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A 442 U 50Archivalieneinheit
1548 September 8 (am tag unser lieben frawen geburt) 
Hans und Melchior Wagner und Sixt Fischer (Vischer) von Welchenholz schwören nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen, in das sie wegen eines mit Wilhelm Graf von Wörnitzhofen (Wershofen) begangenen Aufruhrs gekommen waren, Urfehde. A. setzen Jörg Wagner von Dinkelsbühl, Hans Kon und Jörg Hütlinger, beide von Weiltingen, als B. ein. 
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A 442 U 51Archivalieneinheit
1548 September 18 (Afftermontag nach Lamberti) 
Michel Roth von Ellwangen (Elwanng) schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Weiltingen Urfehde. A. setzt Veit Martha von Rainau (Reunna) Hans Degenfeldt von Rindelbach (Ronndelbach), Walter Kurz von Neuler (Nuoiller) und Michel Betzlin von Rainau als B. ein. 
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A 442 U 52Archivalieneinheit
1549 Februar 22 
Jörg Schöplin von Weiltingen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er während seiner Abwesenheit in der Nacht einige Personen in das Schloss gelassen und ihnen Beihilfe zum Diebstahl geleistet hatte, Urfehde. A. verspricht, nach der Bezahlung der Strafe von 10 fl rh binnen Monatsfrist sein Hab und Gut zu verkaufen, Weiltingen zu verlassen und setzt Jörg Brunner, Schäfer zu Mönchsroth (Roth), Hans und Hans Schöplin zu Gerolfingen, Georg Ott (Othen) zu Wassertrüdingen (Trühendingen) und den Metzger Hans Fischer (Vischer) zu Weiltingen ein. 
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A 442 U 53Archivalieneinheit
1549 Februar 24 (am Sontag Mathie) 
Anna Harsch und Katharina Kerkinger, beide von Weiltingen, schwören nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Weiltingen, in das sie gekommen waren, weil sie während seiner Abwesenheit in der Nacht einige Personen in das Schloss gelassen und ihnen Beihilfe zum Diebstahl geleistet hatten, Urfehde. A. versprechen, als Strafe auf ihre noch ausstehende Dienstbesoldung zu verzichten, Weiltingen zu verlassen. Als B. werden Hans Harsch d. Ä. und Hans Harsch d. J., beide Bürger zu Aalen (Allen), Jörg Kerkinger, Melchior Kessler und Gabriel Christ, alle von Weiltingen, eingesetzt. 
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A 442 U 76Archivalieneinheit
1550 August 1 
Georg Zehender zu Fleinheim (Flainhaim) schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Ulrich Herzog von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er entgegen allen Geboten und Verboten einen Wildbretschützen in den fürstlich-württembergischen Forst und Wildbann zu Fleinheim geführt und ihm dort Wildbret gezeigt hatte, Urfehde. A. setzt Jakob und Marx Zehender von Andersbach, Nikolaus Schenk von Altdorf und Adam Heck von Fleinheim als B. ein. 
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A 442 U 54Archivalieneinheit
1551 April 20 (Montag nach dem Sontag Jubilate) 
Gilg Köler von Weiltingen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen, in das er wegen Diebstahls gekommen war, Urfehde. A. verspricht, sein Hab und Gut binnen Monatsfrist zu verkaufen, Weiltingen zu verlassen. Als B. werden die Schwager des A., Hans Frayß und Hans Beck, gen. Mangen Hensl, eingesetzt. 
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A 442 U 9Archivalieneinheit
Brüssel, 1554 Oktober 30 
Kaiser Karl V. erlaubt Hans Wolf von Knöringen, in seinen beiden Herrschaften Röttingen und Weiltingen und den ihnen zugehörigen Städten, Märkten, Flecken und Dörfern ein Hals- und Hochgericht mit Stock und Galgen zu errichten und belehnt ihn mit dem bisher von Bischof Eberhard von Eichstätt ausgeübten Blutbann, nachdem er sich darüber beklagt hatte, dass die Totschläge und anderen Straftaten des Land- und Bauernvolkes bei den Kirchweihen mit großen Unkosten vor die Zentgerichte der umliegenden Herrschaften oder ein Halsgericht seiner Wahl gebracht werden müssen. Viele Übeltäter blieben deshalb ungestraft. Das Schloss, die Stadt und das Amt Röttingen hatte Hans Wolf von Knöringen mit der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit vom [Hoch]stift Würzburg, das Schloss Weiltingen hatten seine Vorfahren von Seckendorff von den Grafen von Öttingen und Schaumberg gekauft. Das Hoch- oder Halsgericht kann jeweils mit zehn oder zwölf Männern besetzt werden, die entweder unter der Obrigkeit des Belehnten oder unter einer anderen Obrigkeit wohnhaft sind. Die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit auf die Unterrichter oder Amtmänner des Belehnten übertragen. 
