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B 515 II U 3017Archivalieneinheit
1565 Dezember 7 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Hans Haller d. J., Sohn der Eheleute Hans Haller und Anna Weber zu Hatzenweiler, um 8 fl örtlicher Währung, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten jüngeren Hans von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihm und seinen Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gehabt haben, und stellen ihm frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben" anzunehmen, wo er will, wobei er keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, befürchten muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3018Archivalieneinheit
1565 Dezember 22 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Hans Rher zu Stubers (vom Stuber) um 6 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den aus ihr erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, ihn von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihm freien Zug und gestatten ihm, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht bei Städten oder auf dem Land anzunehmen, wo immer er will, und verzichten noch einmal ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihm. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3019Archivalieneinheit
1566 März 11 
Augustin Gross aus oder zu Langgassen (von der Langen Gassen) ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wohingegen er alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" verspricht, was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Augustin Gross 
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B 515 II U 3020Archivalieneinheit
1566 März 14 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, und Jakob Truchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Anna Hecker zu Wetzisreute, Tochter der Eheleute Jörg Hecker und Agatha Teuber und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", um 5 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess steuerbare Güter besitzen oder in Zukunft erwerben sollte, soll es mit denselben "nach der herrschaft waltpurg geprauch" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg; Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3021Archivalieneinheit
1566 März 18 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Ursula Haller, Ehefrau des Hans Mürs zu Danketsweiler (Dankenschweiler), um 4 fl, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3022Archivalieneinheit
1566 Mai 9 
Anastasia Humpis von Waltrams geb. [Sürg] von Sürgenstein zu Pfaffenweiler und Schomburg, Witwe, tauscht mit Wissen und Billigung ihrer und ihrer Kinder Vormünder Balthasar von Ramschwag zu Gutenberg und Veit [Sürg] von Sürgenstein zu Oberreitnau ihre Leibeigene Agatha Megerler, Tochter der Eheleute Jerg Megerler und der Margaretha Mader zu Lubach und gegenwärtig verheiratet mit Jerg King zu Karbach, mit Abt, Prior und Konvent des Klosters Weingarten gegen deren Eigenmann Hans Schupp zum Hof, Sohn der Eheleute Andreas (Endras) Schupp und Apollonia Steinhauser. Die Tauschobjekte verstehen sich jeweils mit Leib und Gut, im Fall der Frau auch mit deren künftigen, noch ungeborenen Kindern. Fortan soll genannte Agatha dem Gotteshaus vollständig eigen, dienstbar und botmäßig sein, auch diejenigen Dienste und Abgaben leisten, die von leibeigenen Leuten gemeinhin gefordert werden, unbehindert durch sie, die Ausstellerin, die deshalb auf ihr bisheriges Eigentum und die aus diesem resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen ausdrücklich verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Anastasia Humpis von Waltrams 
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B 515 II U 3023Archivalieneinheit
1566 Juni 9 
Christoph, Abt, und der Konvent des Prämonstratenserklosters Obermarchtal beurkunden, dass sich Magdalena Haller aus Sauggart (Saulkart), derzeit wohnhaft zu Baindt, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannte Magdalena von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den damit verbundenen Pflichten los und gestatten ihr, anderer Herren Schutz und Schirm anzunehmen, unbehindert durch sie, die Aussteller oder ihr Gotteshaus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Obermarchtal 
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B 515 II U 3024Archivalieneinheit
1566 Juni 15 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Margaretha Haller zu Sulpach, eheliche Tochter des Hans Haller und der Anna Pfalzgraf daselbst, um 7 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
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Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3025Archivalieneinheit
1566 Juli 6 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Barbara Rundolt (auch: Rondler) zu Winnenden, Tochter der Eheleute Peter Rundolt und Agnes Hepp daselbst, um 8 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3026Archivalieneinheit
1566 Juli 15 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf beurkundet, dass sich Hans Lang, Sohn der Eheleute Martin Lang und Anna Renger zu Guggenhausen, um 6 fl, für deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entlässt genannten Hans von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und allem, wozu dieser ihm deswegen bisher verpflichtet gewesen ist, und erlaubt ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten oder auf dem Land anzunehmen, wie und wo er will oder es ihm am nützlichsten ist, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der hiermit ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und alle daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Johann Jakob Frh. von Königsegg 
