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B 515 II U 3067Archivalieneinheit
1571 April 20 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Apollonia Binger, Tochter der Eheleute Matthias (Theus) Binger und Elsa Grübler zu Bavendorf, um 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Apollonia und auch die Kinder, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben, wo sy will" anzunehmen, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3068Archivalieneinheit
1571 April 21 
[N.N.] Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sich Sebastian Eberlin zum Bach, ehelicher Sohn des Matthias (Theis) Eberlin und der verstorbenen Magdalena Romayer, am heutigen Tag um 3 fl in Landeswährung, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Sebastian und dessen Erben von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm bei Herren, Städten "vnd andern Enden" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3069Archivalieneinheit
1571 Juni 27 
Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Anna Kleiner (Clainer), Tochter der Eheleute Blasius (Blesy) Kleiner und Katharina Schüelin zum Volcklins im Pfarrsprengel Neuravensburg, die als Leibeigene Erzherzog Ferdinands bis jetzt dessen Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig, verpflicht vnd verwandt gewest" ist, gegen Entrichtung von Manumissions- und Kanzleigebühren in ungenannter Höhe in seine Amtsverwaltung und nach Bezahlung ihrer jährlichen Leibsteuer bei den Steuereinnehmern und Gerichtsleuten zu Simmerberg aus ihrer Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens seines fürstlichen Dienstherrn und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Anna und alle Kinder, die sie von jetzt an womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt denselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, ohne dass sie durch Erzherzog Ferdinand oder dessen Erben und Amtleute Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen haben. Geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen künftig von kaiserlichen Eigenleuten anfällt, dürfen Anna, deren Nachkommen und Erben nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den dortigen erzherzoglichen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Steuereinnehmern der Gerichte, in denen die Erbschaften angefallen sind, hinsichtlich der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt", verständigt und dieselbe entrichtet. Falls Anna, ihre Erben und Nachkommen jemals liegende Güter in der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an die fürstlichen Eigenleute, die dem neuerkauften Teil dieser Herrschaft angehören, und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der ihnen dann "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz" in drei Raten auszuzahlen sein wird. 
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Aussteller: Amt Bregenz und Hohenegg 
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B 515 II U 3070Archivalieneinheit
1571 September 19 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Maria Aicher, Ehefrau des Jörg Miller zu Lengenweiler, um 3 fl, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3071Archivalieneinheit
1572 Februar 5 
Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Rothenfels, Tettnang etc. und kaiserlicher Rat, und Georg Frh. von Frundsberg zu Mindelheim etc., entlassen als verordnete Kuratoren der jungen Gebrüder von Königsegg zu Aulendorf Magdalena Märck zu "Stegen", Tochter der verstorbenen Eheleute Ursula Heinrich und Hans Märck, gegen einen nicht spezifizierten Geldbetrag aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Nachfolger, der Mündel und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Magdalena mit Leib und Gut von der Eigenschaft los, verzichten auf ihr bisheriges Eigentum an derselben und die daraus erfließenden Ansprüche und Forderungen und stellen ihr anheim, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr beliebt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Königsegg'sche Vormundschaft 
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B 515 II U 3072Archivalieneinheit
1572 Februar 12 
Michael, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Barbara Haßlander zu Reute, Tochter der Eheleute Hans Haßlander, Ammann, und Gertrud (Gertrawtha) Bendlin daselbst, um 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Barbara von ihrem Eid, spricht dieselbe auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den hieraus resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihr, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die demselben anhängenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
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Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3073Archivalieneinheit
1572 Februar 28 
Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Anna Bayer vom Hafnerhaus, Ehefrau des Hans Giertel im Grund und als ihre Leibeigene bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es damit "derselben [d. i. der Herrschaften] geprauch nach" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsessen ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen muss. 
