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A 44 U 3776Archivalieneinheit
1495 Oktober 8 (Do nach Franziskus) 
Peter Trötsch, sesshaft zu Stuttgart, wegen Verdachts des Falschspielens zu Grötzingen gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen, nachdem er das ihm zur Last gelegte Vergehen nicht eingestanden hatte, schwört U. 
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A 44 U 3777Archivalieneinheit
1508 Dezember 4 (Gutentag nach Andreas Ap.) 
Blasius Flamm, genannt Walt, aus Schelklingen, wegen mehrerer Vergehen zu Nürtingen gef., dortselbst peinlich beklagt und nach ordentlichen Verfahren zum Tod am Galgen verurteilt, jedoch auf die Fürbitte des jungen Herzog Ulrich von dessen Tante Elisabeth, Herzogin zu Württemberg usw., als Inhaberin des Wittums Nürtingen begnadigt und freigelassen, gelobt eidlich, unverzüglich und ohne Aufenthalt über den Lech zu ziehen und Württemberg sein Leben lang nicht mehr zu betreten, und schwört U. flamm wollte 1.) seine Frau einem Wagenmacher verkuppeln, diesen dann im Bett seiner Frau mit dem Karchmesser erstechen, ihm das Bargeld abnehmen und aussagen, er haben ihn bei seinem Weib überrascht, 2.) hatte Flamm 20 fl gestohlen und gab 3.) vom Nachrichter befragt, den Diebstahl von weiteren Wertgegenständen im Wert von 2 fl zu. 
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A 44 U 3778Archivalieneinheit
1511 August 14 (Mariä Himmelfahrt Abend) 
Konrad aus Ortenberg [Kr. Offenburg?], ein Krämer, wegen Gotteslästerungen zu Nürtingen gef., jedoch auf eigene Bitte wieder begnadigt und freigelassen, gelobt, das Wittum der Herzogin Elisabeth usw. unverzüglich zu verlassen und es ohne Erlaubnis sein Leben lang nicht mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 3779Archivalieneinheit
1512 Februar 14 (Valentin) 
Michel Kuppffer aus Schwäbisch Gmünd, wegen Körperverletzung und Ehebruchs etliche Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gelegen, jedoch auf seine Bitten wieder freigelassen und vor die Wahl gestellt, entweder ein Rechtsverfahren anzunehmen oder aus dem Wittum der Herzogin zu schwören und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, nimmt letzteres an und schwört U. Kuppffer hatte, als er zu Frickenhausen, im Wittum der Herzogin gelegen, das Almosen empfing, ohne Recht mehr Essen und Trinken verlangt, als ihm zustand, und als ihm dies verweigert wurde, einen armen Mann aus Frickenhausen in den Hals gestochen. Er hatte ferner, obwohl er verheiratet war, eine Dirne mit sich geführt. 
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A 44 U 3780Archivalieneinheit
1514 November 18 (Sa nach Othmar) 
Jörg Kuttler aus Heilbronn, etliche Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gelegen, weil er einem Schorndorfer Einwohner sein Eheweib entführt hatte, mit dem er in einem Nürtinger Wirtshaus entdeckt worden war, jedoch auf die Fürbitten seiner Gönner und in Anbetracht seiner Armut und seiner kleinen Kinder wieder freigelassen mit der Auflage, dergleichen nicht mehr zu tun, gelobt eidlich, dieser Bedingung genüge zu tun und schwört U. 
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A 44 U 3781Archivalieneinheit
1519 November 4 (Fr nach Allerheiligen) 
Kilian Miller aus Owen, wegen Beihilfe bei der Beraubung eines Edelmanns im Walde bei dem Dorfe Aich, wofür er eine Geldbelohnung angenommen hatte, im Gefängnis der Herzogin Elisabeth von Württemberg usw. zu Nürtingen gelegen, jedoch auf die Fürbitten seiner Brüder begnadigt und vor die Wahl gestellt, ein Rechtsverfahren anzunehmen oder mit 100 fl Sicherheit und Verschreibung nach der Erkenntnis von Amtmann und Gericht zu Owen dafür zu leisten, dass er sich wegen seiner Straftat auf Mahnung wieder im Gefängnis stelle, schwört U., nachdem er diese Sicherheit geleistet und seine Brüder zu Bürgen aufgestellt hat, die sich ihrerseits verpflichtet haben, ihn im Falle der Mahnung ins Gefängnis nach Nürtingen zu schaffen, andernfalls 100 fl Poenfall zu bezahlen.
Bürgen: seine nicht näher genannten Brüder.
 
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A 44 U 3782Archivalieneinheit
1519 November 26 (Konrad Ep.) 
Peter Boltz aus Dettingen-Schloßberg [Kr. Nürtingen], wegen seines mehrmaligen fried- und eidbrüchigen Verhaltens einige Tage im Gefängnis der Herzogin Elisabeth usw. zu Nürtingen gelegen, jedoch auf Bitten seiner Freunde, auch in Ansehung seiner frommen Hausfrau und seiner Kinder aus besonderer Gnade vor die Wahl gestellt, entweder ein Rechtsverfahren anzunehmen oder aus dem Wittum und Amt Nürtingen zu schwören, und sein Lebtag keine Waffe mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, verspricht unter Eid, die letzteren milderen Strafartikel zu befolgen und schwört U. 