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A 442 U 10Archivalieneinheit
1554 Oktober 30 (Brüssel) 
Kaiser Karl V. erteilt Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen das Privileg zur Abhaltung von vier Jahrmärkten am dritten Weihnachtstag oder Johannes Evangelist, am dritten Osterfeiertag, an Johannes dem Täufer und am Geburtstag Unserer Lieben Frauen in seinem Schloss, seiner Stadt und seinem Amt Röttingen sowie eines am Mittwoch stattfindenden Wochenmarktes. Außerdem erhält er die Freiheit, dass künftig kein Jude und keine Jüdin einem Untertanen, Hintersassen und Verwandten in Röttingen oder Weiltingen auf liegende Güter auf dem Kauf- oder Tauschweg mit Wucherverträgen ohne Wissen und Zustimmung von Hans Wolf von Knöringen, seinen Erben und Nachkommen etwas leihen darf und sie wegen der nach Bekanntgabe dieser Freiheit gemachten Schulden weder vor Hofgericht zu Rottweil noch vor einem anderen fremden Land- oder Hofgericht verklagt und verurteilt werden können. Falls ein Jude oder eine Jüdin nach Bekanntgabe dieser Freiheit einem Untertanen oder Hintersassen etwas mit Wucherzins leihen, verfallen das Hauptgut und der Wucherzins an Hans Wolf von Knöringen, seine Erben und Nachkommen. 
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A 442 U 77Archivalieneinheit
1555 Januar 16 
Hans Bonsack von Bergenweiler (Bergenweyller) an der Brenz schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Christoph von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er bei einer Tagsatzung der fürstlich-württembergischien Eherichter und Räte in seiner Streitsache mit Appolonia Baumeister von Sontheim (Suntheim) nicht erschienen war, Urfehde. A. setzt seinen Vater David Bonsack und seinen Vetter Hans Bonsack, beide von Bergenweiler, als B. ein. 
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A 442 U 16Archivalieneinheit
1556 Mai 28 
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] überträgt mit Zustimmung seiner verwitweten Mutter, Markgräfin Amalie von Brandenburg[-Ansbach], geborene Herzogin von Sachsen, Herzog August von Sachsen, Erzmarschall, Markgraf Joachim [II.] von Brandenburg, Erzkämmerer, beide Kurfürsten, und Markgraf Johann von Brandenburg, alle Obervormünder des Ausstellers, durch die von ihnen beauftragten Räte, Heinrich von Einsiedel d. J., Timotheus Jung, Doktor der Rechte, und Helioff von Giebichenstein, den hohen und niederen Wildbann und andere Jagden in dem Gebiet von Wittelshofen bis Lentersheim, von Lenthersheim bis Königshofen, von Königshofen bis Dinkelsbühl und von Dinkelsbühl die Wörnitz hinab bis Wittelshofen auf Hans Wolf von Knöringen und alle seine männlichen Erben in absteigender Linie zu Weiltingen. Hans Wolf von Knöringen hatte auf Wunsch von Markgraf Georg von Brandenburg[-Ansbach], dem Vater des Ausstellers, nach dessen Tod zusammen mit anderen Statthaltern und Regenten dreizehn Jahre der Regierung vorgestanden. Alle anderen Jagdrechte, die er innerhalb und außerhalb dieses Gebietes nachweisen kann, werden Hans Wolf von Knöringen und seinen Erben ebenfalls zugesprochen. Im Gegenzug verspricht er, drei weitere Jahre das Amt des Statthalters in Ansbach auszuüben. 