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Aussteller: Johann Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3074Archivalieneinheit
1572 März 20 
Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Rothenfels, Tettnang etc. beurkundet, dass sich Waldburga Stoppel zu "Menertschweiler", eheliche Tochter des Stephan Stoppel und der verstorbenen Reg[u]la Mener und bisher der Herrschaft Tettnang von Leibeigenschafts wegen "zuegethan vnd verwandt", um eine nicht spezifizierte Summe Geldes, deren Empfang er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannte Waldburga von ihrem Eid, spricht dieselbe und ihre Kinder, die schon lebenden wie auch diejenigen, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlaubt ihr, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern Orten ires gefallens" anzunehmen, unbehindert durch ihn, den Aussteller, oder seine Erben, in deren Namen er hiermit ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Ulrich von Montfort 
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B 515 II U 3075Archivalieneinheit
1572 Mai 28 
Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Rothenfels, Tettnang etc. und kaiserlicher Rat, und Georg Frh. von Frundsberg zu Mindelheim etc., entlassen als verordnete Kuratoren der jungen Gebrüder von Königsegg zu Aulendorf Margaretha Bauhofer, eheliche Tochter des Matthias Bauhofer zu Königseggwald (Wald) und der verstorbenen Margaretha App, um einen Geldbetrag in nicht genannter Höhe, dessen Empfang sie hiermit bestätigen, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Nachfolger, der Mündel und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Margaretha mit Leib und Gut von der Eigenschaft los, verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an derselben und die daraus erfließenden Ansprüche und Forderungen und stellen ihr anheim, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo sie will. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Königsegg'sche Vormundschaft 
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B 515 II U 3076Archivalieneinheit
1572 Juni 12 
Abt Michael, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Agatha Mayer, eheliche Tochter des Andreas (Enderas) Mayer "zum hof" und der Katharina Starck und gegenwärtig Ehefrau des Philipp Schmidheusler zu Ippenried, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger Agatha und alle Kinder, die sie künftig gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihnen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wa es Inen geliebt" anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3077Archivalieneinheit
1572 August 1 
Abt Martin, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters St. Verena zu Rot an der Rot (Rott) beurkunden, dass sich Maria Pfaltzger, eheliche Tochter des vormals zu "Kardorf Haus" gesessenen und jetzt verstorbenen Martin Pfaltzger und der Ursula Feurer, um eine nicht spezifizierte Gegenleistung oder Bezahlung ihrer Leibherrschaft entledigt hat. Fortan mag genannte Maria bei Herren, Städten und Ländern Schirm oder Bürgerrecht annehmen und mit Leib und Gut ziehen, wohin sie will, wobei sie keinerlei Behinderung seitens ihres Gotteshauses zu gewärtigen hat. Also entbinden die Aussteller die Freigelassene von ihrem Eid, sprechen dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren ihr und ihren Erben, dass sie ihnen gegenüber von Leibeigenschafts wegen keine Gerechtigkeiten, Ansprüche oder Forderungen mehr geltend machen werden, weder gerichtlich noch außergerichtlich. 
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Aussteller: Kloster Rot an der Rot 
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B 515 II U 3078Archivalieneinheit
1572 August 29 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Kempten beurkunden, dass sich Blasius (Bläsi) Reisacher, ehelicher Sohn des verstorbenen Hans Reisacher, des ehemaligen Ammanns zu Weitnau, und der Anna Halder, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, ihrer Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller gedachten Blasius von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Dienstbarkeiten, Lasten und Beschränkungen los, sodass er sich künftig als eine ehelich geborene (alß ain Recht Ehekündt) und freie Person mit seinem Hauswesen außerhalb des kemptischen städtischen Territoriums in Städten, Märkten, Dörfern oder auf dem Land niederlassen und jederzeit von anderen Herrschaften oder Obrigkeiten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, ohne von ihnen oder gemeiner Stadt Kempten irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen, weshalb sie, die Aussteller, auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt allen daran hängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten. Sollte der Freigelassene über kurz oder lang im städtischen Territorium liegende Güter erben, darf er dieselben mitnichten behalten, sondern muss sich in Geld oder fahrender Habe abfinden lassen, für die er Nachsteuer zu entrichten haben wird. Für den Fall künftiger Streitigkeiten mit städtischen Bürgern, Untertanen oder Eigenleuten verspricht Blasius, diese ausschließlich vor dem Kemptener Stadtgericht, und nirgends sonst, zu belangen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Kempten 
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B 515 II U 3079Archivalieneinheit
1572 September 12 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich der "Bauersmann" Michel Pfaff zu Pfrungen, bisher dem Haus Altshausen mit Leibeigenschaft "verwandt vnd zugehörig gewest", um 4 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, von ihm und der Kommende losgekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannten Michel von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3080Archivalieneinheit
1572 Oktober 15 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Magdalena Atzenhofer, eheliche Tochter des verstorbenen Peter Atzenhofer zu Hübscher und der Ursula Schack, um 6 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Magdalena und auch die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben" anzunehmen, wo sie will, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3081Archivalieneinheit