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A 44 U 3783Archivalieneinheit
1520 Dezember 5 (Nikolaus Abend) 
Katharina Koler aus Rottenburg a.N., einige Zeit in den Gefängnissen der Herzogin Elisabeth von Württemberg usw. zu Neuffen und Nürtingen gelegen, weil sei der Agnes Lienhart aus Frickenhausen ihr Geldsäckel abgeschnitten und das Geld darin für sich verbraucht hatte, jedoch auf ihre Bitte aus besonderer Gnade vor die Wahl gestellt, entweder ein Rechtsverfahren anzunehmen oder eidlich zu versprechen, das Wittum und Amt Nürtingen unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und lebenslänglich zu meiden, gelobt unter Eid, diesen letzteren Bedingungen unverzüglich Folge zu leisten und schwört U. 
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A 44 U 3784Archivalieneinheit
1521 Juni 21 
Agnes Strub aus Donzdorf [Kr. Göppingen], Bürgerin zu Geislingen wegen Eidbruchs etliche Tage im Gef. der Herzogin Elisabeth von Württemberg usw. zu Nürtingen gelegen und vom Vogt vor dem Stadtgericht daselbst rechtlich beklagt, jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten aus besonderer Gnade rechtlicher Strafverfolgung überhoben und freigelassen, mit der Auflage, dergleichen nicht mehr zu tun und binnen 14 Tagen nach Datum dieses Briefs das Dorf Beuren und Amt Nürtingen zu verlassen und es ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, nimmt diese Bedingungsartikel an und schwört U. 
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A 44 U 3785Archivalieneinheit
1524 Juli 9 (Sa nach Ulrich) 
Agnes Hell aus Lorch, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung zu Nürtingen gef., jedoch in Anbetracht ihrer weiblichen Geschlechtszugehörigkeit wieder freigelassen, gelobt unter Eid, unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum Württemberg und über den Rhein zu ziehen, auch ihr Leben lang nicht mehr zurückzukommen, und schwört U. Agnes Hell war zur Zeit, als Nürtingen Wittum der Herzogin Elisabeth gewesen war, wegen einiger strafbarer Handlungen zu Nürtingen gef. gewesen und damals gegen ihr eidliches Versprechen, das Amt Nürtingen ihr Leben lang zu meiden, freigelassen worden. Dieses Versprechen hatte sie aber nach dem ableben der Herzogin dadurch gebrochen, dass sie ohne obrigkeitliche Erlaubnis zu einem Priester, bei dem sie sich früher aufgehalten hatte, nach Nürtingen zurückgekehrt war. 
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A 44 U 3786Archivalieneinheit
1524 September 19 (Mo nach Exaltatio Crucis) 
Heinrich von Gelhusen [wohl Gelnhausen/Hessen] und Hans Hiltbrannd aus Bischofslak [Krain, heute Jugoslawien], wegen strafbarer Handlungen zu Nürtingen gef., jedoch auf ihre Bitten aus besonderer Gnade wieder freigelassen, versprechen eidlich, gegen den Römischen Kaiser Karl (V.) und dessen Bruder Ferdinand, deren Länder und Leute, Verwandte und Zugehörige, sie seien geistlich oder weltlich, desgleichen gegen das Fürstentum Württemberg, dessen Verwandte und Zugehörige nicht zu Felde zu ziehen oder sonst zu handeln und schwören U.
Dorsalvermerk: "der ist etwan gut wirttempergsch geweßen, so nit stat, was er than hat".
 
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A 44 U 3787Archivalieneinheit
1526 Januar 10 (Mi nach Dreikönig) 
Balthus Dolde aus Bonlanden [Filder, Kr. Esslingen], zu Nürtingen gef., weil er mehreren Meistern zu Nürtingen, bei denen er in Arbeit gestanden, heimlich Geld entwendet hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und in Anbetracht seiner Jugend zu einer Geldstrafe von 10 fl an die fürstliche Kammer, Züchtigung mit Ruten auf offenem Markte, Wiedergutmachung des Schadens und Zahlung seiner Atzung verurteilt, gelobt nach Vollstreckung der Züchtigungsstrafe unter Eid, sich künftig ehrbar und wohl zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 3788Archivalieneinheit
1526 August 11 (Sa nach Laurentius) 
Hans Harthuser aus Weissach, im Gebiet des Bischofs von Augsburg gelegen [wohl Markt Weissach Kr. Oberstaufen im Allgäu], wegen Körperverletzung bzw. Unvermögens, die über ihn verhängte Geldstrafe zu zahlen, 1 Monat zu Nürtingen gef., jedoch wieder freigelassen, verspricht eidlich, sobald er finanziell in der Lage sei, die Strafsumme an den Nürtinger Vogt abzuführen, auch vor der entgültigen Zahlung das Fürstentum Württemberg nicht mehr zu betreten und schwört U. Harthuser war wegen Verwundung Sohnes von Bastian Zimerhan zu Nürtingen gemäß der Strafverordnung zur Zahlung eines großen Frevels von 13 lb h verurteilt, und da er das Geld nicht aufbringen konnte, eingesperrt worden. 
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A 44 U 3789Archivalieneinheit
1526 September 29 (Michael) 
Wendel Zenlin aus Vaihingen [wohl Stuttgart-Vaihingen], unter dem Verdacht der Brandstiftung zu Nürtingen gef., jedoch nach Aufklärung der Umstände und auf die bitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U. Zenlin war, als in Neckartailfingen Feuer ausgebrochen war, vom Brandplatz weggelaufen und hatte sich dadurch einen Verdacht zugezogen. 
