter den Miterben, dem die Mühle zugeteilt wird, zahlen muß. Wenn das Kind 14 Jahre alt geworden ist, soll ihm das Kapital ausbezahlt werden. Es soll auch 20 fl von dem Strafgeld erhalten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen 
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B 522 III U 604Archivalieneinheit
Heiligenberg, 1472 Juli 1 (uff mittwoch nach sant Peter und sant Pauls tag) 
Jörg Graf zu Werdenberg und zum Heiligenberg beurkundet den Inhalt eines Gerichtstermins, den sein Vetter Graf Eberhard zu Werdenberg in seinem Auftrag am Bartholomäusabend (23. August) 1471 in Sigmaringen im Streit zwischen Hans Mäntelin von Ravensburg und Wilhelm Gremlich zu Hasenweiler abgehalten hatte. Mäntelin legte darin als Kläger einen inserierten, am Donnerstag vor Simon und Judas (22. Oktober) 1467 ausgefertigten und vom Heiligenberger Vogt Marti Dischinger besiegelten Urteilsbrief eines Schiedsgerichts ein. Dieses hatte unter dem Vorsitz des "Gemeinen" Konrad Mul, Ammann zu Ruschweiler ("Russenswyler"), und unter Beteiligung der von den Parteien ernannten "zugesetzten" Schiedsleute Konrad Gestel von Waldhausen, Peter Len von Lengenweiler, Hans Muller zu Rotach und Heinz Widmer ("Widmar") von Bibruck in Streit zwischen den genannten Parteien betreffend ein von Gremlich besessenes Gut zu Hasenweiler und ein Gut des Klosters Kreuzlingen in Wechsetsweiler ("Wechsselschwyler") entschieden. Nach Verhör von sieben beeidigten Zeugen ("gesworn kuntmann") hatte das Schiedsgericht zu Recht erkannt, daß Gremlich den Besitz an Holz und Feld in einem näher bestimmten Bezirk bei Hasenweiler behalten sollte. Dieser Bezirk reicht von der Haglaßwiese im Hasenweiler Esch den Rain hinauf bei den Kirschbäumen ("krießbomen") bis an den Kratzweg, dann den Kratzweg hinunter bis zum Markstein bei der Schabegert. Mäntelin hat gegen dieses Urteil Appellation eingelegt, damit aber keinen Erfolg gehabt, weil er infolge des unzureichenden Briefs keine Beschwer nachweisen konnte. Er verlangt nun einen ausführlicheren Urteilsbrief, in dem auch Klage, Klageerwiderung ("clag und widerrede") und Zeugenaussagen ("der kuntlüt sagen") enthalten sind, wie es landesüblich ("lendtlich") und rechtsförmlich sei. Gremlich erwidert, der Urteilsbrief sei von frommen, ehrbaren Männern erteilt worden. Die Entscheidung in der vorliegenden Instanz geht dahin, daß es bei dem gerügten Urteilsbrief sein Bewenden haben soll, weil Mäntelin nach Verkündung für das Urteil gedankt hatte. Dem Kläger werden aber eventuelle Ansprüche gegen die Schiedsleute vorbehalten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Graf zu Werdenberg und zum Heiligenberg 
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B 522 III U 605Archivalieneinheit
Weingarten, 1472 Juli 27 (an mentag nach sant Jacobs tag) 
Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten schlichtet nach Verhör und Bericht durch seine Räte in der Güte einen Streit zwischen Hans Blumer von Weiler und dessen Tochtermann Benz Rentzlin über verschiedene Zusagen ("gehaiss"), die Blumer dem Schwiegersohn anläßlich der Verheiratung seiner Tochter gemacht hatte. Diese betreffen das Gütlein, das Blumer bisher vom Kloster innehatte, ferner einen Eigenacker und eine Kuh. Nach Entscheidung des Abts soll der Schwiegervater das Gütlein räumen und dem Schwiegersohn zukommen lassen. Dieser muß wiederum den Eigenacker dem Schwiegervater zurückgeben, erhält aber 3 rh fl als Entschädigung für das angesäte Getreide ("den blumen"). Die Kuh soll Rentzlin dem Schwiegervater bis St. Gallentag (16. Oktober) belassen, ebenso das bei diesem liegende Korn. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten 
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B 522 III U 606Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 August 13 (am donstag vor Unß[er] lieben Frowen tag zu mitte[n] Ogsten) 
Michel Vischer schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte eigenmächtig seinen Dienst verlassen, war dem klösterlichen Hofmeister ungehorsam gewesen und hatte Drohworte gebraucht. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herrn, Schirm oder Burgrecht annehmen. Klagen gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den zuständigen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Ulrich Widmer, Amman von Staig, und Michel Veser ("Vesar"), Bürger zu Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Michel Vischer 