1572 Oktober 15 
Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, beurkundet, dass er Michel Pfaffs zu Pfrungen Ehefrau Anna Restli, eheliche Tochter des Thoman Restli von der Rotenlaichen und der Ursula Walckler, beide gesessen zu "Battenrütti" (= Bettenreute?), und bis jetzt Leibeigene der Dompropstei Konstanz, auf ihre und ihres Ehemanns dringende Bitte hin, aus Gnaden und durch Gottes Willen aus seiner und der Dompropstei Leibherrschaft entlassen hat. Jedoch behält der Aussteller sich selbst und der Dompropstei die Leibherrschaft über die von dem Ehepaar Pfaff/Restli bisher erzeugten vier Kinder ausdrücklich vor. Ansonsten entbindet er genannte Anna von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet ihr, ihren künftig erzeugten Kindern wie auch ihren sonstigen Erben gegenüber auch namens der Dompropstei auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewährt freien Zug und erlaubt dem Paar, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und "iren stand [zu] ordnen, wie vnd wohin sy wöllen". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Dompropstei Konstanz 
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B 515 II U 3082Archivalieneinheit
1572 November 19 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Anna Moßher, eheliche Tochter des Jerg Moßher zu Klainlistobel und der verstorbenen Agatha Geng, um 5 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna und auch die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben" anzunehmen, wo sie will, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3083Archivalieneinheit
1572 Dezember 31 
Agatha Stärck, eheliche Tochter des Hans Stärck zu Hainzlistobel und bisher niemandem durch Leibuntertänigkeit, Bürgerrecht oder andere Pflicht verbunden, ergibt sich freiwillig, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Gunst, Wissen und Willen ihres Vaters als ihres hierzu "erkoren vogts" mit Leib und Gut und mit den Kindern, die sie künftig zu empfangen hofft, in die Eigenschaft von Abt Johannes [III. Hablizel], Prior und Konvent des Klosters Weingarten. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass das Gotteshaus künftig mit ihr, ihren Kindern und Kindeskindern und ihrer aller Habe verfährt und handelt, wie mit seinen sonstigen leibeigenen Leuten und deren Vermögen und verspricht unbedingten Gehorsam gemäß dem Eid, den sie geschworen hat. Abschließend bekräftigt Hans Stärck, dass vorstehendes Rechtsgeschäft mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist, und verspricht, gegen dasselbe künftig weder mit Worten noch mit Taten vorzugehen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Agatha Stärck 
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B 515 II U 3084Archivalieneinheit
1573 Januar 29 
Adam Vischer zu Fleischwangen, freigekaufter ehemaliger Eigenmann des Klosters Petershausen, ergibt sich nach reiflicher Überlegung, ungezwungen und um seines besseren Nutzens willen der Leibherrschaft des Deutschen Ordens bzw. des Landkomthurs Sigmund von Hornstein und der Kommende Altshausen. Fortan kann der Landkomthur mit dem Aussteller "schaffen, gebieten vnd ... in meinem leben vnd nach meinem todt handlen thun vnd lassen" wie mit den übrigen Eigenleuten des Ordens, wogegen Vischer seinem bereits geleisteten Eid entsprechend noch einmal den Gehorsam gelobt, der "halsherren" von Rechts wegen und nach dem Herkommen gebührt. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Adam Vischer 
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B 515 II U 3085Archivalieneinheit
1573 Februar 20 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Elsbetha Haller, Ehefrau des Adam Vischer zu Fleischwangen, um 7 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Elsbetha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
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Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3086Archivalieneinheit
1573 Februar 22 
Elsbetha Haller zu Fleischwangen, Ehefrau des Adam Vischer daselbst und noch bis vor Kurzem Leibeigene der Deutschodenskommende Altshausen, unterwirft sich, nachdem sie sich von ihrer Leibuntertänigkeit losgekauft hat, wohlüberlegt, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Rat und Zustimmung ihres "Ehevogts" der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihr und ihrem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und gelobt, gehorsam zu sein und alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten", was leibeigene Leute ihren "halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. Abschließend erklärt Adam Vischer ausdrücklich sein Einverständnis mit vorstehender Ergebung. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Elsbetha Haller 
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B 515 II U 3087Archivalieneinheit
1573 April 5 
[N.N.] Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sich Hans Sterck aus Baienfurt, derzeit Pfistermeister im Gotteshaus Weingarten, am heutigen Tag um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Hans, dessen Vermögen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm bei Herren, Städten "vnd andern enden" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, unbehindert durch sie, die Ausstellerinnen, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3088Archivalieneinheit
1573 April 6 
Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Ursula Haßlander zu Bergatreute, eheliche Tochter des Sebastian Haßlander und der verstorbenen Barbara Gürtler und als ihre Leibeigene bisher der Herrschaft Wolfegg "zugehörig vnd verwandt", um eine nicht spezifizierte Gegenleistung ihrer Leibuntertänigkeit entledigt hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihr freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr "wesen" zu ordnen, wo sie will. Falls die Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des Vertrages gehalten werden, den der Aussteller und seine Brüder mit ihrer Landschaft abgeschlossen haben. Sollte Ursula über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsessen ziehen, muss sie sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen. 