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A 442 U 78Archivalieneinheit
1557 März 20 (uff Sampstags nach Reminiscere) 
Michael Kugler von Fleinheim schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Christoph von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er sich im Flecken mit vorsätzlichen und unnützen Worten gegen seine Herrschaft gewandt hatte, Urfehde. 
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A 442 U 12Archivalieneinheit
Wien, 1558 September 4 
Kaiser Ferdinand [I.] (voller Titel) erneuert auf Bitte von Hans Wolf von Knöringen das ihm von Kaiser Karl V. erteilte Privileg zur Abhaltung von vier Jahrmärkten an Sankt Blasius, am dritten Osterfeiertag, am Sonntag vor Sankt Kilian und an Sankt Egidius in seiner Stadt Röttingen und mit dem Recht zur Abhaltung von vier Jahrmärkten am Sonntag Invocavit, an Christi Himmelfahrt, am Sonntag vor Laurentius und am Sonntag vor Martini sowie eines Wochenmarktes in seinem Flecken Weiltingen. 
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A 442 U 11Archivalieneinheit
Wien, 1558 September 9 
Kaiser Ferdinand [I.] erneuert auf Bitte von Hans Wolf von Knöringen die durch Kaiser Karl V. vor einigen Jahren erfolgte Belehnung mit dem Halsgericht und Blutbann in seinen beiden Ämtern Röttingen und Weiltingen mit ihren zugehörigen Städten, Märkten, Flecken und Dörfern. 
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A 442 U 80Archivalieneinheit
1560 Juni 8 
Jochum Schwarz von Fleinheim schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Christoph von Württemberg, in das er wegen seiner frevelhaften Reden gegen die Obrigkeit im Zustand der Trunkenheit gekommen war, Urfehde. 
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A 442 U 79Archivalieneinheit
1561 Februar 25 
Rochus Ploß von Hermaringen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Christoph von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er sich mit einer ledigen Tochter unehelich vermischt hatte und mit einer Geistesschwachen zu Sachsenhausen Notzucht begehen wollte, Urfehde. A. verspricht 50 fl Bürgschaft. Als B. werden der Vater des A., Michel Ploß, und seine Freunde Hans Hellmayer und Jörg Mayer, alle von Hermaringen, eingesetzt. 
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A 442 U 55Archivalieneinheit
1561 Juni 2 (Montags nach Trinitatis) 
Klaus Nussbaum von Weiltingen schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er in dem Haus des Richters und Vogts dem Sautreiber von Aufkirchen, Wallen Mathes gen., eine Kante auf den Kopf geworfen und bei der Verhaftung insbesondere im Schloss in Gegenwart der Mutter von Hans Wolf von Knöringen den Amtsknecht beleidigt hatte, Urfehde. A. setzt Leonhard Lander und Balthasar Schneider, beide zu Weiltingen, als B. ein. 
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A 442 U 56Archivalieneinheit
1561 Juni 12 (am Donnerstag nach Medardi) 
Hans Schupp von Wörnitzhofen (Wershofen) schwört nach der gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er im Serlach und in anderen Wäldern seines Junkers auf die Jagd nach Hasen und anderem Wild gegangen war, Urfehde. A. setzt seinen Schwager Hans Klemm und Michel Humler, beide von Illenschwang (Illeßwangen), und Jörg Dätzenbach und Michel Kranz, beide von Obermichelbach, als B. ein. 
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A 442 U 57Archivalieneinheit
1562 April 9 
[Die Niederländer] Hans Leier und Heinrich Barendonk von Haittigkow schwören nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen, in das sie gekommen waren, weil sie einen Hund gestohlen hatten, obwohl ihnen Bauern sagten, dass er Hans Wolf von Knöringen gehöre, Urfehde. Nach dem Diebstahl behaupteten sie vor dem Vogt in Weiltingen, dass sie den Hund für drei Batzen von einem Bauern gekauft hätten. Als er die Herausgabe des Hundes von ihnen forderte, gingen sie mit Hellebarden gegen ihn vor und hätten ihn fast zu Tode gestochen, wenn er nicht durch seine Kleidung aus Leder davor geschützt worden wäre. 