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B 515 II U 3027Archivalieneinheit
1566 Juli 27 
Christoph, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Martin Bendel, Sohn der Eheleute Balthasar Bendel und Ursula Rüstin zu "W..." [Textstelle verderbt], um 6 fl rh, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannten Martin von seinem Eid, spricht denselben auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihm, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die demselben anhängenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3028Archivalieneinheit
1566 November 15 
Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, Hans Rüst d. J., Ammann, und die geschworenen Richter der Herrschaft Hohenegg beurkunden, dass sich Katharina Sießmuß, eheliche Tochter des verstorbenen Klaus Sießmuß zu Bischlecht in der Pfarrei Ebratshofen und jetzt Ehefrau des Hans Wucher zu Steißen in der Pfarrei Amtzell, die als Leibeigene Erzherzog Ferdinands dessen Herrschaft Hohenegg "verpflicht vnd verwandt gewest" ist, gemeinsam mit ihrem Sohn Joachim Wucher um 4 fl zuzüglich 2 fl Kanzleitaxe freigekauft hat. Die Manumissionsgebühr teilen sich je zur Hälfte das Amt und das Gericht (der tigen) Hohenegg. Daher sprechen die Aussteller genannte Katharina, ihren bereits lebenden Sohn und alle Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus derselben resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlauben denselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, unbehindert durch Amtmann, Ammann und Gerichtsleute zu Hohenegg. Falls Katharina, ihrem Sohn oder ihrer beider Erben und Nachkommen [mobiles] Vermögen von kaiserlichen Eigenleuten erblich anfallen sollte, dürfen sie dasselbe nicht aus der Herrschaft Hohenegg ziehen, bevor sie nicht den dortigen erzherzoglichen Amtleuten den Abzug und Ammann und Gericht zu Hohenegg die jährliche Steuer entrichtet haben. Sofern gedachte Mutter, ihr Sohn oder ihrer beider Erben und Nachkommen liegende Güter in der Herrschaft Hohenegg erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an [die kaiserlichen] Eigenleute im Hoheneggischen und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der dann "in gelt oder varender hab ... zu dreyen zilen ... nach dem geprauch der herrschaft Hohenegg" zu bezahlen sein wird. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Herrschaft Hohenegg 
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B 515 II U 3029Archivalieneinheit
Augsburg, 1567 März 1 
Marx und Hans Fugger, Gebrüder, Herren zu Kirchberg und Weißenhorn, beurkunden, dass Maria Rauh, eheliche Tochter von Hans Rauh und Anna Simon, sich aus ihrer und der Herrschaft Babenhausen Leibherrschaft "erledigt" hat. Deshalb sprechen die Aussteller genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den Pflichten, "daruon herrüerdend", los. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Marx Fugger; Hans Fugger 
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B 515 II U 3030Archivalieneinheit
1567 März 3 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne des Georg Truchsessen von Waldburg, und JakobTruchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Anna Resch "vom Berg", Tochter der Eheleute Veit Resch und Anna Stadelmann und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Wolfegg "gehörig vnd verwandt", um 13 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess, dem zweitgenannten Aussteller, steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den Mündeln und ihrer Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3031Archivalieneinheit
1567 März 6 
Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg, und JakobTruchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Ursula Weber zu Hargarten, Tochter der verstorbenen Eheleute Konrad Weber und Anna Starck und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Waldburg "gehörig vnd verwandt", um 10 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Ursula von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess, dem zweitgenannten Aussteller, steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben "nach der herrschaft waltpurg geprauch" gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Ursula, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3032Archivalieneinheit
1567 März 17 
Heinrich von Landau zu Landau, Waal und Altmannshofen beurkundet, dass sich Hans Rebstein zu Immenstadt, Sohn der verstorbenen Eheleute Egidius und Barbara Rebstein, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, erlaubt ihm freien Zug, auch dass er in Städten, Märkten, Dörfern und auf dem Land Bürger- und Zunftrecht oder bei Herren Schutz und Schirm annimmt, nach seinem Gutdünken, wo und bei wem er will, ohne Behinderung durch ihn, den Aussteller, der hiermit ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum verzichtet und garantiert, genanntem Hans von Leibeigenschafts wegen keinerlei Forderungen oder Ansprüche mehr zu präsentieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heinrich von Landau 
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B 515 II U 3033Archivalieneinheit
