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B 515 II U 3403Archivalieneinheit
1624 Oktober 12 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Anna Lochmayer zu Sederlitz (vom Sederlis), eheliche Tochter des bereits verstorbenen Blasius Lochmayer und der Agatha Hager, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht" bei Herren, Städten "oder wa ihr sonst gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3404Archivalieneinheit
1625 Januar 24 
Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Maria Reisch zu "Menzisschweyller" [= Menzenweiler, Geigelbach, Ebersbach-Musbach, RV ?], eheliche Tochter des Martin Reisch und der Barbara Nusser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Maria von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es iro geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3405Archivalieneinheit
1625 Mai 15 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Sterck "vom Pfauen", Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Peter Sterck und Agatha Iglin, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe seiner und der Herrschaft Waldburg Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, ihn "bey seinem leben oder nach seinem todt seine erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihm frei, von jetzt an "mit seinem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihm freien Zug und erlaubt, dass er von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und sein "wesen" ordnet, wie und wo er will. Falls der Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Jakob über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss er erneut sein oder seiner Erben Eigenmann werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3406Archivalieneinheit
1625 August 11 
Paulus Roth von Schreckenstein zu Mosisgreut (zum Gereut) und Joachim Besserer, beide Bürgermeister und derzeit verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, auch Georg Brielmayer, Meister daselbst, beurkunden, dass sie heute Salome Segelbacher zu Segelbach, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jörg Segelbacher und Waldburga Bruchler, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller namens des Spitals genannte Salome von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihr, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen" anzunehmen, unbehindert durch sie, die hiermit auch namens ihrer Amtsnachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg 
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B 515 II U 3407Archivalieneinheit
1625 November 27 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Wangen beurkunden, dass heute Ursula Bigglin zu Krottental (Khrotenthal) samt ihrem Sohn Marx Lußmann, die ihrer Stadt bisher als Ausbürger "zuegethan vnd verwandt gewesen" sind, diese bürgerliche Bindung gelöst und ihnen deswegen eine Gebühr oder Entschädigung in nicht genannter Höhe bezahlt haben. Also sprechen die Aussteller gedachte Personen auch namens ihrer Amtsnachfolger von ihrer bisherigen "außburgerlichen verwandtnus" und allen daran hängenden Pflichten los, gestatten ihnen, ab sofort bei Herren oder Städten "oder anderer enden vnd orthen, wa sye wöllen", Schutz und Schirm anzunehmen oder leibeigen zu werden, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen, und garantieren, gegen sie und ihr Vermögen "angezaigter außburgerlichen verwandtnuß halben" künftig weder gerichtlich noch außergerichtlich irgendwelche Ansprüche oder Forderungen mehr zu stellen, "weder in irem leben noch auch nach irem todt". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Wangen 
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B 515 II U 3408Archivalieneinheit
1626 März 23 
Wilhelm Humpis von Waltrams zu Pfaffenweiler beurkundet, dass sich heute die Eheleute Georg Velder und Agatha Küng zu Karbach gemeinsam mit ihren Kindern Hans, Jakob und Anna Velder, die ihm bisher allesamt eigen waren, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibherrschaft entledigt haben. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Personen von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an denselben und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassenen künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihnen frei, von jetzt an "in des heiligen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie inen füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Humpis von Waltrams 
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B 515 II U 3409Archivalieneinheit
1626 Mai 30 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher wie auch herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich Hans Sauter zu Uhetsweiler um eine Gebühr oder Entschädigung in nicht genannter Höhe von seiner und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft losgekauft hat. Also spricht der Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihm ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3410Archivalieneinheit
1626 September 15 
Propst Michael sowie Dekan und Konvent des Augustinerchorherrenstifts Waldsee beurkunden, dass sie Agatha Boppenmayer zu Reute, eheliche Tochter des Andreas Boppenmayer und der bereits verstorbenen Anna Rauch, gegen eine Gebühr oder Entschädigung, die empfangen zu haben sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also entbinden die Aussteller genannte Agatha von ihrem Eid, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie von jetzt an Schutz und Schirm, Bürgerrecht oder auch erneute Leibeigenschaft bei Herren, Städten oder Territorien (ländern) annehmen bzw. sich darein begeben mag, "irer gueten gelegenhait nach", wobei sie von ihrer, der Aussteller, ihrer Nachkommen und des Gotteshauses Seite keinerlei Behinderung zu gewärtigen hat. 