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B 522 III U 607Archivalieneinheit
Altdorf, 1472 September 1 (am zinstag sant Frenen tag) 
Maiger Hans vom Betzlishus (=Wetzishaus) bekennt, daß Prior Cristan Schmid und der Konvent von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Nägenlerin und ihren Kindern auf Lebenszeit ein Gut in Erbisreute ("Herbisrüty") verliehen haben, das früher Ulrich Kener innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen, auch nicht verpfänden oder verkaufen. Jährlich an Martini bzw. zu den sonst üblichen Zeiten entrichten sie in das Siechhaus als Zins und Hubgeld 16 ß d Ravensburger Währung, 2 Herbsthühner und 30 Eier. Das Gut fällt heim, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Maiger Hans von Betzlishus (=Wetzishaus) 
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B 522 III U 608Archivalieneinheit
1472 September 30 (an mittwoch[e]n nach sant Michels tag) 
Heinrich von Schellenberg d.Ä. von Wasserburg, Pfaff Konrad Morder, Kirchherr in Hoßkirch, Ital Humpis, Rat und Diener zu Weingarten, vermitteln als Schlichter ("tädingslüt") einen Vergleich im Streit zwischen Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten und Ulrich Klotz, Bürger zu Ravensburg, betreffend das Erbe von Ulrichs Bruder ¿Jakob, Konventherr und Kustor zu Weingarten. Ulrich und Jakob Klotz hatten von ihrem Vetter ¿Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg, durch einen vor dem Landgericht in Schwaben errichteten Übergabebrief folgende Güter geerbt: Haus und Hofstatt in Ravensburg am Alten Markt, gelegen am Eck der Obstgasse; einen Stadel unter der Schule in Kellenrieters Gasse; zwei Höfe in Staig, von denen Hans Schütz den größeren und Hans Blumer den kleineren bewirtschaftet; einen auf Klas Sonthain zu Ravensburg und seine Erben lautenden Zinsbrief über 1000 lb h Kapital mit 50 lb h jährlichen Zinses; einen weiteren Zinsbrief über 400 fl Kapital bzw. 20 fl Zins, ausgestellt von Konrad, Jakob und Hans den Täschlern von Ravensburg; ein Fuder Weingeld, das jährlich die Karrer von Immenstaad ("Ymistad") als Zins für ein Kapital von 120 lb d entrichten müssen; ferner Eigenleute und Fahrnis. Obwohl der Abt die Hälfte dieses Vermögens für das Kloster beansprucht, beläßt er es zunächst dem überlebenden Bruder. Er erhält vorerst nur den Schuldbrief über 1000 lb h als Ausgleich für verschiedene Forderungen, i.e. ein Darlehen in Höhe von 121 fl an den verstorbenen Jakob Klotz, die Bezahlung des auf Jakob entfallenden Anteils an einer Schuld beim Pfarrer von Ravensburg in Höhe von 360 fl sowie für 130 fl, die Ulrich seinem Bruder schuldig war. Falls Ulrich ohne leibliche Erben stirbt, erhält das Kloster die Hälfte des übrigen Vermögens. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich von Schellenberg d.Ä. von Wasserburg, Pfaff Konrad Morder, Kirchherr in Hoßkirch, Ital Humpis, Rat und Diener zu Weingarten 
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B 522 III U 609Archivalieneinheit
Weingarten, 1472 Oktober 16 (uff sant Gallen tag des hailigen bichtigers) 
Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten bestellen den "wisen" Johannes Fücht auf Lebenszeit zu ihrem Diener und Rat. Für seinen Dienst ("pflicht und wartung") erhält er ein Leibgeding, bestehend aus dem neuen Haus mit Garten, das nächst am Kloster liegt und dessen Baulast es trägt, und der Lieferung von Brennholz. Im Herbst erhält er je ein halbes Fuder roten und weißen Weins mittlerer Qualität, außerdem nach Bedarf ein halbes Fuder gewöhnlichen Weins aus dem Klosterkeller. Wöchentlich bekommt er aus der Klosterbäckerei 14 Herrenbrote und 24 Hofbrote. In den Wochen, in denen man Fleisch ißt, wird man ihm Fleisch "row" geben wie einem Konventherrn. Jährlich gibt man ihm ein Rind, das 3 fl wert ist, ein gutes Schwein und eine Bache. An fleischlosen Tagen speist man ihn aus der Hofküche mit Fischen für zwei Personen. Jährlich erhält er ein Zentner Schmalz und eine Salzscheibe, dazu aus der Bäckerei zu seiner Haushaltung "zu musz", ferner 4 Scheffel Hafer und Lichter nach Bedarf. Nach seinem Tod bezieht das Leibgeding Frau Anna Hexhaimerin. Solange er dienstfähig ist, bekommt Fücht eine jährliche Besoldung von 50 fl rh, auch hält ihm das Kloster 2 Pferde. 
