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Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III ("Leihebriefe u.a.")
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B 522 III U 421Archivalieneinheit
Immenstadt im Allgäu, 1457 April 10 (am Palmtag) 
Hans Bühler genannt der Oberbüchler, zu Büchel (=Bühl a. Alpsee?) gesessen, verkauft Rudolf Schell, Bürger zu Immenstadt ("Ymenstat"), für 10 lb d Landswährung einen ewigen Fallzins von 1 Pfund h Landswährung aus seinem Gut zu Büchel mit Ausnahme der Wiese hinter dem See, die zu dem Gut erkauft worden ist. Das Gut ist Eigen, doch belastet mit Zinsen von 1 lb h zugunsten des Höflin zu Büchel, 1 Malter Hafer 1 lb h zugunsten der Frygen zu Tiefenbach ("Tüffenbach"), 1 lb d für die von Laubenberg ("Loubenberg") und 2 lb 1 "vierdung" Unschlitt für den Heiligen zu Büchel. Der Zins ist jährlich am St. Nikolaustag "by der selben tagzit" im Haus des Käufers oder, wenn er nicht mehr dort wohnhaft ist, im Haus des Stadtammanns in Immenstadt zu entrichten "nach valtzins recht ze gewin und zu verlust". Bei Nichtzahlung ist das Gut zinsfällig und verfallen. Der Verkäufer und seine Erben sowie der ehrbare Heinz Guss ("Gus") im Geschwend (=Gschwend?) versprechen Gewährleistung nach Recht des Eigens. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Bühler genannt der Oberbüchler, zu Büchel (=Bühl a. Alpsee?) gesessen 
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B 522 III U 422Archivalieneinheit
1457 Juni 28 (am zinstag vor sant Peter und sant Pauls tag der hailigen zwolfbotten) 
Frik Höwmaister von Brügen (=Briach) schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war wegen frevelhafter Worte über ein gefälltes Urteil. Er wird sich an dem Kloster nicht rächen, diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein und weder einen fremden Herrn noch Schirm suchen. Bei Zuwiderhandlung zahlt er 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, seinen Bruder Jos Höwmaister, Heinz Spieß und Konrad Schärpflin. In Streitigkeiten mit dem Abt und seinen Leuten wird er sich mit den örtlichen Gerichten begnügen und keine fremden anrufen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Frik Höwmaister von Brügen 
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B 522 III U 423Archivalieneinheit
1457 November 9 (an mittwochen vor sant Martins tag) 
Thoman Karer von Unterwaldhausen schwört Urfehde, nachdem er wegen "ungehorsämy" in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen, diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein und keinen fremden Herren oder Schirm annehmen. Falls er mit dem Abt und Gotteshausleuten, insbesondere den Kirchenpflegern in Waldhausen, in Streit gerät, wird er sich mit dem Urteil des örtlichen Gerichts begnügen und keine fremden Gerichte anrufen. Wenn er sich nicht an seine Zusagen hält, zahlt er eine Strafe von 50 lb d. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Vetter Thoman Karer d.J., Konrad Stark, Heinz Güss und Hans Kempf in Oberwaldhausen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Thoman Karer von Unterwaldhausen 
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B 522 III U 424Archivalieneinheit
Ravensburg, 1457 November 14 (an mentag nach sant Martins tag des hailgen bischoffs) 
Konrad Schoupp, Bürger zu Ravensburg, verkauft mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat daselbst für 22 lb d Ravensburger Währung der von ¿Klaus Motz gestifteten Pfründe des Altars auf der hinteren Kanzel in Unser lieben Frauen Pfarrkirche zu Ravensburg einen ewigen Zins von 1 lb d derselben Währung aus der Hälfte seines Hauses, das zwischen den Häusern des Renger und seines Bruders Heinz Schoupp liegt. Die andere Hälfte gehört der Schwester des Ausstellers, Grete. Zins und Kapital werden als Eigen verkauft, doch gehen aus dem halben Haus 2 ß 2 d jährlicher Zins. Der Aussteller quittiert dem derzeitigen Kaplan des Altars, Heinrich Buhl ("Bul"), den Empfang der Kaufsumme. Der Zins ist zu St. Martin fällig und in Ravensburg zahlbar. Er übernimmt die Gewährleistung für die Zinszahlung und stellt seinen Bruder Heinrich als Bürgen ("gweren"). Der Zins kann zu jeder Zeit des Jahres abgelöst werden. Erfolgt die Ablösung vor Martini, muß Zins für das laufende Jahr nicht mehr bezahlt werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Schoupp, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 III U 425Archivalieneinheit
1457 November 21 (am mentag nach sant Ottmars tag) 
Christina, Ehefrau des Martin Kälin von Englisweiler, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern das Gut des Klosters in Englisweiler verliehen und sie es mit Zustimmung ihres Ehemanns empfangen hat. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. An St. Martin sollen sie Zins und Hubgeld entrichten, wie es sich aus dem klösterlichen Rodel ergibt. Heiraten die Beliehenen Ungenossame oder werden sie sonst dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig, verlieren sie das Leiherecht (Lehenschaft) am Gut. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Christina Türingerin, Ehefrau des Martin Kälin von Englisweiler 
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B 522 III U 426Archivalieneinheit
1457 November 29 (am zinstag vor sant Niclaus tag) 
Klara Hoeny, Ehefrau des Heinz Rüdel, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern das Gut in Esenhausen ("Äsenhusen") verliehen hat, das früher ihr Bruder Hans besaß, und daß sie es mit Zustimmung ihres Ehemanns empfangen hat. Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. An Zins und Hubgeld reichen sie jährlich zu Martini 8 1/2 Scheffel beider Korn und 12 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, ferner 60 Eier, 6 Hühner und 1 Fasnachthenne. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden, verlieren sie ihr Leiherecht ("gerechtekait der lehenschaft"). Beim Abzug müssen sie nach Landessitte Dritteil und Heurichte zurücklassen. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klara Hoeny, Ehefrau des Heinz Rüdel 
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B 522 III U 427Archivalieneinheit
Lindau, 1457 Dezember 13 (am zinstag nach sant Niclaus tag) 
Konrad Gebhart bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner Ehefrau Klara Besitz und Nutzung eines klösterlichen Guts in Arnswyler (=Arensweiler) bis auf Widerruf gestattet hat. Sie müssen es in gutem Zustand erhalten und dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. An Zins und Hubgeld entrichten sie, was bisher üblich war und aus dem Rodel des Klosters hervorgeht. Der Abt bekommt die Hälfte des Gartenertrags. Er hat dem Aussteller erlaubt, an dem Rain oberhalb des Hauses, der an den Baumgarten grenzt, auf eigene Kosten Reben anzupflanzen. Beim Abzug bekommen die Besitzer keinen Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Gebhart 
