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A 44 U 7096Archivalieneinheit
1547 Juni 24 (Johannes der Täufer) 
Michel Herrenman aus Genkingen, zu Zwiefalten gef., weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, ein Stück Wild an der "Aichhalde" geschossen und von einem anderen bei einer Teilung zweimal einen halben Hirsch genommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 11 fl und 1 "Fachgulden" zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Herrschaft angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind.
Bürgen: 1) Thoma Franck, Schultheiß zu Genkingen 2) Jörg Herrenman, sein Vater aus Genkingen.
 
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A 44 U 7097Archivalieneinheit
1547 Juni 27 (Mo n. Johannes der Täufer) 
Martin Getz aus Tigerfeld, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich,einen Abtrag von 3 fl und 1"Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch ihre Güter so lange von der Herrschaft angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind.
Bürgen: 1) Ludwig Schneider aus Wilsingen 2) Hans Herter 3) Hans Henni, beide aus Tigerfeld.
 
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A 44 U 7098Archivalieneinheit
1547 Juni 30 (Do n. Johannes) 
Wolf Lemlin aus Tigerfeld, zu Zwiefalten gef., weil er Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 4 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein.Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die gen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Hans Schulthais 2) Hans Lemlen, beide aus Tigerfeld. 
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A 44 U 7099Archivalieneinheit
1547 Juli 16 (Sa n. Margaretha) 
Ludwig Rein aus Genkingen, zu Zwiefalten gef., weil er Wildfrevel begangen und Wildbret angenommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 2 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein.Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Jörg Rein, sein Vater aus Undingen 2) Hans Rein, sein Onkel aus Genkingen. 
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A 44 U 7100Archivalieneinheit
1547 Juli 29 (Fr n. Jakob) 
Martin und Konrad Herenman (Herrenman), Brüder, aus Genkingen, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren und M. Herenman ein Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, jeder 7 fl und je 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst ihr Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich jeder mit 40 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner 2 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Herrschaft angreifen zu lassen, bis die obengen. 80 fl bezahlt sind. - Bürge des M. Herenman: Lorenz Frey aus Genkingen; Bürge des K. Herenman: Pankratius Schilling sud Genkingen. 
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A 44 U 7101Archivalieneinheit
1547 August 12 (Fr n. Laurentius) 
Veit Kreppalar aus Tigerfeld, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter solang von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Jakob Leulin 2) Bastian Kreppalar, beide aus Tigerfeld. 
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A 44 U 7102Archivalieneinheit
1548 Juli 10 
Peter Wernher aus Inneringen (Engeringen), zu Hettingen gef., weil er im Zwiefalter Forst Wildbret selbst geschossen und teilnommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 13 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Herr schaft solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Peter Fritz, Schultheiß 2) Melchior Herpst 3) Hans Schnaittenberger 4) Simon Fritz 5) Bleßin Beglin 6) Sigmund Restlin 7) Hans Restlin 8) Hans Sepp 9) Balthasar Klegk 10) Blesi Klegk, alle aus Inneringen, 11) Bastian Werner 12) Hans Wernher, seine Brüder 13) Gorgus Blau, alle drei aus Ittenhausen. 
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A 44 U 7103Archivalieneinheit
1548 September 15 
Michel Byele gen. Bischoff, B. zu Veringenstadt, gef., weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 9 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er gelobt eidlich, sich auf Verlangen der Obrigkeit wieder zu stellen. 
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A 44 U 7104Archivalieneinheit
1548 Dezember 14 
Veit Renntz aus Großengstingen, zu Hettingen gef., weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, vier Stück Wild mit Hunden gejagt und auch einen Teil mitgenommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 7 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Ferner stellt er drei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Herrschaft angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind.
Bürgen: 1) Ludwig Renntz aus Kilchberg 2) Hans Baur 3) Jakob Schirm, beide aus Betzingen.