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A 44 U 3790Archivalieneinheit
1526 Oktober 13 (Sa nach Dionysius) 
Hans Burkhard aus Staffelstein [bayr. Kreisstadt], wegen Herumvagabundierens zu Nürtingen gef., jedoch in Anbetracht seiner Armut wieder freigelassen, verspricht eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und nicht mehr zu betreten und schwört U. Burkhard war, trotz Kenntnis der württembergischen Gebote, welche fremden Bettlern und Landstreichern das Herumtreiben im Lande untersagen, darin herumgezogen, hatte die ihm gewiesenen Wege nicht beachtet und sich dadurch sehr verdächtig gemacht, auch frevelhafte Reden geführt, bis er von Bauern ergriffen und nach Nürtingen geschafft wurde. 
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A 44 U 3791Archivalieneinheit
1527 Februar 26 (Di nach Matthisa ap.) 
Hans Maier aus Kirchen [Kirchheim/Teck], wegen Friedbruchs zu Nürtingen gef. und dortselbst rechtlich beklagt, jedoch auf die erbetenen Fürbitten seiner Freunde der Verurteilung überhoben und wieder freigelassen mit der Auflage, keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu melden und sich künftig wohl zu verhalten, gelobt unter Eid, diese Strafartikel zu befolgen und schwört U.
Beilage: Anweisung der österreichischen Regierung (Statthalter und Regenten) zu Stuttgart (subscr. Jörg Erbtruchseß, und Münsinger) an Sebastian Keller, Vogt zu Nürtingen, Hans Maier auf Grund eines Gnadengesuchs des Propsts Ulrich von Denkendorf der rechtlichen Strafverfolgung zu überheben und nach 14 Tagen Turmhaft bei Wasser und Brot gegen U.-Verschreibung freizulassen, dat. 18. Februar 1527. Ausf.; Pap.; 1 Bl.; 1 S. m. Pap. D.
 
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A 44 U 3792Archivalieneinheit
1527 Juni 17 (Mo nach Veit) 
Konrad Staiger aus Grafenberg, wohnhaft zu Stuttgart, wegen Teilnahme am Bauernaufstand mit Leib und Leben, Hab und Gut in Ungnade gefallen und deshalb aus Furcht vor Strafe landflüchtig geworden, jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten auf Wohlverhalten begnadigt, zum Untertanen wieder angenommen und eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt unter Eid, sich künftig als treuer und gehorsamer Untertan zu zeigen, weder gegen seinen Landesfürsten, noch eines Landeseingesessenen heimlich oder öffentlich zu handeln, noch sich einer Empörung anzuschließen, sondern alle Umtriebe gegen Statthalter und Regenten des Fürstentums und die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes unverzüglich anzuzeigen, und überhaupt der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhangen, ferner alle Zechen, Gesellschaften und Winkelzusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, und keine mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser.
Bürge (um 30 fl): Theis Staiger aus Grafenberg (Vater).
 
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A 44 U 3793Archivalieneinheit
1528 Mai 14 (Do nach Cantate) 
Jerg Schuchmacher aus Lauterberg [?], unter dem Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, im Turm zu Nürtingen gef., jedoch nach Erkundigungen über seine Person und sein Verhalten wieder freigelassen schwört U. Schuchmacher hatte sich durch sein auffälliges Gebaren, Herumlaufen, Herumsehen und Herumschlüpfen in den Häusern des Dorfes Linsenhofen verdächtig gemacht, ein am selben Tag vorgefallenes Verbrechen [Textlücke: vermutlich Brandstiftung] begangen zu haben. 
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A 44 U 3794Archivalieneinheit
1528 Mai 14 (Do nach Cantate) 
Goer Barthlin aus Bempflingen [Kr. Reutlingen], wegen Verdachts der Brandstiftung zuerst zu Urach, sodann auf Befehl von Statthalter und Regenten zu Nürtingen gef., daselbst zur peinlichen Frage verklagt und verurteilt laut dem Tübinger Vertrag, danach peinlich befragt, jedoch auf die Fürbitten seiner Ehefrau und Freunde wieder freigelassen, gelobt eidlich, künftig unnütze Reden zu unterlassen und sich gehorsam zu verhalten und schwört U. Er verpflichtet sich ferner eidlich, der Herrschaft im Fall des Bruchs dieser U. 200 fl Poenfall zu entrichten und setzt dafür Unterpfand sein Lehen mit allen zugehörigen Gütern, genannt des Creutzhannsen Lehen, zinst der Herrschaft Württemberg eine "troschne" Gült (d.h. Gült von einem Brachland); das Lehen ist nach dem Anschlag von Schultheiß und Gericht zu Bempflingen 200 fl wert. Barthlin war durch unvorsichtige reden in Verdacht geraten, zu Bempflingen einen Brand angelegt zu haben.
Beilage: Schreiben von Schultheiß und Gericht zu Bempflingen an Bastian Keller, Vogt zu Nürtingen, betreffend das Lehengut des Goer Barthlin zu Bempflingen. Ohne Datum; Pap.; 1 Bl.