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Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3411Archivalieneinheit
1627 Januar 12 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Michael Tillmann zu Solbach, ehelicher Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Thomas Tillmann und Apollonia Müller, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Auch namens ihrer Nachfolger sprechen die Aussteller genannten Michael von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihm, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht bey herren, stätten oder wa ime sonst gelegen" anzunehmen, wobei er von ihrer Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
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Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3412Archivalieneinheit
1627 März 8 
Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Katharina Mayer zu Pfrungen, Tochter des Hans Mayer daselbst, mitsamt ihren beiden Kindern Hans und Katharina Lehn, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3413Archivalieneinheit
1627 März 23 
Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Waldburga Knitler zu Ebersbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Marx Knitler daselbst, mitsamt ihren Kindern Georg, Matthias und Maria, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3414Archivalieneinheit
1627 März 27 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Maria Blumer von "Nidetschweiler" [= Niederweiler, Wilhelmsdorf, RV ?], Ehefrau des Michael Wangner zu "Öw" [= Owe = Weißenau ?], sowie deren gemeinsam erzeugte und namentlich aufgeführte acht Kinder, die bisher allesamt gemeiner Stadt als Leibeigene "verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Maria und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihnen, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihnen frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben irer gelegenheit nach" anzunehmen, wobei sie seitens der Stadt keine Behinderung zu gewärtigen haben. 
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Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3415Archivalieneinheit
1627 Mai 6 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher wie auch herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich Magdalena Stocker zu Siglishofen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Stocker und Anna Guetritter, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von seiner und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft losgekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Magdalena von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3416Archivalieneinheit
1627 Mai 12 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher wie auch herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich Ursula Leuz von Untermeckenbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Leuz und Anna Henlin, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von seiner und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft losgekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass sie ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3417Archivalieneinheit
1627 Juni 4 
Landvogt, Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., dass sich heute Hans Kolleffel zu Höge um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihm und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihm frei, künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vf dem landt allenthalben" anzunehmen und "sich daselbsten [zu] enthalten vnd der leibaigenschaft halber [zu] gefahren, [zu] handlen, [zu] schaffen, [zu] thun vnd [zu] lassen ... seines gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Falls Kolleffel sich "vber kurz oder lang zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederzulassen wünscht, muss er es sich gefallen lassen, wie dessen übrige Einwohner und Hintersassen behandelt zu werden. 
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Aussteller: Oberamt Heiligenberg 
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B 515 II U 3418Archivalieneinheit
1627 Juli 21 
Graf Haug von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang etc., kaiserlicher wie auch herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich Peter Mayer zu Holzhäusern, ehelicher Sohn des Jakob Mayer und der bereits verstorbenen Magdalena Gutensohn, um eine Gebühr oder Entschädigung in nicht genannter Höhe von seiner und der Herrschaft Tettnang Leibherrschaft losgekauft hat. Also spricht der Aussteller genannten Peter von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er ab jetzt anderswo nach Belieben Schutz und Schirm, neue Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mag, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit auch namens seiner Nachkommen und Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihm ausdrücklich verzichtet. 
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Aussteller: Graf Haug von Montfort 
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B 515 II U 3419Archivalieneinheit
1627 August 4 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Katharina Mayer zu Alberberg, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Mayer und Katharina Brender, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schürm vnd burgerrecht" bei Herren, Städten "oder wo ihr sonst gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung gewärtigen muss. 
