Die Abteilung Staatsarchiv Sigmaringen ist zuständig für die allgemeinen und besonderen Verwaltungsbehörden, die Gerichte und sonstigen Stellen des Landes mit Sitz im Regierungsbezirk Tübingen sowie für die nachgeordneten Stellen des Bundes (im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988, BGBl I, S. 62), die ihren Sitz im Regierungsbezirk Tübingen haben.
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