1567 März 21 (freittag vor Annunciationis Mariae) 
Hans Karter zu Kißlegg, der bisher niemandes Eigenmann gewesen ist, ergibt sich aus freien Stücken, ungezwungen und um seines besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen genannter Junker und dessen Erben ihn innehaben, schirmen und vertreten (versprechen) wie ihre übrigen Eigenleute, wogegen er, der Aussteller, eidlich gelobt und verspricht, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, nicht gegen den Willen des Empfängers "hinter" ein Gotteshaus oder einen Herren zu ziehen oder in einer Stadt oder einem Flecken Bürgerrecht oder Beisitz anzunehmen, auch sonst nirgendwo hinzuziehen oder jemandes Schutz anzunehmen, zudem stets untertänig, botmäßig und dienstbar, auch in allen "redlichen sachen" gehorsam zu sein und alle geforderten Abgaben, Steuern, Bußen und Frevel zu entrichten, bei Strafe (Pen) des Meineids und Ungehorsams. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Karter 
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B 515 II U 3034Archivalieneinheit
1567 Mai 2 
Magdalena Miller aus Augsburg, bisher niemandem leibuntertänig, ergibt sich aus freien Stücken, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen, auch auf Anraten und mit Zustimmung ihrer verordneten Vormünder Bastian Berenweyler von oder zu Bärenweiler und Augustin Segelbacher zu Vorsee unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sollen genannter Junker und dessen Erben sie innehaben, schirmen, schützen und "handhaben" wie ihre übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Ausstellerin, ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich gelobt und verspricht, getreu, gewärtig und in allen billigen, redlichen und aufrechten Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, nach Vermögen derselben Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schirm, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was eine getreue Leibeigene und Hintersassin ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig ist. Das alles hat die Ausstellerin ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu gott ... mit gelerten wortten geschworen". Auch bekräftigen die Vormünder noch einmal, dass vorstehende Ergebung mit ihrem Wissen und Willen geschehen ist, und geloben, künftig nicht dagegen zu handeln. Bastian Berenweyler bezeugt abschließend, dass ihr Mündel (vnser Vogtfrow) eine Zeit lang bei ihm gewohnt und während dieser Zeit, "Iren freybrief anno zway vnd funffzige, durch der fursten furzug bey mir verloren" hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Magdalena Miller 
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B 515 II U 3035Archivalieneinheit
1567 Mai 30 
Hans Ulrich von Schellenberg zu Kißlegg beurkundet, dass sich Anna Büggel, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Büggel und Agatha Heffler zu Immenried, mit Wissen und Willen ihres Vormunds Peter Müller, ebenfalls zu Immenried, um einen nicht spezifizierten Geldbetrag von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Anna von ihrem Eid, spricht dieselbe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantiert, die Freigelassene, ihre Nachkommen und Erben künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, verzichtet ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und erlaubt ihr freien Zug und die Niederlassung im ganzen heiligen Reich, bei Fürsten, Herren, Städten oder auf dem Land, wie und wo es ihr am nützlichsten ist. Falls die Freigelassene Liegenschaften in oder außerhalb der Herrschaft Kißlegg haben oder künftig ihr oder ihren Erben solche durch Erbschaft oder auf anderem Weg anfallen sollten, dann dürfen sie diese nicht behalten oder an Fremde verkaufen, sondern müssen sich die Güter durch die von Schellenberg oder deren Eigenleute zu einem ziemlichen, landläufigen Preis auslösen lassen. Im Falle künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Aussteller oder seinen Erben bzw. mit deren Hintersassen und Eigenleuten muss Anna deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Ulrich von Schellenberg 
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B 515 II U 3036Archivalieneinheit
1567 Juni 4 
Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Anna Küeni, zur Zeit in der Pfarrei Karsee sesshaft und eheliche Tochter des verstorbenen Kaspar Küeni und der Magdalena Mock, die als Leibeigene Erzherzog Ferdinands bis jetzt dessen Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig vnd verwandt gewest" ist, um 4 fl zuzüglich 1 fl Kanzleitaxe und nach Entrichtung ihrer jährlichen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d beim Gericht Simmerberg aus der Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens seines fürstlichen Dienstherrn und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Anna und alle Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt denselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, ohne dass sie durch Erzherzog Ferdinand oder dessen Erben und Amtleute Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen haben. Geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen künftig von kaiserlichen Eigenleuten anfällt, dürfen Anna, ihre Nachkommen und Erben nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den dortigen erzherzoglichen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Steuereinnehmern der Gerichte, in denen die Erbschaften angefallen sind, hinsichtlich der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt", verständigt und dieselbe entrichtet. Falls Anna, ihre Erben und Nachkommen jemals liegende Güter in der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an die fürstlichen Eigenleute, die dem neuerkauften Teil dieser Herrschaft angehören, und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der ihnen dann "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz" in drei Raten auszuzahlen sein wird. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Amt Bregenz und Hohenegg 