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Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3420Archivalieneinheit
1627 September 25 
Äbtissin Juliana und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Hans Haller zu Sulpach, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Jakob Haller und der Anna Mayer daselbst, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannten Hans von seiner bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, ihn oder seine Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es ihme geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm verzichten. 
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Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3421Archivalieneinheit
1628 Juli 25 
Jakob, Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen, beurkundet, dass er Elisabetha Rupflen (auch: Rupfli, Rupfilin)zu Sibratshaus samt ihren drei [namentlich nicht genannten] Kindern, die bisher seines Gotteshauses Leibeigene gewesen sind, auf deren Bitten hin und ihrer Armut wegen "vnvergolten" aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Darum spricht er dieselben hiermit von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet ausdrücklich auch namens seiner Nachkommen und Erben auf seine und seines Gotteshauses bisherige Gerechtigkeiten an ihnen und garantiert denselben, sie mit Ansprüchen und Forderungen künftig gänzlich zu verschonen. Künftig mag genannte Elisabetha mit ihren Kindern Herrschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht suchen und annehmen, "wie vnd wa sye wollen, nach ihrem willen vnd gefallen", unbehindert durch ihn selbst, seine Nachkommen und sein Gotteshaus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Kreuzlingen 
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B 515 II U 3422Archivalieneinheit
1629 Januar 2 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Ursula Brendlin zu Ebersberg, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Michael Brendlin und Christina Seyfer und jetzt Ehefrau des Georg Milibach "von der Byhelinshalden", gemeinsam mit ihren Kindern Christian und Maria Milibach um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Nachfolger und ihres Gotteshauses genannte Ursula samt ihren Kindern von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihnen, ab sofort "andern schuz, schürmb, burgerrecht vnd hilff" bei Herren, Städten "oder wo ihne sonst gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung zu gewärtigen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3423Archivalieneinheit
1629 Januar 25 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Graf zu Wolfegg, Herr zu Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Matthäus Zembrot zu Oberessendorf, ehelicher Sohn des Michael Zembrot und der Agatha Boner, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe seiner und der Herrschaft Waldsee Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannten Matthäus von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, ihn "bey seinem leben oder nach seinem todt seine erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihm frei, von jetzt an "mit seinem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihm freien Zug und erlaubt, dass er von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und sein "wesen" ordnet, wie und wo er will. Falls der Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Matthäus über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss er erneut sein oder seiner Erben Eigenmann werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3424Archivalieneinheit
1629 April 7 
Wilhelm Heinrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Scheer und Trauchburg, kaiserlicher Rat und Kämmerer, entlässt Barbara Hensler "ab dem Riden" [= Rieden, Lampertsweiler, Stadt Saulgau, SIG ?], auf deren Bitte hin und weil sie sich "an anderer orth vnd enden" zu begeben wünscht, aus seiner Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller dieselbe, nachdem sie ihn mit einer nicht spezifizierten Summe Geldes zufriedengestellt hat, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, stellt ihr anheim, künftig nach Belieben Schutz und Schirm bei Herren, Städten oder auf dem Land anzunehmen, auch bezüglich Leibeigenschaft zu tun und zu lassen "ihres gevallens", unbehindert durch ihn oder seine Erben, in deren Namen er zugleich auf "alle widerforderung, zuspruch, ansprach, recht vnd gerechtigkeit hiemit gentzlich verzügen vnd [sich] begeben [hat]", jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Hensler "ihr weil vnd lebenlang bey der wahren catholischen, romanischen, apostolischen religion" verbleibt. Sollte dieselbe vom wahren Glauben jemals abfallen oder sich über kurz oder lang wieder in den Territorien des Ausstellers niederlassen, "soll sie als dann wider vnser aigne sein vnd wie andere vnser hindergesessene underthanen gehalten werden". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Wilhelm Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3425Archivalieneinheit
1629 November 8 
Heinrich Truchsess von Waldburg, Graf zu Wolfegg, Herr zu Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Agatha Sigg zu Kehlismoos, eheliche Tochter des Bartholomäus Sigg und der Anna Pentler, die bisher als Leibeigene der Herrschaft Waldburg zugehörig gewesen ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Also spricht der Aussteller genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, sie "bey irem leben oder nach irem todt ihre erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihr frei, von jetzt an "mit ihrem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen ires gefallens", gewährt ihr freien Zug und erlaubt, dass sie von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und ihr "wesen" ordnet, wie und wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Agatha über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss sie erneut seine oder seiner Erben Leibeigene werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen. 