 
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A 44 U 3795Archivalieneinheit
1528 September 3 (Do nach Egidius) 
Jerg Seytz aus Ulm, wegen unbefugten Predigens u.a. zu Nürtingen gef., jedoch, nachdem er im peinlichen Verhör weitere Vergehen zugegeben hatte, in Anbetracht seiner Jugend von Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg begnadigt und freigelassen, gelobt eidlich, dergleichen Taten künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, ferner das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und über den Lech zu ziehen, auch bei Strafe an Leib und Leben nicht mehr zurückzukommen und schwört U. Seytz hatte vermessendlich und entgegen kaiserlicher und königlicher Mandate und Verbote mehrfach gepredigt und dies jüngst auch zweimal auf einem hohen Felsen in der Nähe von Kappishäusern getan und dadurch Unruhe unter dem zulaufenden gemeinen Volk verursacht. Deswegen gef., hatte er im Verhör angegeben, er sei aus Ulm und während des Bauernaufstands aus dem Kloster Elchingen ausgetreten. Wegen dieser Lügen vom Nachrichter peinlich befragt, bekannte er sich zu den folgenden Vergehen: 1. hatte er zu Hirsau [Hirschau bei Rottenburg Kr. Tübingen] seinem Meister Conz Schmid, bei dem er vor zwei Jahren gearbeitet hatte, 12 Batzen, für welche er zu Rottenburg Eisen kaufen sollte, gestohlen, 2. hatte er für seinen Meister Abelin Karrer aus Stuttgart, sesshaft zu Augsburg, bei dem Wirt zu Friedberg [bei Augsburg], genannt Lienhard Stenbold, 4 fl eingenommen, aber für sich verwendet, 3. hatte er seinem Meister zu Langenau [Kr. Ulm] Kleidungsstücke u.a. gestohlen und bei dem Juden zu Herrlingen [Kr. Ulm] um ½ fl versetzt, 4. hatte er einer Frau zu Ulm, die ihn erzogen hatte, 2 fl aus einer Truhe entwendet, und schließlich 5. seinem Meister zu Masmünster [Oberelsass] 4 ß Brotgeld unterschlagen. Beilage:
Anweisung der fürstlichen Kanzlei zu Stuttgart (subsc. Rudolf von Ehingen und Vizekanzler Münsinger) an den Vogt Sebastian Keller zu Nürtingen, betreffend die peinliche Befragung des Jerg Seytz. Ausf.; Pap.; Stuttgart, 21. August 1528.
 
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A 44 U 3796Archivalieneinheit
1528 Dezember 16 (Mi nach Lucia) 
Jerg Zipperer aus Herrenberg, etliche Tage zu Nürtingen gef., weil er zu Nürtingen des Nachts einem Priester, der ihm sein Leben lang weder Liebs noch Leids bewiesen hatte, einen Schmiedhammer durchs Gatter in das Haus geworfen hatte, woraus leicht Mord und andere Übel hätten entstehen können, daselbst rechtlich beklagt und dazu verurteilt, an einem Donnerstag zwei Stunden am Pranger zu stehen, jedoch auf Fürbitten und in anbetracht seiner Jugend und seiner frommen Vorfahren begnadigt und auf ferneres Wohlverhalten aus dem Gefängnis entlassen, gelobt dies unter Eid und schwört U. 
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A 44 U 3797Archivalieneinheit
1528 Dezember 22 (Di nach Thomas Ap.) 
Jerg Pfeiffer aus Rottenburg a.N., wegen Friedbruchs und Gotteslästerung bei einer Rauferei zu Nürtingen gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 U 3798Archivalieneinheit
1529 Dezember 4 (Sa nach Andreas) 
Hans Holdster aus Waiblingen, zu Nürtingen gef., weil er daselbst den Zimmermann Jerg Haga aus Uberichingen [Überkingen Kr. Göppingen] mutwillig schwer verwundet und dabei geflucht hatte, jedoch aus besonderer Gnade wieder freigelassen mit der Auflage, aus dem Fürstentum zu schwören und nicht eher wieder ins Land kommen, bis er der Landesherrschaft diesen Frevel und andern Schaden bezahlt und auch dem Verletzten wegen seines Schadens Abtrag getan hätte, gelobt unter Eid, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Fürstentum und über den Rhein zu ziehen und nicht eher zurückzukehren, bis die genannten Bedingungen erfüllt wären und schwört U. 
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A 44 U 3799Archivalieneinheit
1530 Juni 23 (Joh. Bapt. Abend) 
Anna Neer aus Donauwörth, Ehefrau des aus Österreich stammenden Andreas von Berg, gelobt eidlich, die christliche Lehre, namentlich die Kindertaufe und das Altarsakrament zu achten und nicht von ihr abzufallen und schwört U. Sie war in den Irrglauben der Wiedertäuferei gefallen und deshalb zu Nürtingen gef. worden, jedoch wieder freigelassen, da sie sich durch den Tübinger Prädikant Dr. Balthasar Wiltperger bekehren ließ. 
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A 44 U 3800Archivalieneinheit
1530 Juli 2 (Sa nach Peter und Paul) 
Barbara, Frau des Bonaventura Bopf aus Schwäbisch Gmünd, wegen des Irrglaubens der Wiedertäuferei zu Nürtingen gef., jedoch wieder freigelassen, da sie sich durch den Tübinger Prädikant Dr. Balthasar Wiltperger belehren und zum wahren christlichen Glauben des Tauf- und Altarsakraments und anderer Stücke bekehren ließ, gelobt unter Eid, die Kindertaufe, das Altarsakrament und die herkömmliche christliche Lehre gläubig zu halten und sich nicht wieder zum Abfall in einen Irrglauben bewegen zu lassen, und schwört U. 