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B 522 III U 428Archivalieneinheit
Biberach an der Riß, 1457 Dezember 23 (am fritag nach sant Thomans tag des hailigen zwölfbotten) 
Heinrich Drechsel ("Drächsel"), Bürger zu Biberach, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent zu Weingarten seinen Sohn Hans ins Kloster aufgenommen haben. Er wird zwei Probejahre absolvieren, das erste in weltlicher, das zweite in geistlicher Gewandung. Nach jedem der beiden Jahre kann ihn das Kloster wieder heimschicken, ohne daß dies der Vater ahnden wird. Umgekehrt kann auch der Sohn das Kloster wieder verlassen ohne dessen Unwillen ("miner herren zorn"). Bleibt er im Kloster und erhält dort seine Pfründe, übergibt ihn der Vater dem Orden und dessen Strafgewalt ("in iren orden und rut"). Was der Orden gegen den Sohn vornimmt, will der Aussteller nicht als gegen sich gerichtet ansehen. Solange er nicht Priester ist, sorgt der Vater für Schuhe und Kleider. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Drechsel ("Drächsel"), Bürger zu Biberach 
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B 522 III U 429Archivalieneinheit
1458 Januar 3 (am zinstag vor der hailigen dry kün[i]g tag) 
Wilhelm von Arnsperg bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten seinen Neffen Hans, Sohn des Bruders Heinrich von Arnsperg, unter anderem aufgrund einer Fürbitte des Hans von Danketsweiler ("Dankerswyler"), seines Stiefvaters, in das Kloster aufgenommen haben. Er wird dort zwei Probejahre absolvieren, das erste im weltlichen ("layenschem"), das zweite im Ordensgewand. Das Kloster kann ihn nach jedem der beiden Jahre wieder heimschicken, ohne daß sich der Aussteller dafür rächen wird. Umgekehrt kann auch der Neffe das Kloster wieder verlassen, ohne dessen Zorn fürchten zu müssen. Bleibt dieser im Kloster, übergibt ihn der Aussteller dem Orden und seiner Strafgewalt ("orden und rut") und wird künftige Maßnahmen ("mit strauff mit bussz und sunst mit allen andern rechten") gegen den Neffen nicht als gegen sich gerichtet ansehen. Der Aussteller wird den Neffen, solange er nicht Priester ist, nach der Gewohnheit des Klosters mit Schuhwerk und Kleidung versorgen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm von Arnsperg 
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B 522 III U 430Archivalieneinheit
1458 Januar 20 (an sant Sebastians tag des hailgen martrers) 
Heinz Rott von Kymbratzhofen (=Kümmerazhofen) bekennt, daß er Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und dem Konvent von Weingarten die Fehde ("vintschaft") angesagt hat und das Kloster bekriegen wollte. Er wurde daraufhin von Dienern und Amtleuten des Klosters und der Landvogtei Schwaben verhaftet und in das Gefängnis von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg gelegt. Die Sache wurde vertragen und der Aussteller nach Leistung der Urfehde freigelassen. Er wird sich am Landvogt, dem Kloster und der Stadt Ravensburg nicht rächen. Auf die Forderungen, die er gegen das Kloster zu haben glaubte, verzichtet er. Falls er künftig wieder Ansprüche gegen die drei genannten Parteien oder ihre Hintersassen erhebt, wird er diese ausschließlich vor den für diese zuständigen Gerichten geltend machen, d.h. bei den Gerichten der Herrschaften, hinter denen sie sitzen. Wenn er sich nicht an diese Zusagen hält, wird er als meineidiger, rechtloser und "übersagter" Mann angesehen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Rott von Kymbratzhofen (=Kümmerazhofen) 
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B 522 III U 431Archivalieneinheit
Altdorf, 1458 März 9 (an donstag vor mitter vasten) 
Hans Rüd, Bürger und seßhaft zu Altdorf, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Christina Nabholzer und ihren Kindern das Gut verliehen hat, das früher der Russmaiger innehatte. Sie werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Es darf nicht geteilt und nichts daraus entzogen werden, unzulässig ist schlaizen, verpfänden und verkaufen. Jedes Jahr ist an Martini Zins und Hubgeld zu entrichten, wie es der klösterliche Rodel ausweist, zusätzlich 12 ß d jährlich. Wenn die Beliehenen eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig werden, verlieren sie ihre Rechte am Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte geben sowie eventuell rückständigen Zins und Hubgeld bezahlen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rüd, Bürger und seßhaft zu Altdorf 
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B 522 III U 432Archivalieneinheit
1458 März 21 (am zinstag vor dem hailigen Palmtag) 
Nesa Menerin, Ehefrau des Klaus Jos, und Ursula Burkartin, Ehefrau des Konrad Jos, bekennen, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihnen und ihren Kindern den halben Teil des Hofs in Wagenbach verliehen hat. Sie werden ihn persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Als Zins und Hubgeld müssen sie jährlich zu Martini 12 Scheffel Hafer und anderes entsprechend dem klösterlichen Rodel entrichten. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut dem Kloster heim, vorbehaltlich der Ansprüche von Gretlin, Kind des Martin Jos und seiner Ehefrau Else Nabholzin. Sie verwirken es auch im Fall der Ungenossamenehe bzw. sonstigen Fällen von Ungehorsam oder Flucht. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Nesa Menerin, Ehefrau des Klaus Jos, und Ursula Burkartin, Ehefrau des Konrad Jos 
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B 522 III U 433Archivalieneinheit
1458 März 21 (am zinstag vor dem hailigen Palmtag) 
Lucia Gürtlin, Ehefrau des Martin Jos von Wagenbach, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern ein halbes Gut in Wagenbach verliehen und daß sie es mit Zustimmung ihres Ehemanns empfangen hat. Die Beliehenen werden den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich an Martini entrichten sie als Zins und Hubgeld 12 Scheffel Hafer und anderes entsprechend dem klösterlichen Rodel. Wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, fällt der Hof dem Kloster heim, ebenso in Fällen von Ungenossamenehe bzw. des Ungehorsams und der Flucht. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Lucia Gürtlin, Ehefrau des Martin Jos von Wagenbach 
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B 522 III U 434Archivalieneinheit
Konstanz, 1458 Mai 6 (uff sampsztag nach dez hailigen Crutzez tag in dem Maygen) 