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B 515 II U 3037Archivalieneinheit
1567 Oktober 10 
Äbtissin Anna, Priorin und Konvent des Klosters Baindt beurkunden, dass sich Waldburga Hohrenmayer zu Liebenhofen (Leibenhouen), eheliche Tochter des verstorbenen Michel Hohrenmayer und der Anna Berenweiler, um 3 fl, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm bei anderen Herren oder "frawen", Vogt- oder Bürgerrecht in Städten oder auf dem Land "allenthalben" anzunehmen und sich dort niederzulassen, wo immer sie will, unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
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B 515 II U 3038Archivalieneinheit
1567 November 30 
Christoph [Funk], Abt des Benediktinerklosters Petershausen, entlässt Veit Boller zu Pfrungen, ehelichen Sohn des verstorbenen Hans Boller und der Barbara Reslin, gegen eine nicht spezifizierte Gegenleistung oder Bezahlung aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft. Der Aussteller spricht genannten Veit von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes frei, entbindet ihn von seinem Eid und garantiert, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen. Fortan mag er seine Nahrung an anderen Orten suchen, bei Herren oder Frauen Schutz und Schirm, in Städten, Märkten oder auf dem Land Bürgerrecht annehmen, wie und wo es ihm am nützlichsten erscheint, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der auch namens seines Konvents ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum mit allen daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Petershausen 
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B 515 II U 3039Archivalieneinheit
1567 Dezember 20 
Veit Boller zu Pfrungen und mit ihm Katharina Betzler, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, aus freien Stücken, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Sachen, Geboten und Verboten gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "leiblich zu Gott ... mit gelerten wortten geschworen". 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Veit Boller; Katharina Betzler 
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B 515 II U 3040Archivalieneinheit
1568 Februar 3 
Abt Benedikt [Wall], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Waldburga Hall zu Michelwinnaden (Michelwinnenten), eheliche Tochter des Franz Hall und der Ursula Jeckler daselbst, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannte Waldburga von ihrem Eid, sprechen sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie oder ihre Erben von Eigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und verzichten ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr samt daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen. Für den Fall etwaiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich die Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand zu respektieren. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Schussenried 
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B 515 II U 3041Archivalieneinheit
1568 Februar 3 
JakobTruchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil und Marstetten, beurkundet auch namens seiner Brüder Johann, Philipp und Georg, dass sich Jakob Grub zu Bergatreute (Bergerzreittin), ehelicher Sohn des verstorbenen Matthias (Theuss) Grub und der Elsbeth Gürtler und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass der junge Grub, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3042Archivalieneinheit
1568 Februar 3 
Graf Karl zu Hohenzollern und Sigmaringen, Herr zu Haigerloch etc. und Erbkämmerer, Graf Ulrich von Montfort und Rothenfels, Herr zu Tettnang etc., Graf Ulrich von Helfenstein Frh. zu Gundelfingen und Jörg von Frundsberg Frh. zu Mindelheim etc. als verordnete Kuratoren und Vormünder der jungen Grafen von Königsegg zu Aulendorf bezeugen und beurkunden, dass sie gegen Katharina Rauch zu Unterrauhen (zum vndern Rauhen), die eheliche Tochter des Hans Rauch und der Agatha Scherrer daselbst, von Leibeigenschafts wegen keine Ansprüche oder Forderungen mehr haben, nachdem dieselbe ihnen zugunsten genannter Mündel 15 fl rh Manumissionsgebühr entrichtet hat. Also sprechen die Aussteller namens ihrer Pupillen genannte Katharina von der bisherigen Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allem, was daran an Pflichten, Lasten und Beschränkungen hängt, los und erlauben ihr, mit ihren Kindern neue Eigenschaft, Bürgerrecht oder Schutz und Schirm anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch die Aussteller, die auch namens ihrer Schutzbefohlenen und ihrer aller Erben auf deren bisheriges Eigentum und die daraus abgeleiteten Rechte ausdrücklich verzichten. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Vormundschaft von Königsegg 