 
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A 44 U 7105Archivalieneinheit
1549 Januar 7 
Peter Leutze aus Erpfingen, gef., weil er im Zwiefalter Forst ettliche Wildschweine, Hirsche und anderes Wild geschossen und heimgetragen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich,einen Abtrag von 9 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 70 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 70 fl bezahlt sind. Bürgen: Jörg und Michel Leutze, seine Brüder aus Lonsingen. 
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A 44 U 7106Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Martin Besch aus Meidelstetten (Meittelstetten), in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst einen Junghirsch und eine Hirschkuh geschossen und weiteren Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 9 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufen Unkosten zu entrichten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 60 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner drei Bürgen,die sich eidlich verpflichten,bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Herrschaft solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 60 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Theyß Straubinger 2) Michel Bremenlau 3) Balthasar Muntz, alle aus Meidelstetten. 
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A 44 U 7107Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Michel Bremenlau (Bremennlaw) und Ludwig Binder gen. Mogk, beide aus Meidelstetten, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren, M.Bremenlaw ein halbes Reh mit den Hunden gefunden und mitgenommen hatte, L. Binder ein halbes Stück Wild gefunden, heimgetragen und dessen Haut für 8 Batzen verkauft hatte, jedoch begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von je 2 fl und M. Bremenlaw zusätzlich 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen,und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 35 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein.Sie stellen ferner drei Bürgen,die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung von der Herrschaft ihre Güter solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 70 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Martin Besch 2) Theyß Straubinger 3) Balthasar Muntz, alle aus Meidelstetten. 
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A 44 U 7108Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Veit Koch d.A. und Veit Koch d.J., beide aus Erpfingen, wegen Wildfrevels in Ungnade gefallen, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von 6 fl und 1 "Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten und alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen. Sie stellen zur Sicherheit drei Bürgen,die sich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung 50 fl zu bezahlen. V. Koch d.A. war dem Wildbret nachgegangen,hatte zwei Landsknechte in seinem Haus beherbergt u. von ihnen Wild angenommen. V. Koch d.J. hatte Wildbret angenommen, das Peter Leutze geschossen und gebraten (?) hatte. - Bürgen: 1) Thoma Gegkeler 2) Konrad Schwerer 3) Urban Renner, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7109Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Urban Renner, Schmied aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und Teile von 2 Hirschen mitgenommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten und alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt drei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Konrad Schwerer 2) Thoma Gegkeler 3) Veit Koch d.A., alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7110Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Theuß Straubinger und Hans Mist, beide aus Meidelstetten, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren - Th. Straubinger hatte ein Stück Wild und einen Rehbock geschossen und Teile von einem Wildschwein genommen, das er aber nicht geschossen hatte, H. Mist hatte teilgenommen und davon gegessen - jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von 14 fl u. 1"Fachgulden" sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des agdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit 70 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner 3 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Herrschaft solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 70 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Martin Besch 2) Michel Bremenlau 3) Balthasar Muntz, alle aus Meidelstetten. 
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A 44 U 7111Archivalieneinheit
1549 Januar 18 
Marx Zannger, Feilenschmied (Vellenschmied) aus "Huna" (Hounau?), in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und Teile von einem Hirsch genommen hatte, den Bastian Spleyß aus Genkingen geschossen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 4 fl und 1 "Fachgulden" zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu ent halten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann seinen Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen,und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagd vergehen, ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Konrad Schwerer aus Erpfingen 2) Michel Bremenlau aus Meidelstetten. 
