Überlieferungsbildung

Archivierung von Verwaltungsunterlagen

Archivische Überlieferungsbildung gehört zu den unbestrittenen Kernaufgaben im Archiv und ist im Landesarchivgesetz (Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut) fest verankert.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage bieten die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes ihre nicht mehr benötigten, archivreifen Unterlagen dem Landesarchiv zur Übernahme an. Auch nichtstaatliche Einrichtungen oder Privatpersonen können dem Archiv Unterlagen anbieten. Der Archivar entscheidet, ob den Unterlagen bleibender Wert für die Landesgeschichte, für die Sicherung von berechtigten Belangen der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt. Dieser Vorgang wird als Bewertung bezeichnet.

Das Schriftgut wird in diesem Arbeitsschritt anhand von nachvollziehbaren Kriterien analysiert und beurteilt. Diese Kritieren sind streng und werden ständig evaluiert. Die Bewertung hat zum Ziel, die archivwürdige Überlieferung auszuwählen und so Informationen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu sichern sowie Verwaltungshandeln nachvollziehbar zu machen.

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Organisation der staatl. Archivverwaltung

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Staatsministerium (Villa Reitzenstein)

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