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A 442 U 58Archivalieneinheit
1562 April 15 
Hans Fichtner d. J. von Wörnitzhofen (Wershoffen) schwört nach der gegen Zusage der Bezahlung der Strafe von 10 fl durch seinen Vater erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er wegen mehrmaligem Hader und Balgen gekommen war, Urfehde. Zuletzt hatte er sich an einer Schlägerei beteiligt, die sich in Gegenwart von Hans Wolf von Knöringen zutrug und bei der mehrere seiner Leute verwundet wurden. Zusammen mit den anderen Tätern hatte er sich danach in die Schmiedkammer eingeschlossen. A. setzt seinen Vater Hans Fichtner [d. Ä.] von Wörnitzhofen, Jörg Kopp und Kaspar Kern, beide von Weiltingen, als B. ein. 
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A 442 U 81Archivalieneinheit
1566 Februar 21 
Melchior Bauler von Bächingen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Christoph von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er bei Nacht und Nebel in das Haus und die Kammer von Jörg Berhauer, Bauer von Sachsenhausen, zum Diebstahl eingestiegen war, Urfehde. Für seine Tat wurde A. vom Nachrichter bis zur Verlesung seiner Urgicht an den Pranger gestellt, mit Ruten zum Oberen Tor hinaus geschlagen und aus dem Land verwiesen. 
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A 442 U 13Archivalieneinheit
Augsburg, 1566 März 30 
Kaiser Maximilian II. erneuert auf Bitte von Wolf Ulrich von Knöringen das Hans Wolf von Knöringen von Kaiser Karl V. erteilte und von Kaiser Ferdinand [I.] erneuerte Privileg zur Abhaltung von vier Jahrmärkten in seiner Stadt Röttingen und mit dem Recht zur Abhaltung von vier Jahrmärkten und eines Wochenmarktes in seinem Flecken Weiltingen (wie U 4), nachdem das Schloss Weiltingen durch den Tod seines Vetters Hans Wolf von Knöringen an ihn gefallen war. 
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A 442 U 59Archivalieneinheit
1567 Juli 21 
Hans Starck von Weiltingen, der mehrmaligen Ehebruch mit Pollipina, der Ehefrau des Schmieds Wolf Jörg Halbedel von Weiltingen, begangen hatte, schwört Urfehde, nachdem auf Bitten seiner Frau, seiner Kinder und seiner Freunde Wolf Ulrich von Knöringen seine Gefängnis- und Leibstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt hatte. A. verspricht die Bezahlung von 60 fl in zwei Raten, den Verkauf seiner Güter bis Sankt Michael und den Wegzug aus Weiltingen. 
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A 442 U 60Archivalieneinheit
1569 Februar 10 
Hans Starck von Weiltingen erklärt, dass er nach dem Bekanntwerden seines vor einem Jahr begangenen Ehebruchs seine Herrschaft und seine Ehefrau und Kinder verlassen und deshalb eine Leibstrafe von Wolf Ulrich von Knöringen zu erwarten hatte. Auf Fürbitten der Mutter, des Bruders und Schwagers von Wolf Ulrich von Knöringen sowie der Ehefrau, Kinder und Freunde des A. wurde die Leib- und Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 25 fl umgewandelt. A. verspricht, sein Hab und Gut bis Sankt Walburga zu verkaufen und Weiltingen mit seiner Ehefrau und seinen Kindern zu verlassen. Falls er es nach acht oder spätestens 14 Tagen nach Sankt Walburga noch nicht verkauft hat, muss er mit seiner Ehefrau und Kindern Weiltingen trotzdem verlassen. Danach soll es binnen Monatsfrist von ihrer Verwandtschaft verkauft werden, in erster Linie an Untertanen von Wolf Ulrich von Knöringen erfolgen, an Fremde nur mit seiner Zustimmung. Damit sich A. in einer anderen Herrschaft wieder einkaufen kann, bewilligt ihm Wolf Ulrich von Knöringen einen günstigen Abschied. A., seine Ehefrau und seine Kinder können bei ihren Geschäften das Gebiet von Wolf Ulrich von Knöringen betreten, wenn sie zu weiterer Strafe keinen Anlass geben und alle finanziellen Forderungen erfüllen. 
