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A 44 U 1956Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (31.05.1525 (Mi. nach Exaudi)) 
Liennhart Groff, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen ungehorsamer Reden und Handlungen während des Bauernaufstandes auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1957Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (31.05.1525 (Mi. nach Exaudi)) 
Benedikt Ketzlin von Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1958Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (31.05.1525 (Mi. nach Exaudi)) 
Ulrich Seckach der Schreiner, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1959Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (31.05.1525 (Mi. nach Exaudi)) 
Hans Trymblin, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser - nur zu seiner Arbeit als Binder darf er ein Bindemesser benützen - verpflichtet sich außerdem, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1960Archivalieneinheit
1525 Juni 29 (29.06.1525 (Do. nach Joh. Bapt.)) 
Marx Miller, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.. Sollte er sich noch anderer Vergehen schuldig gemacht haben, so gelten diese nicht als erledigt, sondern bleiben der Obrigkeit zur Bestrafung vorbehalten. 
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A 44 U 1961Archivalieneinheit
1525 Juli 10 (10.07.1525 (Mo. nach Ulrich)) 
Hans Stainmetz, Sohn des Jakob Stainmetz, B. zu Kirchheim, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., auf Fürbitten freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1962Archivalieneinheit
1525 Juni 18 (18.06.1525 (Di. nach Margarete v.)) 
Peter Moll, B. zu Kirchheim, dort gef., weil er in den Tagen des Bauernaufruhrs gesagt haben soll, man trage Briefe in der Stadt aus und ein und wenn die Vorstadt angezündet würde, dann werde er die ganze Stadt in Brand stecken und ferner, man solle die Obrigkeit aus dem Haus hinauswerfen, verpflichtet sich, nachdem er auf Fürbitten freigel., wurde, aus der Vogtei Kirchheim zu ziehen, so weit ihr Zwing und Bann geht, künftig der Obrigkeit gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1963Archivalieneinheit
1525 Juli 20 (20.07.1525 (Do. nach Margarete v.)) 
Jörg Ennderis gen. Habmacht, B. zu Kirchheim, wegen vermessener, böser und ungeziemender Worte - nachdem ihm eine kleine Summe an bündischem Schatzgeld auferlegt worden war - zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, künftig der Obrigkeit gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.. Er setzt ferner seine beiden Brüder zu Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. mit 100 fl Pönfall für ihr haften. Bürgen: Hans Macht und Hans Betz, beide B. zu Kirchheim. 
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A 44 U 1964Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (21.07.1525 (Fr. nach Margarete v.)) 
Waltpurgen Zaynynngerin, des Jörg von Zell, B. zu Kirchheim, Ehefrau, wegen falscher Reden während des Bauernaufruhrs zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, und schwört U. 
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A 44 U 1965Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (21.07.1525 (Fr. nach Alexius)) 
Paulin Lud, B. zu Kirchheim unter Teck, und mit ihm seine Ehefrau Scholastica, wegen falscher Reden, durch die sie sich an der Meuterei beteiligt hatten, als Hz. Ulrich und nachfolgend die aufständischen Bauern ins Land gekommen waren, auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten aus der Haft entlassen, verpflichten sich, unverzüglich mit ihren Kindern das Fürstentum zu verlassen, ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren, und schwören U. 
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A 44 U 1966Archivalieneinheit
1526 April 24 (24.04.1526 (Di. nach Jubilate)) 
Paulin Lud, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Nichteinhaltung der beiligenden Verschreibung [v.21.Juli 1525] zu Kirchheim gef., vor Gericht gestellt, beklagt und dazu verurteilt, daß ihm vom Nachrichter die beiden Schwurfinder abgehauen werden und daß er Württemberg endgültig verlassen muß, schwört U., nachdem ihm auf Fürbitte des Martin Hechtlin und anderer die Vollstreckung der erstgenannten Strafe gnädiglich erlassen wurde, und verspricht, das Urteil und seine frühere Verschreibung in allen anderen Punkten zu befolgen und das Fürstentum nie mehr zu betreten. 