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Aussteller: Heinrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3426Archivalieneinheit
1629 November 20 
Paulus Roth von Schreckenstein zu Mosisgreut (zum Greyth) und Joachim Besserer, beide Bürgermeister und derzeit verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, auch Georg Brielmayer, Meister daselbst, beurkunden, dass sie heute Maria Geng zu Mochenwangen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob und Katharina Geng, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller namens des Spitals genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihr, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen, irer gueten gelegenheit nach" anzunehmen, unbehindert durch sie, die hiermit auch namens ihrer Amtsnachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten. 
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Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg 
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B 515 II U 3427Archivalieneinheit
1629 Dezember 4 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Christina Mayer "vom Hoff" [= Hof, aufgeg. in Berg, RV ?], Tochter der Eheleute Jakob Mayer und Ursula Schepperlin daselbst, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Nachfolger und ihres Gotteshauses genannte Christina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schürmb, burgerrecht vnd hilff" bei Herren, Städten "oder wa ihr sonst gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung zu gewärtigen hat. 
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B 515 II U 3428Archivalieneinheit
1630 März 15 
Äbtissin Katharina und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Michael Gyray zu Abetsweiler, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Jakob Gyray und der Maria Gresser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannten Michael von seiner bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, ihn oder seine Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es ihme geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm verzichten. 
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B 515 II U 3429Archivalieneinheit
1630 April 5 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Georg Mayer zu Waidenhofen, Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Martin Mayer und Anna Huber, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Nachfolger und ihres Gotteshauses genannten Georg von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihm, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht" bei Herren, Städten "oder wo ihme sonst gelegen" anzunehmen, wobei er von ihrer Seite keinerlei Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3430Archivalieneinheit
1630 August 22 
Abt Matthäus [Rohrer], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Hans Mohr zu Michelwinnaden, ehelicher Sohn des Marx Mohr und der Barbara Rohr (Röhrin), um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft dergestalt freigekauft hat, dass künftig er selbst, seine Nachkommen und Erben bei Fürsten, Prälaten, Grafen, Freien, Herren, Städten oder auf dem Land Herrschaft, Schutz und Schirm, erneute Eigenschaft oder Bürgerrecht annehmen mögen, wo immer es ihnen beliebt, wobei sie von den Ausstellern, ihren Nachkommen und ihrem Gotteshaus keinerlei Behinderung zu gewärtigen haben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 3431Archivalieneinheit
1630 September 12 
Abt Johann Christoph, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich heute Anna Haller zu Obereisenbach, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Haller und Maria Steplin(?), um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Nachfolger und ihres Gotteshauses genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihr, ab sofort "andern schuz, schürmb vnd burgerrecht" bei Herren, Städten, auf dem Land "oder wa ihr sonst gelegen" anzunehmen, wobei sie von ihrer Seite keinerlei Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3432Archivalieneinheit
1630 September 14 
Äbtissin Katharina und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Katharina Wiesenhofer von Buchen, eheliche Tochter des Hans Wiesenhofer und der bereits verstorbenen Anna Weis, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Katharina von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schirm oder Bürgerrecht "bey herren, stätt oder landen, ihrer guotten gelegenhait nach" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3433Archivalieneinheit