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A 44 U 7112Archivalieneinheit
1549 Januar 22 
Michel Epp aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, auch viermal von Peter Leutze Wildbret entgegengenommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 5 fl u. 1"Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein und stellt ferner sieben Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen, ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Brosin Huber 2) Jakob Mie 3) Martin Wülle 4) Veit Mayer 5) Hans Mayer 6) Digkus Lorch 7) Ludwig Gegkeler, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7113Archivalieneinheit
1549 Januar 22 
Ludwig Gegkeler aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und Teile von einem Hirsch und einem Jungwild genommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf dem landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 7 Bürgen, die sich eidlich verpflichten bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Brosin Huber 2) Jakob Mie 3) Michel Epp 4) Martin Reulle 5) Digkus Lorch 6) Veit Mayer 7) Hans Mayer, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7114Archivalieneinheit
1549 Januar 22 
Brosin Huber und Jakob Mie gen. das Beyrle, beide aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren und Teile von einem Hirsch genommen hatten, den Peter Leutze geschossen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag zu geben, Br. Huber von 2 fl und J. Mie von 3 fl, sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie leisten zur Sicherheit Bürgschaft, Br. Huber mit 20 fl und J. Mie mit 40 fl, und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner sechs Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 20 und 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Michel Epp 2) Martin Reulle 3) Digkus Lorch 4) Veit Mayer 5) Hans Mayer 6) Ludwig Gegkeler, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7115Archivalieneinheit
1549 Januar 22 
Veit Mayer, Hans Mayer gen. Buttß und Digkus Lorch, alle aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren, V. Mayer Teile von einem Hirsch genommen, den Peter Leutze geschossen hatte sowie ein kleines Rehkalb, das Hans Straubinger mit einem Prügel totgeworfen hatte, H. Mayer Teile von zwei Hirschen und einer Hirschkuh, die P. Leutze geschossen hatte, D. Lorch von einem Hirsch, von zwei Stück Wild und einem Reh, das P. Leutze und der Bader von Ringingen geschossen hatten, jedoch auf Fürbitte begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, einen Abtrag zu geben - Veit Mayer 3 fl, Hans Hayer 5 fl u. 1"Fachgulden, Benedikt Lorch 2 fl - sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 30 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner 5 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Herrschaft solange angreifen zu lassen, bis die Bürgschaften bezahlt sind. - Bürgen: 1) Brosin Huber 2) Jakob Mie gen. das Beurle 3) Michel Epp 4) Martin Reulle 5) Ludwig Gegkeler, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7116Archivalieneinheit
1549 Januar 22 
Martin Reulle aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und viermal vom Wildbret des Peter Leutze genommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 2 fl u. 1"Fachgulden" zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U.Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 7 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die oben gen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Brosin Huber 2) Jakob Mie 3) Michel Epp 4) Digkus Lorch 5) Veit Mayer 6) Hans Mayer 7) Ludwig Gegkeler, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7117Archivalieneinheit
1549 Januar 30 
Ludwig Brunst und sein Sohn Jakob, beide aus Erpfingen,in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen waren und Teile von zwei Hirschen angenommen hatten,die von Peter Leutze geschossen wurden, und beim Heimtragen der Hirsche geholfen hatten, jedoch begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag zu geben, L. Brunst 5 fl und 1 "Fachgulden", J. Brunst 4 fl und 1 "Fachgulden", sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner 5 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Michel Bugk 2) Lex Gabel 3) Jörg Mayer 4) Michel Guttbrott 5) Hans Epp, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7118Archivalieneinheit
1549 Januar 30 
Michel Bugk gen. Fautz aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und Teile von einem "Spitzhirsch"und zwei Hirschkühen genommen hatte, die vonPeter Leutze geschossen wurden, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen,und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen, ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Lex Gabel 2) Ludwig Brunst 3) Jakob Brunst 4) Michel Guttbrott, alle aus Erpfingen. 
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A 44 U 7119Archivalieneinheit
1549 Januar 30 
Michel Eberhart aus Meidelstetten, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, einen Hirsch, dem ein Schenkel fehlte, totgeschlagen und einen Teil davon mitgenommen hatte, jedoch begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 2 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig des Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 4 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Balthasar Muntz, Schultheiß 2) Michel Bremenlau 3) Theyß Straubinger, alle aus Meidelstetten 4) Bastian Knebel aus Bernloch. 