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A 44 U 1967Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (21.07.1525 (Fr. nach Alexius)) 
Eberhard Kreber, Priester zu Kirchheim unter Teck, wegen Unterstützung der aufrührerischen Bauern und weil er einmal selbst in Wehr und Harnisch als ein Landsknecht mitgezogen war, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört dem ehrsamen Herrn Hansen, Kaplan im Frauenkloster und Kämmerer des Kapitels zu Kirchheim, U. und verspricht, unverzüglich Württemberg zu verlassen und nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukehren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Urfehde soll er Leib und Leben verwirkt haben, bei Verlust aller Gnaden und Freiheiten, mit denen der geistliche Stand begabt ist. 
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A 44 U 1968Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (21.07.1525 (Fr. nach Alexius)) 
Marx Häfner, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernafruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich böser Gesellschaften, "Zusammenschlupfens" und heimlicher Gespräche gänzlich zu enthalten, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1969Archivalieneinheit
1525 August 4 (04.08.1525 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Hans von Ulm, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich böser Gesellschaften und heimlicher Gespräche zu enthalten, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1970Archivalieneinheit
1525 August 4 (04.08.1525 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Klaus Schnyepp, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich böser Gesellschaften und heimlicher Gespräche zu enthalten, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1971Archivalieneinheit
1525 August 4 (04.08.1525 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Hans Läfer der Miller, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich böser Gesellschaften und heimlicher Gespräche zu enthalten, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seiner Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1972Archivalieneinheit
1525 August 4 (04.08.1525 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Gall Sattler, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen leichtfertiger, unwahrer Reden während des Bauernaufstandes auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich böser Gesellschaften und heimlicher Gespräche zu enthalten, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1973Archivalieneinheit
1525 August 4 (04.08.1525 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Jörg Goll, B. zu Kirchheim unter Teck, dort gef., weil er nach Auferlegung eines bündischen Schatzgeldes erklärt hatte, er wolle sich eher den Kopf abhacken lassen als diese Steuer bezahlen, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, unverzüglich aus der Vogtei Kirchheim, soweit ihr Zwing und Bann geht, zu ziehen, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden,keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1974Archivalieneinheit
1525 Oktober 30 (30.10.1525 (Mo. nach Simon und Judas, Ap.)) 
Ulrich Hackh von Kirchheim unter Teck, in "Unsicherheit" gestanden, weil er etliche Jahre Hz. Ulrich angehangen und in dessen Diensten sich gegen das Fürstentum vergangen hatte, jedoch auf Fürbitten wieder ausgesöhnt und in Gnaden wieder aufgenommen, verspricht, Hz. Ulrich nicht mehr zu folgen und ihn nicht als Landesfürsten anzunehmen, sondern sich künftig so zu verhalten, wie es der von ihm gleichzeitig abgelegten Erbhuldigung gemäß ist, und schwört U.. Er stellt ferner einen Bürgen, der im Fall der Übertretung dieser U. mit 200 lb h für ihn haftet. Bürge: Sebastian Hackh, Bürger zu Kirchheim 
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A 44 U 1975Archivalieneinheit
1525 November 13 (13.11.1525 (Mo. nach Martin)) 
Martin Vogel, Sohn des alten B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, böse Gesellschaften und alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1976Archivalieneinheit
1525 November 13 (13.11.1525 (Mo. nach Martin)) 