Pfaff Johannes Tod, Kaplan in Weingarten, schwört Urfehde, nachdem ihn Truchseß Jakob von Waldburg, Ritter und Landvogt [in Schwaben], in das Gefängnis Heinrichs [IV. von Hewen], Bischofs von Konstanz, überliefert hatte. Er wird sich am Bischof, dessen Räten, dem Truchsessen und deren Leuten nicht rächen. Innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Urkunde wird er sich in Konstanz einfinden, um sich auf Klagen zu verantworten, die vor dem Vikar und Offizial des Bischof gegen ihn angebracht werden. Als Bürgen ("tröster und versprecher") stellt er seinen Vater Jörg Tod und Vetter Peter Sproll, beide Bürger und seßhaft in Altdorf. Diese haften für eine Summe von 150 fl rh, wenn der Aussteller sein Versprechen nicht einhält. Für 50 fl rh haften die Meister Heinrich Struß und Konrad Schürpffer, ferner Herr Berchtold Scheffolt, Herr Gebhard Im Hof, Chorherr zu Zofingen im Aargau ("Erge"), sowie Konrad Verg, Bürger zu Konstanz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Pfaff Johannes Tod, Kaplan in Weingarten 
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B 522 III U 435Archivalieneinheit
Beuren, 1458 Mai 12 (am nechsten frytag nauch Unsers lieben Herren Uffartag) 
Berthold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft Heiligenberg, beurkundet Urteilsbrief des Landgerichts Beuren ("Bürren") in Sachen Konrad Bochsler oder Bosler von Limpach gegen Heinz Müller von der Rotach ("Routtach"). Bosler macht ein Erbrecht an der Mühle von Rotach geltend, die Müller in langdauernden Besitz ("nutzlicher gewer") innehat. Der Kläger versäumt es, den ihm durch Zwischenurteil auferlegten Beweis zu führen, daß ihm ein Erbrecht zustehe und Müller die Mühle weniger als zehn Jahre im Besitz habe, so daß letzterer von der Klage entbunden wird. Benannt, jedoch nicht vernommen wurden folgende Zeugen: Peter Linseboll, Peter Sick, Hans Käppeler, Heinz Linseboll, Heinz Bur und Hans Schuchmacher von Zußdorf, Hans Seger, Hans und Peter Matzenmüller sowie Hans Specker von Ringenhausen ("Rinckenhußen"), Klaus Linseboll, Hans Knörlin und Ulrich Töbilin. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Berthold Haslach, Frei Landrichter in der Grafschaft Heiligenberg 
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B 522 III U 436Archivalieneinheit
1458 Juni 20 (am zinstag nach sant Vits tag) 
Peter Felber von Brügen (=Briach) schwört Urfehde, nachdem er sich gegen seinen Leibherrn, Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten vergangen hatte. Er war ins Gefängnis gekommen, weil er Gebote seiner Amtleute mißachtet hatte. Nach der Freilassung wird er sich nicht am Kloster rächen und diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein wie andere Eigenleute. Insbesondere wird er Grete Egin, seine Ehefrau, behandeln, wie es ein "biderb" Mann tun soll. Streitigkeiten mit dem Kloster und dessen Leuten wird er nicht vor fremden Gerichten austragen. Bei Zuwiderhandlung zahlt er eine Strafe von 100 fl rh. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Peter Vesar von Brügen sowie Klaus und Michel die Hussen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Felber von Brügen (=Briach) 
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B 522 III U 437Archivalieneinheit
Ravensburg, 1458 Juli 13 (an donrstag sant Margrethen tag der hailigen junckfrowen) 
Bürgermeister und Rat zu Ravensburg vidimieren auf Bitte des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten folgenden in Konstanz unter dem 15. November ("an sant Othmars aubent") 1363 ausgefertigten und vom Landkomtur Ulrich von Dettingen gesiegelten Kaufbrief: Bruder Rudolf von Homburg, Landkomtur des Deutschen Ordens in Böhmen und Mähren, Komtur in der Mainau, Bruder Eberhard von Königsegg ("Kunssegke"), Hauskomtur, und die Brüder des Hauses in der Mainau verkaufen mit Rat des Bruders Ulrich von Dettingen ("Tettingen"), Landkomtur in Elsaß und Burgund, wegen großer Schuldenlast für 1452 lb 16 ß d Konstanzer Münze das Dorf Esenhausen ("Ässenhusen") an Abt Ludwig [von Haltenberg] und den Konvent zu Weingarten. Zum Dorf gehören folgende Höfe: der Meierhof, Heinz Alidorffs (d.i. Altdorfs) Hof, der Ruterinnen Hof, Konz Wyprechts Lehen, Kunz Tischingers Lehen, Burck Wybrechts Lehen, Hans des Wissen Lehen, Hans des Mayers Lehen, Ulhanens Lehen, der Schmidinnen Lehen, Heinz des Rotten Lehen, Kunz des Schmids Lehen, Eberlin Cuntzlers Lehen, Konz des Karers Lehen, Utz des Friessen Lehen, Heinz Fuhrmanns ("Furmans") Lehen, Konz Rietmanns Lehen, Konz des Ammanns Lehen, Berchtolds des Stukes Lehen, Heinz des Karers Lehen zu Pflinswangen (=Fleischwangen), der Ruterin Lehen zu Pflinswangen, Eberlins Lupfen Lehen, des Mags Lehen, Hans Schniders Lehen, Konz Schniders Lehen, Richlins Hof zu Pflinswangen, der Hof zu Rumolrüti (=Rommetsreute), die Niedere und die Obere Mühle, der Hof zu Ringgenburg, der Hof zu Nassach, der Hof Jäck Mayers, weiland des Burrers.

An Grundzinsen und sonstigen Liegenschaften werden verkauft: 1 lb d für das Fuder Heu, das aus dem Brühl in Jäck des Mayers Hof geht; des Hohgeruten Baind; Katharina der Ammännin Haus; Mästlis Haus; 13 Scheffel Vesen und 7 Scheffel Hafer von den wüsten, ungebauten Egerten samt einem Huhn pro Scheffel. Verkauft werden ferner die Leibeigenen Konrad Wiprecht mit Ehefrau und 6 Kindern, Els Tischingerin und 3 Kinder, Burk Wiprecht mit Mutter und 2 Kindern, Klar Spilmännin und 1 Kind, Ursel Ölhafnin und 2 Kinder, Greth Schmidi und 2 Kinder, Heinz Altdorf mit Ehefrau Adelheid und 3 Kinder, Jutzi Ritterin und 4 Kinder, Eberlin Cuntzeler und 4 Kinder, Kunz Karer mit Ehefrau Els und seiner Schwester Kind, Ehefrau des Hans Ruoß, Utz des Friesen Frau, die man Els Magin nennt, Konz Schnider, Hans Schnider, dessen Ehefrau Anne und 6 Kinder, Ehefrau des Hans Mag und 1 Kind, Adelheid, Ehefrau des Lupp, Jäck Mayer mit Ehefrau Katharina und 3 Kindern, Hans Bischoff, seine Ehefrau Adelheid und 2 Kinder, Kunz der Ammann, seine Ehefrau Anne und sein Sohn Jos, Katharina Ammännin und 1 Kind, Hans Mayer, Ehefrau Katharina und 3 Kinder, Kunz Knussel, Ehefrau Els und 2 Kinder, Rusen Hanfsamen Kinder Konz und Adelheid, Benz der Sack von Ringgenburg, Ehefrau Anne, sein Sohn Konz und dessen Ehefrau Anne, Hermann Truttelmans Sohn Konz, Hans Glosch von Nassach, Ehefrau Anne und 4 Kinder, Konz Schmid und Ehefrau Els, Konz Strub, Ehefrau Adelheid und 3 Kinder, Els Strub zu Oberwaldhausen und 2 Kinder, die alt Strubin, Konz Studli, Hans Tatt von Fronhofen, Konz des Meckenburers Kind, Frick Haidolf, Konz Müller und 2 Kinder, Hans der Müller und Ehefrau Anna, Heinrich der Müller und 4 Kinder, Heinrich Wiprecht. Ausgenommen von dem Verkauf sind Wittum und Kirchsatz, ferner Johann Rilich und Heinz Rot, jeweils mit Frau und Kindern. Diese sowie der Leutpriester und der Bauer auf dem Widemhof sollen wie bisher an Holz, Feld und Wald Anteil haben.