1630 September 30 
Friedrich Truchsess von Waldburg, Herr zu Scheer und Trauchburg, kaiserlicher Rat, entlässt Barbara Ummenhofer "aus der Seehalden", Witwe des Hans Hop, samt ihren ehelichen Kindern Elisabetha und Maria und um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe aus seiner und der Herrschaft Trauchburg Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller genannte Personen von der Eigenschaft ihre Leiber und Güter samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, stellt ihnen anheim, künftig nach Belieben Schutz und Schirm bei Herren, Städten "vnd dem adel" anzunehmen, "auch sonsten mit iren leibern, haaben vnd güettern [zu] handlen, thun vnd lassen ... wie vnd was sy wollen", unbehindert durch ihn oder seine Erben, in deren Namen er hiermit zugleich auf sein bisheriges Eigentum samt "aller gewaltsame, steüren, faßnachthennen, diensten, rechten vnd gerechtigkeiten" verzichtet. Für den Fall, dass der Freigelassenen jemals von trauchburgischen Hintersassen liegende Güter erblich oder auf sonstigem Weg anfallen sollten, akzeptiert dieselbe auch namens ihrer Nachkommen, dass sie solche nicht besitzen dürfen, sondern sich mit Geld oder fahrender Habe "nach billichen landtsleüffen" davon lösen lassen und vom Erlös den gebührenden Abzug bezahlen müssen. Auch gilt ausdrücklich der Vorbehalt, dass die Ummenhofer zeit ihres Lebens "bey der catholischen, romanischen, apostolischen religion" verbleiben und im widrigen Fall, aber auch wenn sie sich über kurz oder lang wieder in der Herrschaft Trauchburg niederlassen sollte, dem Aussteller oder dessen Erben erneut leibuntertänig werden muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Friedrich Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3434Archivalieneinheit
Ziegelmühle, 1631 August 30 
Seniores, Räte und Oberamtleute des königlich eximierten und gefreiten Stifts und Münsters Salem beurkunden in Abwesenheit ihres Abts Thomas [I. Wunn], dass sie Hermann Böhaimb zu Hefigkofen, Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Leonhard Böhaimb und Ursula Stett "vß der Ziegelmühli", gegen gebührenden Abtrag in nicht genannter Höhe aus ihres Abtes Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller namens ihres gnädigen Herrn und ihres Gotteshauses genannten Hermann von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten auf deren bisheriges Eigentum an demselben samt allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen, versprechen, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und gestatten ihm, ab sofort anderer Herrschaften Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen "wie vnd wa er will, nach seinem willen vnd wohlgefallen", ohne dass er von ihrer Seite irgendwelche Behinderung zu gewärtigen hätte. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Salem 
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B 515 II U 3435Archivalieneinheit
1632 März 10 
Hauprecht Humpis von Waltrams zu Amtzell beurkundet, dass sich heute Ursula Wocher zu Schattbuch (Schadtbuoch), eheliche Tochter der bereits verstorbenen Georg Wocher und Ursula Starck, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Ursula von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des heiligen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hauprecht Humpis von Waltrams 
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B 515 II U 3436Archivalieneinheit
1633 Juni 13 
Abt Franz [Dietrich], Prior und Konvent des Klosters Weingarten entlassen Maria Fux zu Altdorf, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Ulrich Fux und Anna Küelin, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Deshalb sprechen die Aussteller genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten, Dienstbarkeiten und Beschränkungen los, so dass dieselbe von jetzt an "irer gueten gelegenhait nach" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder Territorien (landen) suchen und annehmen mag, unbehindert durch sie selbst, ihre Nachfolger oder das ihnen anvertraute Gotteshaus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3437Archivalieneinheit
1636 März 27 
