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A 44 U 1311Archivalieneinheit
1525 August 21 (Mo. n. Assumptio Mariae) 
Hans Henni von Klain Eyßlingen [Kleineislingen, Kr. Göppingen], zu Göppingen gef., weil er einer der "anfenger unnd auffwickler" beim Bauernaufstand gewesen war, wird nach Fürbitten auf vorliegende Verschreibung hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung selbst zu bezahlen, 100 fl Strafe am Erzherzog Ferdinand zu geben, Stadt und Amt Göppingen nicht zu verlassen, Wehr und Harnisch abzugeben, offene Wirtschaften und Gesellschaften in Zukunft zu meiden, künftig keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, nicht wieder irgendwelcher Meuterei, Aufruhr oder Konspiration anzuhängen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung einen Bürgen und schwört U. -
Bürge mit 20 fl: Bernhart Henni ("Heinn"), Bruder des Täters
 
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A 44 U 1312Archivalieneinheit
1527 August 14 (Mi. n. S. Laurentius) 
Hans Henni ("Hein") von Großeislingen [Kr. Göppingen], erneut zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, weil er in Übertretung einer geschworenen Urfehde [vgl. UF 1311] abermals in den Wirtshäusern gesessen und aus dem Amt Göppingen gewandert war, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg und das Gebiet von 20 Meilen vor seinen Grenzen unverzüglich zu verlassen, künftig unbedingt zu meiden und schwört U.
Bei Zuwiderhandlung soll er ohne weiteres hingerichtet werden
 
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A 44 U 1313Archivalieneinheit
1529 August 30 
Lienhart Heni von Großeislingen [Kr. Göppingen], wegen Fundunterschlagung (er hatte ein von einem Juden auf freien Feld verlorenes Bündel auch auf dessen Nachfragen hin nicht herausgegeben) zu Göppingen gefangen, wird auf Fürbitte guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Erzherzog Ferdinand 15 fl zu geben, seine Atzung und sonstige Kosten zu bezahlen und schwört U. 
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A 44 U 1314Archivalieneinheit
1531 März 3 
Lienhart Gyttlin, Schuchmacher von Großeislingen [Kr. Göppingen], daselbst als Untertan des Proptes und Kapitels im Stift Unserer Lieben Frauen wohnhaft, von dem edlen und festen Herrn Wolff von Rechberg zu Hohenrechberg erneut gef., weil er den ketzerischen Lehren des Wiedertaufs seines Irrtums aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, nach Kleineislingen überzusiedeln (und damit Untertan und Landsässiger des Erzherzogs Ferdinand - den er zugleich Erbhuldigung geloben soll - zu werden), als armer Laie und Untertan künftig an der althergebrachten kirchlichen Ordnung festzuhalten, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung zwei Bürgen und schwört U. -
Bürgen mit 100 fl: Lentz Gytlin und Jörg Stett von Heiningen [Kr. Göppingen], Vater und Schwager des Täters
 
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A 44 U 1315Archivalieneinheit
1539 Mai 13 
Coppelman, Jude zu Großeislingen [Kr. Göppingen], wegen Wuchers und Verachtens des herzoglichen Geleits zu Göppingen gef., wird auf Fürbitte seiner Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, dem Herzog Ulrich von Württemberg 100 fl zu geben, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, sein ausgeliehenes Gel ohne Wucherzinsen einzuziehen, seine Schuldner soweit sie Untertanen Herzog Ulrichs, nicht mehr mit Rottweil'schen und anderen ausländischen Rechten zu beklagen, all seine noch beim Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil anhängigen Prozesse gegen württembergische Untertanen sofort zu beenden, die von ihm vermittelst des Hofgerichts in Acht und Aberacht gebrachten württembergischen Untertanen unverzüglich auf eigene Kosten auszulösen und dem Obervogt zu Göppingen hierüber eine Bescheinigung des Hofgerichts vorzulegen, gegen dieses Urteil nicht zu appelieren, kein Geld mehr auf Gesuch oder Wucher auszuleihen und schwört U. 
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A 44 U 1316Archivalieneinheit
1560 Januar 30 
Hans Häselin von Kleineislingen [Kr. Göppingen], zu Göppingen gef., weil er in Volltrunkenheit dem Bästlin Stiller zur Nachtzeit eine Gans aus dem Stall gestohlen hatte, wird auf Fürbitte seines Eheweibs und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen, Wirtshäuser und offene Zechen sowie jede Art von Spiel künftig zu meiden und schwört U. 
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A 44 U 1317Archivalieneinheit
1561 Mai 29 
Hans Zainer von Dinckelspühel [Dinkelsbühl], derzeit rechbergischer Schultheiß von Großeislingen, zu Göppingen gef., weil er entgegen den lauteren Verträgen gegen die Untertanen des Herzogs Christoph von Württemberg mutwillig, frevelhaft und unbefugterweise gehandelt hatte, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig gegenüber dem Herzog Christoph und dessen Untertanen gemäß den Verträgen jederzeit freundlich und nachbarlich zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 1318Archivalieneinheit
1562 Mai 27 
Konrat Mällin von Kleineislingen [Kr. Göppingen], wegen seiner Zugehörigkeit zur Sekte der Wiedertäufer zu Göppingen gef., wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Atzung, Turmgeld und sonstige Kosten zu bezahlen, künftige Kinder nach der fürstlichen Kirchenordnung taufen zu lassen, selbst bei der publizierten und noch zu publizierenden Kirchenordnung zu bleiben, den Wiedertäufern keinerlei Vorschub mehr zu tun, heimliche Zusammenschlüsse in Zukunft zu meiden und schwört U. 
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A 44 U 1319Archivalieneinheit
1568 Juli 14 
Eustachius Hafelin von Kleineislingen [Kr. Göppingen], "umb ettliche Bezigs und Argwohns" einige Tage zu Göppingen gef., wird auf eifrige Bitten ohne nähere Untersuchung aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U. 
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