Strafnachlass für den wegen abermaligen Rückfalls in das Bettelvergehen und in die Überschreitung der örtlichen Begrenzung, sowie wegen ungebührlichem Benehmen zu dreimonatigem Kreisgefägnis verurteilten Jakob Freitag von Markelsheim unter der Bedingung seiner alsbaldigen Auswanderung nach Nordamerika