 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Bürgermeister und Rat zu Ravensburg 
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B 522 III U 438Archivalieneinheit
1458 Juli 28 (am fritag nach sant Jacobs tag des hailigen zwölfbotten) 
Konrad Lohr ("Lor") von Uhetsweiler ("Ulhartswyler") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Verena ("Ferena") und ihren Kindern die Güter in Ulhartswyler verliehen hat, und zwar dasjenige, auf dem die Aussteller sitzen und das Gütlein, das Eigen war und das der Abt von ihnen gekauft hat. Die Beliehenen müssen die Güter persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und dürfen sie nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Als Zins und Hubgeld entrichten sie jährlich zu Martini 2 lb d Ravensburger Währung und 1 Fasnachthenne zu den üblichen Zeiten. Wer eine Ungenossamenehe eingeht bzw. dem Kloster flüchtig oder ungehorsam wird, verliert die Rechte am Gut. Beim Abzug muß Dritteil und Heurichte zurückgelassen bzw. ein eventueller Zinsrückstand beglichen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Lohr ("Lor") von Uhetsweiler ("Ulhartswyler") 
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B 522 III U 439Archivalieneinheit
1458 August 31 (am donstag nach St. Barthlomeus) 
Hans Weber von Karsee bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm das Gut in Karsee, das er in Hubers Weise innehat, auf Lebenszeit seines Bruders Mark verliehen hat. Er wird es in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand erhalten und es weder schlaizen noch verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini gibt er an Zins und Hubgeld, was der klösterliche Rodel ausweist. Heiratet er außerhalb der Genossame des Klosters oder wird er auf andere Weise ungehorsam bzw. flüchtig, verliert er seine Rechte am Gut. Nach seines oder seines Bruders Tod bleibt Dritteil und Heurichte zurück, Aufwendungsersatz wird nicht gewährt. Der Bruder übergibt mit Zustimmung des Abts dem Aussteller seine Rechte am Gut nach Gotteshausrecht, weil er es nicht mehr bewirtschaften kann. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Weber von Karsee 
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B 522 III U 440Archivalieneinheit
Altdorf, 1458 September 25 (an mentag vor sant Michels tag) 
Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte sich nicht, wie er versprochen hatte, an die bei einer Schlichtung ("tädung") festgesetzten Punkte gehalten sowie frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und schwört "gehorsamy" wie andere Gotteshausleute. Bei künftigen Streitigkeiten wird er sich nur an klösterliche Gerichte wenden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad 
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B 522 III U 441Archivalieneinheit
Ravensburg, 1458 Oktober 18 (an sant Lutzen tag) 
Jörg Güss, Leibeigener des Klosters Weingarten, schwört Urfehde. Sein Name war in einem Fehdebrief enthalten, den Konrad Hegin an Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten geschickt hatte. Der Aussteller war daraufhin von Truchseß Jakob von Waldburg, Hofmeister und Landvogt, als Vogt und Schirmer des Klosters gefangengenommen worden. Er wird sich am Kloster und denen, die ihn verhaftet haben, nicht rächen, künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein und keinen anderen Herren oder Schirm suchen bzw. annehmen. Ansprüche gegen Truchseß Jakob bzw. dessen Brüder Eberhard und Jörg wird er ausschließlich vor den zuständigen Gerichten geltend machen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Bruder Heinz, Vetter Hans, ferner Konrad Kanzacher d.Ä., Bürger zu Ravensburg, Martin vom Büninger und Hans Felber genannt Delphin. Wenn er seine Versprechungen nicht einhält, zahlt er eine Strafe von 100 lb d Landswährung. Außerdem gilt er dann als meineidiger, ehr- und rechtloser Mann sowie als jemand, dessen Leib und Leben durch Urteil aberkannt worden ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Güss 
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B 522 III U 442Archivalieneinheit
Altdorf, 1458 Oktober 31 (am zinstag vor Aller Hailigen tag) 
Jos Schüchlin, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Else und seinem Stiefsohn Hans Schüchlin auf Lebenszeit zwei Mannmahd Wiesen genannt in der "Stain egkerin", verliehen hat, die oben und unten an Wiesen des Klosters angrenzen. Sie müssen die Wiesen in gutem Zustand erhalten und dürfen sie nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Als Zins zahlen sie jährlich zu St. Martin 2 lb d Ravensburger Währung. Solange die Mutter und der Stiefvater leben, soll sie der Stiefsohn im Besitz der Wiese nicht stören. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Schüchlin, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 443Archivalieneinheit
1458 November 23 (an dönstag vor sant Katherinen tag) 
Greta Hägin, Ehefrau des Hans Lang, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihr und ihren Kindern das Gut in Lützelbach, das früher Kunz Zil innehatte, verliehen bzw. daß sie es mit Zustimmung ihres Ehemanns unter folgenden Bedingungen empfangen hat. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Sie werden jährlich zu Martini an Zins und Hubgeld entrichten, was sich aus dem klösterlichen Rodel oder Urbarbuch ergibt. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil oder Heurichte zurücklassen, Aufwendungsersatz erhalten sie nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Greta Hägin, Ehefrau des Hans Lang 
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B 522 III U 444Archivalieneinheit
1459 Januar 19 (am fritag vor sant Sebastians tag) 
Jos, Sohn des ¿Heinz Egen von Gessenried ("Gössenried"), schwört Urfehde anläßlich der Freilassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Sein Vergehen bestand darin, daß er seiner Ehefrau "unzucht und schmachait angeleit und erbotten" hatte. Er wird sie künftig korrekt behandeln, wie es sich für einen "frommen" Mann gehört, auch dem Kloster gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Verstoß gegen sein Versprechen zahlt er eine Strafe von 100 fl rh. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er den Bruder Sepp Egen, Vetter Jos Egen von Katzheim, Peter Felber von Brügen ("Prügen") und Heinz Kaiser zu Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos, Sohn des ¿Heinz Egen von Gessenried ("Gössenried") 
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B 522 III U 445Archivalieneinheit
1459 Februar 23 (an sant Mathyas des hailigen zwölfbotten aubent) 
Konrad Hagg von Stockenweiler bekennt, daß er seinem Zinsherrn Kilian Bommer, alt Bürgermeister zu Wangen, für 2 lb d einen zu Ostern fälligen Eierzins von 100 Eiern jährlich aus seinem Gut genannt der Haggen Gut in Stockenweiler verkauft hat. Das Gut, das der Aussteller von seinem Vater Ulin geerbt hat, ist bisher schon belastet mit Ewiggült und Herrenzins von 2 Malter Hafer Wangener Maßes, 13 ß d und 6 Hühnern. Siegler ist Leibherr des Ausstellers. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Hagg von Stockenweiler 