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B 515 II U 3043Archivalieneinheit
1568 Februar 4 
Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Hans Küeni "zum Bannen im Greut", ehelichen Sohn des verstorbenen Kaspar Küeni und der Magdalena Mock, beide ebenfalls zum Bannen, der als Leibeigener Erzherzog Ferdinands bis jetzt dessen Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig vnd verwandt gewest" ist, gegen Bezahlung nicht spezifizierter Manumissions- und Kanzleitaxen sowie nach Entrichtung seiner jährlichen Leibsteuer beim Gericht Simmerberg aus dessen Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens seines fürstlichen Dienstherrn und von Amts wegen spricht der Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt demselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, ohne dass er durch Erzherzog Ferdinand oder dessen Erben und Amtleute Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen hat. Geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen künftig von kaiserlichen Eigenleuten anfällt, dürfen Hans, dessen Nachkommen und Erben nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den dortigen erzherzoglichen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Steuereinnehmern der Gerichte, in denen die Erbschaften angefallen sind, hinsichtlich der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt", verständigt und dieselbe entrichtet. Falls Hans, seine Erben und Nachkommen jemals liegende Güter in der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an die fürstlichen Eigenleute, die dem neuerkauften Teil dieser Herrschaft angehören, und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der ihnen dann "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz" in drei Raten auszuzahlen sein wird. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Amt Bregenz und Hohenegg 
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B 515 II U 3044Archivalieneinheit
Österreich, 1568 April 29 
Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Michel Sterck zu Moos in der Pfarrei Amtzell, Sohn der verstorbenen Eheleute Klaus Sterck und Waldburga Elgass, der als Leibeigener Erzherzog Ferdinands bis heute dem neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz und steuerlich der Leutkircher Heide "zugehörig vnd verwandt gewest" ist, gegen Entrichtung nicht spezifizierter Manumissions- und Kanzleitaxen in seine Amtsverwaltung und nach Bezahlung seiner jährlichen Leibsteuer bei den Steuereinnehmern und Steuergenossen auf Leutkircher Heide aus dessen Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens seines fürstlichen Dienstherrn und von Amts wegen spricht der Aussteller genannten Michel von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt demselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, ohne dass er durch Erzherzog Ferdinand oder dessen Erben und Amtleute Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen hat. Geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen künftig von kaiserlichen Eigenleuten anfällt, dürfen Michel, dessen Nachkommen und Erben nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den dortigen erzherzoglichen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Steuereinnehmern der Gerichte, in denen die Erbschaften angefallen sind, hinsichtlich der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt", verständigt und dieselbe entrichtet. Falls Michel, seine Erben und Nachkommen jemals liegende Güter in der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an die fürstlichen Eigenleute, die dem neuerkauften Teil dieser Herrschaft angehören, und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Amt Bregenz und Hohenegg 
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B 515 II U 3045Archivalieneinheit
1568 September 17 
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Verena Steinhauser, Tochter der Eheleute Kaspar Steinhauser und Magdalena Halder zu Menisreute, um 8 fl rh, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Verena und auch die Kinder, die sie von jetzt an womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben" anzunehmen, wo sie will, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Stadt Ravensburg 
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B 515 II U 3046Archivalieneinheit
1568 Oktober 29 
Johann Matthäus Humpis von Waltrams, Dompropst des Hochstifts Konstanz, und Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil etc., für sich selbst und als Vertreter seiner jüngeren Brüder Johann, Philipp und Georg beurkunden, dass sich Kaspar Baumann zu Kesenweiler, ehelicher Sohn des Peter Baumann und der Agatha Schlefler und bis jetzt als Eigenmann der Herrschaft Waldburg "gehörig" und der Dompropstei Konstanz als Zinser "verwandt", um 10 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Darum entbinden die Aussteller genannten Kaspar von seinem Eid, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten ihm und seinen Erben gegenüber auch namens der Dompropstei und der Herrschaft Waldburg auf alle Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen, gewähren ihm freien Zug und erlauben ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene der Herrschaft Waldburg steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwerben sollte, muss mit denselben nach "der herrschaft waldtpurg geprauch" verfahren werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Kaspar, sollte er über kurz oder lang wieder in Gebiete der Aussteller ziehen, sich deren Leibherrschaft bzw. derjenigen ihrer Mitinteressenten, Nachfolger oder Erben erneut unterwerfen oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Dompropstei Konstanz; Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3047Archivalieneinheit