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Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3089Archivalieneinheit
1573 Mai 5 
Abt Jodocus und Konvent des Benediktinerklosters Wiblingen beurkunden, dass sich ihr Eigenmann Jerg Khunn, ehelicher Sohn des verstorbenen Jakob Khunn und der Margaretha Geiger zu Adelmannsfelden, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihnen losgekauft hat. Die Aussteller sprechen genannten Jerg von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, garantieren ihm auch namens ihrer Nachkommen, dass sie ihn oder seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr behelligen werden, und stellen ihm anheim, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht in Städten, Märkten, Dörfern oder auf dem Land anzunehmen, wo es ihm am nützlichsten erscheint, wobei er durch sie, die Aussteller, keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Wiblingen 
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B 515 II U 3090Archivalieneinheit
1573 Mai 25 
Hans von Andelberg, erzherzoglicher Rat und Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, attestiert der Anna Gmainter zu Jungensberg im Pfarrsprengel Stiefenhofen, der Tochter des verstorbenen Konrad Gmainter und der Barbara Lurz, die außerhalb der Herrschaft Bregenz "haushäblichen" sich niederzulassen entschlossen ist, auf deren Antrag hin und nach eidlichem Verhör von sieben namentlich aufgeführten, allesamt in genannter Herrschaft gesessenen Zeugen die eheliche Geburt und Abkunft von vorstehenden Eltern, einen einwandfreien Leumund, die persönliche Freiheit und die Zugehörigkeit zum "alten gefreyten österreichischen thail" der Herrschaft Bregenz, verbunden mit dem Recht des freien Zuges. Ferner wird bestätigt, dass genannte Anna "kainer vnerbern sach noch that wegen, sonder allain von pesserung irer leibsnarung willen" die Herrschaft Bregenz zu verlassen wünscht. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Amt Bregenz und Hohenegg 
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B 515 II U 3091Archivalieneinheit
1573 August 26 
[N.N.] Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sie Jakob Eberlin vom Wald von Bach, ehelicher Sohn des Matthias Eberlin und der Magdalena Rummayer, am heutigen Tag um 3 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Jakob, dessen Vermögen und Erben von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten dem Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm bei Herren, Städten "vnd andern Enden" anzunehmen, wo immer es ihm beliebt, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3092Archivalieneinheit
1573 November 9 
Balthasar von Hornstein zu "Elnnhofen" [= Elinchofen = Ölkofen, SIG?] beurkundet, dass sich Elsbetha Fuegler aus Obermatzen, derzeit Ehefrau des Hans Spiess zu Karbach und bis zum heutigen Tag ihm sowie Schloss und Gericht zu Elnnhofen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig", um 5 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, von ihm los- und freigekauft hat. Der Aussteller spricht genannte Elsbetha, auch die Kinder, die sie künftig womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, stellt ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern" anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, der auch namens seiner Erben hiermit ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr verzichtet und garantiert, sie künftig mit Ansprüchen und Forderungen von Leibeigenschafts wegen zu verschonen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Balthasar von Hornstein 
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B 515 II U 3093Archivalieneinheit
1573 November 27 
Graf Ulrich von Montfort, Herr zu Rothenfels, Tettnang etc. und kaiserlicher Rat, beurkundet und quittiert, dass sich Michel Sautter, ehelicher Sohn des Jörg Sautter und der Ursula Lantz zu Rappertsweiler, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von der Leibeigenschaft und Pflicht, mit der dieser bisher dem Paulinerkloster Langnau und ihm selbst als dessen Kastenvogt "verwandt" gewesen ist, losgekauft hat. Namens des Klosters und mit Zustimmung des Priors Georg Weber und dessen Nachkommen entbindet der Aussteller genannten Michel von dessen Eid, spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlaubt ihm, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern Orten seins gefallens" anzunehmen, unbehindert durch ihn oder seine Erben, in deren Namen er hiermit ausdrücklich auf des Gotteshauses bisheriges Eigentum verzichtet. Abschließend bekräftigt Prior Weber noch einmal sein Einverständnis mit vorstehendem Geschäft. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Ulrich von Montfort; Kloster Langnau 
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B 515 II U 3094Archivalieneinheit
