N 40 Nr. 24 | Archivalieneinheit |
Zwiefalten, Orte des Klosterterritoriums | |
Darstellung der Feldflur in Öschen oder kleineren Teilblöcken unter Einzeichnung des Standorts ("Augenpunkts"), im allgemeinen "scalamäßige" Wiedergabe nach den größeren "Mappae", womit wohl die Karten der Serie 1748 ff. im vorliegenden Bestand (s. oben Nr. 1-23) gemeint sind / Parzellen meist vollständig wiedergegeben, in Einzelfällen auch nur in Auswahl, vgl. unten Aichelau und Aichstetten / in jeder Parzelle Art und Höhe der Abgaben durch Ziffern und Zeichen angegeben / einleitende Vorbemerkung zu jedem Ort mit Erklärung der verwendeten Signaturen (Ziffern, Zeichen, Buchstaben) / topographische Situation mit Wegen, Wasserläufen, Wäldern, Wiesen, öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen und Kapellen, Jurisdiktionslinien und Zehntlinien Erläuternde Hinweise zum Inhalt: Das Kartenwerk bietet ein frühes Beispiel thematischer Kartographie, deren erste Ansätze im 18. Jahrhundert sichtbar werden (vgl. Ruthardt Oehme, Geschichte der Kartographie des deutschen Südwestens, 1961, S. 129 ff.). Ziel des Autors ist es, die uneinheitliche und daher unübersichtliche Struktur der dem Kloster geschuldeten Getreideabgaben mit Hilfe der kartographischen Darstellung überschaubar zu machen. An erster Stelle stand für das Kloster die Landgarbe. Sie war eine vom Ertrag abhängige Teilabgabe, mit stark differierenden Sätzen, die von der 3. oder 4. Garbe bis zur 10. Garbe reichen und von Lehen zu Lehen, mitunter von Parzelle zu Parzelle variieren konnten. Diesem Wirrwar bei der für das Kloster wichtigsten Getreideabgabe sucht Placidus Wescher durch sein Kartenwerk beizukommen. Neben der Landgarbe spielte der große Zehnte eine wesentliche Rolle, zu der ebenfalls die meisten Grundstücke verpflichtet waren. Freiheit von der einen oder anderen Abgabeart oder gar von beiden bildete in den Zwiefalter Klosterorten die Ausnahme, war aber gerade deshalb erwähnenswert. Demzufolge stellen die Karten mittels Zahlen und Zeichen in den einzelnen Parzellen folgende Sachverhalte dar: - zur Landgarbe verpflichtete Äcker mit dem jeweilsabzugebenden Anteil am Ertrag (durch rote arabische Ziffern) - nur zum großen Zehnten verpflichtete, von der Landgarbe freie Äcker - vom großen Zehnten und von der Landgarbe freie Äcker - Angabe des Guts und seines Besitzers (durch Buchstaben) Zu jedem Ort findet sich eine den Kartenblättern vorangestellte Vorbemerkung. Sie beschreibt die am Ort jeweils geltende Norm wie auch eventuelle Abweichungen und Besonderheiten hinsichtlich der Abgaben und bietet die nötigen Erklärungen zur Karte, insbesondere der verwendeten Signaturen (Zeichen, Ziffern, Buchstaben) |
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Bem.: Fußnote: (1) Die Maßstäbe konnten zum größeren Teil ermittelt werden durch Vergleich mit den im vorliegenden Bestand enthaltenen Karten der Jahre 1748 ff. (s. oben Nr. 1-23). In dieser Serie nicht belegt sind die Orte Attenhöfen, Baach, Eraeringen, Geisl |
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Funktion in der Akte: Zugehörige Archivalien: H 236 Nr. 101-146 Lagerbuchserie aus den Jahren 1780-1783 | |
Autor/Künstler: P(ater) Placidus Wescher, Konventuale in Zwiefalten | |
Format: 41,5 x 53,5 cm | 1783, o. M. |
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