1568 Dezember 20 
Hans Dreer und mit ihm Cordula Hag, seine Ehefrau, ergeben sich selbst und ihre Kinder, auch diejenigen, die sie künftig noch zu erzeugen hoffen, freiwillig, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen unter die Leibherrschaft Wolf Gremlichs von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan soll gedachter Junker sie innehaben, schirmen und "handhaben" wie seine übrigen Eigenleute, wogegen sie, die Aussteller, auch namens ihrer Kinder ihrem neuen Leibherren und dessen Erben eidlich geloben und versprechen, getreu, gewärtig und in allen billigen und redlichen Geboten, Verboten und Sachen gehorsam zu sein, nach Vermögen deren Nutzen und Frommen zu befördern und Schaden von ihnen zu wenden, nicht flüchtig zu werden, weder mit Leib noch mit Gut, auch nicht von Fürsten, Grafen, Herren, Adelspersonen, Städten, Klöstern oder sonstwem Schutz und Schim, Bürgerrecht, Landrecht oder Beisitz anzunehmen, sondern alles dasjenige "[zu] schaffen, [zu] handlen, [zu] thun vnd [zu] lassen, es sy mit frevel, steuren, bußen, zinsen, gulten, geburlichen frondiensten vnd anderm", was getreue Leibeigene und Hintersassen ihrem "leib vnd aigenthumbsherrn" zu tun schuldig sind. Das alles haben die Aussteller auch namens ihrer Kinder ihrem künftigen Leibherrn in einem Eid "liplich zu Gott" geschworen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Dreer; Cordula Hag 
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B 515 II U 3048Archivalieneinheit
1569 Juni 10 
[N.N.] Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt beurkunden, dass sich Waldburga Atzenhofer, Ehefrau des Otmar Dorner zu Tobel und eheliche Tochter des Jörg Atzenhofer und der Barbara Sigg, beide zu Atzenhofen, am heutigen Tag um 6 fl, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen genannte Waldburga und deren künftige Kinder und Kindeskinder von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, sie von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen nicht mehr zu behelligen, gestatten ihnen, ab sofort neue Eigenschaft, Bürgerrecht, Schutz und Schirm bei Herren, Städten "vnd andern enden" anzunehmen, "wie vnd wo es inen geliebt", unbehindert durch sie, die Aussteller, die hiermit ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr verzichten. 
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Aussteller: Kloster Baindt 
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B 515 II U 3049Archivalieneinheit
1569 Juli 14 
Abt Michael, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Hans Bosch gen. Scherrer zu Emmelweiler, Sohn der verstorbenen Eheleute Gallin Bosch und Agatha Nabholtz, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden genannten Hans von seinem Eid, sprechen ihn auch namens ihrer Nachfolger von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihm, ab sofort Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wo es Ime geliebt", anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3050Archivalieneinheit
1569 Juli 26 
Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Barbara Vetscher aus Pfrungen, jetzt Ehefrau Hans Dorners, des Ammanns zu Hasenweiler, um 6 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet. Ausgenommen von der Freilassung sind drei Kinder aus früheren Ehen, nämlich Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, welche die Vetscher mit ihren verstorbenen Ehemännern Hans Hornstein und Balthasar d. Ä. Weltz erzeugt hatte. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen 
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B 515 II U 3051Archivalieneinheit
1569 August 1 
Abt Johannes [III. Hablizel], auch Prior und Konvent des Benediktinerklosters Weingarten beurkunden, dass sich Regina Vetter, eheliche Tochter des Jerg Vetter und der Brigitta Brasberger zu Hasenweiler, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter Regina hiermit freien Zug, wie und wohin sie will, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an ihr, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen, gerichtliche und außergerichtliche, gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3052Archivalieneinheit
1569 August 3 
Barbara Vetscher aus Pfrungen, Ehefrau des Hans Dorner, des Ammanns zu Hasenweiler, die sich erst vor kurzem aus der Leibherrschaft des Deutschen Hauses zu Altshausen erkauft hat, ergibt sich wohlüberlegt, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen, auch mit Bewilligung ihres Ehemanns, mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Ausstellerin erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihr und ihrem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und gelobt, gehorsam zu sein und alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind. Doch sind von vorstehender Ergebung an Wolf Gremlich die Kinder der Ausstellerin, Anna und Agatha Hornstein und Balthasar d. J. Weltz, die weiterhin Leibeigene der Kommende Altshausen bleiben, ausdrücklich ausgenommen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Barbara Vetscher 
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B 515 II U 3053Archivalieneinheit