1573 Dezember 18 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Kempten beurkunden, dass sich Konrad Tanner, ehelicher Sohn des Hans Tanner gen. Müller zu Weitnau und der bereits verstorbenen Anna Truntzer, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit bestätigen, ihrer Leibherrschaft entledigt hat. Also sprechen die Aussteller gedachten Konrad von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Dienstbarkeiten, Lasten und Beschränkungen los, so dass er künftig als eine ehelich geborene (alß ain recht ehekindt) und freie Person mit seinem Hauswesen außerhalb des kemptischen Territoriums in Städten, Märkten, Dörfern oder auf dem Land sich niederlassen und jederzeit von anderen Herrschaften oder Obrigkeiten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, ohne von ihnen oder gemeiner Stadt Kempten irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen, weshalb sie, die Aussteller, auch namens ihrer künftigen Amtsnachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt allen daran hängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten. Sollte der Freigelassene über kurz oder lang im städtischen Territorium liegende Güter erben, darf er dieselben mitnichten behalten, sondern muss sich in Geld oder fahrender Habe abfinden lassen, für die er Nachsteuer zu entrichten haben wird. Für den Fall künftiger Streitigkeiten mit städtischen Bürgern, Untertanen oder Eigenleuten verspricht Konrad, diese ausschließlich vor dem Kemptener Stadtgericht, und nirgends sonst, zu belangen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Kempten 
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B 515 II U 3095Archivalieneinheit
1573 Dezember 19 
Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Katharina Müller zu Reichenbach, eheliche Tochter des verstorbenen Konrad Müller und der Margaretha Werzlin, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannte Katharina von ihrem Eid, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie oder ihre Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich die Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 3096Archivalieneinheit
1573 Dezember 22 
Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, und Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkunden, dass sich Kaspar Maier zum Meschenmoos, ehelicher Sohn des Jörg Maier und der Anna Schmidheusler und als Eigenmann bis jetzt der Herrschaft Waldburg "gehörig" und der Dompropstei Konstanz als Zinser "verwandt", um 7 fl rh, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Darum entbinden die Aussteller genannten Kaspar von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten ihm und seinen Erben gegenüber auch namens der Dompropstei und der Herrschaft Waldburg auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewähren ihm freien Zug und erlauben ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene der Herrschaft Waldburg steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwerben sollte, muss mit denselben nach "der herrschaft waldtpurg geprauch" verfahren werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Kaspar, sollte er über kurz oder lang wieder in Gebiete der Aussteller ziehen, sich deren Leibherrschaft bzw. derjenigen ihrer Nachfolger oder Erben erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Dompropstei Konstanz; Johann Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3097Archivalieneinheit
1574 Januar 12 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Sibylla Ruef, Witwe des Veit Reusch zu Esenhausen, um 12 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Sibylla von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. Ausgeschlossen von vorstehendem Loskauf der Ruef sind deren mit Reusch erzeugte und namentlich aufgeführte fünf Kinder, die weiterhin der Kommende und dem Aussteller leibuntertänig bleiben. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3098Archivalieneinheit
1574 März 4 (vff donnerstag nach vnser lieben frawen Lichtmeßtag) 
Jakob Gremlich von Jungingen zu Menningen beurkundet, dass sich Agatha Resler, zum Wolfsbühl bei Zußdorf gesessen, gegen eine nicht spezifizierte Gegenleistung, die erhalten zu haben er hiermit bestätigt, seiner Leibherrschaft entledigt hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, verzichtet auf alle Ansprüche und Forderungen, die er als Leibherr bisher gegen sie geltend machen konnte, gestattet ihr freien Zug und die Annahme von Bürger- oder Stadtrecht, wie und wo sie will, und versichert, dass sie deswegen von seiner Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Gremlich von Jungingen 
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B 515 II U 3099Archivalieneinheit
1574 März 24 
Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Anna Igel zu Hinterberg, eheliche Tochter des Hans Igel und der verstorbenen Waldburg Lemp und als ihre Leibeigene bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es damit "derselben [d. i. der Herrschaften] geprauch nach" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsess von Waldburg ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen muss. 