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B 522 III U 446Archivalieneinheit
1459 Februar 27 (am donstag vor dem sontag als man in der hailigen kirchen singet Letare zu mittervasten) 
Klaus Bosch von Köpfingen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dilgen und ihren Kindern das Gut in Köpfingen verliehen hat, das früher Klaus Rotenhüsler ("Rothüsler") innehatte. Sie müssen es in Hubers Weise persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand halten und dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini müssen sie Zins und Hubgeld entsprechend dem klösterlichen Rodel entrichten. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug sind Dritteil und Heurichte zurückzulassen, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Bosch von Köpfingen 
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B 522 III U 447Archivalieneinheit
1459 März 13 (am zinstag vor dem hailigen Palm tag) 
Konrad Katzmayer ("Katzmaiger") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau und ihren Kindern den Hof zu Owe (=Eyb) und andere Güter genannt zu Geren (=Gering) und zu Glaren auf 15 Jahre verliehen hat. Der Hof und die Güter waren früher im Besitz des ¿Konrad Korber, dessen minderjährige Tochter Barbara Erbansprüche darauf hat. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie liefern davon jährlich ein Drittel des Getreides und den Zehnten ab. Von den anderen Gütern entrichten sie die Abgaben, die aus dem Rodel des Klosters ersichtlich sind. Sie müssen dem Abt den Zehnten hereinfahren und andere Dienste leisten. Wenn Barbara nach 15 Jahren zur Bewirtschaftung des Guts in der Lage ist, müssen sie es abgeben. Stirbt sie vorher, können sie es bis zum Ablauf des 15. Jahrs behalten. Das Kloster hat das Recht, auf den Gütern Holz zu schlagen, Steine zu brechen und Kalk zu brennen. Bei ihrem Abzug müssen die Beliehenen Dritteil und Heurichte zurücklassen. Wenn sie die Güter nicht in ordentlichem Zustand hinterlassen, soll ein Augenschein durch vier ehrbare Männer stattfinden, darunter zwei Amtleute des Kloster und zwei von den Beliehenen ernannte Mitglieder aus Altdorf und Staig, die Gerichtsmänner sein sollen. Zu Bürgen für die Einhaltung seiner Pflichten benennt der Aussteller seinen Schwiegervater ("sweher") Heinz Strempffel zum Tegenhart (Degenhart=Kögel), Hans Wall von Aichach und Hans Affelturer von Schegkensee (=Schreckensee). 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Katzmayer ("Katzmaiger") 
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B 522 III U 448Archivalieneinheit
1459 März 15 (an mentag nach dem Wyssen sonntag) 
Hans Rusch von Aulwangen war auf Veranlassung seines Leibherrn, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen, weil er seine Ehefrau Grete Bösch mißhandelt hatte. Anläßlich seiner Freilassung schwört er Urfehde. Er wird sich am Kloster nicht rächen und seine Frau künftig wie ein ehrbarer Mann behandeln. Dem Kloster wird er gehorsam und unfluchtbar sein. Bei künftigen Streitigkeiten mit dessen Leuten wird er nur die zuständigen, nicht fremde Gerichte anrufen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Bruder Michel Rusch von Lengenweiler, seinen Vetter Hans Schnider von Esenhausen ("Asenhusen"), Heinrich Schnider von Inntobel und Hans Bodmer, Amtmann von Weingarten. Bei Zuwiderhandlungen muß er eine Strafe von 100 fl rh zahlen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rusch von Aulwangen 
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B 522 III U 449Archivalieneinheit
1459 März 16 (am fritag vor dem hailigen Palm tag) 
Jäck Strauß ("Struss") von Staig bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Katzmayer ("Katzmaigerin") sowie ihren Kindern Jos und Jäck ("Jägk") auf Lebenszeit zu rechtem Leibgeding das Haus verliehen hat, das neben Haus und Hofraite im Garten des Ausstellers liegt. Letzteres gehört ebenfalls dem Kloster, von dem es der Aussteller als Huber besitzt. Sie müssen es in gutem Zustand halten und dürfen es weder verpfänden noch verkaufen. Jährlich zu St. Martin müssen davon 12 ß d Landswährung als Zins entrichtet werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jäck Strauß ("Struss") von Staig 
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B 522 III U 450Archivalieneinheit
1459 März 30 (an fritag nach dem hailigen Oster tag) 
Klaus Maiger der Schuhmacher von Malmishaus ("Almishus"), Bürger und seßhaft in Altdorf, schwört Urfehde anläßlich der Entlassung aus dem Gefängnis, in das ihn Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gebracht hatte. Der Abt hatte dem Aussteller erlaubt, das Burgrecht in Altdorf anzunehmen, doch hatte dieser Drohworte ausgestoßen und das Burgrecht ohne Zustimmung des Abts wieder aufgekündigt. Die Strafe wegen Frevel und "ungehorsämy" war ihm aufgrund von Bitten der Verwandtschaft erlassen worden. Er wird sich für die Gefangennahme nicht rächen und dem Kloster künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Klagen gegen Klosteruntertanen wird er sich nur an die Gerichte der Orte wenden, in denen die Beklagten seßhaft sind. Die Urkunden, die er und seine Ehefrau Anna für den Abt über sein dem Kloster gehörendes Gut ausgestellt haben, bleiben in Kraft. Wenn er sich nicht an sein Versprechen hält, muß er 100 lb d zahlen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Klaus Sorg, Ammann zu Altdorf, Ulrich Schutz, Hans Bodmer, Jos Behem und Hans Gesen, alle Bürger zu Altdorf. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Klaus Maiger der Schuhmacher in Malmishaus ("Almishus") 
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B 522 III U 451Archivalieneinheit
1459 April 27 (am fritag nach dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Cantate) 
Martin Wiggenhuser ("Wigkenhuser") von Mingeltsow (=Wickenhaus) bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Öchslin und ihren Kindern ein Gut in Mingeltsow verliehen hat. Sie müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Es darf nicht geschlaizt, verpfändet oder veräußert werden. Früher mußten jährlich 20 Scheffel Korn daraus gereicht werden, doch hat der Abt aus Gnaden die Abgabe auf 10 Scheffel jährlich verringert. Nunmehr sind zu Martini als Zins und Hubgeld zu entrichten 10 Scheffel beider Korn sowie die Pfennige, Hühner und Eier wie aus dem Rodel des Klosters ersichtlich. Wenn die Beliehenen eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte nach Landessitte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Martin Wiggenhuser ("Wigkenhuser") von Mingeltsow (=Wickenhaus) 
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B 522 III U 452Archivalieneinheit
Altdorf, 1459 Juli 9 (uff sontag nach Ulrichs tag) 