Veit Messerschmid, B. zu Kirchheim, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef., auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, böse Gesellschaften, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1977Archivalieneinheit
1525 November 13 (13.11.1525 (Mo. nach Martin)) 
Hans Maul, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäb. Bundes zu Kirchheim gef. nachdem er schon einmal etlicher Vergehen wegen ins Gefängnis gekommen war, eine Urfehde geschworen und die Erbhuldigung geleistet hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, alle Wirtshäuser und heimlichen Gesellschaften zu meiden, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 1978Archivalieneinheit
1526 Januar 9 (09.01.1526 (Di. nach Trium regum)) 
Thomas Löw der Sattler, B. zu Kirchheim, der wegen Übertritt zu Hz. Ulrich das "Fürstentum" (d.h. seine Landeszugehörigkeit) verwirkt hatte, jedoch auf vielfältige Fürbitte wiederum zu Gnaden aufgenommen wurde, leistet Erbhuldigung und schwört, sich künftig ksl. Majestät und ihrem Bruder, dem Erzherzog Ferdinand in allem als ein frommer, treuer und gehorsamer Untertan zu erweisen. Er stellt 5 Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser U. mit 200 fl Pönfall für ihn haften. L. hatte sich Hz. Ulrich angeschlossen, nachdem dieser "aus mörgklichen ursachen" und zum Nutzen gemeiner Landschaft - damit dieselbe bei Friede und Ruhe (erhalten) und vor endlicher Zerrüttung (verschont) bliebe, die unmittelbar aus seiner (Hz. Ulrichs) Regierung erfolgen möchte - zum zweitenmale aus dem Lande vertrieben worden war, hatte das Fürstentum helfen überziehen, gemeinde Landschaft ohne Ursache und Recht in Sterben und Verderben zu bringen versucht - wobei er in der Stuttgarter Vorstadt mit einem Schuß (durch Schickung Gottes) den verdienten Lohn empfangen hat - und sich dadurch zum offenen Feind und "Wiederwertigen" des Fürstentums gemacht. Bürgen: Mathis Löw, sein Bruder, Jörg Custerer, Bürger zu Kirchheim, Veit Knoll und Jörg Weylhaimer, Bürger zu Owen und Jörg Esel aus Wellingen /_G. Notzingen_/ 
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A 44 U 1979Archivalieneinheit
1526 Januar 18 (18.01.1526 (Do. nach Hilarius)) 
Konrad Höpplin der Junge, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen etlicher pflichtwidriger Handlungen in der Zeit des Bauernaufruhrs von Bm. und Richtern zu Kirchheim zu acht Tagen Haft im "Kefet" verurteilt und außerdem dazu, sein Leben lang alle Gesellschaften, Wirtshäuser und Zechen zu meiden, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, verspricht nach Verbüßung der Haftstrafe, dem Urteil in allen Punkten gemäß zu leben und schwört U. 
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A 44 U 1980Archivalieneinheit
1526 Februar 3 (03.02.1526 (Sa. nach Purificatio Mariae)) 
Barbara, Hans Mausers des Alten, B. zu Kirchheim, Tochter, wegen Verleugnung ihrer Schwangerschaft sowie wegen ungebührlichen Verhaltens zu Kirchheim gef. und vor Gericht gestellt - sie hatte sich vor Jahren schon einmal wegen Schwangerschaftsverleugnung straffällig gemacht - jedoch auf Fürbitte vom Gerichtsverfahren befreit, entlassen und lediglich dazu verurteilt, die Stadt und das Amt Kirchheim unverzüglich zu verlassen und nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukehren, verspricht, diesem Spruch Folge zu leisten und schwört U. 
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A 44 U 1981Archivalieneinheit
1526 November 20 (20.11.1526 (Di. nach Elisabeth)) 
Claus Fettel aus Blaubeuren, wohnhaft zu Kirchheim, wegen Versäumnis der Anzeigepflicht und versuchten Totschlags zu Kirchheim gef., vor dem dortigen Stadtgericht peinlich beklagt und verurteilt, nach einigen Tagen Gefängnis Wehr und Harnisch seinem Vogt abzuliefern, auch keine Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wirtshäuser, heimliche und offene Zechen zu meiden und 10 fl Strafe zu bezahlen, leistet auf dieses Urteil einen Eid und schwört U.. F. hatte es trotz Untertanenflicht und -eid versäumt, den Hans Maul als einen "Widerwertigen, Abgeloffenen und Übertretter seiner pflicht und aydt" anzuzeigen; er hatte ferner einen Stadtknecht aus Kirchheim trotz allen Friedebietens "mit werhaffter handt angeloffen" und zu verwunden oder gar zu entleiben versucht. 