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Aussteller: Johann Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3100Archivalieneinheit
1574 Juni 2 
Hans [Sürg] von Sürgenstein zu Achberg beurkundet, dass sich Hans Eisenbach d. J. zu "Eserschweiler" [= Esseratsweiler?], ehelicher Sohn Hans Eisenbachs d. Ä. und der verstorbenen Margaretha Frey, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, seiner Leibeigenschaft und Pflicht, mit der er ihm "von wegen der herrschaft Achberg zugethon vnd verwandt gewesen [ist]", entledigt hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannten jüngeren Hans von seinem Eid und spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Dienstbarkeiten los, so dass er fortan neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern orten seins gefallens" annehmen kann, ohne irgendwelche Behinderung von seiner, des Ausstellers, Seite, der hiermit auf sein bisheriges Eigentum samt anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans [Sürg] von Sürgenstein 
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B 515 II U 3101Archivalieneinheit
1574 Juni 23 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Maria Lochmüller zu "Hohenluft" (Hochenlufft), Tochter der verstorbenen Eheleute Jakob Lochmüller und Barbara Ailinger, um 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Nachkommen und Erben sprechen die Aussteller genannte Maria und die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben" anzunehmen, wo sie will, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3102Archivalieneinheit
1574 Juni 28 
Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Bartholomäus (Barthleme) Funk, ehelicher Sohn des Hans Funk und der Margaretha Lutz zu Zollenreute, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Bartholomäus von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, ihn oder seine Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich der Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 3103Archivalieneinheit
1574 August 26 
Die Vormünder [keine Namen genannt] der hinterlassenen Söhne Johann Jakobs Frh. von Königsegg zu Aulendorf beurkunden, dass sich Hans Rauch d. J., ehelicher Sohn des verstorbenen Hans Rauch d. Ä. und der Agatha Schorer zu Unterrauhen (zum vndern Rauchen), um 10 fl, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer Mündel Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller sprechen genannten jüngeren Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allem, wozu dieser ihnen bzw. ihren Pupillen deswegen bisher verpflichtet gewesen ist, los und erlauben ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder auf dem Land anzunehmen, wie und wo er will oder es ihm am nützlichsten ist, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf das bisherige Eigentum ihrer Pflegesöhne und alle daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft der Söhne des Johann Jakob Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3104Archivalieneinheit
1574 Oktober 4 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, entlässt Margaretha Kolros, Tochter der Eheleute Hans Kolros und Waldburga Warther zu Altshausen, auf deren und ihrer Verwandten (ir frainden) Bitten wie auch auf Ersuchen der Äbtissin Aurelia zu Wonnental geb. Speth von Zwiefalten und ohne jede finanzielle oder sonstige Gegenleistung aus seiner und seiner Kommende Leibherrschaft, damit sie, die Freigelassene, in den geistlichen Stand ein- und als Schwester dem Zisterzienserinnenkonvent zu Wonnental beitreten kann. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und verzichtet auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen. Es gilt jedoch der Vorbehalt, dass die Kolros, sollte sie "ain weltliche person bleiben vnd den gaistlichen standt nit annemen vnd den hienach widerfallen lassen, davon ab- vnd austretten", sich dann der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Nachfolger bzw. der Kommende Altshausen erneut unterwerfen muss. 