Jos, Sohn des Hans Stoll, Bürger zu Altdorf, schwört Urfehde anläßlich der Entlassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte Schulden des Abts eingetrieben, das eingenommene Geld aber nicht vollständig abgeliefert, sondern verzehrt. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und künftig dem Kloster gehorsam und unfluchtbar sein. Ansprüche gegen Gotteshausleute wird er nur vor den Gerichten anbringen, hinter denen sie gesessen sind. Hält er sich nicht an seine Zusagen, muß er 50 lb d zahlen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Vater Hans und seinen gleichnamigen Bruder sowie Hans Engrich, alle Bürger von Altdorf. Wenn er den Eid bricht, ist er meineidig, treu- und ehrlos. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos, Sohn des Hans Stoll, Bürger zu Altdorf 
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B 522 III U 453Archivalieneinheit
1459 Juli 26 (am donstag nach sant Jacobs tag) 
Hans, Sohn des Klaus Gryff von Weißenriet ("Wissenrüty"), schwört Urfehde anläßlich der Entlassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Der Aussteller hatte gegenüber den Amtleuten des Klosters frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Für das Gefängnis wird er sich am Kloster nicht rächen, er wird auch diesem künftig gehorsam und unfluchtbar sein. Streitigkeiten mit diesem und den Gotteshausleuten wird er nur vor den örtlich zuständigen, nicht aber fremden Gerichten austragen. Als Bürgen stellt er seinen Vater, Ulrich Keller von Horgenzell, und Hans Bodmer, Bürger zu Altdorf. Wenn er seinen Eid bricht, muß er zur Strafe 50 lb d zahlen und gilt als treulos und meineidig. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans, Sohn des Klaus Gryff von Weißenriet ("Wissenrüty") 
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B 522 III U 454Archivalieneinheit
Altdorf, 1459 August 11 (an dem nächsten samstag nauch sant Laurentzen tag des hailigen martrers) 
Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach"), Witwe des Müllers Hans Grübel, verkauft Konrad Wochner dem Becken, Bürger und seßhaft zu Altdorf, für 100 lb h Ravensburger Währung Haus, Hofstatt, Hofraite und Garten in Altdorf zwischen den Bächen bzw. zwischen Henggi Müllers und ¿Jos Gengs Mühlen. Die Veräußerung erfolgt mit Zustimmung ihrer Kinder Peter Müller, seßhaft in Zollenreute, sowie seiner Geschwister Hans, Jos, Konrad, Anne, Grete, Ursula, Fid und Else sowie der Schwiegersöhne Heinz Gäldrich zu Stainibach, Peter Pentilin zu Luggberg (=Lupberg?), und Rietheinz zu Schwarzenbach. Das Haus wird als Eigen verkauft, ist aber belastet mit einem Ewigzins von 6 ß d zugunsten der Kustorei des Klosters Weingarten und 2 ß d Steuer für den Flecken Altdorf. Über die Einfriedung wird bestimmt: Henggi Müller und seine Nachkommen sollen die Einfriedung ("den frid") zwischen seiner Wiese und dem verkauften Garten vollends schließen. Die Besitzer der Mühle, die oberhalb des verkauften Hauses liegt, sollen den "frid" zwischen Haus und Mühle vollenden und dort die Einfriedung auf ihr Grundstück setzen. Ein Plätzlein am Haus ist durch Marken abgegrenzt und als Markrecht und rechtes Eigen zur Mühle geschlagen worden. Dieses ist auch mit einem Ewigzins von 18 d Ravensburger Währung zugunsten der unteren Pfarrkirche in Altdorf belastet. Wenn die Müller der genannten Oberen Mühle diesen "boden und bletz" mit einem Stall oder Schuppen ("schopf") bebauen wollen, müssen sie das "uff ir aigen schwellen in aigen sul und gespenng binden machen". Sie dürfen auch den Laden, der am verkauften Haus durch die Mauer gebrochen ist, nicht verbauen bzw. ihn des Lichts berauben. Die Verkäuferin verspricht Fertigung und Gewährleistung nach Eigens Recht sowie dem Recht des Fleckens Altdorf und dem Rechten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach") 
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B 522 III U 455Archivalieneinheit
1459 September 11 (am zinstag vor des hailigen Crutz tag zu herpst) 
Oswald Ortlieb von Wollmarshofen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Drägerin und ihren Kindern das Gut in Wollmarshofen, auf dem er sitzt, verliehen hat, dazu ein Drittel an der Wiese genannt Rosenhartsbrühl und den Wiesflecken ("wispletzen") unterhalb des genannten Brühls. Den Brühl hatte das Kloster vom Aussteller und dessen Geschwistern gekauft. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten müssen sie an Zins und Hubgeld zugunsten des klösterlichen Siechhauses entrichten: 13 ß d, 8 Scheffel Hafer, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 100 Eier. Das Bruderhaus erhält 10 ß d und 3 Scheffel Vesen, der Abt von der Wiese 2 lb d und vom Holz am Kunfeld 6 d. Wenn die Beliehenen eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig und ungehorsam sind, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, bekommen aber keinen Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Oswald Ortlieb von Wollmarshofen 
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B 522 III U 456Archivalieneinheit
1459 September 24 (am mentag vor sant Michels tag des hailigen ertzengels) 
Wilhelm Schweinberger ("Schwinberger") zu Ettenlehen bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Anna Füssingerin und ihren Kindern ein Gut in Ettenlehen verliehen hat. Besitzansprüche hatte nach dem Recht des Gotteshauses die Schwägerin ("geschwyger") des Ausstellers, Beth(a) Füssinger, als das jüngste Geschwister seiner Ehefrau. Diese war jedoch nicht in der Lage, das Gut umzutreiben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu Martini muß Zins und Hubgeld entrichtet werden entsprechend dem klösterlichen Rodel und Urbarbach. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam sind, verlieren sie das Gut. Beim Abzug muß Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Schweinberger ("Schwinberger") zu Ettenlehen 
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B 522 III U 457Archivalieneinheit
1460 März 27 (am donstag vor dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Judica in der vasten) 
Hans Hoen von Esenhausen ("Äsenhusen") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete und ihren Kindern das Gütlein in Esenhausen verliehen hat, das früher Ruff Eberhart in Hubers Weise innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini muß an Zins und Hubgeld gereicht werden, was die klösterlichen Rödel ausweisen. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster ungehorsam oder flüchtig werden, verlieren sie das Gut. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, haben aber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Hoen von Esenhausen ("Äsenhusen") 
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B 522 III U 458Archivalieneinheit
Altdorf, 1460 März 28 (am nächsten frytag nauch mitter vaster) 