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Aussteller: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten 
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B 522 III U 610Archivalieneinheit
Ravensburg, 1472 November 26 (an sant Conratz tag ep[iscop]i) 
Konrad Küng und Ursula, Witwe des Jakob Rott, Bürger zu Ravensburg, bekennen, daß der ehrbare, weise Hans Lamparter, Bürger zu Ravensburg, einen Zins von 2 ß 11 d, mit dem sein Garten vor Unser Frauen Tor belastet war, mit 2 lb und 19 ß d abgelöst hat. Hans Rupp stimmt als Vogt der Witwe dem Geschäft zu. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Küng und Ursula, Witwe des Jakob Rott, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 III U 611Archivalieneinheit
1472 Dezember 15 (am zinstag nach sant Lucien tag) 
Jos Lochmüller von Aulwangen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ursula Wyssenrieterin und ihren Kindern den Hof zu Aulwangen und das Gut genannt Dickin ("Digkin") auf Lebenszeit verliehen hat. Die Güter besaß früher Martin Lochmüller, Vater des Ausstellers. Die Beliehenen müssen sie persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen sie weder schlaizen noch etwas daraus entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten reichen sie von dem Hof in Aulwangen an Zins und Hubgeld 12 Scheffel beider Korn, halb Vesen, halb Hafer, 1 lb d Zins, 10 ß d Steuer, 4 Herbsthühner, 100 Eier, 2 Fasnachthennen. In der Weinernte ist eine Fuhre ("winlaity") an den Bodensee geschuldet. Die Abgaben bei der Dickin betragen jährlich 6 Scheffel beider Korn, 15 ß d Zins, 5 ß d Steuer, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. Ebenso muß eine Weinleite an den See geleistet werden, und zwar ohne Ersatz von Futter und Heu. Die Weinfuhre kann künftig nicht mehr wie bisher mit 2 ß d abgegolten werden. Der Aussteller übernimmt auch die Aufsicht über den dort gelegenen Wald Dickin. Auf dem gleichnamigen Gut darf er ein Haus bauen und ein Kind damit ausstatten. Wer die Leihebedingungen nicht einhält, eine Ungenossamenehe eingeht oder dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam wird, verliert die Güter. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Lochmüller von Aulwangen 
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B 522 III U 612Archivalieneinheit
1473 Januar 19 (am zinstag vor sant Fabian und Sebastians tag) 
Martin Gotschaider zum Steinishaus bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Nes Brendlerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Steinishaus verliehen hat, das früher die Mutter des Ausstellers, Gret Gotschaiderin, in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 20 Scheffel beider Korn, halb Vesen und halb Hafer, sowie 32 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 250 Eier, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Gotschaider zum Steinishaus 
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B 522 III U 613Archivalieneinheit
1473 Februar 5 (am fritag nach Unser lieben Frowen tag Liechtmess) 
Hans Hagen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Seltenbach und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Eichen ("Aichen") verliehen hat, das früher Hans Wall, Schwiegervater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld 6 Scheffel beider Korn und 1 lb d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 50 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hagen 
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B 522 III U 614Archivalieneinheit
1473 Februar 8 (an mentag nach sant Agthen tag) 
Klaus Ölhafen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Sorg und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zu Oberwaldhausen verliehen hat, das früher Hans Schnider besaß und dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld je 11 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb 6 ß d, 4 Herbsthühner, 120 Eier, 1 Fasnachthenne und 16 ß d Menigeld ("mänygeld"). Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Ölhafen 
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B 522 III U 615Archivalieneinheit
1473 Februar 13 (an samstag vor sant Valentins tag) 
Hans, Sohn des Heinz Bibernuß von Wechsetsweiler ("Wechsselswiler") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den künftigen Kindern auf Lebenszeit das Gut in Wechsetsweiler verliehen hat, das früher die Eltern des Ausstellers in Hubers Weise innehatten und dem Abt aufgegeben haben. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten reichen sie an Zins und Hubgeld, was bisher üblich war und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Hans, Sohn des Heinz Bibernuß von Wechsetsweiler ("Wechsselswiler") 