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A 44 U 1982Archivalieneinheit
1526 Dezember 10 (10.12.1526 (Mo. nach Nikolaus)) 
Sebastian Rümell, B. zu Kirchheim unter Teck, dort gef., weil er in Übertretung einer früher geschworenen U. eine heimliche Zeche im Frauenhaus getan hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 1983Archivalieneinheit
1526 Dezember 10 (10.12.1526 (Mo. nach Conceptio Mariae)) 
Oswald Koch, B. zu Kirchheim unter Teck, zu Kirchheim gef., weil er frivoler und mutwilliger weise durch leichtsinniges Spielen, auch zu verbotener Zeit, das Seine vertan, auch diesem Laster in seiner Behausung Unterschlupf gegeben hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und anderer freigelassen, verspricht, sich künftig jeglichen Spiels zu enthalten, alle Wirtshäuser zu meiden - lediglich ist ihm vergönnt, in freier ehrlicher Gesellschaft eine Tagzeche zu halten - und schwört U. 
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A 44 U 1984Archivalieneinheit
1526 Dezember 24 (24.12.1526 (Mo. nach Thomas Ap.)) 
Jakob Kübler, Sohn des Hans Kübler, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, sein Leben lang keine Büchse oder andere hohe Wehr zu tragen, und schwört U. 
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A 44 U 1985Archivalieneinheit
1526 Dezember 24 (24.12.1526 (Mo. nach Thomas Ap.)) 
Kaspar Ferber von Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, sein Leben lang keine Büchse oder andere hohe Wehr zu tragen, und schwört U. 
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A 44 U 1986Archivalieneinheit
1527 Januar 25 (25.01.1527 (Fr. nach Sebastian)) 
Konrad Stubenrauch, B. zu Kirchheim unter Teck, seine Ehefrau Katharina und Elisabeth, Ehefrau des Martin Stubenrauch, wegen nicht näher genannter Vergehen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten vom Gerichtsverfahren befreit, verpflichten sich, innerhalb 8 Tagen das Fürstentum zu verlassen, nur zurückzukehren, falls es die Obrigkeit erlaubt, und schwören U. 
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A 44 U 1987Archivalieneinheit
1528 Mai 29 (29.05.1528 (Fr. nach Exaudi)) 
Schäffhans der Junge, Sohn des alten Schäffhans vom Schäffhof, wegen etlicher Vergehen gegen die Klosterfrauen zu Kirchheim daselbst im Gefängnis gelegen, wo er sich außerdem Drohworte gegen seinen Vater und andere zuschulden kommen ließ, jedoch auf eigene und fremde Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gegen seinen Vater und alle andern gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U.. Er setzt ferner 9 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefägnis zu überantworten oder ihr 50 fl zu bezahlen. Bürgen: Mathis Schlosser der Alte, Mathis Schlosser, der Junge, Zeyr Messmer, Schefhennsin der Weber, Contz Zimermann, Mathis Billing, Clerin Schradin, Jakob Balmer - alle Bürger zu Kirchheim - und Hans Kachler von Jesingen. 
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A 44 U 1988Archivalieneinheit
1528 Juli 31 (31.07.1528 (Fr. nach Jakob Ap.)) 
Barbara, Ehefrau des Jörg Buw, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen ihrer Beteiligung am Bauernaufstand auch ihres sonst ganz unschicklichen Benehmens, wodurch sie sich alle Ungnade gegen ihr Leben, Hab und Gut zugezogen hatte, landflüchtig gewesen, jedoch auf Fürbitten wiederum zu ihren Kindern eingelassen, leistet freiwillig noch einmal den Eid der Erbhuldigung, gelobt, künftig eine traue und gehorsame Untertanin zu sein, jede Meuterei, von der sie Kenntnis erhält, anzuzeigen, und schwört U. 
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A 44 U 1989Archivalieneinheit
1528 Juli 31 (31.07.1528 (Fr. nach Jakob Ap.)) 
Christina, weil. Konrad Stubenrauchs Witwe, Bürgerin zu Kirchheim unter Teck, die ein Jahr zuvor zusammen mit ihrem Ehemann das Fürstentum hatte verlassen müssen, schwört, nachdem sie auf ihre demütige Bitte in die Stadt Kirchheim wieder eingelassen wurde, U. 