Margaretha, Witwe des Albrecht ("Aulbrecht") Brastberger, Bürgerin und seßhaft in Altdorf, verkauft mit Zustimmung ihres Sohns Hans und ihrer Vögte Jörg Hausknecht ("Hußknecht") und Jos Spa(u)n, Bürger zu Altdorf, für 25 lb h Ravensburger Währung an Konrad Bodmer, Bürger daselbst, ihren Garten in der Boms an dem Steig, der durch die Boms führt. Er mißt 3 Tagwerke und liegt zwischen Jos Spa(u)ns und Jos Mecken "sust genant Hubus garten". Auf dem als Eigen verkauften Garten lastet ein zu Martini fälliger Zins zugunsten des Siechamts des Klosters Weingarten von 5 ß d Ravensburger Währung. Die Ausstellerin verspricht Fertigung und Gewährleistung nach dem Recht des Eigens, des Fleckens Altdorf und dem Rechten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Margaretha, Witwe des Albrecht ("Aulbrecht") Brastberger, Bürgerin und seßhaft in Altdorf 
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B 522 III U 459Archivalieneinheit
1460 Mai 13 (am zinstag nach dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Cantate) 
Hans Dietenberger von Schlier bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine aus den Gotteshausleuten heiratet, und den Kindern ein Gütlein verliehen hat. Der Abt hatte ihm erlaubt, auf der Hofstatt des Klosters zu Schlier, die dem Vater des Ausstellers, ¿Hans Dietenberger, überlassen war, ein Haus zu bauen. Dazu hatte er mit Zustimmung seines Stiefvaters Hans Mesner und des Klas Rotenhüsler aus dem Hof 4 Juchart Acker und eine Wiese genannt die Hert bekommen. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen, auch nicht verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini müssen als Zins und Hubgeld folgende Abgaben entrichtet werden: vom Haus und von der Hofstatt 3 ß d, 2 Hühner und 1 Fasnachthenne; vom Acker bzw. der Wiese 10 ß d und 6 Viertel Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes. Die zuletzt genannten Abgaben an Pfennigen und Hafer werden vom Hubgeld des Hofs, aus dem Acker und Wiese stammen, herausgerechnet. Den Weiherbau des Abts zu Schlier werden die Beliehenen nicht behindern. Wenn sie eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst ungehorsam oder flüchtig werden, verlieren sie Lehenschaft und Besitz. Bei Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, haben aber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Dietenberger von Schlier 
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B 522 III U 460Archivalieneinheit
1460 Juli 1 (am zinstag vor sant Ulrichs tag) 
Ella ("Älla") Petrin, Ehefrau des Klaus Gryff von Gerhardsberg (=Geratsberg), bekennt, daß ihr Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ein Drittel des Guts in Gerhardsberg, das früher ihr Bruder Ul Peter in Hubers Weise innehatte, auf Lebenszeit verliehen hat. Sie muß das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf es aber nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich muß sie aus dem Drittel zu St. Martin an Zins und Hubgeld entrichten: je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 10 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, ferner die Abgaben, die von alters her aus dem Gut gereicht werden. Wenn sie wegen Nichteinhaltung der Leihebedingungen das Gut verliert, muß sie Dritteil und Heurichte zurücklassen, dessen ungeachtet aber rückständige Zinsen bezahlen. Das gilt im Fall ihres Todes auch für die Erben. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Ehemann Klaus und Sohn Hans erklären, daß sie keine Rechte an dem verliehenen Drittel haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ella ("Älla") Petrin, Ehefrau des Klaus Gryff von Gerhardsberg 
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B 522 III U 461Archivalieneinheit
1460 Juli 11 (am fritag vor sant Margreten tag) 
Ul Peter genannt Kurz Peter von Gerhardsberg (=Geratsberg) bekennt, daß ihm Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten auf Lebenszeit ein Drittel am Gut zu Gerhardsberg verliehen hat. Der Aussteller muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. An Zins und Hubgeld entrichtet er jährlich zu Martini je 1 Scheffel Vesen und Hafer sowie 10 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, dazu die von alters her üblichen Abgaben. Bei Heimfall sind Dritteil und Heurichte fällig, Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Ul Peter gen. Kurz Peter von Gerhardsberg (=Geratsberg) 
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B 522 III U 462Archivalieneinheit
Waldburg, 1460 November 28 (an fritag vor sant Andress aubend) 
Jörg Seltenrich bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dorothea Specker ("Spegkerin") und ihren Kindern das Gut in Litzelbach, das früher Hans Schitterberg innehatte, verliehen hat. Sie müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Schlaizen, verpfänden oder veräußern dürfen sie es nicht. Jährlich zu Martini muß an Zins und Hubgeld entrichtet werden, was bisher aus dem Gut ging. Wenn sie gegen die Leihebedingungen verstoßen, eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst ungehorsam und flüchtig sind, verlieren sie ihre Rechte am Gut. Beim Heimfall werden Dritteil und Heurichte fällig, ein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jörg Seltenrich 
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B 522 III U 463Archivalieneinheit
Heiligenberg, 1460 Dezember 10 (an der nächsten Mittwoch nach sant Nicolaus tag) 
Konrad Mul, Amtmann des Grafen Jörg zu Werdenberg-Heiligenberg in Ruschweiler ("Russenschwyler"), bezeugt auf seinen Eid, daß die Mühle von Rotach in Ruschweiler für 116 lb h zuzüglich der Kosten vergantet wurde. Die Mühle war zum Unterpfand eingesetzt in einer Schuldverschreibung, die Peter Linseboll ("Linsiboll") für den Müller Heinz Rotach ("Routah") ausgestellt hatte. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Mul, Amtmann des Grafen Jörg zu Werdenberg-Heiligenberg in Ruschweiler ("Russenschwyler") 
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B 522 III U 464Archivalieneinheit
1461 Februar 26 (am donrstag nach sant Mathis tag) 
Heinz Walz, Waibel des Grafen Ulrich von Montfort-Tettnang, beurkundet Urteilsbrief des Gerichts Hemigkofen ("Hemikoven") in Sachen Konrad Bodmer, Amtmann (d.i. Ammann), namens des Klosters Weingarten gegen Hans Zinser genannt Hagge. Das Kloster hatte wegen eines jährlichen Zinses von 8 ß d durch den Amtmann Sturm mit der Gant in das verpfändete Gut zu Strussnow vollstreckt. Zinser wendet ein, daß er seinen Anteil am Zins bezahlt habe, so daß sein Gutsanteil nicht hätte vergantet werden dürfen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinz Walz, Waibel 
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B 522 III U 465Archivalieneinheit
Weingarten, 1461 März 10 (am zinstag vor sant Gregorien tag) 
Hans Besserer, Prior, und Konvent zu Weingarten verleihen Jos Andelspacher von Altmanshusen (=Allmannshausen) und Ehefrau Grete Riesin auf Lebenszeit das dortige Gütlein des Siechhauses. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder veräußern. Jährlich zu Martini bzw. acht Tage davor oder danach müssen sie als Zins und Hubgeld 1 lb d Landswährung und 2 Hühner entrichten. Sie versprechen ferner, rückständige Zinsen von 7 lb h zu bezahlen, und zwar in Jahresraten von 1 lb zuzüglich der neu anfallenden Zinsen. Beim Heimfall müssen sie oder ihre Erben Dritteil und Heurichte zurücklassen und rückständige Abgaben entrichten. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Besserer, Prior, und Konvent zu Weingarten 