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A 44 U 3801Archivalieneinheit
1530 Oktober 21 (Fr nach Gallus) 
Jerg Ritterbach aus Langenschemmern [Kr. Biberach], wegen Verdachts der Brandstiftung zu Nürtingen gef., jedoch aus Mitleid mit seiner Frau und seinen Kindern begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, das Fürstentum Württemberg zu meiden und nie mehr im Land herumzustreifen, gelobt unter Eid, diesen Strafartikel zu befolgen und schwört U. Ritterbach war wider das wegen der zahlreichen Feuersbrünste in den vergangenen Jahren erlassene landesfürstliche Gebot, das landfremden Vagabunden und Bettlern den Aufenthalt in Württemberg untersagte, im Land herumgezogen. Er war ferner, als in Ruit [Kr. Esslingen] Feuer ausbrach und er gerade auf den Fildern zu Kemnat bettelte, dem Feuer nicht zugelaufen, sondern hatte ungebührliche, "hohe" Reden geführt und sich verdächtig verhalten. 
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A 44 U 3802Archivalieneinheit
1530 November 7 (Mo nach Allerheiligen) 
Jakob Mack, genannt Kop, aus Bernhausen [Kr. Esslingen], wegen Fahnenflucht, Friedbruchs u.a. zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitten und die Fürbitten anderer begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Land zu verlassen, in die in Ungarn stehende kaiserliche Armee einzutreten, sich daselbst vor dem Feinde zu bewähren und nicht eher wieder nach Hause zurückzukehren, gelobt unter Eid, diesen Bedingungen Folge zu leisten und schwört U. Mack war, als in vergangenen Jahren Herzog Ulrich mit Schweizern und anderem Volk Stuttgart belagerte und er selbst in der Stadt im Solde stand, wider Pflicht und Eid zu Herzog übergelaufen. Er hatte ferner jüngst zu Obertürkheim bei einem Streit trotz Friedbietens den Frieden nicht gehalten und das dem Schultheißen gegeben Gelöbnis, an einem bestimmten Tag zum rechtlichen Austrag der Sache zu erscheinen, gebrochen; er hatte sich auch durch Drohreden und sein sonstiges Verhalten verdächtig gemacht, die Scheuer des Schultheißen zu Ruit angezündet zu haben. 
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A 44 U 3803Archivalieneinheit
1530 Dezember 24 (Sa nach Thomas Ap.) 
Jakob Braun aus Herrenberg, wegen Ausstreuung landesverräterischer Gerüchte zu Nürtingen gef., jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten, auch in Ansehung seiner ehrlichen Freundschaft, begnadigt und nach einigen Tagen Turmhaft auf künftige Wohlverhalten und mit der Auflage wieder freigelassen, dergleichen verbotene Reden nicht mehr zu führen, seine Atzung selbst zu zahlen und sich gehorsam zu verhalten, auch über all dies eine Bürgschaft zu leisten, gelobt unter Eid, diesen Strafbestimmungen Genüge zu tun und schwört U. Braun hatte, als er aus Hessen und Sachsen zurückgekehrt war, in Nürtingen im Wirtshaus und in der Gemeinde öffentlich ausgeschrieen, Herzog Ulrich werde noch vor Lichtmeß wieder eingesetzt und es werde ganz rasch gehen. Durch dieses Gerücht hatte er seiner (österreichischer) Landesherrschaft keinen geringen Schaden zugefügt, da es unter dem Volk leicht zu Unruhe und Aufruhr hätte führen können.
Bürgen: Hans und Veit Braun aus Herrenberg, seine Brüder.
 
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A 44 U 3804Archivalieneinheit
1531 Januar 25 (Mi nach Sebastian) 
Hans Koch aus Fellbach [Kr. Waiblingen], wegen Ketzerei, insbesondere Verachtung der Sakramente des Altars und der Beicht, der Messe, der Muttergottes- und Heiligenverehrung zu Nürtingen gef., und nach weltlichem und geistlichem Recht, insbesondere dem jüngsten Speyrer Reichstagsabschied harter Strafe verfallen, jedoch auf künftige Wohlverhalten wieder freigelassen, nachdem er im Gefängnis dem Irrglauben widersagt, sich bekehrt und versprochen hatte, bei den von den Konzilien gemachten christlichen Ordnung zu bleiben, gelobt eidlich, im alten glauben zu verharren, den Ordnungen und Satzungen gemeiner christlicher Kirche zu gehorchen und in keine Irrlehre zurückzufallen und schwört U.
Bürgen (um 100 fl): die ehrsamen Johann Koch und Michael Krießer, beide aus Fellbach.