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A 44 U 1990Archivalieneinheit
1528 August 7 (07.08.1528 (Fr. nach Vincula Petri)) 
Anna Mayerin von Kirchheim unter Teck, im Turm zu Kirchheim gelegen, weil sie in Verletzung einer früheren Urfehde die Vogtei Kirchheim erneut betreten hatte - sie hatte sich vormals während des Bauernaufstandes Klostergut angeeignet und war dieses und anderer Delikte wegen ausgewiesen worden - jedoch auf Fürbitten aus der Haft entlassen, gelobt, sich eine Zeitlang an den Pranger zu stellen und also mit der Kette um den Hals gebunden zu stehen, anschließend das Fürstentum unverzüglich zu verlassen, über den Rhein zu gehen, und nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit wiederzukehren, und schwört U. 
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A 44 U 1991Archivalieneinheit
1528 August 28 (28.08.1528 (Fr. nach Bartholomäus)) 
Konrad Stierlin, B. zu Kirchheim unter Teck, landflüchtig gewesen, weil er bei einem Juden Geld geliehen hatte, was allen Untertanen des Fürstentums bei strenger Strafe verboten war, und weil er durch schlechte Haushaltung seine Frau und Kinder geschädigt und in Not gebracht hatte, deswegen auch einige Tage gef., jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine Frau und Kinder wieder eingelassen und auf freien Fuß gesetzt, leistet aufs neue den Eid der Erbhuldigung, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, alle Juden zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 1992Archivalieneinheit
1528 August 29 (29.08.1528 (Sa. nach Bartholomäus ap.)) 
Schartenhanns der Alte, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Ungehorsams und Beleidigung zu Kirchheim ins Gefängnis geworfen, jedoch auf seine Bitten und die Fürsprache von Freunden und Gönnern und von Weib und Kindern anstelle eines rechtmäßigen Prozesses begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen, erklärt mit einem freiwilligen Eid, daß er die Schmähworte im Zorn gesprochen und den Vogt, das Gericht und die Fünfer in Kirchheim nicht in ihrer Ehre verletzen wollte, und schwört U.. Er hatte sich in einer Rechtssache gegen den Anwalt Peter Schmid, B. in Kirchheim, u.a. wegen eines Ackers ungehorsam verhalten und dem Doktor Philipp Erer, dem Gericht und den verordneten Fünfern in verächtlicher Weise unrechtmäßiges Handeln vorgeworfen. 
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A 44 U 1993Archivalieneinheit
1528 September 25 (25.09.1528 (Fr. nach Matthäus Ap.)) 
Veit Kelber, B. zu Kirchheim unter Teck, dort gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen (obwohl der Statthalter Befehl gegeben hatte, ihn peinlich zu beklagen) gegen Bezahlung einer Strafe von 20 fl in bar, verspricht, künftig alle heimlichen und öffentlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden - nur an Feiertagen ist ihm eine ehrliche Zeche erlaubt - verspricht außerdem, seine Wehr und Harnisch dem Vogt zu übergeben, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, und schwört U.. K. hatte bei einem Juden Geld geliehen, obwohl dies durch ein jährliches Verbot des Vogtgerichts allen Amtsverwandten untersagt war, außerdem einen armen, am fallenden Siechtag leidenden Mann mit dem Messer verletzt und ihm zu berauben versucht, als er sich auf dem Rückweg von Rudersberg befand, wohin er sich in seinen Geldnöten um Hilfe gewandt hatte. 
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A 44 U 1994Archivalieneinheit
1528 Oktober 1 (01.10.1528 (Do. nach Michael)) 
Zeyr Beckh, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Spielens und leichtfertigen Haushaltens, nachdem ihm früher schon einmal jedes Spiel bei Strafe verboten worden war, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sein Leben lang jedes Spiel ausnahmslos sowie alle Zechen zu meiden - nur an Feiertagen ist ihm eine ehrliche Zeche erlaubt - und schwört U.- 
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A 44 U 1995Archivalieneinheit