Johann Wilhelm Graf von Königsegg und Rothenfels, Herr zu Aulendorf und [Ober-]Staufen, kaiserlicher Rat sowie herzoglich bayerischer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich seine Leibeigenen, die Eheleute Matthias Reinick und Anna Vetscher zu "Wald am Königsegger Berg" [= Königseggwald, RV ?], um eine Gebühr in nicht genannter Höhe von ihm losgekauft haben. Also entbindet der Aussteller genannte Personen von ihrem Eid, spricht dieselben von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt ihnen, von jetzt an Schutz und Schirm, erneute Eigenschaft oder Bürgerrecht anzunehmen, wo es ihnen beliebt, unbehindert durch ihn, den Aussteller, oder seine Erben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Johann Wilhelm von Königsegg 
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B 515 II U 3438Archivalieneinheit
1637 Dezember 5 
Abt Gregorius, Rat der Erzherzogin Claudia [Medici] zu Österreich, und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts Waldsee beurkunden, dass sie Michael Scheeh(?) zu Gaisbeuren um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also entbinden die Aussteller genannten Michael von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er von jetzt an Schutz und Schirm, Bürgerrecht oder auch erneute Leibeigenschaft bei Herren, Städten oder Territorien (landen) annehmen bzw. sich darein begeben mag, "seiner gueten gelegenhait nach", wobei er von Seiten des Gotteshauses oder ihrer, der Aussteller, Nachkommen keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3439Archivalieneinheit
1640 September 19 
Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3440Archivalieneinheit
1643 Juni 19 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Katharina Rüst, eheliche Tochter des Valentin Rüst, Vogt zu Schmalegg, und der bereits verstorbenen Anna Heilg, die bisher als Leibeigene gemeiner Stadt "an das schloss Schmalegg ... verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 3 fl rh Ravensburger Währung, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben genannte Katharina von der Leibeigenschaft "vnd was sy vns derhalben verbunden vnd schuldig gewest ist" los, begeben sich ihr, ihren möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder sonst allenthalben, wo sy will" anzunehmen, ohne Eintrag oder Behinderung von Seiten der Stadt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3441Archivalieneinheit
1645 Mai 4 
Maximilian Willibald Truchsess von Waldburg , Graf zu Wolfegg, Herr zu Waldsee etc., Ritter, kaiserlicher Hofkriegs- sowie kurfürstlich bayerischer Geheimer Rat, Generalwachtmeister etc. beurkundet, dass sich Michael Halder und dessen Ehefrau Anna Flamm, auch deren Schwestern Maria und Apollonia Flamm, alle zu Edensbach in der Herrschaft Waldburg, die bisher seine Eigenleute gewesen sind, gegen eine zufriedenstellende Entschädigung von seiner Leibherrschaft freigekauft haben. Also spricht der Aussteller genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, garantiert auch namens seiner Erben, "sye weiter nicht anlangen, ersuchen noch bekhummeren" zu wollen, indem er ausdrücklich auf alle "deswegen [d. h. der Leibeigenschaft halber] gehabten vnd khunfftigen gerechtsami, zue: vnd ansprach" wissentlich und wohlüberlegt verzichtet, dies jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Freigelassenen, sollten sie jemals "von diser allein seeligmachenden, alten catholischen, apostolischen religion ab: vnd zue einer anderen tretten" oder über kurz oder lang in den Graf- und Herrschaften des Ausstellers sich wieder niederlassen wollen, sie dann demselben oder seinen Nachkommen und Erben "mit leibaigenschafft widerumb zuegethan vnd verbunden sein sollen". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Maximilian Willibald Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3442Archivalieneinheit
1646 Februar 1 
Landvogt, Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihrer Dienstherren, der Vormünder der nachgelassenen Erben Graf Egons von Fürstenberg, dass sich heute deren Eigenmann Matthäus Albrecht "von der Burg" [= Burg, Homberg, Deggenhausertal, FN ?] um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe seiner Leibuntertänigkeit entledigt hat. Also sprechen die Aussteller genannten Matthäus von der Leibeigenschaft, "warmitt er vns ambtshalber zuegethan gewesen", quitt, frei, ledig und los, so dass derselbe künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder auf dem landt allenthalben annemmen, sich daselbsten enthalten vnd bedienen mag, wie ime füeglich vnd eben ist, von vns ambtshalber vngesaumbt vnd vnverhindert in allweeg". 
Papier - Ausfertigung 
Aussteller: Oberamt Heiligenberg 
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