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A 44 U 7120Archivalieneinheit
1549 Januar 30 
Lex Gabel aus Erpfingen, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und von einem von Peter Leutze geschossenen Hirsch einen Teil genommen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 5 fl und 1 "Fachgulden" zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu ent halten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter solange von der Obrigkeit an greifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. @
Bürgen: 1) Michel Bugk 2) Ludwig Brunst 3) Jakob Brunst 4) Michel Guttbrott, alle aus Erpfingen.
 
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A 44 U 7121Archivalieneinheit
1549 Februar 6 
Wolf Wagner aus Eglingen "im Hettinger Amt", in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und einen halben, verendeten Hirsch heimgetragen hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Kaspar Schneider 2) Heinrich Rapp, beide aus Eglingen. 
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A 44 U 7122Archivalieneinheit
1549 August 9 
Matheus Mathis, B. zu Veringenstadt,in Ungnade gefallen,weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangenwar und Teile davonheim genommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner seinen Vater Paulin Mathis, B. zu Veringenstadt, als Bürgen, der sich verpflichtet, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen seine Gütervon der Obrigkeit so lange angreifen zu lassen, bis die obengen.50 fl bezahlt sind. 
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A 44 U 7123Archivalieneinheit
1549 August 15 
Pankratius Vißell aus Steinhilben, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war und sechs Stück Wild geschossen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 6 fl sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 50fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner drei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 50 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Sixt Vißell, sein Bruder 2) Jörg Stoll, sein Tochtermann 3) Jörg Müller, alle aus Steinhilben. 
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A 44 U 7124Archivalieneinheit
1549 September 23 (Mo n. Matthäus) 
Matheis Sindel aus Kolmar, vom Hettinger Forstmeister zu Zwiefalten in des Prälaten Gefängnis gelegt, weil er Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben. 
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A 44 U 7125Archivalieneinheit
1551 August 9 
Peter Bosch aus Stetten unter Holstein (an der Lauchert), in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich,einen Abtrag von 3 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 10 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner Jakob Krauß aus Stetten u.H. als Bürgen, der sich verpflichtet,bei Bruch dieser Verschreibung und bei Aufdeckung weiterer Jagdvergehen seine Güter von der Obrigkeit so lange angreifen zu lassen, bis die obengen. 10 fl bezahlt sind. 
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A 44 U 7126Archivalieneinheit
1551 Oktober 7 
Michel Waltz, Stephan Schneider, Michel Böler, Jörg Hagen, Michel Rein, Ludwig Kingolt, Jörg Steudlin, Jung Hans Rein und Jakob Brun, alle aus Melchingen, zu Trochtelfingen gef., weil sie trotz einer angedrohten Strafe von 30 fl Wildbret geschossen und anderen dabei geholfen hatten, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, zeitlebens ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben, sich mit dem Zwiefalter Forstmeister Jakob Strölin zu vertragen, und schwören U. Ferner geloben sie, als Abtrag ihrer Schuld je 30 fl zu entrichten und stellen zur Sicherheit gen. Bürgen,die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. 
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A 44 U 7127Archivalieneinheit
1552 Januar 14 
Matheis Geyselhart, Blesy Geyselhart, Kilian Renner und Hans Gerstnecker, alle aus Ehestetten, wegen Wildfrevels gef., jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten sowie je einen Abtrag zu bezahlen, nämlich M. Geyselhart 6 fl, B. Geyselhart 10 fl, Kilian Schnider (!) 4 fl und H. Gerstnecker 3 fl Lw.,auch zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben,und schwören U. Sie setzen sich gegenseitig zu Bürgen ein und zwar M. und B. Geyselhart für je 20 fl, und K. Renner und H. Gerstnecker für je 10 fl. -Sr: . Ausf., Pap.; 
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A 44 U 7128Archivalieneinheit
1552 Mai 18 
Michel Eyßele, Hans Teuffel und Urban Heißell, alle drei seßhaft zu Bronnen "im Hettinger Amt", in Ungnade gefallen, weil sie im herrschaftlichen Wildbann des Zwiefalter Forsts dem Wild nachgegangen waren und an der Lauchert ein Wildkalb, das aus dem Forst gekommen war, gefangen hatten, jedoch auf Fürbitten begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag von je 5 fl, die aufgelaufene Atzung und andere Kosten zu bezahlen und sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 10 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. Sie stellen ferner insgesamt zwei Bürgen, die sich ver pflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung begangener Forstvergehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die Bürgschaftssumme von 30 fl beglichen ist. - Bürgen für M. Eyßele und H. Teuffel: Claus Eyßele aus Bronnen, der Vater bzw. Schwiegervater; für U. Teuffel: Hans Teuffel, sein Vater aus Harthausen. 