1569 August 13 
Abt Johannes [III. Hablizel], auch Prior und Konvent des Benediktinerklosters Weingarten beurkunden, dass sich Anna Stadelmann, Tochter der Eheleute Jakob Stadelmann und Anna Span (Speni) zu Kümmerazhofen, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genannter Anna hiermit freien Zug, wie und wohin sie will, so dass dieselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an ihr, entbinden sie von ihrem Eid und schließen künftige Forderungen, gerichtliche und außergerichtliche, gegen sie oder ihre Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3054Archivalieneinheit
1569 November 13 
Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee, Zeil etc., beurkundet für sich selbst und auch als Vertreter seiner Brüder Johann, Georg und Philipp, dass sich Gorius Knecht zu Weitprechts, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Knecht und Anna Grosser und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Gorius von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Gorius, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3055Archivalieneinheit
1569 August 17 
Michael, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Matthias (Theiss) Bendel, Sohn der Eheleute Balthasar (Balthus) Bendel und Ursula Rüstin zu Wallenreute, um 9 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannten Matthias von seinem Eid, spricht denselben auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihm, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die demselben anhängenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3056Archivalieneinheit
1570 Januar 16 
Jakob Truchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Waldsee, Zeil etc., beurkundet für sich selbst und auch als Vertreter seiner Brüder Johann, Georg und Philipp, dass sich Hans Grösser zu Rötenbach, Sohn der daselbst wohnhaften Eheleute Jakob Grösser und Amalia Stitzenberger und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um einen nicht spezifizierten Geldbetrag, dessen Empfang er hiermit bestätigt, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Hans, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Jakob Truchsess von Waldburg 
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B 515 II U 3057Archivalieneinheit
1570 Januar 17 
Michael, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Christoph (Stoffel) Braun zu Reute, ehelicher Sohn des verstorbenen Hans Braun und der Margaretha Waller, um 3 fl rh, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannten Christoph von seinem Eid, spricht denselben auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihm, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die demselben anhängenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3058Archivalieneinheit
1570 Januar 20 
Philipp Schindelin zu Unterreitnau, Bürgermeister, und Jakob Thoman, des Rates, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Jerg Müller d. J., Meister daselbst, beurkunden, dass sich Barbara Brenner, Tochter der verstorbenen Eheleute Thoman Brenner und Margaretha Mayer zum Reißauf, um 6 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus des Spitals Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger sprechen die Aussteller genannte Barbara und deren künftige Kinder von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten auf ihre bzw. des Spitals bisherige Rechte an derselben und Ansprüche und Forderungen gegen sie und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten "oder sonst allenthalben" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer es ihr genehm ist. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg 
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B 515 II U 3059Archivalieneinheit
1570 März 28 
Abt Michael, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Michel Mayer, ehelicher Sohn des Andreas (Enderas) Mayer "vom hof" und der Anna German, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller sprechen Michel auch namens ihrer Nachfolger von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten ihm, ab sofort Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd anderen, wo es Ime geliebt", anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Abschrift 
Aussteller: Kloster Weißenau 
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B 515 II U 3060Archivalieneinheit
1570 Juli 3 
Michael, Propst des Augustinerchorherrenstifts Waldsee, beurkundet, dass sich Agatha Bendel zu Enzisreute, Tochter der verstorbenen Eheleute Galli Bendel und Margaretha Brauchli von Haßlanden, um 5 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft freigekauft hat. Der Aussteller entbindet genannte Agatha von ihrem Eid, spricht dieselbe auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachkommen von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Abgaben, Steuern und Diensten los, erlaubt ihr, bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn selbst und den Konvent, in dessen Namen er ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum und die demselben anhängenden Ansprüche und Forderungen verzichtet. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Chorherrenstift Waldsee 
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B 515 II U 3061Archivalieneinheit
1571 August 20 