1528 Oktober 8 (08.10.1528 (Do. nach Fides v.)) 
Oswald Koch, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen leichtsinnigen Spiel und schlechten Haushaltens, wodurch er sich der Übertretung einer früheren U. schuldig machte, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sein Leben lang jegliches Spiel zu meiden, sich heimlicher und öffentlicher Zechen zu enthalten - nur an Feiertagen ist ihm eine ehrliche und öffentliche Zeche erlaubt - und schwört U. - 
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A 44 U 1996Archivalieneinheit
1529 Januar 29 (29.01.1529 (Fr. nach Conversatio Pauli)) 
Matheus Schneyder, B. zu Kirchheim unter Teck, zu Kirchheim gef., weil er aus bösem Mutwillen seine hochschwangere Frau mißhandelt hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, seine Frau künftig gut zu behandeln, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden - nur an Sonn- und Feiertagen ist ihm eine einzige Zeche erlaubt - und schwört U. - 
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A 44 U 1997Archivalieneinheit
1529 Juli 26 (26.07.1529 (Mo. nach Jakob Ap.)) 
Mathis Kayser zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, seine Wehr und Harnisch dem Vogt zu übergeben und nicht mehr zu benutzen, nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, sein Leben lang alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 1998Archivalieneinheit
1530 Februar 28 (28.02.1530 (Mo. nach Esto mihi)) 
Konrad Hepplin der Junge, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Mißhandlung seiner Frau und wegen Vergeudung seines Vermögens etliche Tage strafweise zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und in Ansehung seiner Frau und Kinder begnadigt und freigelassen, verspricht, sein und seiner Frau und Kinder Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu versetzen, zu verkaufen oder sonstwie zu verändern, seiner Frau den Umgang mit ihren Verwandten nicht zu verwehren, sie künftig so zu behandeln, wie es einer ehrbaren Frau zukommt, und schwört U.. H. hatte seiner Frau verboten, ihre Schwestern und Schwäger zu besuchen, sie auch deshalb dermaßen geschlagen, daß er vom Vogt gewarnt und schließlich eine Zeitlang im Gefängnis gehalten wurde, worauf er das Recht gefordert hatte. 
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A 44 U 1999Archivalieneinheit
1530 Mai 16 (16.05.1530 (Mo. nach Cantate)) 
Anna Billingin von Jesingen, Ehefrau des Ludwig Wägelin, B. zu Kirchheim, zu Kirchheim gef., weil sie mit Laurenz Schneider von Jesingen schamlosen Umgang gehabt und ihren Ehemann, als dieser ihr deswegen Vorhaltungen machte, verlassen hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig ehrenhaft zu verhalten, und schwört U.. Bei einem Verstoß gegen die U., insbesondere im Falle, daß sie ihren sittenlosen Lebenswandel fortsetzt oder ihrem Ehemann wieder davonläuft, soll ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten auf diesen übergehen. 
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A 44 U 2000Archivalieneinheit
1530 November 22 (Di. nach Othmar abb.) 
Jakob Pfleger, B. zu Kirchheim u. T. gef., weil er seiner Frau und Kinder Vermögen beim Spiel in Wirtshäusern vergeudet, bei etlichen Juden trotz Verbots Geld aufgenommen und weil er schließlich Weib und Kinder in Not und Elend gestürzt hatte, vom Statthalter - jetzt zu Nürtingen - auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam zu verhalten, Zechen und Spiele zu meiden und nur noch ein gebrochenes Brotmesser zu tragen. Außerdem verpflichtet er sich, weder jetzt noch künftig etwas von seinem und seiner Frau und Kinder Besitz zu verkaufen, zu versetzen, zu vertauschen oder sonstwie zu verändern. Er soll nur noch das Nutzungsrecht an diesen Gütern haben, seinem Vater und seiner Ehefrau dagegen gestatten, damit nach Gutdünken zu handeln. Er verpflichtet sich auch, nie Einspruch gegen deren Maßnahme zu erheben. Außerdem gelobt er, die Stadt Kirchheim und ihren Zehnten nicht ohne amtliche Erlaubis zu verlassen, und schwört U.. Sollte er die U. brechen, seinen Vater und seine Ehefrau behindern, oder einen Kresit annehmen oder geben, dann soll dieser ungültig und er soll Rechenschaft schuldig sein. In jeden Falle hat er dann sein Hab und Gut derart verwirkt, daß es samt der Nutzung auf seine Frau und Kinder übergeht. 