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A 442 U 61Archivalieneinheit
1571 Juli 27 
Silvester Kratzer schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen, in das er gekommen war, weil er am 25. Juli (Jacobi des hailligen apostells) nach seiner Bestrafung wegen seines gotteslästerlichen Verhaltens bei der Einsammlung des Almosens den Vogt Wilhelm Lochner auf dem Marktplatz mit einem spitzen Stecken aus Eisen am Kopf verwundet hatte, Urfehde. 
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A 442 U 62Archivalieneinheit
1572 Februar 27 (Mittwochen nach Martin des heilligen apostels tag) 
Hans Schneider von Veitsweiler schwört nach der auf Bitten von Georg Schehlmann und Hans Starck von Weiltingen und anderer Leute aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen, in das er gekommen war, weil er bei dem am 23. Februar (Invocavit) stattfindenden Markt zu Weiltingen in dem Gasthaus von Matthes Colmair einige Leute bedroht und dadurch das kaiserliche und königliche Marktprivileg verletzt hatte, Urfehde. A. setzt Georg Schelmann und Hans Starck von Weiltingen als B. ein. 
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A 442 U 98Archivalieneinheit
1572 September 22 
Graf Friedrich von Öttingen überlässt den Jagdbezirk bei Veitsweiler für neun Jahre an Wolf Ulrich von Knöringen aus Weiltingen gegen 1.000 fl. 
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A 442 U 82Archivalieneinheit
1574 Juni 17 
Michael Lentershaimer von Gerolfingen (Gerlenfingen) in der Grafschaft Öttingen und Hans Pfeiffer von Steinenbühl bei Adelsmannsfelden schwören nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Ludwig von Württemberg zu Heidenheim, in das sie gekommen waren, weil sie auf dem [Hohen]memminger und Sachsenhauser Feld zwei Pflugeisen abgeschlagen und gestohlen hatten, Urfehde. 
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A 442 U 83Archivalieneinheit
1576 Februar 29 
Jörg Mayer von Obermedlingen (Obermedingen), derzeit in Diensten zu Sontheim an der Brenz schwört nach der von Daniel von Anweil, Oberpfleger der Herrschaft Heidenheim, und Johann Hützler, Kastner und Unterpfleger der Herrschaft Heidenheim, bewilligten Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Ludwig von Württemberg zu Heidenheim, in das er gekommen war, weil er in der Nacht den Amtmann mit Toben und Schreien heraus gerufen hatte, Urfehde. A. setzt seinen Vater Urban Mayer und seinen Schwager Kaspar Welfflin als B. ein. 
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A 442 U 63Archivalieneinheit
1576 Juni 5 
Jakob Aurnhamer vom Wemding (Wembding) schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker, in das er am 4. Juni 1576 (Montags nach Sontags Exaudi) wegen seiner bedrohlichen, trotzigen und strafbaren Reden gekommen war, Urfehde. 
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A 442 U 17Archivalieneinheit
Ansbach, 1577 Juli 20 
Einige von Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] (voller Titel) beauftragte Räte und Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker mit seinem Beistand schließen einen Vergleich nach langwierigen Auseinandersetzungen wegen der von Wolf Ulrich von Knöringen beanspruchten hohen und niederen Jagd in einigen Orten und Wäldern zwischen der Wörnitz und Sulzach sowie der von ihm beanspruchten Teilhabe an der Jagdgerechtigkeit in Wäldern jenseits Sulzach, die Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] 1566 in der aus Gnade bewilligten Übergabe Hans Wolf von Knöringen nicht zugestanden hatte. In dem Vergleich wird ein näher gen. Jagdbezirk festgelegt, in dem Wolf Ulrich von Knöringen, seine Leibeserben und alle künftigen Inhaber des Gutes Weiltingen der niedere Wildbann und dem Haus Brandenburg[-Ansbach] der hohe Wildbann zusteht. Wenn keiner der Nachkommen von Wolf Ulrich von Knöringen mehr am Leben sein wird oder keiner von ihnen das Schloss Weiltingen mehr besitzt, soll der niedere Wildbann an das Haus Brandenburg[-Ansbach] zurückfallen oder ein erneuter Vergleich geschlossen werden. Im Gegenzug verzichtet Wolf Ulrich von Knöringen auf die hohe und niedere Jagd in einigen näher gen. Wäldern jenseits der Sulzach. Ausdrücklich vorbehalten bleiben Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] jedoch zur Hatz und Jagd in dem gen. Gebiet die Felder in Wittelshofen, wo sich Wolf Ulrich von Knöringen jedes Jahr bis Sankt Gallus zurückhalten soll. Wenn Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg ansonsten nach Wittelshofen kommt, kann er auch in anderen Orten dieses Gebiets die Hatz mit dem Strick vornehmen, jedoch nur in eigener Person. 