Philipp Marschall von Pappenheim zu Rothenstein und Kalden beurkundet, dass er Magdalena Schaub, Witwe des Policarpi[us] Eggensperger, Müller zum Glaubers, um 5 fl rh gemeiner Landeswährung, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft entlassen hat. Auch namens seiner Erben spricht er genannte Witwe von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Philipp Marschall von Pappenheim 
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B 515 II U 3062Archivalieneinheit
1570 August 25 
Graf Joachim von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., entlässt Elsa Schoch, Ehefrau des Bastian Ölps "vfm vndern hunberg" aus seiner Leibherrschaft. Auch namens seiner Erben und Nachkommen verzichtet der Aussteller auf sein bisheriges Eigentum und die aus demselben resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und erlaubt genannter Elsa, Schutz und Schirm oder Herrschaft anzunehmen, "von wem oder wa sy wöll", ohne von seiner Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Graf Joachim von Fürstenberg 
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B 515 II U 3063Archivalieneinheit
1570 September 11 
Abt Johannes [III. Hablizel], auch Prior und Konvent des Benediktinerklosters Weingarten beurkunden, dass sich Kaspar Schneider, ehelicher Sohn des verstorbenen Hans Schneider und der Katharina Dentzler zu Pfärrenbach, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller gewähren genanntem Kaspar hiermit freien Zug, wie und wohin er will, so dass derselbe ab sofort ohne Einsprache oder Behinderung von ihrer Seite bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annehmen kann, sprechen ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, verzichten auch namens ihrer Nachkommen auf ihr bisheriges Eigentum an ihm, entbinden ihn von seinem Eid und schließen künftige Forderungen, gerichtliche und außergerichtliche, gegen ihn oder seine Erben von Leibeigenschafts wegen nachdrücklich aus. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Kloster Weingarten 
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B 515 II U 3064Archivalieneinheit
1570 September 26 
Abt Georg [von Gravenegg-Burchberg], Dechant, Küster und Konvent des Fürststifts Kempten beurkunden, dass sich Hans Hiemer zu Bettelhofen um einen nicht spezifizierten Geldbetrag, dessen Empfang sie hiermit bestätigen, von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Namens ihres anvertrauten Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Aussteller genannten Hans von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, erlauben ihm freien Zug und die Annahme von Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Fürsten, Herren, Städten, Adelspersonen "oder andern", wobei er von ihrer Seite keinerlei Behinderung befürchten muss. Es gilt der Vorbehalt, dass der Freigelassene künftig von Kemptener Gotteshausleuten weder durch Erbschaft, Schenkung noch auf sonstigem Weg liegende Güter in "vnser Grafschaft" erwerben, sondern sich in solchen Fällen mit Geld oder Fahrnis abfinden lassen muss, wobei auf außer Landes gehendes Vermögen nach des Stifts Gewohnheit und Herkommen der Abzug zu entrichten ist. Sollte Hiemer jemals wieder in das Territorium des Fürststifts ziehen, muss er sich dessen Leibherrschaft erneut unterwerfen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Fürststift Kempten 
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B 515 II U 3065Archivalieneinheit
1570 Oktober 28 
Hans Rudolf Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet, dass sich Lorenz Roth zu Buchen, ehelicher Sohn des Andreas (Endras) Roth und der Barbara Nörss, um eine nicht spezifizierte Gegenleistung von seiner Leibherrschaft befreit hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannten Lorenz von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, entbindet ihn von dem ihr anhängenden Eid, dessen Dienst- und Abgabenpflichten, erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten "oder andern" neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, "wo er will vnd Im das fueglich ist" und ohne jede Behinderung von seiner Seite, und garantiert, gegen den Freigelassenen oder dessen Vermögen künftig keine Ansprüche oder Forderungen von Leibeigenschafts wegen mehr vorzubringen, weder gerichtlich noch außergerichtlich. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Hans Rudolf Vogt von Summerau 
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B 515 II U 3066Archivalieneinheit
1571 Februar 10 
Alexander Marschall von Pappenheim zu Grönenbach, Rat Erzherzog Ferdinands [II.] von Österreich, beurkundet, dass sich Agatha Pettrich, eheliche Tochter des Hans Pettrich und "zum Pettrichs Legauer" gesessen, gemeinsam mit einem Kind und um eine nicht spezifizierte Gegenleistung von seiner Leibherrschaft gelöst hat. Auch namens seiner Erben spricht der Aussteller genannte Agatha, ihr Kind und alle weiteren Kinder, die sie womöglich künftig empfängt, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes los, gewährt denselben freien Zug und erlaubt die Annahme von Zunft- oder Bürgerrecht, Schutz und Schirm "wa, wie vnd bei weme si wellen, nach irem guetbeduncken vnd gevallen", wobei von seiner Seite keine Behinderung zu gewärtigen sein wird, weil er hiermit auf sein bisheriges Eigentum mit allen Gerechtigkeiten ausdrücklich verzichtet und garantiert, deswegen künftig keine Ansprüche oder Forderungen mehr zu stellen. 
Pergament - Ausfertigung 
Aussteller: Alexander Marschall von Pappenheim 
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