 
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A 44 U 3805Archivalieneinheit
1531 Januar 26 (Do nach Vincentius) 
Gall Dietmar aus Fellbach [Kr. Waiblingen], wegen Übertritts zur Irrlehre der Wiedertäufer, Verachtung der Sakramente der Kindertaufe und des Altars, der Messe, der Muttergottes- und Heiligen Verehrung und anderer Ordnungen der christlichen Kirch zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitte, auch in Ansehung seiner Einfältigkeit aus besonderer Gnade der peinlichen Strafe überhoben und auf künftiges Wohlverhalten wieder freigelassen, nachdem er im Gefängnis im wahren glauben unterwiesen worden war, sich bekehrt und seinen Irrtum vor einer ganzen Kirchengemeinde widerrufen, auch versprochen hatte, bis an sein Lebensende auf dem alten Glauben und den Ordnungen der Kirche zu verharren, gelobt unter Eid, sich fürderhin stets wohl zu verhalten, den Satzungen und Ordnungen der Kirche und ihre Konzilien zu gehorchen, auch alle Ketzerei und deren Anhänger zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 3806Archivalieneinheit
1531 Januar 28 (Sa nach Conversio Pauli) 
Jerg Webar, genannt Glaßer, aus Thayngen (Thewingn) bei Schaffhausen, etliche Tage zu Nürtingen gef., weil er in den vergangenen Jahren im Heere Herzog Ulrichs gedient und mit diesem ins Land gekommen war, auch längst sich erneut in Württemberg eingeschlichen und das erdichtete Gerücht verbreitet hatte, dass der Herzog mit den Schweizern in großer Rüstung das Land überziehen und verderben werde, jedoch auf seine Bitte begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder ein Rechtsverfahren anzunehmen oder unverzüglich und auf dem nächsten Wegen das Fürstentum zu verlassen und in sein Heimatort Thayngen zu ziehen, auch Württemberg ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, gelobt unter Eid, dieser letzteren Bedingung nachzukommen und schwört U. 
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A 44 U 3807Archivalieneinheit
1531 Februar 1 (1. Tag Hornung) 
Hans Eyßelin aus Fellbach [Kr. Waiblingen], wegen Ketzerei, insbesondere Verachtung der Sakramente des Altars und er Beicht, der Messe und der Muttergottes- und Heiligenverehrung zu Nürtingen gef. und nach weltlichem und geistlichem Recht, insbesondere dem jüngsten Speyrer Reichstagsabschied harter Strafe verfallen, jedoch auf künftiges Wohlverhalten wieder freigelassen, nachdem er im Gefängnis dem Irrglauben widersagt, sich bekehrt und versprochen hatte, bei den von den Konzilien gemachten christlichen Ordnung zu bleiben, gelobt unter Eid, beim alten Glauben zu verharren, den Ordnungen und Satzungen gemeiner christlicher Kirche zu gehorchen und in keine Irrlehre mehr zurückzufallen, und schwört U. Zur Sicherheit gegen seinen Rückfall in den Irrglauben setzt er seine Güter zu Unterpfändern ein, nämlich: sein Haus mit Hofraite und Zubehör, zinst 1 lb 18 ß, 1 ½ Morgen Weingarten im Dietloch, zwischen dem Cannstatter Gemeindeland und Balthus Kientzinger gelegen, zinst der Herrschaft 5 lb, ½ Morgen Weingarten, grenzt an Michael Metzgar und Jecklin Horn, 2 Morgen Acker, grenzen an Nikolaus Maier und Balthus Hoßmann, sowie 1 Morgen Acker, oberhalb und neben Caspar Zieglar gelegen, welche Güter er weder selbst noch durch andere ohne obrigkeitliche Erlaubnis versetzen, verrücken, verändern oder verkaufen darf, sondern im guten Bau erhalten und vor Abgang bewahren soll. 
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A 44 U 3808Archivalieneinheit
1531 Februar 20 (Mo nach Juliane) 
Enderlin Bayer aus Geyßenfeld [Geisenfeld Kr. Pfaffenhofen], wegen Vagabundierens zu Nürtingen gef., jedoch wieder freigelassen, gelobt unter Eid, das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und es nie mehr zu betreten, und schwört U. Bayer hatte das wegen der in den letzten Jahren zahlreichen auftretenden Feuersbrünsten ergangene Gebot, das landfremden Landstreichern den Aufenthalt im Fürstentum verbietet, übertreten, war im Land bettelnd herum gezogen und hatte sich zu Nellingen [Kr. Esslingen], als ihm das Almosen verweigert wurde, mit Drohreden wie: Er wolle ihnen ein Spiel zurüsten, das sie die Hände über dem Kopf schlagen müssten, sehr verdächtig gemacht. 
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A 44 U 3809Archivalieneinheit
1531 Juni 5 (Mo nach Trinitas) 
Simon Speidellin aus Großbettlingen, derzeit wohnhaft zu Ulm, vormals wegen seines Übertritts zur lutherischen Lehre zu Nürtingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde mit Bürgschaftsleistung auf immer aus dem Lande und über den Rhein verwiesen, nunmehr aber auf seine und seiner Herren von Ulm Bitte dahin begnadigt, hin und wieder zum Besuch seiner Freunde die Grenzen des Fürstentums überschreiten zu dürfen, ohne jedoch darin feste Wohnung zu nehmen, gelobt an Eides statt, diese Begnadigungsartikel in dieser und keiner andern Weise gebrauchen, im übrigen aber seine frühere Verschreibung zu halten. 
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A 44 U 3810Archivalieneinheit
1531 Juli 30 (Mo nach Jakob) 
Brosin (Ambrosius) Vogler aus Ehingen [Wohl a.d. Donau], Pankraz Reiter aus Lechhausen bei Augsburg und Michael Schmid aus Steppach [wohl bei Augsburg], wegen Schlaghändeln untereinander zu Nürtingen gef., und mit einer Geldstrafe belegt, jedoch auf ihre Bitten, in Anbetracht ihrer Zahlungsunfähigkeit, auch ihrer treuer Kriegsdienste im kaiserlichen Heere wieder freigelassen mit der Auflage, sich auf obrigkeitliche Mahnung zum rechtlichen Austrag ihrer Straftat wieder zu stellen, geloben unter Eid, diese Entlassungsbedingungen zu erfüllen und schwören U. 