Pergament - Abschrift 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3105Archivalieneinheit
1575 Februar 6 
Jos Ludwig von und zu Ratzenried beurkundet, dass sich seine Leibeigene Anna Bartt zu Zimmerberg, eheliche Tochter des verstorbenen Michael Bartt und der Apollonia Bank und jetzt Ehefrau des Peter Ring zu Karbach, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit bestätigt, von ihm losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verspricht, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen in keiner Weise mehr zu behelligen und verzichtet auch namens seiner Erben ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum mit allen anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Künftig mag die Bartt ziehen, wohin sie will, in Reichs- oder landesfürstliche Städte oder auf das Land, und dort ihr Hauswesen einrichten, wie es ihr genehm ist, ohne von Seiten des Ausstellers oder seiner Erben Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Es gilt der Vorbehalt, dass die Bartt und ihre Erben, sollten sie jetzt oder in Zukunft liegende Güter in der Herrschaft Ratzenried besitzen oder über kurz oder lang - erblich oder auf sonstigem Weg - inner- oder außerhalb der Ratzenrieder Grundherrschaft befindliche Liegenschaften erwerben, die vom Aussteller, dessen Erben oder Eigenleuten stammen, dieselben nicht behalten dürfen, sondern gegen einen ziemlichen, landläufigen Preis auslösen lassen müssen. Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit der Herrschaft Ratzenried, deren Untertanen und Eigenleuten, verspricht die Bartt auch namens ihrer Nachkommen und Erben, dass sie deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren wird. Sollten die Freigelassene oder ihre Erben jemals wieder in die ratzenriedische Herrschaft ziehen (hinder vns stöllen) wollen, müssen sie aufs Neue Eigenleute des Ausstellers oder seiner Erben werden. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jos Ludwig von und zu Ratzenried 
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B 515 II U 3106Archivalieneinheit
1575 März 2 
Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Christian (Christa) Igel zu Hinterberg, Sohn der Eheleute Hans Igel und Waldburg Lemp und als ihr Eigenmann bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", gegen Zahlung von 8 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Christian von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein Hauswesen einzurichten, wo und wie er will. Falls der Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es damit "derselben [d. i. der Herrschaften] geprauch nach" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Christian, sollte er über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsess von Waldburg ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen muss. 
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Aussteller: Johann Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3107Archivalieneinheit
1575 März 19 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Matthias Schmidt, Sohn der verstorbenen Eheleute Jörg Schmidt und Margaretha Ölhafen zu Altshausen und bisher dem Haus Altshausen mit Leibeigenschaft "verwandt vnd zugehörig gewest", um 1 fl, dessen Empfang er hiermit quittiert, von ihm und der Kommende losgekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannten Matthias von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
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Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3108Archivalieneinheit
1575 April 28 
Jerg Birkhofer und mit ihm Verena Mosher, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und die Kinder, die sie künftig gemeinsam zu erzeugen hoffen, freiwillig, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen. 
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Aussteller: Jerg Birkhofer; Verena Mosher 
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B 515 II U 3109Archivalieneinheit
1575 April 28 
Jakob Schnabel und mit ihm Anna Megerlin, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, freiwillig, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen. 