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A 442 U 18Archivalieneinheit
Ansbach, 1577 Juli 20 
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] belehnt Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker mit der Hochgerichtsbarkeit (frayschliche obrigkait) über sein Gut Weiltingen und bestimmt einen Hochgerichtsbezirk inner- und außerhalb von Weiltingen, der vom Etter des Fleckens aus mit 1700 Schritten einen Ring umschließt. In dieses Gebiet gehören jenseits der Wörnitz die Weiler Ruffenhofen und Veitsweiler und Wörnitzhofen (Wershofen) diesseits der Wörnitz. Solange aber der seit 69 Jahren andauernde Prozess zwischen dem Aussteller und den Grafen von Öttingen wegen des beiderseitigen Anspruchs auf den Hochgerichtsbezirk am Reichskammergericht in Speyer noch anhängig ist, soll Wolf Ulrich von Knöringen die Amtleute des Ausstellers in Wassertrüdingen über alle Verhaftungen informieren und ihnen die Gefangenen an der Grenze von Weiltingen zu übergeben, damit sie in Wassertrüdingen nach ihren Vergehen bestraft werden können. Für diese Gnade soll Wolf Ulrich von Knöringen bis Martini der Kammer des Ausstellers 1000 fl und ein Vierteljahr nach Empfang des Lehens noch einmal 2000 fl übergeben. Wenn aber der Prozess bald zu einem Urteil führt, das zugunsten des Ausstellers ergeht oder ein Vergleich erfolgt, können Wolf Ulrich von Knöringen und seine Erben Hochgerichtszeichen an geeigneten Orten um Weiltingen errichten, die Straftäter nicht nur in Weiltingen, sondern auch in den anderen Orten innerhalb des gen. Gebiets gefangen nehmen, in den Flecken führen, verurteilen und das Urteil an den Gerichtsplätzen vollstrecken. Falls es nur noch Nachkommen der Töchter von Wolf Ulrich von Knöringen gibt, die diesen Namen führen oder nicht, fällt die Hochgerichtsbarkeit an den Aussteller zurück, sie behalten aber das Recht, die Straftäter gefangen zu nehmen, müssen sie aber an der Grenze von Weiltingen an die Amtleute zu Wassertrüdingen übergeben. Wenn es weder aus der männlichen noch aus der weiblichen Linie Nachkommen gibt, fällt auch das Recht der Gefangennahme an den Aussteller zurück. Falls der Aussteller den Prozess vor dem Reichskammergericht verliert, werden die 1000 fl wieder zurückerstattet. Der Aussteller verspricht, Wolf Ulrich von Knöringen vor Eingriffen der Grafen von Öttingen in die hier gen. Rechte zu schützen. 
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A 442 U 19Archivalieneinheit
Ansbach, 1577 Dezember 5 
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] bestätigt Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker die in der Belehnung mit der Hochgerichtsbarkeit (fraischliche obrigkeit) zu und um Weiltingen vom 20. Juli 1577 geforderten 1000 fl an die Rentkammer des Ausstellers. 