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A 44 U 3811Archivalieneinheit
1531 Dezember 8 (Fr nach Nikolaus) 
Valentin Schmid aus Kaufbeuren, wegen groben Unfugs zu Nürtingen gef., jedoch auf vielfältige Fürbitten statt rechtlicher Strafverfolgung mit der Geldstrafe eines großen Frevels = 13 lb h, der Bezahlung seiner Atzung bzw. bis zur vollständigen Bezahlung dieser mit dem Verbot des Waffentragens und Wirtshausbesuchs belegt, gelobt unter Eid, diese Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U. Schmid war unlängst wegen strafbarer Handlungen mit einem kleinen Frevel = 3 lb h bestraft worden; trotzdem war er bald danach in sinnloser Weise des Nachts mit einer bloßen Wehr vor das Haus des Kaspar Schreyner, eines B. zu Nürtingen, gelaufen, hatte diesen mit Gotteslästerungen und bösen Worten aus dem Haus auf die Gasse gefordert und daraufhin wider alles Friedebieten und Zurufen den Stadtknechten mit blanker Waffe derart ungestüm in Worten und Gebärden bedroht, dass dieser seinethalben das Schlimmste befürchten und ihn mit Gewalt zum Frieden bringen musste. 
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A 44 U 3812Archivalieneinheit
1531 Dezember 19 
Hans Bott, Zoller zu Urach, wegen mündlicher Verbreitung der Lehren Luthers und der Aufbewahrung und Lektüre lutherischer Schriften in seinem Hause zuerst in Urach, sodann zu Nürtingen gef., jedoch aus Barmherzigkeit wegen des plötzlichen Hinscheidens seiner Ehefrau und von 5 Kindern, auch in Ansehung seiner Krankheit wieder freigelassen mit der Auflage, sich vor allen verführerischen Sekten und Lehren und deren Bücher zu hüten und ein frommer, gehorsamer Christ und Untertan zu sein, auch seine Atzungs- und Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt unter Eid, all dies zu halten und schwört U.
Bürgen (um 200 fl): Hans Spreng, Hans Lang und Andreas Rentz, alle 3 B. zu Urach.
 
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A 44 U 3813Archivalieneinheit
1533 März 21 (Fr nach Oculi) 
Hans Back aus Gundelfingen [Kr. Münsingen oder a.d. Donau], wegen Diebstahls u.a. zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitte strenger Rechtsverfolgung überhoben und dazu begnadigt, aus dem Land zu schwören und nie mehr darin zu erscheinen bei Strafe des Erhängens an einem Baum, verspricht unter Eid, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang zu meiden und schwört U. Back hatte zu Unterensingen einen Mantel, ein Hemd und 2 Hosen gestohlen; er war auch noch anderer Diebstähle verdächtig, wie ihm denn schon früher wegen Diebstahls die Ohren abgeschnitten worden waren. Bei seinen Betteleien belästigte er nicht nur andere arme Leute, sondern vergeudete das von ihm erbettelte Geld sogleich wieder. 
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A 44 U 3814Archivalieneinheit
1533 August 16 (Sa nach Laurentius) 
Jerg Reiter aus Neuhausen [Filder], zu Nürtingen gef., weil er zum dritten Male über den Frieden gehandelt hatte, deshalb auch rechtlich beklagt und nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren dazu verurteilt, das Fürstentum Württemberg solange zu verlassen, bis er eine Geldstrafe von 10 fl bezahlt hätte, auch das Waffentragen, offene Zechen und Spiele zu meiden, verspricht eidlich, diesem Urteil Folge zu leisten und schwört U. 
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A 44 U 3815Archivalieneinheit
1533 Dezember 5 (Fr nach Andreas) 
Theis Ringlar aus Schwäbisch Gmünd, und Viktor Lemlin, genannt Schedell, aus Offenburg, wegen Falschspielens u.a. zu Nürtingen gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und freigelassen mit der Auflage, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ihr Leben lang zu meiden, geloben dies unter Eid und schwören U. 
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A 44 U 3816Archivalieneinheit
1533 Dezember 22 (Mo nach Thomas) 
Annstett Hynckfuoß aus Hora [? Horb a.N. oder Horrheim?], zu Nürtingen gef. und strenger Strafe an Leib und Leben verfallen, weil er einer landesherrliche Verbote der Irrlehre der Wiedertäufer Glauben geschenkt und sich im alter noch einmal hatte taufen lassen, die Ordnung der alten Kirche verachtet und das Altarsakrament nicht mehr gehalten hatte, jedoch auf seine Bitten und nach Widerruf seiner Irrtümer freigelassen, verspricht eidlich, künftig alle Irrlehren zu meiden und den Ordnungen und Satzungen der alten Kirche nachzuleben und schwört U. 
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A 44 U 3817Archivalieneinheit
1534 Oktober 29 (Do nach Simon und Judas) 
Thomas Blochinger aus Ala [Aalen], einige Tage zu Nürtingen gef., weil er in einem Streithandel zu Unterensingen mit Hans Laider aus Memmingen und einem andern, den ersteren über gebotenen Frieden durch "abhauen" der Glieder schwer verwundet hatte und sich nur mit Gewalt festnehmen ließ, jedoch auf seine Bitte, auch in Ansehung, dass er dem Herzog bei der Wiedereroberung seines Landes als Kriegsmann zugezogen war, begnadigt und freigelassen mit der Auflage, seine Atzung und sonstigen Kosten in Höhe von 3 lb 16 ß selbst zu bezahlen, gelobt, da er über das geforderte Geld nicht verfügt, unter Eid, sich innerhalb des kommenden Jahres beim Vogt zu Nürtingen zu stellen und die schuldigen Gelder zu zahlen und schwört U. 