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A 44 U 7129Archivalieneinheit
1553 Februar 20 
Martin Kissling, Schmied aus Gönningen (Giningen), zu Tübingen gef., weil er dem Wildbret nachgegangen war und auf der "Haid" im Zwiefalter Forst einen Hirsch geschossen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, laut eines Mandats einen Abtrag von 20 lb h sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. Er verbürgt sich gemäß des gen. Mandats mit 40 fl und für den Fall des Bruchs dieser U., der Verheimlichung von anderen Wildfreveln oder des unerlaubten Tragens einer Büchse und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner drei Bürgen, die sich verpflichten, bei einer Übertretung dieser Verschreibung ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu Lassen, bis die Summe von 40 fl bezahlt ist. - Bürgen: 1) Jörg Ruoff, sein Schwiegervater 2) Galle Kissling (Kyßling), sein Bruder 3) Michel Lutz, sein Schwager, alle aus Gönningen. 
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A 44 U 7130Archivalieneinheit
1553 Februar 20 
Adam Zimermann aus Gönningen, außer Landes geflohen, dann nach seiner Rückkehr zu Tübingen gef., weil er zusammen mit Martin Kissling, Schmied zu Gönningen, auf der Heide im Zwiefalter Forst - ohne etwas zu schießen - dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, 20 lb h Strafe sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, auch ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 200 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner vier Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 200 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Hans Ruff 2) Georg Geromann 3) Hans Geromann 4) Konrad Geromann, alle aus Gönningen. 
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A 44 U 7131Archivalieneinheit
1553 März 15 
Veit Geyselhart, seßhaft zu Ehestetten, in Ungnade gefallen, weil er im obrigkeitlichen Forst ein Hirschkalb und eine Hirschkuh erlegt hatte, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 4 fl und 1"Fachgulden" zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 20 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 20 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Ludwig Vetter aus Ehestetten 2) Urban Stirlin aus Erbstetten. 
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A 44 U 7132Archivalieneinheit
1553 März 16 
Ludwig Rein aus Genkingen, in Ungnade gefallen, weil er im obrigkeitlichen Forst einen Hirsch geschossen hatte, jedoch begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 6 fl und 1 "Fachgulden" zu bezahlen, und schwört U. Er verspricht, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, verbürgt sich zur Sicherheit mit 100 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner drei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Obrigkeit so lange angreifen zu lassen, bis die obengen. 100 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Franz Rein 2) Hans Rein, seine Vettern, beide aus Genkingen 3) Ludwig Stuhelrickher zu Undingen. 
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A 44 U 7133Archivalieneinheit
1553 April 7 
Enderlin Dietz, Peter Reichlin (Rechlin) und Galle Guld, alle aus Ittenhausen, in Ungnade gefallen, weil sie im Zwiefalter Forst einige Wilddiebe beherbergt und Wildbret von ihnen genommen hatten, jedoch auf Fürbitten begnadigt, geloben eidlich, einen Abtrag - E. Dietz und G. Guld von je 9 fl und je 1 "Fachgulden", P. Reichlin von 2 fl - sowie ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwören U. Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 10 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. 