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A 442 U 65Archivalieneinheit
1581 Juli 15 
Jakob Bübisch, derzeit zu Weiltingen wohnhaft, schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker, in das er gekommen war, weil er trotz eines Verbotes der Herrschaft und der Vorwarnungen seiner Nachbarn, keine Lehengüter und -stücke zu verkaufen, ein Tagwerk Wiesmahd auf der Breitwiese für 3 fl an Thomas Langohr von Wörnitzhofen (Wershoven) verkauft hatte, Urfehde. Das Tagwerk Wiesmahd gehörte zur Weihermühle in Weiltingen, die der A. vor anderthalb Jahren gekauft hatte, wegen seiner Überschuldung aber wieder über Georg Roder an Balthasar Mayr verkaufen musste. Als Strafe wurden dem A. 2 fl auferlegt, die Balthasar Mayr einbehalten sollte. Außerdem hatten sich Auseinandersetzungen wegen des im Kaufvertrag für den A. vereinbarten Bauerlohns ergeben. 
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A 442 U 64Archivalieneinheit
1581 Oktober 21 
Balthasar (Balthas) Goppelt von Wolfsbühl schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen Weiltingen und Emersacker, in das er gekommen war, weil er dem knöringischen Jäger Valentin Füßner von Maienbrunn Beihilfe zum Diebstahl geleistet hatte, Urfehde. Valentin Füßner hatte 1580 einem markgräflich[-ansbachischen] Jägerjungen ein Jagdhorn gestohlen, das er zurückgeben musste, nachdem er trotz seines Leugnens überführt worden war. Daneben stand er im Verdacht, von Wolf Ulrich von Knöringen ein Sauschwert gestohlen zu haben, das er angeblich für ½ fl von dem absbergischen Jäger Urban erworben hatte. Als sich Wolf Ulrich von Knöringen in seiner Rüstkammer umsah, stellte er fest, dass nicht nur ein Sauschwert, sondern auch einige Büchsen fehlten. Er schickte deshalb nach Absberg einen Boten, um beim dortigen Vogt Erkundigungen einzuholen. Unterdessen hatte Valentin Füßner A. beauftragt, sich vor dem knöringischen Boten ebenfalls nach Absberg zu begeben, wo er dem absbergischen Jäger Urban sagen sollte, dass er das Sauschwert und die Büchse für ½ fl von ihm gekauft habe. Da Urban nichts davon bekannt war, lehnte er ab, die von ihm verlangte Antwort zu geben. Als A. vor einigen Tagen eine Geld- oder Gefängnisstrafe angekündigt wurde, sagte er trotzig, er bleibe auf seinem Gut sitzen und wolle sehen, wer ihn vertreiben wolle. A. setzt Michael Haltenwannen und Kaspar Ziegelmayer, beide zu Wolfsbühl, als B. ein. 
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A 442 U 66Archivalieneinheit
1586 Dezember 5 
Matthes Colmair von Weiltingen schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf Ulrich von Knöringen zu Weiltingen und Emersacker, in das er wegen seines barbarischen und unchristlichen Fluchens und seines Widerstandes gegen seine Herrschaft gekommen war, Urfehde. A. verspricht, nach dem Verkauf seines Hofes bis zum 29. Juni (Petri) Weiltingen zu verlassen. Als B. werden Georg Schelmann, Hans Ottlein, Georg Christ, Valentin Sachs, Balthasar Mayr, Hans Burger, Michel Winter, alle von Weiltingen, und Merten Frank von Frankenhofen eingesetzt. 
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A 442 U 85Archivalieneinheit
1588 Oktober 2 
Veit Asmus von Eib zu Vestenberg, Ramersdorf und Bruckberg, derzeit Landrichterverweser des kaiserlichen Landgerichts der Burggrafschaft Nürnberg, bestätigt, dass vor ihm Hans Beck aus Reichenbach bei Wassertrüdingen erschienen ist und darum gebeten hat, seine Unschuld an der Ermordung von Michael Mayer aus Weiltingen erklären zu können und ihm die Leistung einer Kaution nach der brandenburgischen Gerichtsordnung zu gestatten. Nachdem Hans Beck und sein Bürgen Six Ranger aus Reichenbach die Kaution hinterlegt haben, beschließen die Urteiler, dass dieser Spruch in der Pfarrei und an dem Tatort bekannt gegeben werden soll. Wenn jemand dagegen Einwände erheben und sein Recht verlangen will, soll er sich am 9. Dezember (Montags nach Nicolai) vor dem kaiserlichen Landgericht der Burggrafschaft Nürnberg zu Ansbach einfinden. Hans Beck wird für den 9. Dezember sowie einen Tag davor und danach Friede und Geleit zugesichert. 