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A 44 U 3818Archivalieneinheit
1535 Dezember 24 (Fr nach Thomas) 
Michael Ott, wohnhaft zu Kemnat [Kr. Esslingen], wegen eines Raufhandels zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt und, da er diese Buße nicht bezahlen konnte, zu Nürtingen gef., jedoch auf seine Bitte wieder freigelassen mit der Auflage, binnen Jahresfrist die Geldstrafe, samt Atzungs- und anderer aufgelaufener Kosten an den Vogt zuzahlen oder aber sich am Ende des Jahres wiederum im Gefängnis zu stellen, gelobt unter Eid, diese Entlassungsbedingungen anzunehmen und schwört U.
Zusatz (von anderer Hand): betreffend Zahlung des Strafgeldes in 4 Raten zu je 2 ½ fl auf Georgii, Jakobi, Michaelis und Weihnachten.
 
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A 44 U 3819Archivalieneinheit
1536 März 9 (Do nach Invocavit) 
Hans von Suw aus der Grafschaft Mömpelgard, zu Nürtingen gef., weil er einen Degen auf freiem Jahrmarkt gestohlen hatte, jedoch in anbetracht seiner Jugend und auf sein Versprechen hin, sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigelassen mit der Auflage, auf Lebenszeit aus dem Fürstentum zu schwören, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Wege Württemberg zu verlassen und nie mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 3820Archivalieneinheit
1536 März 13 (Mo nach Reminiscere) 
Hieronymus Schuchlepff aus Köln, einige Tage zu Nürtingen gef., weil er auf freiem Jahrmarkt einem ein Geldsäckel abgeschnitten und gestohlen hatte, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf seine Versicherung hin, sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigelassen mit der Auflage, auf Lebenszeit aus dem Fürstentum zu schwören, verspricht eidlich, das Fürstentum unverzüglich und auf dem nächsten Weg zu verlassen und nie mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 3821Archivalieneinheit
1536 August 28 (Mo nach Bartholomäus) 
Hans Kraus aus Metzingen [Kr. Reutlingen], zu Nürtingen gef., weil er, obwohl von Jugend auf vom Aussatze rein, in den letzten Jahren mit de mit dem Aussatz behafteten Ehefrau des Melchior Zimermann, genannt Anna, aus Gyningen [wohl Gönningen Kr. Reutlingen], als wäre sie seine Frau, in Siechenkleidern bettelnd im Land herumgezogen war, jedoch in Ansehung seiner Schwären, auch auf die Fürbitten anderer begnadigt und freigelassen mit der Auflage, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukommen, gelobt dies eidlich und schwört U. 
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A 44 U 3822Archivalieneinheit
1537 April 29 (So nach Georg) 
Martin Feynsterlin aus Harthausen [wohl Kr. Esslingen], zu Nürtingen gef., weil er sich daselbst in betrunkenem Zustand in eine Schlägerei eingelassen hatte und trotz Friedebietens nicht davon abgestanden war, sodass er gewaltsam festgenommen werden musste, jedoch auf die Bitten seiner Frau und Kinder nach Zahlung einer Buße von 50 lb h wieder freigelassen, verspricht eidlich, sein liederliches und streitsüchtiges Wesen abzulegen und sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 3823Archivalieneinheit
1539 Mai 8 
Hans Zoll aus Dornstetten [Kr. Freudenstadt], zu Nürtingen gef., weil er im vergangenen Jahre anlässlich seiner Besuche bei seinem Bruder, einem Angehörigen der Schlossbesatzung auf Hohen-Tübingen, aufrührerische Reden geführt hatte, jedoch, nachdem er im Gefängnis zunächst geständig gewesen war, später aber auf weitere Fragen die Antwort verweigert und einige Zeit im Turm gebüßt hatte, begnadigt und mit Landes-Verbot freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 3824Archivalieneinheit
1540 September 2 
Peter Fannendreck aus dem Artois [Frankreich], wegen unerlaubten Aufenthalts im Lande einige Zeit zu Nürtingen gef., jedoch aus besonderer Gnade wieder freigelassen mit der Auflage, unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum und über die Donau zu ziehen und dasselbe sein Leben lang nicht mehr zu betreten, gelobt unter Eid, diese Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U. Fannendreck hatte sich ohne urkundlichen Brief (Pass) oder Schein in das Fürstentum eingeschlichen, war darin hin- und hergezogen und in verdächtiger Weise von der rechten Straße abgewichen, sodass Einwohner ihn festnahmen und ins Gefängnis einlieferten. 
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A 44 U 3825Archivalieneinheit
1540 September 3 
Hans Pfisterer aus Ala [Aalen], wegen unerlaubten Aufenthalts im Lande einige Zeit zu Nürtingen gef., jedoch aus besonderer Gnade wieder freigelassen mit der Auflage, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Fürstentum und über den Main zu ziehen und dasselbe sein Leben lang nicht mehr zu betreten, gelobt unter Eid, diese Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U. Pfisterer hatte sich ohne urkundlichen Brief (Pass) oder Schein in das Land eingeschlichen, war darin hin- und hergezogen und in verdächtiger weise von der rechten Straße abgewichen, sodass Einwohner ihn festnahmen und ins Gefängnis einlieferten. 
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