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B 522 III U 466Archivalieneinheit
Waldburg, 1461 Juli 9 (uf dunstag aller näst nach sant Ulrichs tag) 
Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, und Konrad Lanz, Waibel in Weingarten, schlichten zusammen mit den ehrbaren Männern Klaus Sorg zu Altdorf, dem Hutmacher daselbst und Hans Conz von Waldburg den Streit zwischen Klaus Kraft zu Baienfurt ("Paygenfurt") und seinem Bruder Konrad einerseits sowie den Gebrüdern Peter und Hans den Stürren andererseits über zwei Hofstätten und Gärten in Baienfurt. Die Taidingsleute heben den Unwillen und die Unfreundschaft zwischen den Parteien auf, so daß diese nicht wechselseitig Rache nehmen werden. Klaus Kraft wird für Hans Stürr die Geldbuße (Frevel), zu der er verurteilt wurde, an den Abt von Weingarten und die Gemeinde Baienfurt entrichten. Den Streit über die Häuser, Hofstätten und Gärten des Klaus Kraft bzw. Peter Sturr sollen die drei Männer, die vormals die Hofstätten geteilt und abgemarkt haben, nach einem Augenschein entscheiden. Es sind dies Meister Kaspar von Berg, Klaus Dräger und Wilhelm Küng, zu denen noch Heinz Müller von Schlier als vierter Mann kommen soll. Wenn es sich herausstellt, daß Krafts Haus auf Stürrs Grundstück steht, soll das Haus gleichwohl bleiben, doch muß Stürr dafür mit einem anderen Grundstück nach Erkenntnis der vier Männer entschädigt werden. Wenn sich die vier nicht über die Grenzen der Hofstätten einigen können, sollen sie eine weitere Person als Obmann hinzuziehen. Fällt später einmal Krafts Haus ein oder kommt es sonst weg, soll der Neubau nicht mehr so weit in den Garten hinein, sondern mehr "hin in wertz" gesetzt werden, damit die Dachtraufe auf sein Grundstück geht. Er soll auch nichts aus dem Laden in der Küche auf Stürrs Garten hinausschütten. Wenn das Mäuerlein am Garten abgeht, soll er kein neues dorthin bauen, sondern nur noch ein "klaibt wand", die auf den Schwellen bleibt. Das auf dem Grenzbaum wachsende Obst sollen die Parteien gleichmäßig miteinander teilen. Was auf die Grundstücke fällt, gehört dem jeweiligen Eigentümer. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Konrad Mangolt, Ammann zu Waldburg, und Konrad Lanz, Waibel in Weingarten 
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B 522 III U 467Archivalieneinheit
Waldburg, 1462 Januar 4 (an mentag vor der hailigen dry kung tag) 
Wilhelm Essich bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Else Frank ("Frongkin") und ihren Kindern ein Gut in Bannried ("Barnried") verliehen hat, das früher Konrad Frank ("Frangk") genannt Stor[er] als Huber innehatte. Er hat es inzwischen freiwillig laut einer darüber errichteten Urkunde aufgegeben. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini müssen sie Zins und Hubgeld entrichten, wie es bisher aus dem Gut gereicht wurde und die Rödel des Klosters ausweisen. Im Fall der Ungenossamenehe und des Ungehorsams verlieren sie ihre Rechte. Beim Heimfall müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen und die rückständigen Zinsen bezahlen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Essich von Bannried 
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B 522 III U 468Archivalieneinheit
Ravensburg, 1462 Januar 29 (am nächsten frytag vor Unser lieben Frowen tag der kertzwyhin) 
Jos Humpis, Bürger zu Ravensburg, beurkundet Vertrag mit den Schwestern der Sammlung in Altdorf, in dem der Streit über eine Wiese und einen Weiher in Schwertzen (=Schwärzach) beigelegt wird. Die Schwestern hatten sich beklagt, daß das Wasser des dem Humpis gehörenden Weihers einen Teil ihrer Wiese überschwemmt hatte. Mit Zustimmung von Ulrich Schutz, Ammann, und Burkhard Schulmeister zu Altdorf als Pfleger und Vögte der Sammlung wird vereinbart, daß der Weiher aufgestaut und die Wiese überschwemmt werden darf, jedoch nur bis zur steinernen Marke, die bei dem "alten gestümbelten dürren aichinen stogk" gesetzt ist. Außerdem darf die Wiese bis zu einer bestimmten Grenze als Weide und zum Grasschneiden genutzt werden ("mit tratt mit grasen mit der sichel und segesz"). Zum Ausgleich muß die Meierin auf dem Hof zu Schwertzen jährlich an Martini einen Ewigzins von 2 Viertel Hafer Ravensburger Maßes geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Humpis, Bürger zu Ravensburg 
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B 522 III U 469Archivalieneinheit
Ravensburg, 1462 Februar 9 (am zinstag nach Unser lieben Frowen tag liechtmess) 
Peter Blum von Wechsetsweiler ("Wechsselschwyler") bekennt, daß ihm Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten drei Güter daselbst, die vor dem Aussteller schon sein Vater ¿Hans Blum als Huber innehatte, für drei Jahre verliehen hat. Der Aussteller muß die Güter persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf sie auch nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Die bei seinem Vater und ihm aufgelaufenen Zinsrückstände muß er abtragen. Im übrigen muß er zu Martini Zins und Hubgeld entsprechend dem klösterlichen Rodel entrichten. Bei Heimfall muß er Dritteil und Heurichte zurücklassen, auch die rückständigen Zinsen entrichten, hat aber keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Peter Blum von Wechsetsweiler ("Wechsselschwyler") 
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B 522 III U 470Archivalieneinheit
Waldburg, 1462 März 9 (am zinstag nach dem sontag als man singet in der hailigen kirchen Invocavit) 
Hans Zach der Müller zu der Rotach bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Grete Müllerin und ihren Kindern die Rotachmühle verliehen hat. Die Beliehenen müssen die Mühle persönlich bewirtschaften und auf eigene Kosten in gutem Zustand halten, dürfen sie aber nicht schlaizen. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten sind als Zins zu entrichten 3 lb 15 ß d Landswährung, 110 Eier, 10 Herbsthühner und 1 Fasnachthenne. In den Wäldern des Abts dürfen sie nur mit Erlaubnis der Amtleute Holz schlagen. Sie werden den Abt auch nicht am Besitz seines Weihers stören, sondern das Wasser von Pfrungen das Ried hinab der Mühle und dem Weiher zuführen wie von alters her üblich. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten werden sie nur vor den klösterlichen Gerichten austragen. Auf Markung Esenhausen haben sie kein Weiderecht, es sei denn mit Erlaubnis der dortigen Gemeinde. Wenn sie ihr Mühlrecht verkaufen wollen, müssen sie es zuerst dem Abt anbieten bzw. Leuten, die ihm akzeptabel erscheinen. Erst danach können sie es anderen, jedoch nur mit Erlaubnis des Abts verkaufen. Der Käufer muß dann dem Abt 2 fl "zu enpfachnuss" geben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Zach der Müller zu der Rotach 
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