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A 44 U 2001Archivalieneinheit
1530 November 23 (Mi nach Othmar abb.) 
Paulin Lud, vormals B. zu Kirchheim u. T., zweimal ausgewiesen, das erste Mal wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr, das zweite Mal wegen unerlaubter Rückkehr, jedoch vom Statthalter und Regenten (jetzt zu Nürtingen) begnadigt und wieder aufgenommen, verpflichtet sich, künftig gehorsam zu sein, und schwört U.. Nach seiner unerlaubten Rückkehr war er wegen Bruchs eines U. rechtmäßig dazu verurteilt zu worden, daß ihm einige Finger abgehackt werden: man hatte ihm jedoch diese Strafe erlassen 
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A 44 U 2002Archivalieneinheit
1531 Mai 12 (Di nach Exaudi) 
Ulrich Den, B. zu Kirchheim u.T., einige Tage zu Kirchheim gef., weil er sich an der verführerischen lutherischen "Faktion" beteiligt hatte, ferner weil er sich geweigert hatte, eine ihm und anderen Bürgern auferlegte Fron abzuleisten, und weil er zur österlichen Zeit nicht wie andere christgläubige Menschen gebeichtet und das hl. Sakrament empfangen hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig christlich, gemäß der Überlieferung, gehorsam und wohl zu verhalten, am bevorstehenden Pfingstfest zu beichten und das Sakrement zu empfangen, künftig alle Wirtshäuser zu meiden, an den hohen Feiertagen nur eine mäßige Zeche zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 2003Archivalieneinheit
1531 September 12 (Sa nach Matthäus Ap.) 
Walpurga, des Jörg Zaynynnger von Zell, B. zu Kirchheim, Ehefrau, wegen Ehebruchs und anderer Verfehlungen, wodurch sie auch eine frühere U. mißachtet hatte, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig der christlichen Ordnung gemäß zu leben, sich allen lasterhaften Tuns zu enthalten, außerdem die ihr und ihrem Ehemann verordneten Pfleger in der Tätigkeit nicht zu beeinträchtigen, und schwört U.. Bei erneutem Bruch der U. soll die Obrigkeit das Recht haben, sie außer Landes zu weisen und ihr gesamtes Vermögen einzuziehen, und soll sie jeden Anspruch gegen ihren Ehemann verlieren. 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 2004Archivalieneinheit
1532 Februar 25 
Kaspar Kursner, B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil er seine Ehefrau Margarete trotz wiederholter Verwarnungen der Obrigkeit jahrelang schlecht behandelt, seine Zeit weniger mit Arbeit als mit Spile und Prasserei verbracht und sein und seiner Frau Vermmögen unnütz geschmälert hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verpflichtet sich aus freien Stücken, seiner Frau alles, was sie mit in die Ehe gebracht hat - soweit noch vorhanden - zurückzugeben, mit Ausnahme einiger Haushaltsgeräte, die sie ihm aus weiblicher Ehre überläßt, verzichtet auf jeglichen Anspruch darauf, auch falls sie vor ihm sterben sollte, schwört U. und verspricht, niemals zu behaupten, er sei durch Betrug oder Gewalt zu dieser Verschreibung gebracht worden. 
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A 44 U 2005Archivalieneinheit
1532 April 3 (Mi nach Ostern) 
Kaspar Bertsch, B. zu Kirchheim u.T., wegen zweimaligen Verstoßes gegen das jährlich von den Vogtgerichten verkündete, in der gemeinen Landesordnung enthaltene Friedensgebot zu Kirchheim gef., von den königlichen Anwälten gemäß der Landesordnung peinlich beklagt, jedoch auf Fürbitten ohne Urteilsspruch freigelassen, verspricht freien Willens, sich künftig wohl zu verhalten, sein Leben lang alle Zechen zu meiden, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, und schwört U.. Er stellt 4 Bürgen, welche sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder statt dessen 30 fl zu bezahlen.
Bürgen: seine Brüder und Freunde: Friedrich Bertsch, Hans Schaller, beide B. zu Kirchheim, Klaus Bertsch von Reuth (1) und Jörg Bertsch von Schlattstall.
 
Pergament - Ausfertigung 
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