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A 442 U 84Archivalieneinheit
1595 Mai 23 
Hans Schweitzer und seine Konkubine Maria Bantle von Brenz schwören nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Herzog Friedrich [I.] von Württemberg, in das sie wegen Ehebruchs und Diebstahls gekommen waren, Urfehde. Die A. waren ein Jahr auf dem Land herumgezogen und hatten eine im Wald bei Bachhagel von der Herde gestohlene Kuh in Höchstädt für 6 ½ fl verkauft, in den herrschaftlichen Wäldern einige hundert Reifen und Stäbe aus Haselholz gestohlen und an die Küfer zu Giengen und Lauingen verkauft und insbesondere in Ulm, Günzburg, Lauingen, Gundelfingen, im Brenztal, auf dem Härtsfeld und in anderen Orten etwa hundert Hunde gestohlen, erhängt, abgedeckt und die Häute an die Weißgerber in diesen Orten verkauft. Für ihre Taten wurden die A. durch den Nachrichter für eine Viertelstunde im Halseisen an den Pranger gestellt, mit Ruten vor das Obere Tor geschlagen und aus dem Land verwiesen. 
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A 442 U 90Archivalieneinheit
1595 August 24 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei Joachim Christoph Berler vom Öttingischen Hof 4.000 fl. auf 
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A 442 U 92Archivalieneinheit
1596 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Levin aus Ödlingen, Hochstift Eichstätt, 2.350 fl. auf 
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A 442 U 94Archivalieneinheit
1598 Februar 21 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Jacob aus Hiltenfingen 1.000 fl. auf 
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A 442 U 93Archivalieneinheit
1598 April 25 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Moses aus Hiltenfingen 2.200 fl. auf 
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A 442 U 91Archivalieneinheit
1598 Juli 8 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Lazarus aus Fürth 3.500 fl. auf 
Pergament - Ausfertigung 
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A 442 U 95Archivalieneinheit
1599 April 20 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei Hans Christoph Hahn aus Günzburg 10.000 fl. auf 
Pergament - Ausfertigung 
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A 442 U 96Archivalieneinheit
1599 September 19 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei Carl Quirinus Frickinger, Kaisheimer Pfleger zu Nördlingen, 2.500 fl. auf. 
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A 442 U 87Archivalieneinheit
1603 Juli 1 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Isaac zu Worms 8.500 fl. auf 
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A 442 U 88Archivalieneinheit
1604 Januar 21 
Hans Christoph Hahn aus Günzburg quittiert Wolf Wilhelm von Knöringen die Übergabe von 2.000 fl. 
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A 442 U 14Archivalieneinheit
Stuttgart, 1605 August 13 
Herzog Friedrich [I.] von Württemberg belehnt seinen Rat Wolf Wilhelm von Knöringen und seine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm absteigender Linie mit dem Gut Weiltingen und allen Ein- und Zugehörungen, nachdem er es dem Aussteller zu Lehen aufgetragen hatte. Wenn keine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm mehr vorhanden sind, soll das Lehen an den Aussteller, seine Erben und Nachkommen zurückfallen. 
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A 442 U 15Archivalieneinheit
1608 Dezember 22 
Herzog Johann Friedrich von Württemberg belehnt nach dem Tod seines Vaters Herzog Friedrich [I.] von Württemberg (voller Titel) seinen Rat Wolf Wilhelm von Knöringen und seine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm absteigender Linie erneut mit dem Gut und Schloss Weiltingen und allen Ein- und Zugehörungen, nachdem er es dem Vater des Ausstellers zu Lehen aufgetragen hatte. Wenn keine ehelich geborenen Erben im Mannesstamm mehr vorhanden sind, soll das Lehen an den Aussteller, seine Erben und Nachkommen zurückfallen. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 442 U 89Archivalieneinheit
1610 September 29 
Wolf Wilhelm von Knöringen nimmt bei dem Juden Samson zu Wassertrüdingen 2.500 fl. auf 
Pergament - Ausfertigung 
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