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B 522 III U 616Archivalieneinheit
1473 Februar 23 (am zinstag vor sant Mathys tag) 
Jörg, Sohn des Hans Klein von Stuben, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den künftigen Kindern auf Lebenszeit das Gut in Stuben verliehen hat, das früher der verstorbene Vater des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Sie geben jährlich dem Kloster ein Drittel des Korns, das auf dem Gut wächst, ferner zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 10 ß d Zins, 2 ß d Steuer, 4 Herbsthühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne sowie jährlich von dem Acker, wenn er angebaut wird, 2 Scheffel Korn. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg, Sohn des Hans Klein von Stuben 
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B 522 III U 617Archivalieneinheit
1473 Februar 26 (am fritag nach sant Mathis tag des hailgen zwölf botten) 
Hans, Sohn des Hans Schwarz ("Swartz") von Reute ("Rüty"), schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis seines Herrn, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte seinen alten und schwachen Vater sowie seine Ehefrau mit Worten und Taten "groblich verachtet". Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, dem Kloster künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen anderen Herren oder Schirm annehmen. Den Vater wird er gut versorgen und die Ehefrau in Ehren halten. Klagen gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den zuständigen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 lb d. Als Bürgen setzt er Vi[n]cenz Schwarz, Hans Bauhofer ("Buwhofer"), Jakob Schützbach und Peter Wiesenhofer. 
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Aussteller: Hans, Sohn des Hans Schwarz ("Swartz") von Reute ("Rüty") 
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B 522 III U 618Archivalieneinheit
1473 März 12 (an sant Gregorien tag) 
Konrad Germann von Essach ("Ässach") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den künftigen Kindern auf Lebenszeit das Gut in Essach verliehen hat, das früher der verstorbene Vater des Ausstellers, Kunz Germann, innehatte. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich geben sie in die Kustorei des Klosters, was bisher entrichtet wurde und aus dem Rodel der Kustorei ersichtlich ist. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
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Aussteller: Konrad Germann von Essach ("Ässach") 
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B 522 III U 619Archivalieneinheit
1473 April 6 (am zinstag vor dem hailgen Palm tag) 
Stefan Hagen von Ringgenweiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ag[a]the Schnöwlin und ihren Kindern auf Lebenszeit den Hof in Ringgenweiler samt dem Gütlein verliehen hat, das früher die Fussin besaß. Die Beliehenen werden den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden ihn "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich geben sie an Zins und Hubgeld je 6 Scheffel Vesen und Hafer, 30 ß d Zins, 6 Herbsthühner, 60 Eier und 2 Fasnachthennen, und zwar Korn und Geld an Martini, die sonstigen Abgaben an den üblichen Terminen. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie den Hof. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stefan Hagen von Ringgenweiler 
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B 522 III U 620Archivalieneinheit
1473 April 27 (am zinstag nach sant Jergen tag) 
Heinz Stainhuser von Weiler bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner (namentlich nicht genannten) Ehefrau und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut in Weiler verliehen hat, das früher ¿Hans Vilgut besaß. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten geben sie an Zins und Hubgeld je 6 Scheffel Vesen und Hafer, 13 ß d, 4 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fasnachthenne. Ferner müssen sie jährlich in der Ernte ("in dem herpst") eine Weinfuhre an den Bodensee machen, jedoch ist man ihnen kein Futter schuldig. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, eine Ungenossamenehe schließen oder dem Kloster ungehorsam und flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Stainhuser von Weiler 
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