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Aussteller: Jakob Schnabel; Anna Megerlin 
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B 515 II U 3110Archivalieneinheit
1575 Mai 5 
Graf Joachim von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., entlässt Blasius (Bläsin) Apt zu Denkingen gegen Zahlung von 2 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft. Der Aussteller spricht genannten Apt los, verzichtet auch namens seiner Erben und Nachkommen auf sein bisheriges Eigentum an demselben und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellt ihm anheim, neue Herren oder Schirm "an andern Enden vnd orten" anzunehmen, "von wem oder wa er will", ohne von seiner Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
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Aussteller: Graf Joachim von Fürstenberg 
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B 515 II U 3111Archivalieneinheit
1575 Juni 6 (montag nach ... Fronleichnams tag) 
Abt Matthäus [Rot] und der Konvent des Zisterzienserklosters Salem beurkunden, dass sie Anna Derner zu Wolketsweiler (Wolkhartsweiler), eheliche Tochter des Konrad Derner und der verstorbenen Anna Grünenmayer, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Nachfolger sprechen die Aussteller genannte jüngere Anna von ihrer bisherigen Eigenschaft und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit aller Gerechtigkeit und Gewalt, Ansprüchen und Forderungen, versprechen, sie von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen und gestatten ihr, ab sofort anderer Herrschaften Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Salem 
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B 515 II U 3112Archivalieneinheit
1575 September 22 
Johann Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., beurkundet auch als Vertreter seiner Gebrüder, dass sich Elsa Dannenmayer zu Langrain, eheliche Tochter des Matthias (Deus) Dannenmayer und der Agatha Martini daselbst und als ihre Leibeigene bisher der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", gegen Zahlung von 4 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannte Elsa von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet sie von ihrem Eid, verspricht, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt freien Zug und erlaubt ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und ihr Hauswesen einzurichten, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den truchsessischen Herrschaften steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es damit "derselben [d. i. der Herrschaften] geprauch nach" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Elsa, sollte sie über kurz oder lang wieder in die Herrschaften der Truchsess von Waldburg ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller, seinen Brüdern oder ihrer aller Erben deswegen vertragen muss. 
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Aussteller: Johann Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3113Archivalieneinheit
1576 Januar 22 
Jos Ludwig von und zu Ratzenried beurkundet, dass sich seine Leibeigene Rosina Hummel zu Wetzelsried, Tochter der verstorbenen Eheleute Lorenz (Lenz) Hummel und Barbara Kumpfler, seiner Untertanen, und gegenwärtig verheiratet mit N.N. [Leerstelle im Text], Bürger zu Wangen, gegen Zahlung einer Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit bestätigt, von ihm losgekauft hat. Folglich entbindet der Aussteller genannte Rosina von ihrem Eid und spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los. Künftig mag die Hummel, unbehelligt durch von Ratzenried und ihrem Ehemann folgend, Schutz und Schirm bei den Herren der Reichsstadt Wangen suchen und annehmen, denen kraft gegenwärtiger Urkunde zugleich bescheinigt wird, dass genannte Rosina, nach eigener Aussage und laut den vom Aussteller eingezogenen Informationen, das nach der städtischen Ordnung und dem Herkommen zur Aufnahme in das dortige Bürgerrecht erforderliche Mindestvermögen von 50 fl Bargeld besitzt, das sie teils von ihren Eltern geerbt, teils von ihrem Verdienst (Lidlohn) erspart hat. 
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Aussteller: Jos Ludwig von und zu Ratzenried 
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B 515 II U 3114Archivalieneinheit
1576 Februar 7 
Corona Lupperger, Ehefrau des Jakob Zembrot zu Geratsreute, ergibt sich selbst und die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, freiwillig, ungezwungen und um ihres und ihrer künftigen Kinder besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handt[haben]" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Ausstellerin, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich gelobt und verspricht, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles hat die Ausstellerin auch namens ihrer noch ungeborenen Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott" geschworen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Corona Lupperger 
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B 515 II U 3115Archivalieneinheit
1576 Februar 9 
[Unleserlich], Abt, und der Konvent des Prämonstratenserklosters Obermarchtal beurkunden, dass sich ihre Leibeigene Scholastica (Collastica) Haller zu Aßmannshardt (Aßmüshardt) um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihnen losgekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannte Scholastica von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den damit verbundenen Pflichten, Dienstbarkeiten und Lasten los und gestatten ihr, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schutz und Schirm anzunehmen, unbehindert durch sie, die Aussteller oder ihr Gotteshaus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Obermarchtal 
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B 515 II U 3116Archivalieneinheit
1576 Februar 21 
Die Vormünder [keine Namen genannt] der hinterlassenen Söhne Johann Jakobs Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Herrn zu Rothenfels etc., beurkunden, dass sich Martin Veringer, Sohn der Eheleute Matthias (Theis) Veringer und Anna Fuetterler zu Lichtenegg, um 4 fl, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer Mündel Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller sprechen genannten Martin von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allem, wozu dieser ihnen bzw. ihren Pupillen deswegen bisher verpflichtet gewesen ist, los und erlauben ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will oder es ihm am nützlichsten ist, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf das bisherige Eigentum ihrer Pflegesöhne und alle daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft der Söhne des Johann Jakob Frh. von Königsegg 
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