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A 44 U 7134Archivalieneinheit
1554 Februar 3 
Theus Kinckelin aus Undingen, vor 6 Jahren für 8 Tage gef., weil er im Kolwald (?) in Beuren (?) Wild geschossen hatte, jedoch vom Zwiefalter Forstmeister Hans Jakob Strölin wegen seiner Krankheit vorzeitig mit der Auflage freigel., seine Atzung und 20 lb h zu bezahlen sowie für 30 fl Bürgschaft zu leisten, auch sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, schwört U. - Bürgen: 1) Jakob Kinckelin (Künkelin), sein Vater 2) Hans Schwerer 3) Ludwig Volck 4) Heinrich Fuir (?), alle aus Undingen. 
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A 44 U 7135Archivalieneinheit
1555 Mai 13 
Michel Heisler aus Feldhausen, gef., weil er im obrigkeitlichen Forst mit 2 Hunden dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 2 fl 10 ß sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. 
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A 44 U 7136Archivalieneinheit
1555 November 19 
Martin Speidele (Spedelin) u. Jakob Rieder,beide aus Oberstetten gef.,weil M. Speidele von einem Hirschkalb, das er gef. u.getötet hatte,einen Teil mitnahm, u.J. Rieder dabei geholfen hatte,jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, einen Abtrag von je 5 fl - zahlbar am kommenden Jakobstag (25. Juli) 2 fl und am folgenden Martinstag (11. Nov.) 3 fl, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann ihr besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwören U. M. Speidel stellt 2 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung je 15 fl zu entrichten. - Bürgen: 1) Bernhard Speidele (Vater) 2) Hans Bitzart, beide aus Oberstetten. - Bürgen des J. Rieder: 1) Hans Riedinger aus Oberstetten 2) Ludwig Schnider aus Trochtelfingen. 
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A 44 U 7137Archivalieneinheit
1557 Mai 3 
Michel Gersteneckher d.J., Michel Humel, Wolf Schneider und Bartl Staheleckher, alle aus Großengstingen, in Ungnade gefallen, weil sie von einem erlegten Hirsch Teile genommen hatten, jedoch auf Bitten ihrer Vettern und Freunde begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, einen Abtrag von je 10 fl LW in bar zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwören U. - Bürge des M. Gerstneckher (mit 20 fl): Michel Gerstneckher d.A., sein Vater, Schultheiß zu Großengstingen; M. Humel, W. Schneider und B. Staheleckher verbürgen sich untereinander (mit 40 fl). 
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A 44 U 7138Archivalieneinheit
1562 Januar 20 
Veit Scheffelt aus Geisingen, straffällig geworden, weil er dem Enderle von Thalentz (?) eine Hirschhaut und ein Wildschwein abgekauft hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt, gelobt eidlich, einen Abtrag von 5 fl Lw und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung u. die aufgelaufenen Unkosten dem Hans Jakob Strölin, Forstmeister Forstmeister zu Zwiefalten, zu bez., und schwört U. Er stellt zur Sicherheit zwei Bürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit je 10 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Jakob Schelckler von Reutlingendorf 2) Jakob Scheffelt von Dobel (Thobel). 
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A 44 U 7139Archivalieneinheit
1563 Mai 19 
Michel Staineckher aus Großengstingen, in Ungnade gefallen, weil er im obrigkeitlichen Forst und Wildbann Wildfrevel begangen und mit geschossenem Wildbret gehandelt hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt, gelobt eidlich, sich künftig des Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. 
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A 44 U 7140Archivalieneinheit
1563 Juni 17 
Lorenz Jocher, B. und Rotgerber zu Riedlingen, gef., weil er im Zwiefalter Forst Wildfrevel begangen und mit geschossenem Wildbret gehandelt hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel. gelobt eidlich, einen Abtrag von 24 fl - 6 fl sofort und je 6 fl an den drei kommenden Veitstagen (15. Juni) - dem Zwiefalter Forstmeister zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er stellt zur Sicherheit zehn Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung oder im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdvergehen der Obrigkeit 50 fl zu entrichten. - Bürgen:1) Bastian und 2)Barthlin Jocher, seine Brüder 3) Martin Springer 4) Martin Wanger 5) Hans Mästelin 6) Jörg Herper 7) Jung Jörg Metzger 8) Jakob Manger 9) Brandus Wagner 10) Simon Buckh, alle B. zu Riedlingen. 
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A 44 U 7141Archivalieneinheit
1563 Juli 1 
Martin Mayer, Hans Mayer und Hans Suntag von Inneringen, wegen verbotenen Waidwerks in Ungnade gefallen, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., geloben eidlich, ihre Atzung und die aufgelaufenen Unkosten sowie einen Abtrag von je 25 fl und 1 "Fachgulden" in Raten von jeder 8 fl 5 Batzen jeweils auf Martini(11.Nov.)zu bezahlen,und schwören U.Sie verbürgen sich zur Sicherheit mit je 30 fl und setzen ihr Hab und Gut als Unterpfand ein. - Bürgen: 1) Clas Heusel 2) Bartlin Harsch (für Martin M.), 3) Clas Heusel 4) Konrad Biecheler (für Hans M.), 5) Jörg und 6) Hans Esch (für Hans Suntag), alle aus Inneringen. 
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A 44 U 7142Archivalieneinheit
1563 Juli 26 
Ludwig Keppeler aus Tigerfeld, gef., weil er im landesherrlichen Forst und Wildbann Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 8 fl 5 Batzen in drei Raten jeweils auf Martini (11. Nov.) dem Forstmeister zu Zwiefalten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. - Bürgen (für 30 fl): 1) Ursula Stoll (Stöllin),seine Mutter,und deren Pfleger 2) Wolf Hirninger 3) Hans Feyelmayer, alle seßhaft zu Tigerfeld 4) Simon Wastz, sein Schwiegervater, zu Aichstetten 5) Peter Keppeler zu Emeringen 6) Hans Stoll zu Huldstetten (Hüllstetten) 7) Jörg Mayer zu Geisingen. 
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A 44 U 7143Archivalieneinheit
1564 März 10 
Matheis Koch aus Emeringen, zu Grafeneck gef., weil er mit dem Wilderer Jörg Mühel gen. Blattner viel zu tun gehabt und von ihm Wild genommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich,dem Zwiefalter Forstmeister einen Abtrag von 25 fl LW in zwei Raten von je 12 1/2 fl auf Philippi und Jakobi (1. Mai) diesen und nächsten Jahres sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig des Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und stellt zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Konrad Kocher von Emeringen 2) Jakob Videler aus Esslingen. 
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A 44 U 7144Archivalieneinheit
1564 Mai 24 
Adam Bürckmaier (Burckmayer), Zimmermann aus Rechtenstein, zu Grafeneck gef., weil er im landesherrlichen Forst Wild geschossen und dieses heimgetragen hatte, jedoch begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen,und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 20 fl. - Bürgen: 1) Zyprian Burckmayer, sein Vater,aus Erbstetten 2) Hans Rienhart und 3) Jörg Stolle aus Steinhilben. 
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A 44 U 7145Archivalieneinheit
1565 Mai 21 
Michel Deckhler aus Friedingen, den Klosterfrauen zu Heiligkreuztal zugehörig, zu Grafeneck gef., weil er ein Stück Wild geschossen und mitheimgenommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 25 fl LW in zwei gleichen Raten auf den nächsten Michaelstag(29.Sept.)u.auf Mitfasten (Lät.) sowie seine Atzung u. die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten,sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein besonderes Augenmerk zu richten, alle des Wildfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 30 fl LW und stellt Jörg Binder aus Friedingen als Bürgen, der sich eidlich verpflichtet, bei Bruch dieser Verschreibung und im Falle der Aufdeckung weiterer Jagdver gehen ihre Güter so lange von der Obrigkeit angreifen zu lassen, bis die obengen. 30 fl bezahlt sind. 
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